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Käufer meldet nicht ab

Themenstarteram 29. Dezember 2005 um 21:04

Ich habe einen Wagen verkauft, der bisher nicht vom Käufer ab- bzw. umgemeldet wurde. Angeblich habe er die Ummeldung bereits durchgeführt, jedoch sagen sowohl seine, als auch meine Zulassungsstelle was anderes. Er fährt damit weiterhin auf meine Versicherung und Steuern obwohl er sich laut Vertrag zur Ummeldung, deren Frist schon abgelaufen ist, verpflichtet hat. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie ich am besten vorgehen soll?

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26 Antworten

Hast du deiner Versicherung den Verkauf direkt nach der Fahrzeugübergabe gemeldet?

Themenstarteram 29. Dezember 2005 um 21:12

Nein, habe ich noch nicht gemacht weil mir ein Freund erzählte, dass ich für die Abmeldung der Versicherung die Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt brauche.

Ist das richtig?

Die Verkaufsmeldung dient zunächst ja auch nicht dazu, die Versicherung direkt zu kündigen, sondern nur dazu, die Gesellschaft über den Verkauf zu informieren.

Themenstarteram 29. Dezember 2005 um 21:21

Das werde ich dann morgen mal machen. Ich glaube ich gehe vorsichtshalber auch mal zum Straßenverkehrsamt und melde den Verkauf auch dort.

Zitat:

Original geschrieben von Blain

Ich glaube ich gehe vorsichtshalber auch mal zum Straßenverkehrsamt und melde den Verkauf auch dort.

Ja, das wäre auch noch zu empfehlen.

also, es ist ja nicht das erste mal, dass so etwas einem autoverkäufer passiert. also muss ich dir schon eine fahrlässigkeit unterstellen, deinen wagen angemeldet zu verkaufen. wenn man so (entschuldige) naiv ist, braucht man sich nicht wundern.

ich hoffe jedoch für dich, dass sich alles schnell klärt und du die abmeldung bestätigt bekommst.

gruß

rd

So schnell wie möglich deine Zulassungsstelle und deine Versicherung schriftlich (Versicherung am besten noch morgen per Fax) mit einer Kopie des Kaufvertrages über die Veräußerung informieren. Zur Zulassungsstelle würde ich morgen persönlich gehen und mal hartnäckig nachfragen, ob der Wagen zur Fahndung/Entstempelung ausgeschrieben werden kann. Schließlich verstößt der neue Halter gegen die Verpflichtung, eine Versicherung auf sich abzuschließen.

Beim nächsten mal: Auto nicht angemeldet verkaufen.

Die Entstempelung geschieht erst nachdem die Versicherung die sog. Anzeige nach §29c STVZO an die Zulassungsstelle gesandt hat. Also dringend Versicherung und Zulassungsstelle vom Verkauf informieren. Bei der Versicherung auch auf den schnellen Versand der Anzeige drängen.

Themenstarteram 30. Dezember 2005 um 12:09

Vielen Dank für die ganzen Empfehlungen. Der Brief an die Versicherung ist fertig - angerufen habe ich schonmal. Jetzt mache ich mich auf den Weg zum Straßenverkehrsamt.

Zitat:

Original geschrieben von Blain

Nein, habe ich noch nicht gemacht weil mir ein Freund erzählte, dass ich für die Abmeldung der Versicherung die Bescheinigung vom Straßenverkehrsamt brauche.

Ist das richtig?

nein. die zulassungsstelle meldet ebenfalls der versicherung die ummeldung. wie vorstehend schon einige geschrieben haben, einfach info an versicherung.

sollte nach nachfrage bei der zulassungsstelle noch keine ummeldung erfolgt sein, auf zum rechtsanwalt.

wann wurde denn das auto veräußert? 3 werktage sollten schon zur ummeldung reichen.

Hier ein Auszug der STZVO

§ 27 der STZVO

Meldepflichten der Eigentümer und Halter von Kraftfahrzeugen. Zurückziehung aus dem Verkehr und erneute Zulassung.

 

(3) Wird ein Fahrzeug veräußert, so hat der Veräußerer unverzüglich der Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zugeteilt hat, Namen und Anschrift des Erwerbers anzuzeigen; er hat dem Erwerber zur Weiterbenutzung des Fahrzeugs Fahrzeugschein und -brief, und die Empfangsbestätigung seiner Anzeige beizufügen. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für den neuen Standort des Fahrzeugs zuständigen Zulassungsbehörde

1. bei einem zulassungspflichtigen Fahrzeug die Ausfertigung eines neuen Fahrzeugscheins und, wenn dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, auch die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen.

Deine Versicherung wird in der Regel erst nach Erhalt des Kaufvertrages eine Erwerberkündigung aussprechen und hat dabei noch eine Nachhaftungsfrist von 1 Monat. Bis zu diesem Zeitraum steht dem Versicherer noch der Beitrag zu. Dabei ist es unerheblich, welche Umeldefristen im Kaufvertrag vereinbart wurden. In den Tarifbestimmungen ist zudem geschrieben, daß der Veräußerer und Erwerber bis zur endgültigen Um-/ bzw. Abmeldung gesamtschuldnerisch haften.

skysurfer5

Themenstarteram 30. Dezember 2005 um 22:15

Der Kauf ist über eine Woche her.

Hab nun sowohl mit der Versicherung als auch mit der Zulassungsstelle gesprochen und das nimmt jetzt seinen amtlichen Gang. Beim Straßenverkehrsamt habe ich von der Dame inoffiziell den Tipp bekommen, wenn möglich den Wagen zu finden und die Schilder abzumachen, um dann am Montag den Wagen einfach abzumelden...

Ich weiß zwar nicht ob ich ihn finde, aber wäre es dann wirklich so einfach...??? Braucht man zur Abmeldung nicht Schein und Brief? Das hat der Käufer ja alles.

Zitat:

Original geschrieben von Blain

Beim Straßenverkehrsamt habe ich von der Dame inoffiziell den Tipp bekommen, wenn möglich den Wagen zu finden und die Schilder abzumachen, um dann am Montag den Wagen einfach abzumelden...

Davon ist ist dringend abzuraten.

Sinnvoller ist es in solchen Fällen, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Hi,

nur mal so:

Ich habe mein erstes Auto damals auch angemeldet GEKAUFT... aber dann auch umgehend umgemeldet.

Also nicht jeder Verkäufer muss damit zwangsläufig Pech haben!

mfg

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