Wagen als unfallfrei verkauft-Käufer zweifelt es nun an
Hallo,
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich haben meinen A6 letztes Jahr von privat als Unfallfrei gekauft. (So steht es im Kaufvertrag und wurde mir auch mehrere male so mündlich bestätigt)
Nun habe ich das Auto vor einer Woche verkauft als Unfallfrei ( ich hatte keinen und der Vorbesitzer hatte laut Kaufvertrag auch keinen). Nun hatte der Käufer von meinem KFZ einen Unfall (einen Wildschaden).
Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? 🙁
Nehmen wir an der Vorbesitzer hatte mit dem Wagen ein Unfall (Totalschaden) und hat schön das Geld von der Versicherung kassiert und ihn dann richten lassen und ihn mir als Unfallfrei weiter verkauft. Würde die Versicherung den Schaden der jetzt entstanden ist zahlen?.
Das Beispiel hat er angeführt was ich oben beschreiben habe.
Ich hoffe auf euere Hilfe... Sorry wenn Fehler im Text sind aber bin gerade etwas durch den Wind...
Beste Antwort im Thema
Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...
Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...
100 Antworten
Meister @lenny1997
Aus der Nummer lernst du glaub ich fürs Leben .... 🙂 Wird schon schief gehen...
Schaden beläuft sich auf 5-7k bekommt er von der Versicherung. Alle Schadensansprüche sind erloschen und mein KFZ wird Donnerstag abgemelt. Er hatte Angst das ich ihn abziehe und wenn er abmeldet er nix bekommt.
Dann ist die Sache erledigt.
Aber trotz allem sieht wie wichtig es auch bei Privatgeschäften ist, seine Rechte und Pflichten dabei zu kennen..und zu wissen wie man rechtlich sicher Verträge erstellt....
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Das stimmt wohl.
Mein Rat an alle: (damit euch nicht das selbe passiert)
- IMMER ABGEMELDET Verkaufen ( Nummernschilder ab und abmelden den Eimer )
- Kaufvertrag von Mobile.de oder ADAC usw.
- Historie auslesen des Autos oder DEKRA Gebrauchtwagen check
- keine Autos tauschen !! Nie egal wie verlockend das Angebot ist
- Personalausweis + Führerschein zeigen lassen und ne Kopie machen
- Versicherung melden dass das KFZ veräußert wurde
- UND IMMER SCHÖN AUCH DIE ALTEN Dokumente aufbewahren / zur Bank ins Schließfach bringen
Ich habe draus gelernt ICH wünsche es KEINEM so ein Stress zu haben...
Zitat:
… Führerschein zeigen lassen und ne Kopie machen
Warum? Bei abgemeldetem Wagen kann er ja keine Probefahrt machen. 😕
Doch kann man, nur eben nicht im öffentlichen Strassenverkehr.😁
Wer ein großes Grundstück hat was zb. auf dem Land eher die Regal
wie Ausnahme ist kann mit unangemeldeten Autos auf seinen
Grundstück solang und oft fahren wie er mag.😎
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 5. Juli 2016 um 18:57:35 Uhr:
Zitat:
… Führerschein zeigen lassen und ne Kopie machen
Warum? Bei abgemeldetem Wagen kann er ja keine Probefahrt machen. 😕
Kurzzeitkennzeichen und abfahrt 🙂
und ahh wenn er kein Führerschein hat und Ihr werdet angehalten von dem Blauweißen Partybus gibt s ärger 🙄
DEKRA hat angerufen. Es liegt kein Schaden an dem Auto vor 🙂 nur ein Hagelschaden in 2012 🙂
Das ist alles nochmal gut gegangen ...
Wasn Stress.... 😁
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 5. Juli 2016 um 14:06:53 Uhr:
.............
Herr Berlin Paul was ist an meiner Ausführung Quark ?
Leider alles. Sorry, aber Du hast ja danach gefragt.
Zitat:
Sie haben in vershiedenen Beiträgen geschrieben :gekauft wie gesehen schliesst die Sachmängelhaftug nicht wirksam aus
B 19
So simpel ist das nicht. Es macht einen Unterschied, ob es sich um einen tatsächlichen Privatverkauf handelt oder nicht. Hier ist es einer. Ferner sollte man die Zusicherung von Eigenschaften und den Gewährleistungsausschluss schön auseinander halten.
Wessen Versicherung bezahlt jetzt den Schaden ?
War ja noch nicht umgemeldet
Zitat:
@lenny1997 schrieb am 4. Juli 2016 um 23:57:54 Uhr:
Problem ist nur der A6 ist noch auf mich angemeldet... Sein S4 allerdings auch. Autos wurden angemeldet übergeben. Kann ich den A6 auch abmelden? Seine Aussage war " Sein Anwalt sagt der Wagen muss angemeldet bleiben... "
Steht sogar im KV das er 5 Tage später abmeldet sein muss. Die sind heute rum ....
Was macht ihr eigentlich für eine Kacke....... Sein Anwalt sagt.... 😁😁😁 geil
Kopf> Tisch, ich sollte hier nicht weiterlesen kopfschüttel
Mir kommt die ganze Geschichte verdammt komisch vor!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Geschädigte selber bemerkt hat, dass es sich um einen verzogenen Rahmen und Nachlackierung handelt, obwohl der Gutachter noch gar nicht da war!
Ich glaube der TE weiß mehr über den Vorschaden, als er hier schreibt!
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 6. Juli 2016 um 14:29:45 Uhr:
Mir kommt die ganze Geschichte verdammt komisch vor!Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Geschädigte selber bemerkt hat, dass es sich um einen verzogenen Rahmen und Nachlackierung handelt, obwohl der Gutachter noch gar nicht da war!
Ich glaube der TE weiß mehr über den Vorschaden, als er hier schreibt!
Habe nochmal alles überflogen, finde aber die Stelle nicht, wo was von einem verzogenen Rahmen geschrieben worden sein soll.