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Wagen als unfallfrei verkauft-Käufer zweifelt es nun an

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 20:54

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen...

Ich haben meinen A6 letztes Jahr von privat als Unfallfrei gekauft. (So steht es im Kaufvertrag und wurde mir auch mehrere male so mündlich bestätigt)

Nun habe ich das Auto vor einer Woche verkauft als Unfallfrei ( ich hatte keinen und der Vorbesitzer hatte laut Kaufvertrag auch keinen). Nun hatte der Käufer von meinem KFZ einen Unfall (einen Wildschaden).

Beim Verkauf hatte der Käufer mir gesagt das der Wagen einen Unfall gehabt haben muss, weil er nachlackiert wurde und irgendwas schief war oder so. Aber er hat es nur vermutet und hat auch nix mehr dazu gesagt. Ich habe Ihm gesagt das ich kein Unfall hatte und ihn auch unfallfrei gekauft habe, was ich ja auch belegen kann. Nun hat er mich eben angerufen und gesagt, dass wenn der Wagen schonmal als Unfallwagen gemeldet wurde die Versicherung seinen Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen würde. Er würde dann per Anwalt klagen und ich müsste den kaputten Wagen zurücknehmen und Ihm das Geld wieder geben. Was kann ich tun ? :(

Nehmen wir an der Vorbesitzer hatte mit dem Wagen ein Unfall (Totalschaden) und hat schön das Geld von der Versicherung kassiert und ihn dann richten lassen und ihn mir als Unfallfrei weiter verkauft. Würde die Versicherung den Schaden der jetzt entstanden ist zahlen?.

 

Das Beispiel hat er angeführt was ich oben beschreiben habe.

Ich hoffe auf euere Hilfe... Sorry wenn Fehler im Text sind aber bin gerade etwas durch den Wind...

Beste Antwort im Thema
am 4. Juli 2016 um 21:30

Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...

Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...

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am 4. Juli 2016 um 21:16

Mhh,

irgendwie klingt das für mich auch irgendwie nach einer Masche den Preis zu drücken...

Die Aussage das eine Versicherung einen Wildschaden per Teilkasko nicht begleicht wenn er vorher schonmal einen Unfall hatte , halte ich persönlich für ein Gerücht... Aber bei einem Totalschaden? Gute Frage...

Ich würde da erstmal garnix machen. Zumal du allein die Aussage des Käufers deines Wagens hast. Der kann viel erzählen um die Angst zu machen... Abwarten..

Für den Fall der Fälle... Wäre Rechtschutz vorhanden?

Na warte ab...

Du bekommst hier zeitnah einige Infos dazu..

Im ADAC KV steht bei Unfällschäden: soweit bekannt.

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 21:20

Danke für die Antwort ,

Meine Eltern dürften einen haben (wohnen noch zuhause ).

Was ich nur nicht verstehe selbst wenn der Wagen bei dem Vorbesitzer einen Schaden gehabt haben sollte, warum sollte die Versicherung den Schaden den er jetzt hatte nicht bezahlen ?. Macht doch eigentlich kein sinn. Oder ?

Dann kann ich ja nie einen Unfall mit einem Auto haben das schonmal vorher ein Unfallschaden hatte ?.

am 4. Juli 2016 um 21:25

Deswegen abwarten... Vielleicht hat er halt einfach seinen neu gekauften Wagen versägt und will ihn dir nun mit der Nummer wieder unterjubeln damit er sich einen anderen kaufen kann....

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 21:28

Den Verdacht habe ich auch. So ein Spinner... Werde nie wieder ein Pkw privat verkaufen ...

Habe nur Angst bekommen weil ich nicht eben mal so 12.000€ rumliegen hab. Er meinte ich müsste ihm den vollen Preis erstatten der bei mobile.de drin stand ( er hat aber weniger bezahlt bei mir) das ist auch sowas was ich nicht verstehe... Bloß er kam gleich mit Anwalt und seine Familie kennt da wen und so ...

Der will dich verarschen!

Über welchen Verkaufspreis und Alter vom A6 reden wir hier?

12.000 für den Audi?

Wie alt war der?

am 4. Juli 2016 um 21:30

Gleich dicke Geschütze zum Einschüchtern auffahren. Eine nicht unbekannte Masche...

Ohne Beweis das der Wagen verdeckte Altschäden hatte kann der dir erstmal garnix... inwiefern man dich für versteckte Mängel vor deiner Zeit belangen kann weiß ich nicht...

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 21:32

Es Handelt sich bei dem A6 Avant um eine ende 2005er 3.0TDI V6.

Also Fakt ist bei von mir hat der Wagen nicht mal einen Kratzer bekommen.

Der Wagen wurde Ihm überlassen und ich habe im Tausch seine S4 b7 bekommen + eine kleine Zuzahlung meiner Seite aus.

( Habe den A6 nur weggeben bzw. getauscht weil ich jetzt nur 3 km zur Arbeit fahre )

Der Käufer müsste nachweisen, dass der Wagen vor dem Kauf einen Unfall erlitten hat. Sollte ihm das gelingen, wird ihm auf die Füße fallen, dass er das schon vor dem Kauf Dir gegenüber in der Preisverhandlung angeführt hat. Er hat also schlimmstenfalls gewusst, dass er einen (reparierten) Unfallwagen kauft.

Ein reparierter Unfallschaden hat nur Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert des Autos. Selbstredend bezahlt die Teilkasko des Käufers den Schaden. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt oder auch ein Reparaturfall, das ist letztlich egal. Der Schaden des Käufers ändert sich dadurch nicht. Er bekommt ihn so oder so ersetzt.

Das alles würde meinen Ruhepuls nicht erhöhen.

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 21:38

Ich danke dir.

Konnte mir auch nicht vorstellen, warum die Versicherung nicht zahlen sollte...

Ich hatte nur meine Bedenken, weil ich einfach kein stress haben will...

Das tolle an der Sache ist das der getauschte b7 in meiner Werkstatt steht weil der Servo Schlauch kaputt ist.

Ich war heute schon wieder bedient... :/

Die Aussage, die Versicherung würde den Wagen nicht bezahlen, weil er bereits einen Vorschaden hatte ist eine glatte Lüge!

Natürlich würde die den Schaden auch bezahlen.

Falls tatsächlich ein Vorschaden vorhanden ist dieser ja repariert worden und der neue Schaden ist dadurch ganz normal zu bezahlen.

Zurücklehnen und entspannen.

Hunde die bellen beißen nicht!

Themenstarteram 4. Juli 2016 um 21:48

Vielen Dank. Ihr habt mir den Abend gerettet. :)

am 4. Juli 2016 um 21:53

Gern geschehen... kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten falls sich noch was tut... ;)

Kaufpreis zurückfordern und von der Versicherung auch noch den Schaden einsacken. Wie viele Verkäufer auf die Masche wohl reinfallen.

Lenny lehn dich zurück und mach nichts. Bei einer Klageschrift vom Gericht musst du reagieren, aber die kommt eh nicht. Auch Anwaltschreiben kannst du einfach ignorieren.

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