Meine Versicherung will im Zweifel gegen mich entscheiden
folgende Geschichte, die zeigt wie die HUK meinen Versicherungsfall möglichst schnell erledigen möchte, auf meine Kosten.
Zum Sachverhalt, ich fuhr etwa 50m hinter einem Fahrzeug, als es rechts dem Straßenverlauf folgend abbog. Als ich ebenfalls um die Ecke fuhr, sah ich das Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand stehen. Es war offensichtlich, dass der Fahrer dort parken wollte, da er schon hielt.
Deshalb fuhr ich links an dem Fahrzeug vorbei. Als ich auf Höhe des Fahrers war, gab dieser auf einmal Gas und zog sein Fahrzeug nach links. Dort befand ich mich allerdings zu diesem Zeitpunkt. Auch meine Vollbremsung und mein Ausweichen halfen nichts. Die hintere Stoßstange des gegnerischen Fahrzeugs blieb an meinem rechten Kotflügel hängen, als dieser immer weiter nach links zog. Trotz Geräusch fuhr der Fahrer weiter und erst durch mein Hupen blieb er 50m weiter stehen.
Die Polizei, welche ich verständigt hatte, belehrte den Fahrer zuerst, bevor sie ihn nach dem Unfallhergang fragten. Wenn er noch gefahren ist, dann hätte ich Schuld, wenn er gestanden ist, dann wäre er Schuld. Jeder kann sich denken, was nun seine Aussage war, obwohl er vorher vor Zeugen etwas anderes gesagt hatte. Der Polizei war das egal. Fotos von der Unfallstelle gemacht und 4 Wochen später kam die Überraschung. Bußgeldbescheid, wegen angeblichem Überholen bei unklarer Verkehrslage. Leider gab es für den Unfall selber keine Zeugen. Trotzdem habe ich zum Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Das Gericht kam zur selben Überzeugung wie ich, dass der Fahrer dort gestanden haben muss. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt.
Mein Glaube an Gerechtigkeit war wieder hergestellt. Nur habe ich nicht mit der meiner Versicherung gerechnet. Die HUK meint nun, nach Einsicht der polizeilichen Akten und dem Splitterfeld habe ich doch bei unklarer Verkehrslage überholt. Wie kann sich eine Versicherung über die Entscheidung eines Gerichtes einfach hinwegsetzen? Die Argumentation der Sachbearbeiterin, die Splitter lagen mehr auf der linken Seite der Straße und deshalb hätte ich überholt - ?????? -
Die Sachbearbeiterin der HUK hat überhaupt kein Interesse sich für den Versicherungsnehmer einzusetzen. Viel lieber wird der Schaden aufgeteilt, mit der Zurückstufung holen sie sich das Geld dann wieder rein. Der Schaden beläuft sich nämlich bei beiden Seiten auf ca. EUR 800.-. Was kann ich gegen die Entscheidung meiner Versicherung unternehmen?
Danke für jeden Hinweis
26 Antworten
Hallo,
die Versicherung ist nicht an die Entscheidung des Gercihtes gebunden. Immerhin könnte das Bußgeldverfahren schon alleine wegen der nicht klaren Beweislage gegen Dich eingestellt werden. Die Versicherung muß jedoch die Haftung prüfen und das ist eine Welt für sich. Meine Empfehlung: Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen, gegebenenfalls einen Gutachter einschalten. Da kann ich Dir aber auch nur wünschen, dass Du rechtsschutzversichert bist. Selbst wenn sich der Unfall so ereignet hat, dass Du Dich unschuldig fühlst, beweisen muß mans können! Viel Glück und Grüße
4vince
Ordnungswidrigkeitenrecht und Zivilrecht sind durchaus unterschiedliche Maßstäbe.
Bei Kleinschäden kann es wirtschaftlich sinnvoll sein statt einer teuren Klärung (Gutachten-, Anwalts- und Gerichtskosten) den Schaden zu regulieren.
Das ist wirtschaftlicher und damit auch im Interesse aller Versicherten.
Hast Du Ansprüche gegen die Versicherung des Unfallgegners gestellt und wenn ja:
Ist reguliert worden?
eine KFZ-RS-Versicherung nützt einem gar nix, wenn man gegen seine eigene KFZ-Versicherung vorgehen will ...
die KFZ-RS-Versicherung wird die Kostenübernahme für ein Vefahren ablehnen, weil die Argumentationen der zu verklagenden KFZ-Versicherung erst mal als "richtig" und "unanfechtbar" angesehen werden
Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
eine KFZ-RS-Versicherung nützt einem gar nix, wenn man gegen seine eigene KFZ-Versicherung vorgehen will ...
die KFZ-RS-Versicherung wird die Kostenübernahme für ein Vefahren ablehnen, weil die Argumentationen der zu verklagenden KFZ-Versicherung erst mal als "richtig" und "unanfechtbar" angesehen werden
Blödsinn!
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Zitat:
Original geschrieben von J.Ripper
[Bdie KFZ-RS-Versicherung wird die Kostenübernahme für ein Vefahren ablehnen, weil die Argumentationen der zu verklagenden KFZ-Versicherung erst mal als "richtig" und "unanfechtbar" angesehen werden
Als ob die Versicherung unfehlbar ist und von Maschinen geführt wird? Klar.
Vielleicht wartet ihr zunächst die Antwort zur Regulierung des Eigenschadens ab?
Habe bei der gegnerischen Versicherung angefragt und die wollen ebenfalls mit 50/50 abrechnen.
Ohne Zeugen ist die Sache fast aussichtslos. Der Versicherung ist das egal, das Geld bekommen sie von einem sowieso zurück mit der Rückstufung. Angeblich gibt es auch kein Abkommen zwischen den Versicherungen, aber am Telefon hat sich die Dame der HUK zufälligerweise verplappert. Mit der HUK bin ich fertig. Kann mir jemand eine kompetente, kundenfreundliche Autoversicherung empfehlen?
Ich komme vom Fach und bin kein HUK-Freund.
Normal reguliert man dort Haftpflichtschäden sehr pingelig und ist schnell mit Gutachten bei der Sache.
Hier allerdings gebe ich beiden Versicherung Recht.
Die Schuldfrage wird mangels Zeugen wohl nicht eindeutig zu klären sein, also wird eine Quote herauskommen.
Man kann jetzt Gerichte bemühen und um Zehntel zu 80 EUR streiten. Das kostet Anwalts- und Gerichtsgebühren und ist wirtschaftlich gesehen vollkommen unsinnig.
Regulieren beide Versicherungen einvernehmlich 50/50 so ist das reell und sollte von beiden Beteiligten so akzeptiert werden.
Wenn Du schlau bist, sprichst Du mit der Gegenseite und ihr verzichtet beide schriftlich und einvernehmlich darauf den Schaden bei der jeweils anderen Versicherung einzufordern.
Folge:
Keiner wird hochgestuft.
Es geht auch anders:
Du kannst das Geld der gegnerischen Versicherung nehmen und davon den Schaden bei der HUk zurück kaufen. Unter 500 EUR (800 EUR zu 50% sind 400 EUR) muss Dir die Huk das ohnehin anbieten.
Du kommst dann im nächsten Jahr in die höhere SF-Klasse.
Siehe es nüchtern, der Unfall ist schon ärgerlich genug!
Auf die Frage nach einer empfehlenswerten Autoversicherung erhälst Du von 4 Leuten 5 unterschiedliche Antworten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin), führt Statistik zu den Beschwerden und deren Häufigkeit, z.B. auch in der Kfz-Versicherung. Hierbei kann man feststellen, dass bei der aktuellen Statistik die letzten drei Plätze durch Direktversicherer, d.h. ohne eigenen Außendienst, belegt werden. Ob das schon ein grundsätzlicher Hinweis ist, mag jeder selber entscheiden.
Größe der Versicherungsgesellschaft ist auch nicht das Kriterium oder ob man über einen hauseigenen Vermittler des Versicherers oder einen Versicherungsmakler einen Vertrag abschließt. Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Qualität Deines Betreuers eine Rolle spielt (und dessen Einfluß auf den Versicherer) und auch etwas Glück, denn auch bei einer Gesellschaft kannst Du auf einen großzügigen oder einen restriktiven Sachbearbeiter stoßen.
noch mal
auch wenn dies einige Versicherungs-XXX hier nicht lesen wollen:
wenn man seinen Rechtsanwalt einschaltet, um gegen eine Versicherungsgesellschaft vorzugehen, dann wird schon der Rechtsanwalt komisch gucken, wenn man ihm sagt, daß man ja eine Rechtschutzversicherung hätte ...
meistens lehnt die eigene Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme ab
wenn nicht, dann ist der Fall sowieso so klar und eindeutig, daß ein Prozess auch ohne Rechtsschutz zu gewinnen wäre
was jedoch nie passieren wird, ist folgendes:
Daß ein Prozess gegen eine Versicherungsgesellschaft vor Gericht entschieden wird und daß eine andere Versicherungsgesellchaft (Rechtsschutz) die Kosten dafür übernimmt !
Ripper,
das passiert andauernd.
Autounfall.
Der eine hat eine Haftpflicht,
der andere eine Rechtsschutzversicherung.
Jeder Arzthaftungsfall ist eine solche Geschichte.
Jede Sozialversicherungsgeschichte (ärgerlicher und langwieriger als die meisten privatwirtschaftlichen Versicherungen, besonders die Berufsgenossenschaften)
Usw. und so fort.
Kommt nur nicht an jedem Stammtisch an.
Prost, Ripper.
...dazu ergänzend grundlegend folgende einfache Regel zum Merken: Bei Haftungsangelegenheiten
ist die Haftpflicht zur Begleichung berechtigter oder Abwehr unberechtigter Ansprüche (passive Rechtsschutz inkl.) da,
ist die Rechtsschutzversicherung für die Durchsetzung eigener Ansprüche da.
Und zu der allgemeinen Annahme, dass Rechtsschutzversicherer so oder so nicht strittige Fälle übernimmt: Die Rechtsschutzversicherer haben mit die höchsten Schadenquoten, wodurch ja ständig die Beiträge steigen. Also wird sie auch regelmäßig in Anspruch genommen und übernimmt auch Fälle!
Sollte ein Rechtsschutzversicherer mal einen Fall nicht übernehmen, womit Dein Anwalt und Du nicht einverstanden seid, bleibt immer noch die Deckungsklage.
Danke, daß Du das sagst
O.K., that’s the way ...
Deckungsklage gegen die eigene RS, damit die die Kosten eines Verfahrens z.B. gegen die eigene KFZ-Versicherung übernimmt, damit die was bezahlt (meinen Kaskoschaden)
skôl
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Regulieren beide Versicherungen einvernehmlich 50/50 so ist das reell und sollte von beiden Beteiligten so akzeptiert werden.
Wenn Du schlau bist, sprichst Du mit der Gegenseite und ihr verzichtet beide schriftlich und einvernehmlich darauf den Schaden bei der jeweils anderen Versicherung einzufordern.
Folge:
Keiner wird hochgestuft.
Interessant und das geht dann wirklich ohne Hochstufung ?
Nur bei Teilschuld 50/50 oder auch bei anderen Konstellationen ?
Gruß
capri