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angemeldet auto verkaufen

Themenstarteram 7. Mai 2005 um 19:08

Hallo,

die Tage werde ich mein Auto verkaufen und wollte wissen, ob ich das Auto ohne Probleme angemeldet abgeben kann.

Der Käufer sichert mir zu, das Auto direkt einen Tag später umzumelden. Da er von weit weg kommt und morgen Sonntag ist kann ich das Auto nicht mehr abmelden.

Ist sowas riskant oder?

Danke.

mfg

Beste Antwort im Thema
am 8. Mai 2005 um 20:53

Man kann ein Auto auch am Tag der Übergabe abmelden. Dann darf das Fahrzeug trotzdem noch bis 24:00 Uhr gefahren werden.

Und zwar auf DIREKTEM Weg zum Bestimmungsort und nur innerhalb Deutschlands.

Gruß Christian

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Hauptsache Du kannst das Geld als echt identifizieren (da würde ich mir nämlich noch mehr Sorgen drum machen).

Ansonsten Übergabeprotokoll fertigen, Personalausweis und Führerschein des Käufers kopieren,

das Übergabeprotokoll sofort an Versicherung und Straßenverkehrsamt faxen.

Dann solltest Du im grünen Bereich sein.

Themenstarteram 7. Mai 2005 um 19:38

ja danke erstmal, ne ich dachte jetzt nur daran das der Kollege geblitzt wird oder einen Unfall baut.

Wie sieht da die Rechtslage aus.

mfg...

Zitat:

Ansonsten Übergabeprotokoll fertigen, Personalausweis und Führerschein des Käufers kopieren,

das Übergabeprotokoll sofort an Versicherung und Straßenverkehrsamt faxen.

Dann solltest Du im grünen Bereich sein.

am 8. Mai 2005 um 4:51

... im Übergabeprotokoll auch Datum, Uhrzeit und km-Stand angeben.

Dann solltest Du, wie schon geschrieben, keine Probleme bekommen.

Das Fahrzeug bleibt für den Käufer versichert. Nach meinem Kenntnisstand hast Du keinerlei Nachteile, wenn anschließend ein Unfall passieren sollte.

Die meisten privaten Fahrzeuge werden angemeldet verkauft.

Grüße

Horst

Themenstarteram 8. Mai 2005 um 18:11

So das Auto ist weg, habe ein Vorgedrucktes Übergabeprotokoll ausgefüllt mit allen Daten, habe jedoch vergessen den Ausweis zu kopieren?

Na ja ich hoffe alles geht glatt und derjenige wird nicht geblitzt oder fährt jemanden rein.

mfg

am 8. Mai 2005 um 20:53

Man kann ein Auto auch am Tag der Übergabe abmelden. Dann darf das Fahrzeug trotzdem noch bis 24:00 Uhr gefahren werden.

Und zwar auf DIREKTEM Weg zum Bestimmungsort und nur innerhalb Deutschlands.

Gruß Christian

am 8. Mai 2005 um 20:56

Zum einen hätte das uzi72 hier sowieso nicht geholfen, schließlich fragte er, weil das Auto eben Sonntag übergeben werden sollte.

Zum anderen gilt deine Anmerkung auch nur für den Verkäufer (Vorbesitzer) uneingeschränkt und nicht für den Käufer.

Falsch, nicht ganz Deutschland, sonder nur innerhalb des Zulassungsbezirkes und eiens angrenzenden Bezirkes!

Zitat:

(3a) In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und beim Schutzbrief für

die in § 24 genannten Fahrzeuge besteht Versicherungsschutz auch für Fahrten

mit ungestempelten Kennzeichen, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren

innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks

und eines angrenzenden Bezirks ausgeführt werden. Als derartige

Fahrten gelten insbesondere Fahrten mit vorübergehend stillgelegten

Fahrzeugen zur Abstempelung des Kennzeichens, Rückfahrten von der Zulassungsbehörde

nach Entfernung des Stempels – auch mit endgültig stillgelegten

Fahrzeugen – sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung,

Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung und Fahrten mit Fahrzeugen,

denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren

vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat.

Zitat:

Original geschrieben von horst123

Die meisten privaten Fahrzeuge werden angemeldet verkauft.

So ist es. Auch zu meinen Grundprinzipien gehört es, nur angemeldete Fahrzeuge zu kaufen.

... dann werden wir niemals ins Geschäft kommen ...

Angemeldet aus der Hand geben ?

NIEMALS !!

Probefahrt kein Problem aber dann Schilder ab !!

Weil :

http://www.motor-talk.de/t652529/f13/s/thread.html

bzw.

http://www.motor-talk.de/showthread.php?s=&forumid=12&threadid=370050

 

Hab einmal ein angemeldetes Fahrzeug verkauft....

Aus Fehlern wird man klug !!

Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem abschließen eines Kaufvetrages (wie oben erwähnt mit Datum, Uhrzeit, GENAUEM km-Stand) der Verkäufer aus dem Schneider ist. Der Käufer MUSS bis dahin seine Versicherung über den anstehenden Fahrzeugkauf informiert haben. Das Auto ist somit nach der Übergabe über den Käufer versichert.

Siehe auch

http://www.adac.de/.../...%20Privat-Privat%20interaktiv_tcm8-44111.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Buggy1981

Die Rechtslage sieht so aus, dass nach dem abschließen eines Kaufvetrages (wie oben erwähnt mit Datum, Uhrzeit, GENAUEM km-Stand) der Verkäufer aus dem Schneider ist. Der Käufer MUSS bis dahin seine Versicherung über den anstehenden Fahrzeugkauf informiert haben. Das Auto ist somit nach der Übergabe über den Käufer versichert.

Genau.

Wenn man als Verkäufer all diese Punkte beachtet hat, braucht man sich deshalb auch keine Sorgen zu machen, wenn man ein angemeldetes Fahrzeug verkauft hat.

am 13. Mai 2005 um 16:43

Wieso muss der Käufer seine eigene Versicherung bis zur Übergabe informiert haben?

Der fährt doch versichert durch die Versicherunggesellschaft (nicht -vertrag!) des Vorbesitzers?

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