Wagen als unfallfrei verkauft-Käufer zweifelt es nun an
Hallo,
Ich hoffe mir kann jemand helfen...
Ich haben meinen A6 letztes Jahr von privat als Unfallfrei gekauft. (So steht es im Kaufvertrag und wurde mir auch mehrere male so mündlich bestätigt)
Nun habe ich das Auto vor einer Woche verkauft als Unfallfrei ( ich hatte keinen und der Vorbesitzer hatte laut Kaufvertrag auch keinen). Nun hatte der Käufer von meinem KFZ einen Unfall (einen Wildschaden).
Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? 🙁
Nehmen wir an der Vorbesitzer hatte mit dem Wagen ein Unfall (Totalschaden) und hat schön das Geld von der Versicherung kassiert und ihn dann richten lassen und ihn mir als Unfallfrei weiter verkauft. Würde die Versicherung den Schaden der jetzt entstanden ist zahlen?.
Das Beispiel hat er angeführt was ich oben beschreiben habe.
Ich hoffe auf euere Hilfe... Sorry wenn Fehler im Text sind aber bin gerade etwas durch den Wind...
Beste Antwort im Thema
Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...
Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...
100 Antworten
Paul hör auf zu suchen.
Die Geschichte stinkt ganz gewaltig. Die ganzen Zeitangaben vom TE passen nicht wirklich zusammen. Wenn der Schaden Montag gemeldet wurde, was vom TE gemacht worden sein müsste - dem Käufer wird die Versicherungsgesellschaft unbekannt gewesen sein.
Warum ist das Thema dann erst am Montag 04.07. 22:54:46 Uhr?
Falls doch am Montag die Versicherung informiert wurde, dann dauert es meistens 2-3 Tage bis der Sachverständige kommt.
In diesem Fall schrieb der TE bereits am 05.07 15:55:55 Uhr und nannte bereits eine Summe und um 19:53:07 Uhr die Angabe mit dem Hagelschaden aus 2012.
Der Prüfer macht auch noch keine genauen Angaben Vorort sondern schickt sein Gutachten. Auch der Prüfer kann die einzelnen Preise nicht wissen und muss die erstmal raussuchen. Und wie kommt der Prüfer auf einen Hagelschaden aus 2012? Er kann das in Erfahrung bringen aber das dauert länger und erfolgt bestimmt nicht Vorort.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 6. Juli 2016 um 14:45:44 Uhr:
Habe nochmal alles überflogen, finde aber die Stelle nicht, wo was von einem verzogenen Rahmen geschrieben worden sein soll.
Steht gleich im allerersten Beitrag.
Zitat:
@lenny1997 schrieb am 4. Juli 2016 um 22:54:46 Uhr:
Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? 🙁
Die Sache ist eh gegessen und meine Versicherung zahlt natürlich... Der WAGEN HATTE NIE EINEN SCHADEN !
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Nimms net krumm.... so Kommentare kommen immer... vor allem wenn man nur die Hälfte mitliest. ..
Ja haste recht 🙂
Trz regt mich sowas auf.
Jeder der so eine Situation erlabt hat wird auch nicht ruhig, detailliert und schlüssig alles Schilder...
Eins verstehe ich noch nicht: Wieso zahlt deine TK den Schaden. Beim Veräußern geht die Haftpflicht auf den neuen Besitzer über, aber bei der TK bin ich nicht sicher. An deiner Stelle würde ich das nicht tollerieren dass er über meine Versicherung abrechnet.
Der komplette Vertrag geht natürlich auf den Käufer über.
Zitat:
@steini111 schrieb am 7. Juli 2016 um 07:44:28 Uhr:
Eins verstehe ich noch nicht: Wieso zahlt deine TK den Schaden. Beim Veräußern geht die Haftpflicht auf den neuen Besitzer über, aber bei der TK bin ich nicht sicher. An deiner Stelle würde ich das nicht tollerieren dass er über meine Versicherung abrechnet.
Das wird so eben geklärt. Das hat mir die Dame am Telefon auch gesagt.
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 7. Juli 2016 um 08:15:28 Uhr:
Der komplette Vertrag geht natürlich auf den Käufer über.
Leider so wie es aussieht nicht. Aber wie gesagt wird geprüft...
Es geht der komplette Vertrag auf den Käufer über.
Nur Kfz-Unfall- und die Fahrerschutzversicherung gehen nicht auf den neuen Erwerber über.