W 204 Probleme mit Händlergewährleistung
Einen schönen guten Tag liebe Gemeinde, 🙂
ich habe hier schon oft mitgelesen und habe mich jetzt dazu entschlossen mich hier mal anzumelden.
Wie der Titel schon vermuten lässt gibt es ein paar Probleme mit meinem W 204 (C180, BJ 2011 Mopf, Automatik, Ca. 46.000km bei Kauf)
Ich denke ich fange erstmal mit der Leidensgeschichte des Autos an bevor ich zu meinem Problem komme:
Der MB-Händler ist etwas weiter von mir entfernt (150km) gewesen, wurde mir aber durch einen Arbeitskollegen empfohlen.
Das Auto hatte mal einen Unfallschaden beim Vorbesitzer gehabt & wurde mir als Unfallwagen verkauft. Ich habe Bilder davon gesehen. Es war "nur" ein Blechschaden am Radkasten hinten links. Reparatur & Neueinstellungen wurden von MB durchgeführt, die Rechnungen habe ich auch dafür. Ansonsten lückenlos bei MB gewartet & Service gemacht. Daher beschloss ich ihn Ende April zu kaufen, da ich auch bei der Probefahrt keine Probleme feststellen konnte außer ein Pfeifen/Quietschen.
Im Verdacht stand die Lüftung & wurde vor Abholung Geprüft.
Es wurde nichts gefunden. Bei Abholung stellte ich fest, dass es das Bremspedal ist wenn man die "Hold" Funktion nutzt. Ein Werkstattmeister machte mit mir eine Probefahrt & konnte es nicht wirklich zuordnen. Bremsen funktionieren einwandfrei, ich solle erstmal damit fahren vielleicht hat sich was festgesetzt was sich noch löst. Wenn nicht soll ich zur nächsten Vertragswerkstatt fahren und auf Kostenübernahme an den Händler verweisen.
So jetzt geht es bei mir los. Auf dem Weg nachhause stellte ich fest das die Feststellbremse sich zwar löst aber das Pedal nicht weit genug hoch geht. Also hatte ich die Anzeige für die angezogene Bremse im Cockpit + Warnton. Händler angerufen und dieser meinte ich soll das beim nächsten Vertragshändler machen lassen, er klärt dann die Kostenübernahme. Gesagt getan, die kosten wurden von MB direkt übernommen. Es war also kein Anruf beim Händler notwendig.
Einen Monat später der nächste Schock. Gelbe Motorleuchte...
Also zur MB-Niederlassung & ausgelesen, verdacht auf Steuerkette (Bei 47.000km ?!). Jedoch konnte ich keine Veränderung beim Fahren feststellen oder ein Rasseln beim Kaltstart wahrnehmen.
Fehler wurde gelöscht, ich solle erstmal weiter fahren und beobachten. Wenn sie noch einmal an geht, soll ich wieder kommen und die Kette soll vermessen werden.
Vor rund 2 Wochen, ich hatte das kleine Lämpchen schon vergessen, ging sie wieder an...
Also Termin bei MB gemacht und auch die Sache mit dem Bremspedal angesprochen, wollte ich eh mit hin während meines Urlaubs. Dazu kam noch das der rechte Seitenspiegel, beim el. Anklappen, nun auch quietscht. Vermutlich Stromwächter...
Als der Freundliche dann mit irgend welchen Kosten angefangen hat, verwies ich darauf das ich das Auto erst rund 3 Monate habe und wie es mit Gewährleistung aussieht bzw das ich auch die JS-Garantie habe.
Ich sollte im Vorfeld beim Händler anrufen & mal anfragen ob er mir schriftlich eine Kostenübernahme für die drei Probleme geben kann. Dies ginge nicht so einfach, es müsste aber alles über JS-Garantie laufen so der Händler. Wenn es Probleme gäbe, soll ich ihm den Namen des Kollegen geben und er setzt sich dann mit diesem in Verbindung.
In der Werkstatt dann die erste Ernüchterung, die Kette wurde schon mal nicht vermessen. Laut einem Reparaturleitfaden von MB soll erstmal ein Motorsoftwareupdate ausgeführt werden und ich soll wieder beobachten...
Kosten wurden aber erstmal übernommen, ob nun vom Händler oder JS-Garantie weiß ich nicht genau.
Bremspedal & Stromwächter ist wohl nicht in der Garantie enthalten. Werkstatt & Händler wollen erstmal die Kosten klären. Für das Pedal & Stromwächter habe ich, für heute, nen neuen Termin bekommen. Pedal & irgend ein Bolzen sollen wohl ausgetauscht werden.
Nun war ich heute da & wurde wieder nachhause geschickt. Die Übernahme der Kosten konnten noch nicht geklärt werden. Der Händler muss auf die Entscheidung von seinem Vorgesetzten warten. Der Service-Mitarbeiter kann sich nicht erklären warum das beim Händler so lange dauert. Er hat den Händler mehrfach angerufen und auch gesagt das es bis heute geklärt werden muss, da ich ja nen Termin habe. Dieser hatte eine ganze Woche Zeit das zu klären. Ob das mit dem Stromwächter nun schon vor kauf war oder nicht weiß ich nicht, den Mangel am Bremspedal habe ich aber ganz klar vor Kauf deklariert.
Was soll ich nun am Besten machen? 🙁
Soll ich selber den Händler noch mal anrufen oder mir überlegen den Schritt zu Anwalt zu tun?
Oder erstmal abwarten und Tee trinken? Hattet jemand von euch auch schon mal ähnliche Erfahrungen beim Thema Gewährleistung?
Das ist mein erster Mercedes & da ich noch recht Jung bin habe ich noch nicht wirklich die Erfahrung wie man sich am Besten in solchen Fällen verhält.
Ich freue mich auf eure Antworten!
PS.: Es tut mir leid, dass das so ein ellenlanger Text geworden ist. Ich wollte meine Probleme nur möglicht genau schildern.
MfG Sella94
24 Antworten
Ich hätte da auch mal eine Frage und zwar wie sieht es denn aus , wenn die 6 Monate rum sind zB , wenn nach dem 8 Monat irgendwas mal kaputt gehen sollte, gilt da noch die Gewährleistung oder nicht.
Sternauto ist leider nicht Daimler AG, ist ein freier Investor.
Hast Du bei Sternauto gekauft oder bei der vorherigen NDL.
Wenn NDL, kannst dir theoretisch Deine Ansprüche bei der nächstgelegenen NDL geltend machen. Wenn die zucken, ruf Maastricht an.
Zitat:
@oktay62 schrieb am 11. August 2016 um 16:52:59 Uhr:
Ich hätte da auch mal eine Frage und zwar wie sieht es denn aus , wenn die 6 Monate rum sind zB , wenn nach dem 8 Monat irgendwas mal kaputt gehen sollte, gilt da noch die Gewährleistung oder nicht.
Nein gibt es nicht. Gewährleistung greift NUR wenn ein Mangel schon vor Kauf bestand aber erst nach dem Kauf festgestellt wird. In den ersten 6 Monaten ist, wie gesagt, der Händler in der Pflicht zu beweisen das kein Mangel besteht. Anschließend ist der Käufer in der Pflicht dies nachzuweisen.
Wenn in der Gefährleistungszeit kaputt geht bestand der Mangel ja nicht vor Kauf.
Zitat:
@oktay62 schrieb am 11. August 2016 um 16:52:59 Uhr:
Ich hätte da auch mal eine Frage und zwar wie sieht es denn aus , wenn die 6 Monate rum sind zB , wenn nach dem 8 Monat irgendwas mal kaputt gehen sollte, gilt da noch die Gewährleistung oder nicht.
Die Gewährleistung greift 12 bzw. 24 Monate bei gewerblichem Verkauf, allerdings tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein, dass heisst Du musst nachweisen, dass der Defekt bereits schon bei Übergabe (also auch innerhalb der ersten 6 Monate) bestanden hat und nicht erst kürzlich aufgetreten ist, was jedoch i.d.R. fast aussichtslos ist...
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Zitat:
@JGibbs [url=http://www.motor-talk.de/.../...-probleme-mit-haendlergewaehrleistung-
Wenn NDL, kannst dir theoretisch Deine Ansprüche bei der nächstgelegenen NDL geltend machen. Wenn die zucken, ruf Maastricht an.
Wie gesagt der Händler gehört leider zu keiner Niederlassung sondern ein MB-Servicepartner 🙁
Die Frage war, war das zum Kaufzeitpunkt auch schon so, die Sternauto-Betriebe sind erst seit kurzem "privatisiert".
Huch da war ich zu schnell.
Der Wagen wurde bei einem "privatem" MB Händler/Vertragspartner gekauft der nichts mit Sternauto zu tun hat.
Die Reperaturen sollen nur in der ehemaligen MB Niederlassung ausgeführt werden, die jetzt Sternauto ist, weil die hier in der Nähe ist.
Zitat:
@w-schorsch schrieb am 10. August 2016 um 21:39:17 Uhr:
Du brauchst dich nicht auf die JS-Garantie einlassen.
Der Händler muss dir 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG geben. In den ersten 6 Monaten muss es beweisen, dass der Mangel beim Kauf nicht vorlag. Danach dreht sich die Beweislast um.
Du bist noch in den ersten 6 Monaten, also wird davon ausgegangen, dass der Fehler beim Kauf vorlag und der Händler muss ihn beseitigen. Dafür musst du ihm allerdings 2 Versuche zugestehen. Danach kannst du den Vertrag aufheben lassen (wandeln).
Mit Garantie hat das ganze nichts zu tun. Es geht um die Gewährleistung des Verkäufers. Viele Verkäufer regeln das lieber über die (mit dem Kaufpreis von dir sowieso schon bezahlte) Garantie-Versicherung. Das ist billiger für sie. Aber eigentlich ist der Verkäufer erst einmal selber in der Pflicht.
Google das mal: Gewährleistung vs. Garantie. Und lass dich beraten (ADAC, Anwalt etc.).
Viel Erfolg und LG
Georg