Servus.
Der Ratschlag mit dem Anruf war ja eher in dem Sinne gemeint, dass er vielleicht erfährt was ihm vorgeworfen wird.
Rein als Information. Nicht mehr nicht weniger. Vielleicht schläft er ja dann je nach Info die nächsten Wochen besser oder schlechter. Im Moment weiß er ja nur, dass etwas im Busch ist und die Zeit von der ausgefüllten und übermittelten Lenkererhebung bis zur Strafverfügung kann eine lange sein.
Besitzstörung wird beim Bezirksgericht vom Eigentümer eingebracht. Dazu ist die Lenkererhebung sinnfrei.
Grüsse vom Abraham