Wagen als unfallfrei verkauft-Käufer zweifelt es nun an

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich haben meinen A6 letztes Jahr von privat als Unfallfrei gekauft. (So steht es im Kaufvertrag und wurde mir auch mehrere male so mündlich bestätigt)
Nun habe ich das Auto vor einer Woche verkauft als Unfallfrei ( ich hatte keinen und der Vorbesitzer hatte laut Kaufvertrag auch keinen). Nun hatte der Käufer von meinem KFZ einen Unfall (einen Wildschaden).
Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? 🙁

Nehmen wir an der Vorbesitzer hatte mit dem Wagen ein Unfall (Totalschaden) und hat schön das Geld von der Versicherung kassiert und ihn dann richten lassen und ihn mir als Unfallfrei weiter verkauft. Würde die Versicherung den Schaden der jetzt entstanden ist zahlen?.

Das Beispiel hat er angeführt was ich oben beschreiben habe.

Ich hoffe auf euere Hilfe... Sorry wenn Fehler im Text sind aber bin gerade etwas durch den Wind...

Beste Antwort im Thema

Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...

Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...

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Eventuell sollte doch mal an erster Stelle gepr.werden ob das Fahrzeug vor dem Wildunfall Unfallbehaftet war.
der Verkäufer hat nämlich eine Eigenschaft zugesichert und sollte diese nicht gegeben sein , kann der Käufer durchaus legitime Ansprüche stellen.
In welchem Rahmen und Umfang kann ich nicht beurteilen.
B 19

Ich rufe gerade bei der Versicherung mal an um den Sachverhalt zu klären. Ich bin nachher der dumme dann oder wie ? Hab den Wagen unfalllFREI erworben selbst kein gebaut und dafür bekomme ich dann ein auf den Sack?

Da bekommst Du nichts auf den Deckel. Der Erwerber hat Dir bei der Besichtigung gesagt, dass er da einen Unfallschaden sieht. Schlimmstenfalls hatte er Recht und hat ein repariertes Unfallauto erhalten und das wusste er.

Die Verischerung zu informieren macht allerdings Sinn.

Zitat:

@lenny1997 schrieb am 5. Juli 2016 um 12:08:18 Uhr:


Ich rufe gerade bei der Versicherung mal an um den Sachverhalt zu klären. Ich bin nachher der dumme dann oder wie ? Hab den Wagen unfalllFREI erworben selbst kein gebaut und dafür bekomme ich dann ein auf den Sack?

Nein, wenn alles nachweislich so war musst du dir keine Gedanken machen.

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Edit.

Ob der Wagen dir unfallfrei verkauft worden ist ,ist ohne Belang.
der Te hat schriftlich eine Zusicherung gegeben und an die ist er gebunden.
wenn beim Verkauf schon aufgezeigt worden ist ,dass diese Zusicherung nicht zutreffend ist hätte man dies schriftlich festhalten sollen.
Mündlich Gesprächsfetzen sind bei Gericht Schall und Rauch ,Herr Vorsitzender daran kann ich mich nicht erinnern.
Habe da einmal richtig Lehrgeld bezahlt.
B 19

Haben mal nachgeguckt. Im vertrag steht nichts davon das mein Auto unfallfrei ist. Habe Ihm das nur gesagt. Dazu wurden garkein Angaben gemacht. Letzte Satz ist: Fahrzeuge getauscht wie gesehen. Alle Mängel wurden ausdrücklich erläutert. Fahrzeuge wurden Probegefahren. Es besteht keinerlei Rückgaberecht.

Wenn es wirklich so im Vertrag steht hast du die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen.
Keine Angaben zu unfallrelevanten Vorschäden bedeutet "Unfallfrei.
Dumm gelaufen.
B 19

Quark

Ok... Habe ich eben nur so gesehen. Den Kaufvertrag hab ich nicht mal so formuliert sondern der Käufer. Ich will ja keinen täuschen oder betrügen. Wie sieht es damit aus ?:

"Privatkauf: Unfallfreiheit nicht garantiert
Garantiert ein Privatverkäufer die Unfallfreiheit seines Fahrzeuges, so gilt diese Garantie nur für die Zeit, in der er selbst im Besitz des Fahrzeuges war. Für Unfallschäden des Vorbesitzers kann er nicht haftbar gemacht werden. Da hier davon ausgegangen werden muss, dass er weder die Möglichkeit, noch das nötige Sachverständnis besitzt um verschwiegene Schäden vom Vorbesitzer zu erkennen."

Zitat:

@lenny1997 schrieb am 5. Juli 2016 um 00:15:11 Uhr:


Habe ein Zettel geschrieben per Hand Mit allen Daten wie Fahrgestellnummer und Uhrzeit der Übergabe, da es ja ein tausch war und kein direkter verkauf. Dort wurde festgehalten wann das KFZ abgemelt werden muss usw. mit Unterschrift.

Werde nie wieder angemeldet tauschen verkaufen oder was auch immer...

DAS SELTEN DÄMLICH VON MIR 😮

Was steht den nun wirklich auf dem Zettel? Du wendest dich hier hin und her.

Was steht denn nun wirklich im Vertrag? mal schreibt der Te so ,dann wieder anders.
Einfach mal ne Kopie.

Herr Berlin Paul was ist an meiner Ausführung Quark ?
Sie haben in vershiedenen Beiträgen geschrieben :gekauft wie gesehen schliesst die Sachmängelhaftug nicht wirksam aus
B 19

Hier ist ein Auszug aus dem Kaufvertrag das obere ist abgeschnitten, wegen den Daten und den Fahrzeug ID.

Zitat:

@Bopp19 schrieb am 5. Juli 2016 um 14:06:53 Uhr:


Was steht denn nun wirklich im Vertrag? mal schreibt der Te so ,dann wieder anders.
Einfach mal ne Kopie.

Herr Berlin Paul was ist an meiner Ausführung Quark ?
Sie haben in vershiedenen Beiträgen geschrieben :gekauft wie gesehen schliesst die Sachmängelhaftug nicht wirksam aus
B 19

"Gekauft wie gesehen" schließt die Mängel aus, die bei einer Besichtigung des Fahrzeuges – aus der Sicht eines Nichtsachverständigen - auffallen müssen. Alle anderen Mängel, auch die, die erst bei einer Besichtigung auf einer Hebebühne auffallen, sind nicht abgedeckt.

O.

Ich habe eben auch mit dem Vorbesitzer gesprochen der mir gesagt hat das er mal was nachlackierten lassen hat. Definitiv kein Unfall gemeldet und keinen gehabt hat. Er hat den Wagen von einem Audihändler damals gekauft mit 50.000km als unfallfrei. Bei der Versicherung ist auch nix gemeldet sagt er. Gutachter steht so eben an dem A6 und guckt sich den an. Mal gucken was ich gleich für Infos bekomme...

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