Wagen nachträglich verändert?
Hallo!
Ich habe gestern bei B & K in Paderborn einen 530d xDrive gekauft (gebraucht). Ich hatte diesen auf mobile.de gesehen und war total begeistert, weil er die von mir gewünschte etwas exotische Kombination von Eigenschaften besaß. Der Kaufvorgang selbst lief auf seriöse und angenehme Weise ab, und der Verkäufer hat mir mehrfach versichert, daß das Auto seitens der Werkstatt durchgecheckt worden sei.
Die Rückfahrt über rund 540 km verlief ohne Probleme, ich bin total begeistert von dem Wagen. Heute nachmittag habe ich dann ein wenig das Handbuch studiert und mich mit den diversen Schaltern und Klappen befaßt. Was ich dann hinter den Klappen rechts (für Verbandskasten) und links (für ???) im Kofferraum gesehen habe, hat mir allerdings leider den Atem verschlagen (siehe Bilder).
Ich muß dazu sagen, daß in dem Fahrzeug das Logic7-Soundsystem enthalten sein sollte. Die Fotos lassen jedoch nach meiner Ansicht (ich bin totaler Laie) darauf schließen, daß hier jemand nachträglich herumgebastelt hat. Ich bin ziemlich sicher, daß man im Original-Zustand eines BMW mit Logic-Soundsystem die Kabelbäume beim Öffnen der Klappen im Kofferraum NICHT sieht.
Am schockierendsten ist, daß links der Kabelbaum ungeschüzt auf den scharfen Lamellen des Kühlkörpers vibriert; ein Defekt ist hier nur eine Frage der Zeit.
Ich habe jedes Vertrauen in das Fahrzeug verloren, da ich nicht weiß, was der Pfuscher sonst noch verändert hat. Das Fahrzeug wird wohl zurückgehen.
Ich wollte Euch, liebe BMW-Erfahrene, um eine kurze Beurteilung der Situation bitten. Ist am Fahrzeug nachträglich herumgepfuscht worden? Ich nehme an, das silberne Ding auf der linken Seite mit den Lamellen gehört zu irgendeinem Verstärker. Ist dies ein Teil aus dem Logic-Sound-System?
Vielen Dank und viele Grüße,
Peter
Beste Antwort im Thema
Man,man,man......der Beschreibung nach zu urteilen hatte ich alles mögliche erwartet....als ich die Bilder öffnete sah ich dann den original Zustand . Evtl hast die Bilder verwechselt ??? Stell doch bitte die Bilder vom dilettantisch verändertem Fahrzeug ein falls es noch nicht verschrottet wurde....
47 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von 325Ci-Fahrer
Du könntest dich auch mal nach der Reparaturhistorie von deinem Wagen erkundigen.
Deine jetzige BMW-Werkstatt könnte dir darüber Auskunft erteilen und wenn nicht, dann frag bei deinem Verkäufer nach.
Vielleicht ergibt sich daraus ein Hinweis auf die "Manipulation".Wieviele Vorbesitzer hatte denn dein Haufen? Bj. und km hast du uns auch noch nicht mitgeteilt, oder?
Die Historie liegt mittlerweile vor - keinerlei Erkenntnisse daraus.
Der Wagen ist Baujahr 2009 (EZ 11 / 2009), und man hat mittlerweile mit dem Vorbesitzer telefoniert, der seinerseits hoch und heilig versichert hat, daß nichts an dem Wagen manipuliert wurde.
Ach so: km bei Kauf = 92393.
Servus
Wurde eigentlich schon mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und geredet wie es NeoNeo schon
erwähnt hat?
Gut - Es ist eine Befestigung nicht ordnungsgemäss. Wie schon von vielen festgehalten - ein Kabelbinder, ein wenig Zeit und fertig ist die Behebung des schweren Disasters.
Es funktioniert alles, es gibt keine Probleme - Ich versteh nicht, dass man sich dann in solche "Verschwörungstheorien" verbeisst. Dass sich der bearbeitende Betrieb laut Deiner Angaben auf die Fehlersuche begibt is natürlich nicht nur im Sinne des Kundendienstes. Es ist auch kaufmännisch eine geschickte Sache. Der Betrieb bekommt sein Geld für die erbrachten Leistungen. Entweder vom werten TE oder was ich weniger glaube, vom Verkaufenden.
Es gibt halt Leute, die gottseidank keine Probleme haben und glücklich sind.
Und dann wieder andere, wenn sie keine Probleme haben, eben welche suchen und diesen nachgehen, damit auch sie glücklich sind.
Komm auf die gute Seite der Macht und erfreue Dich deines doch problemlosen Fahrzeuges. 😁😁😁😁
Grüsse vom Abraham
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ich sag es nochmal, Du bist in der Sache gänzlich auf dem Holzweg. Der Verkäufer hat nicht meistens ein Recht zur Nachbesserung - sondern grundsätzlich immer... Die Unzumutbarkeitsklauseln sind da so hoch gelegt, dass man dem nur schwer beikommen kann.
Das denke ich nicht. Es gibt genügend Beispiele auf vielen Gebieten, die klar das Gegenteil beweisen (Mängel am Bau, an Autos, bei elektronischen Geräten etc). Diesbezüglich werden wir uns sicher nicht mehr einig ...
Zitat:
Ein Schadensersatzansporuch für die verlorene Zeit (Reparaturzeit) ergibt sich aus dem Recht der Nachbesserung jedoch nicht. Hier heißt es schlicht und einfach Pech gehabt.
Richtig, aber in diesem Fall irrelevant.
Zitat:
Der Händler ist auch nur verpflichtet, den bereits festgestellten Mangel zu beseitigen - falls überhaupt ein wirklicher Mangel vorliegt.
Auch das sehe ich anders: Wenn der Händler aus seiner Fachkenntnis heraus wüßte, daß der erkannte Mangel üblicherweise von anderen Mängeln begleitet wird oder diese nach sich zieht, so ist er je nach Sachlage sehr wohl dazu verpflichtet, sich auch um diese "Begleitmängel" zu kümmern, auch wenn der Fahrer, der in der Regel technischer Laie ist, diese noch nicht festgestellt hat. Zumindest gilt dies, wenn die Sicherheit des Produkts durch diese Begleitmängel gefährdet sein könnte. Hält sich der Verkäufer nicht an technische Standards, indem er nur oberflächlich den erkannten Mangel beseitigt und das Vorliegen häufig auftretender Folge- oder Begleitmängel nicht untersucht, so macht er sich der einfachen oder groben Fahrlässigkeit schuldig.
Zitat:
Wenn der Gutachter sagt, die Kabel sind okay so, weil es herstellerseitig so vorgesehen ist, oder keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit vorliegt oder ernsthaft absehbar ist, dann schaut es mau aus...
Da stimme ich Dir zu.
Zitat:
Was anderes ist es noch, wenn der Mangel offensichtlich ist, also bereits durchgescheuerte Kabel zu sehen sind oder Fehlfunktionen in der Elektronik daraus folgend. Der Händler ist keinesfalls dazu verpflichtet das Fahrzeug zu zerlegen und nachzuschauen, ob vielleicht noch irgendwo eventuell was manipuliert wurde...
Siehe einige Abschnitte weiter oben ...
Zitat:
Original geschrieben von chiconico
Könnte mir vorstellen das da eine Ruhestrom-messung durchgeführt wurde weil evtl. dein Auto beim Vorbesitzer nicht eingeschlafen ist.
OK, vielen Dank für die Vermutung - das hört sich harmlos an.
Zitat:
Warum fährst du nicht in ein anderes B&K Autohaus in deiner Nähe. Dann währe es auch leichter die eventuellen reperaturkosten zu verrechnen.
Habe meinen auch bei B&K in Bad Homburg gekauft, da ich selber aber aus hamburg komme habe ich vorher nachgefragt was ich machen kann wenn etwas an dem Auto ist. Da wurde mir gesagt ich soll dann bitte in ein anderes B&K Autohaus in der Nähe fahren.
Das ist nicht so einfach. Ich komme aus der Nähe von Augsburg (also Südbayern) ...
Zitat:
Das der Kabelbaum wieder ordentlich verbaut werden sollte ist klar, aber wegen 2mm unisoliert gleich den ganzen Kabelbaum wechseln lassen? Finde ich etwas übertrieben.
Mißverständnis: Die Werkstatt hat vorgeschlagen, das Canbus-Kabel (nicht den ganzen Baum) zu sanieren bzw. erst einmal die Situation hinter der Verkleidung zu begutachten.
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Zitat:
Das denke ich nicht. Es gibt genügend Beispiele auf vielen Gebieten, die klar das Gegenteil beweisen (Mängel am Bau, an Autos, bei elektronischen Geräten etc). Diesbezüglich werden wir uns sicher nicht mehr einig ...
Sorry, aber das ist ja völlig daneben... 😁 Das Gewährleistungsrecht ist im Gegensatz zu anderen Gesetzen in Deutschland ausnahmsweise ziemlich eindeutig.
Nochmal zum mitschreiben:
1. Der Verkäufer hat immer ein Recht auf Nachbesserung! (sogar mehrfach)
2. Der Mangel muss vom Käufer geltend gemacht werden!
3. Ansprüche beziehen sich nur auf die Beseitigung des vorhandenen und geltend gemachten Mangels!
Es gibt ganz selten Fälle, wo man das Nachbesserungsrecht aus Gründen von Unzumutbarkeit übergehen und dennoch einen Anspruch geltend machen kann. Denken wir da mal an einen bereits qualmenden Stromverteiler im neuen Haus, ein defekter Gasanschluss am Heizungsbrenner oder oder oder...
Zitat:
Wenn der Händler aus seiner Fachkenntnis heraus wüßte, daß der erkannte Mangel üblicherweise von anderen Mängeln begleitet wird oder diese nach sich zieht, so ist er je nach Sachlage sehr wohl dazu verpflichtet, sich auch um diese "Begleitmängel" zu kümmern, auch wenn der Fahrer, der in der Regel technischer Laie ist, diese noch nicht festgestellt hat. Zumindest gilt dies, wenn die Sicherheit des Produkts durch diese Begleitmängel gefährdet sein könnte. Hält sich der Verkäufer nicht an technische Standards, indem er nur oberflächlich den erkannten Mangel beseitigt und das Vorliegen häufig auftretender Folge- oder Begleitmängel nicht untersucht, so macht er sich der einfachen oder groben Fahrlässigkeit schuldig.
Zwar menschlich nachvollziehbar und sicher auch wünschenswert, vom Gesetzgeber so jedoch nicht vorgesehen. Der Verkäufer ist nur verpflichtet den
tatsächlich vorhandenenund
geltend gemachtenMangel zu beseitigen. Er ist
nichtverpflichtet nach weiteren Mängeln zu suchen.
Kleines Beispiel zum Thema passend:
Du stellst an deinem vor 5 Monaten gekauften Auto fest, dass Kabel XYZ locker und durchgescheuert ist und deshalb das PDC nicht funktioniert. Du machst diesen Mangel im Zuge der Gewährleistung geltend.
1. Variante:
Der Mangel tauchte innerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr auf. Es wird davon ausgegangen, dass der mangel bei kauf bereits vorhanden war. Der Verkäufer flickt das Kabel, wie man eben ein Kabel flickt. Ein paar Zentimeter werden rausgeschnitten, ein neues Kabel zwischengelötet und per Schrumpfschlauch isoliert. Das ganze dann wieder befestigt, PDC funktioniert wieder, Mangel behoben. Es besteht übrigens kein Anspruch auf einen neuen Kabelbaum, schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit.
2. Variante
Der Mangel tauchte innerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr auf, es ist aber ganz klar erkennbar, dass der Mangel durch nachträglichen Einbau einer Rückfahrkamera verursacht wurde (nur ein Beispiel). Der Händler schickt Dich vom Hof, weil Du den Mangel selbst verursacht hast und er das auch beweisen kann.
3. Variante
Der Mangel taucht erst im 7. Monat nach Kauf auf. Es ist zwar ersichtlich, dass dieser schon bei kauf vorhanden war, der Verkäufer stellt sich allerdings auf die Hinterbeine. Du kannst das gegenteil nicht beweisen und hast schlichtweg Pech gehabt...
* * * * *
Ich weiß, ich weiß, das geht nun etwas am Grundthema vorbei. Ich will Dir damit auch nur verdeutlichen, dass deine Ansichten und Wunschvorstellungen völlig überzogen sind. Sie sind vom gesetzgeber auch nicht geschützt, es sind lediglich Wunschvorstellungen.
Das Thema "Grobe Fahrlässigkeit" lassen wir mal lieber. Das würde juristisch wahrscheinlich 10 weitere Seiten füllen.
Was mich aber köstlichst amüsiert, wir reden hier von einem schlecht oder besser nicht befestigten Kabel, welches scheinbar noch nicht mal einen tatsächlichen Mangel verursacht hat. Das nicht befestigte Kabel stellt an sich zwar selbst einen Mangel dar, aber das ist dem Grunde nach ja wohl absolut lächerlich.
Wenn an dem etwas rausgezogenen Kabel tatsächlich mal jemand eine Strommessung durchgeführt hat, dann reden wir wohl von einem 0,25 mm großen Loch in der Kabelisolierung. ganz sicher kein mangel und schon gar kein Grund gleich ganze Kabelbäume tauschen zu wollen... 😁 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von soare
Also wie ich das jetzt so sehe ist an der Innenwand linke Seite eine runde schwarzer Befestigungspunkt.Der ist abgerissen.Sieht man ja.Da gehört der Kabelbaum hoch gebunden,dann liegt nichts mehr auf.Das eine gelbe Kabel wurde etwas aus der Ummantelung gezogen,da wurde mit Sicherheit ein Stromfluss geprüft.
Die anderen Clips weiter innen sind ebenfalls abgerissen. Abgesehen davon bin ich erfreut, die Einschätzung "Prüfung des Stromflusses" ein zweites Mal zu hören.
Zitat:
Was mich aber noch sehr wundert.Waren die Vorbesitzer in der Wüste oder was. Soviel Dreck und Staub hab ich noch nie gesehen.
Hinter den Ablagen bleibt es normalerweise ziemlich sauber.Auf den Kühlrippen von der Endstufe meine ich so etwas wie Rost zu sehen?
Das ist schon eigenartig.
Eben. Irgend etwas ist seltsam ... Aber auf den Kühlrippen ist kein Rost, sondern ein bißchen Schmutz.
Zitat:
Das ProLogic sieht man ja im Idrive.Wenn das da steht ist es auch drin und da deutet die Endstufe eindeutig darauf hin.
Überprüfen kann man es auch leicht wenn man in der Mitte oben über dem Bildschirm eine kleinen Lautsprecher eingebaut hat.
Das Logic war laut diverser VIN-Decoder von Anfang an vorhanden, entsprechende Menüeinträge bestätigen das, die Funktion ist wie erwartet.
Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße,
Peter
Zitat:
Original geschrieben von Zweibeiner
Mißverständnis: Die Werkstatt hat vorgeschlagen, das Canbus-Kabel (nicht den ganzen Baum) zu sanieren bzw. erst einmal die Situation hinter der Verkleidung zu begutachten.
Der Verkäufer oder eine andere Werkstatt?
Gut, wenn das Canbus-Kabel wirklich sichtlich beschädigt ist, dann besteht natürlich auch ein Anspruch darauf, dass das in Ordnung gebracht wird.
Nur wie gesagt, vergiss das Nachbesserungsrecht des Verkäufers nicht. Nur wenn er die Reparatur in einer anderen Werkstatt freigibt, muss er auch für die Kosten aufkommen.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Ist nicht nur übertrieben, sondern auch völlig unverhältnismäßig in Bezug auf einen eventuellen Gewährleistungsanspruch.Die Frage ist und bleibt halt, ob der Händler sich auf so ein Gegurke einlässt. Bei 100 bis 200 Euro stehen die Chancen gut, dass er die Kosten des lieben Friedens Willen übernimmt. Bei Forderungen nach einem Zerlegen des Fahrzeuges auf Verdacht hin, gibts wohl allenfalls ein kleinen "zweideutigen" Fingerzeig an die Stirn... 😁
Nuja, nicht der ganze Baum soll getauscht werden, sondern das Canbus-Kabel soll getauscht bzw. repariert werden; weitere Dinge nur, wenn durch das Abnehmen der Verkleidung noch neue Erkenntnisse entstehen. Immerhin war das Ganze auch nicht mein Vorschlag, sondern der der Werkstatt.
Zitat:
Auf den Fotos ist auch ziemlich deutlich erkennbar, dass mit dem Kabelbaum wohl alles in Ordnung ist. Lediglich der Clip oben ist abgerissen - nicht mehr und nicht weniger. Dass da mal ne Stromprüfung oder sowas gemacht wurde, kann ja möglich sein, aber ehrlich gesagt, verstehe ich gerade das Problem des TE so gar nicht.
Mein Problem liegt leider darin, daß eben nicht nur der eine Clip abgerissen ist, sondern weitere (weiter innen hinter der Verkleidung), und daß ich eben nicht weiß, was da noch herauskommt. Aber das wird sich nach Abnehmen besagter Verkleidung ja erledigen.
Zitat:
Kabelbinder nehmen, Kabelbaum anhängen, vielleicht noch mal unterisolieren und Feierabend. Kostet keine 3 Euro und alles ist Paletti...
So einfach ist's leider nicht, weil offenbar weiter innen hinter der Verkleidung weitere Schäden vorliegen.
Wenn sich weiter hinten wirklich weitere Mängel bzw. Beschädigungen feststellen lassen, so sind diese natürlich zu beseitigen. Ohne Frage. Aber wie gesagt, erst mit dem Verkäufer sprechen...
Zitat:
Original geschrieben von Shivago
ist doch alles ganz normal auf den bildern.
Nicht ganz: Daß ein Kabelbaum nicht auf scharfen Lamellen ungeschützt scheuern sollte, darüber sind sich hier alle einig, und abgerissene Clips sind auch nicht normal ...
Zitat:
ist doch logisch das ein auto mit so viel technik auch ne menge kabel. hat. die findet mal quasie überall im innenraum. vielleicht hatte der TE früher nen jetta II, twingo oder sowas. klar das da nicht so viele kabel sind.
Gut geraten: 1983er Passat in Grundausstattung, 1990er Civic Grundausstattung, 2000er Golf IV Variant 1.6 Highline, 2001er Bora 1.6 Variant Highline.
Zitat:
Original geschrieben von Abraham1971
Wurde eigentlich schon mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und geredet wie es NeoNeo schon
erwähnt hat?
Ja, natürlich. Bis jetzt zeigt sich der Verkäufer auch sehr einsichtig. Er hat der Reparatur und der Kostenübernahme zugestimmt.
Zitat:
Gut - Es ist eine Befestigung nicht ordnungsgemäss. Wie schon von vielen festgehalten - ein Kabelbinder, ein wenig Zeit und fertig ist die Behebung des schweren Disasters.
Es funktioniert alles, es gibt keine Probleme - Ich versteh nicht, dass man sich dann in solche "Verschwörungstheorien" verbeisst. Dass sich der bearbeitende Betrieb laut Deiner Angaben auf die Fehlersuche begibt is natürlich nicht nur im Sinne des Kundendienstes. Es ist auch kaufmännisch eine geschickte Sache. Der Betrieb bekommt sein Geld für die erbrachten Leistungen. Entweder vom werten TE oder was ich weniger glaube, vom Verkaufenden.Es gibt halt Leute, die gottseidank keine Probleme haben und glücklich sind.
Und dann wieder andere, wenn sie keine Probleme haben, eben welche suchen und diesen nachgehen, damit auch sie glücklich sind.
Ich mag den Wagen wirklich sehr. Übertrieben mißtrauisch war ich vielleicht schon immer. Aber trotzdem nochmal: Mein Problen lag nicht darin, daß das Kabel locker war, sondern darin, daß sich eine offenbar hochgradig unqualifizierte Person daran zu schaffen gemacht hat - und eben womöglich auch an anderen Stellen ...
Wie alt ist das Fahrzeug eigentlich?
Damit muss man meiner Meinung nach bei gebrauchten Fahrzeugen halt immer rechnen.
Natürlich würde ich dies bei Leasingrückläufern usw nicht erwarten.
Zitat:
1. Der Verkäufer hat immer ein Recht auf Nachbesserung! (sogar mehrfach)
Falsch. Da Du mir nicht glaubst, hier Zitate aus Wikipedia (
http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Nacherf.C3.BCllung):
"Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur)."
"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; [...]"
Bedenke bitte, daß es von nicht allzu langer Zeit eine Schuldrechtsreform gab, die Vieles auf den Kopf gestellt hat, was früher in Stein gemeißelt war.
Zitat:
2. Der Mangel muss vom Käufer geltend gemacht werden!
Logisch.
Zitat:
3. Ansprüche beziehen sich nur auf die Beseitigung des vorhandenen und geltend gemachten Mangels!
Zitat:
Zwar menschlich nachvollziehbar und sicher auch wünschenswert, vom Gesetzgeber so jedoch nicht vorgesehen. Der Verkäufer ist nur verpflichtet den tatsächlich vorhandenen und geltend gemachten Mangel zu beseitigen. Er ist nicht verpflichtet nach weiteren Mängeln zu suchen.
Man darf nicht nur das Gewährleistungsrecht studieren, um die Gesamtlage einzuschätzen. Wenn bekannt ist, daß ein Schaden andere sicherheitsrelevante (womöglich für den Laien unsichtbare) Schäden nach sich zieht, und wenn der Verkäufer trotzem nur oberflächlich den reklamierten Schaden nachbessert, ohne das Vorliegen der wahrscheinlichen sicherheitsrelevanten Folgeschäden zu prüfen, handelt er fahrlässig.
Zitat:
Kleines Beispiel zum Thema passend:
1. Variante:Der Mangel tauchte innerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr auf. Es wird davon ausgegangen, dass der mangel bei kauf bereits vorhanden war. Der Verkäufer flickt das Kabel, wie man eben ein Kabel flickt. Ein paar Zentimeter werden rausgeschnitten, ein neues Kabel zwischengelötet und per Schrumpfschlauch isoliert. Das ganze dann wieder befestigt, PDC funktioniert wieder, Mangel behoben. Es besteht übrigens kein Anspruch auf einen neuen Kabelbaum, schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit.
Wenn bekannt wäre, daß dieser Defekt im Nachgang das Risiko des plötzlichen Versagens des Bremskraftverstärkers um den Faktor 100 steigert, müßte der Verkäufer die Situation dahingehend untersuchen. Andernfalls handelte er fahrlässig.
Zitat:
2. Variante
Der Mangel tauchte innerhalb der 6-monatigen Beweislastumkehr auf, es ist aber ganz klar erkennbar, dass der Mangel durch nachträglichen Einbau einer Rückfahrkamera verursacht wurde (nur ein Beispiel). Der Händler schickt Dich vom Hof, weil Du den Mangel selbst verursacht hast und er das auch beweisen kann.
3. Variante
Der Mangel taucht erst im 7. Monat nach Kauf auf. Es ist zwar ersichtlich, dass dieser schon bei kauf vorhanden war, der Verkäufer stellt sich allerdings auf die Hinterbeine. Du kannst das gegenteil nicht beweisen und hast schlichtweg Pech gehabt...
Beides richtig.
* * * * *
Zitat:
Ich weiß, ich weiß, das geht nun etwas am Grundthema vorbei. Ich will Dir damit auch nur verdeutlichen, dass deine Ansichten und Wunschvorstellungen völlig überzogen sind. Sie sind vom gesetzgeber auch nicht geschützt, es sind lediglich Wunschvorstellungen.
Siehe Wikipedia-Zitat und Kommentare weiter oben ...
Zitat:
Das Thema "Grobe Fahrlässigkeit" lassen wir mal lieber. Das würde juristisch wahrscheinlich 10 weitere Seiten füllen.
Die beiden Themen stehen in engem Zusammenhang, weil die Sicherheitsgefahren, die von defekten Produkten ausgehen, um ein Vielfaches höher sind als die, die von neuen Produkten ausgehen.
Zitat:
Was mich aber köstlichst amüsiert, wir reden hier von einem schlecht oder besser nicht befestigten Kabel, welches scheinbar noch nicht mal einen tatsächlichen Mangel verursacht hat. Das nicht befestigte Kabel stellt an sich zwar selbst einen Mangel dar, aber das ist dem Grunde nach ja wohl absolut lächerlich.
Wenn an dem etwas rausgezogenen Kabel tatsächlich mal jemand eine Strommessung durchgeführt hat, dann reden wir wohl von einem 0,25 mm großen Loch in der Kabelisolierung. ganz sicher kein mangel und schon gar kein Grund gleich ganze Kabelbäume tauschen zu wollen... 😁 😁 😁
Das ist genau der Punkt, in dem mich Viele mißverstanden haben:
Wir (genauer: ich) reden hier nicht von dem Mangel "Kabelbaum hängt herunter", sondern von dem Mangel "höchst verantwortungslose, unqualifizierte Person hat sich mit unbekanntem Zweck und in unbekanntem Umfang am Wagen zu schaffen gemacht".
Zum herunterhängenden Kabelbaum und dem gelöcherten Canbus-Kabel kommt die Tatsache, daß die Aufhängungen des Kabelbaums auch weiter hinter der Verkleidung abgerissen sind (soweit der Arm reicht und dies ertastet werden kann), sowie der seltsame Dreck hinter der Verkleidung auf der rechten Seite.
Ich möchte zumindest die Verkleidungen auf der linken Seite mal abgenommen haben, damit man sieht, was dahinter noch los ist. Wenn dabei keine neuen Erkenntnisse ans Licht kommen, möchte ich das Canbus-Kabel repariert haben (ich habe während meiner langjährigen Tätigkeit als Entwickler schon zu viel gesehen, als daß ich blanke Stellen (auch kleine) in irgendeinem Kabel akzeptieren würde).
Beides sind sicher keine überzogenen Erwartungen.
Ich werde mich an der Kabelreparatur keinesfalls selbst zu schaffen machen, da heutzutage Versicherungen im Falle eines Falles sehr gerne einen Strick aus selbst durchgeführten Reparaturen drehen möchten.
Viele Grüße,
Peter
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Der Verkäufer oder eine andere Werkstatt?Gut, wenn das Canbus-Kabel wirklich sichtlich beschädigt ist, dann besteht natürlich auch ein Anspruch darauf, dass das in Ordnung gebracht wird.
Nur wie gesagt, vergiss das Nachbesserungsrecht des Verkäufers nicht. Nur wenn er die Reparatur in einer anderen Werkstatt freigibt, muss er auch für die Kosten aufkommen.
Das ist so weit schon geklärt. Ich werde dann abschließend berichten, wie die Sache gelaufen ist. Bis jetzt bin ich seitens B & K vorbildlich behandelt worden.