Wagen seit Wochen zugelassen, wird jedoch nicht ausgeliefert
So jetzt sind 5 Wochen rum seit mein neuer Wagen Wagen in Bremerhaven angekommen ist. Seit 4 Wochen ist er auf mich zugelassen. 1 Monat KFZ Versicherungsbeitrag für komplett nix bisher. Händler kann/will keine Auskunft geben und geht bis nächstes Jahr in den Weihnachtsurlaub. Also werden mal mindestens 6-7 Wochen vergehen nach Ankunft des Wagens in Bremerhafen bis ich es in Empfang nehmen kann (Wenn ich ihn überhaupt jemals kriege).
Da wird die nächste Versicherungsrechnung mal direkt an den Händler weitergegeben 😉. Überlege auch hier mal den Namen des Händlers zu nennen, einfach damit andere gewarnt sind.
Was sind noch meine Optionen?
505 Antworten
Der TE war intelligent genug, um dem Vertrag so zu gestalten, dass er die niedrigst möglichen Kosten haben "könnte" ... vorausgesetzt: alles läuft. Der Händler war ähnlich gierig, um die Unterschrift zu bekommen. Wenn da eine Kleinigkeit der anhängenden Sachen schief läuft, ist das Geschrei groß. Wie jetzt. Der Händler hat momentan 99%IG keinen Einfluss auf die Lieferung. Selbst wenn er Tür an Tor mit dem Seehafen ansässig wäre. Der Logistiker hat jetzt alles in der Hand.
Der TE kann jetzt, und das tut er ja auch, zusehen wie erdem Händler größtmöglichen Schaden zufügt: Finanziell mit Advokats Hilfe.
Wenn's Spaß macht.
Ausserdem denke ich nicht, dass da bereits Leasingraten fällig sind. Der Besitzwechsel hat ja noch nicht stattgefunden.
Dazu: solange der Wagen, auch angemeldet, auf dem Werksgelände ist, befindet er sich in Obhut. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung hat der Unternehmer in BHV zu 100% laufen. Nix da mit Belastung der HP des TE.
Welchen Schaden hat der TE denn wirklich? 1.29 EUR pro Tag an Versicherung? Er kann ja bis zur Übergabe auf HP reduzieren.
Mein Mitgefühl hält sich echt in Grenzen.
Laut TE ist das Fahrzeug ja "da", nur fehlt noch der Transport zum Händler (können weder wir noch er/sie prüfen). Ob der Hersteller schon vom Händler und der wiederum von der Leasingbank bezahlt worden ist, wissen wir nicht. Der Kunde kann nicht das Auto "bezahlen", Leasingfahrzeuge werden nun mal nicht vor oder bei Übergabe in einem Rutsch bezahlt.
Zitat:
@LKunz2022 schrieb am 27. Dezember 2022 um 20:14:15 Uhr:
[Stammtischparolen von MOTOR-TALK entfernt. Bitte die NUB und Beitragsregeln beachten!]
Völlig daneben. Nach dem Merkblatt des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist das rechtens, und da braucht man hier nicht irgendwas herauszuhauen, was rechtlich deinerseits abwegig ist.
Ich finde das auch nicht verwerflich, dass jemand rechtmäßig nach seinem Antrag das Geld zur Förderung bekommt.
Immerhin ist Dir der TE schon voraus, und fährt keinen alten Saurier. 🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
@206driver schrieb am 27. Dezember 2022 um 07:47:44 Uhr:
Erstzulassung und Antragsstellung muss bis 31.12.2022 erfolgen. Nur Erstzulassung reicht nicht aus.
Sicher?
Das liest sich aus den Förderrichtlinien anders:
Zitat:
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor
Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
Quell: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Was ist Deine Quelle?
Zitat:
@motor_talking schrieb am 27. Dezember 2022 um 21:05:46 Uhr:
Laut TE ist das Fahrzeug ja "da", nur fehlt noch der Transport zum Händler (können weder wir noch er/sie prüfen). Ob der Hersteller schon vom Händler und der wiederum von der Leasingbank bezahlt worden ist, wissen wir nicht. Der Kunde kann nicht das Auto "bezahlen", Leasingfahrzeuge werden nun mal nicht vor oder bei Übergabe in einem Rutsch bezahlt.
Das Fahrzeug muss da sein,sonst Wäre es eine unerlaubte Fernzulassung
Zitat:
@dailalamama schrieb am 26. Dez. 2022 um 17:50:32 Uhr:
Hyundai hat eine Garantie auf Auslieferung 2022 und für die Erstattung der BAFA bei Auslieferung 2023 gegeben. Das was du mit "meint es gut" bezeichnet ist eher "wir tun alles um die BAFA nicht selbst an den Kunden zahlen zu müssen". Selbst wenn das bedeutet das der Kunde mehrkosten hat.Also nein, ein Gegenrechnen von Voller BAFA und "paar 100 Euro Versicherung" funktioniert so nicht, auch wenn Hyundai das wahrscheinlich selber s gerne so sieht.
Wann hast du den Vertrag unterschrieben?
Zitat:
@Magouman schrieb am 27. Dezember 2022 um 18:38:24 Uhr:
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 27. Dezember 2022 um 18:10:05 Uhr:
......vergiß so etwas, da kannste froh sein, wenn die Polizisten, etc. das durchblicken, so eine Anzeige abwiegeln und dich nur auslachen... ansonsten biste da ganz schnell im Bereich des Strafegesetzbuches, falsche Verdächtigung, Vortäuschen irgendwelcher Straftaten, usw. und schneidest dir gewaltig ins eigene Fleisch.
Anzeige wird hier nicht aufgenommen weil die Polizisten durchblicken. So muss es richtig heissen. Reines Zivilrecht.
...ich weiß nicht was es da noch zu Schreiben gibt... genau das hab ich doch geschrieben. Vielleicht nochmal langsam und genau nachlesen... das Strafrecht habe ich nur erwähnt, weil das womöglich zur Anwendung kommen könnte, wenn der TE einen Polizisten, etc. finden würde, der so verpeilt ist, dass er so eine Anzeige aufnimmt.
Auch darauf, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Sache handelt wurde im 2. & nicht zitierten Abschnitt ausführlich hingewiesen.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Dezember 2022 um 21:22:58 Uhr:
Zitat:
@206driver schrieb am 27. Dezember 2022 um 07:47:44 Uhr:
Erstzulassung und Antragsstellung muss bis 31.12.2022 erfolgen. Nur Erstzulassung reicht nicht aus.Sicher?
Das liest sich aus den Förderrichtlinien anders:
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Dezember 2022 um 21:22:58 Uhr:
Zitat:
Der Förderantrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung gestellt werden. Eine Antragstellung vor
Zulassung auf die Antragstellerin oder den Antragsteller ist unzulässig.
Quell: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Was ist Deine Quelle?
Quelle ist die "Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) - BAnz AT 09.12.2022 B1" -
Link.
Dort heißt es bei den Fördersätzen (Seite 4):
Zitat:
Bei Beantragung bis einschließlich 31. Dezember 2022 (...)
Bei Beantragung ab 1. Januar 2023 (...)
Die von dir zitierte Aussage (steht unter §7.1) bleibt auch weiterhin gültig.
Es sind unterschiedliche Fristen. Die Möglichkeit der Antragsstellung entfällt 1 Jahr nach Erstzulassung. Unabhängig davon ändern sich die Fördersätze.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 27. Dezember 2022 um 21:49:17 Uhr:
Zitat:
@dailalamama schrieb am 26. Dez. 2022 um 17:50:32 Uhr:
Hyundai hat eine Garantie auf Auslieferung 2022 und für die Erstattung der BAFA bei Auslieferung 2023 gegeben. Das was du mit "meint es gut" bezeichnet ist eher "wir tun alles um die BAFA nicht selbst an den Kunden zahlen zu müssen". Selbst wenn das bedeutet das der Kunde mehrkosten hat.Also nein, ein Gegenrechnen von Voller BAFA und "paar 100 Euro Versicherung" funktioniert so nicht, auch wenn Hyundai das wahrscheinlich selber s gerne so sieht.
Wann hast du den Vertrag unterschrieben?
Ende April.
Zitat:
@Magouman schrieb am 28. Dezember 2022 um 00:16:01 Uhr:
...ich weiß nicht was es da noch zu Schreiben gibt... genau das hab ich doch geschrieben. Vielleicht nochmal langsam und genau nachlesen... das Strafrecht habe ich nur erwähnt, weil das womöglich zur Anwendung kommen könnte, wenn der TE einen Polizisten, etc. finden würde, der so verpeilt ist, dass er so eine Anzeige aufnimmt.Auch darauf, dass es sich um eine rein zivilrechtliche Sache handelt wurde im 2. & nicht zitierten Abschnitt ausführlich hingewiesen.
Aber ich weiß es. Die Formulierung "abwiegeln und auslachen" war meiner Meinung nach hier völlig unpassend. Das kommt einem "abwimmeln"gleich. Dazu brauch ich deinen Post nicht noch einmal langsam nachlesen. Wenn du das anders gemeint hast, als ich es ausgelegt bzw. verstanden habe, ist es doch in Ordnung.
Zitat:
@dailalamama schrieb am 26. Dezember 2022 um 18:16:16 Uhr:
Zitat:
Hast du denn schon die BAFA beantragt oder macht das dein Händler für dich?
Nein, das mache ich.
Kannst du den Antrag überhaupt noch innerhalb von drei Tagen stellen, oder fehlen noch Unterlagen, die du wegen der Händler-Ferien nicht bekommen wirst? Falls sich bei einem Antrag in 2023 die Prämie reduziert, ist der Schaden dort größer als durch einen Monat umsonst gezahlte Versicherung.