VW verweigert 3. Inspektion bei 74.000 KM
Hallo Motor-Talk Gemeinde,
Hatte jemand von euch schonmal Probleme mit der Inspektion? Mein 🙂 hat heute verweigert die 3. Inspektion zu machen, da der KM-Stand mittlerweile bei 74.000 ist. Die Inspektion hätte eigentlich bei 60.000 gemacht werden müssen hieß es heute. Die letzte Inspektion wurde bei 52.000 durchgeführt und mir wurde nichts von der 60.000 Regel erzählt. Jetzt soll ich alles aus der eigenen Tasche zahlen. Ich sehe das nicht ein. Hat jemand ähnliches durchmachen müssen? Können die sich damit durchsetzen? Ich habe nicht umsonst das Servicepaket und zahle die Beiträge dafür.
Liebe Grüße
Beste Antwort im Thema
Das ist eine andere Situation. Die zu erwartenden Servicekosten werden natürlich aus der angegebenen Laufleistung kalkuliert, und wenn du die natürlich stark überziehst, kommen die nicht mehr auf ihre Kosten. Es ist eben ein Unterschied, in vier Jahren 60.000km zu fahren(2x Intervalls., 1x Inspektions., Bremsfl.wechsel) oder 100.000km(3x Intervalls., 2x Inspektionss., etc).
Das du die Rate noch zahlst, ist klar, wurde ja auf 4 Jahre umgelegt. In diesem Fall würde ich sagen, das Ei hast du dir selbst gelegt.
12 Antworten
Ein Blick in dein Serviceheft hätte dir die anfallenden Arbeiten (Service/Inspektion) aufgezeigt.
Aber trotzdem erhalte ich von meinem immer einen Zettel mit dazu, auf dem steht welche Arbeiten und wann als nächstes fällig werden.
Und im Türrahmen sollte normalerweise auch ein Aufkleber angebracht sein, dem du entnehmen kannst wann dein nächster Service fällig ist.
Solltest du auch eine Anschlussgarantie abgeschlossen haben so könnte ich mir vorstellen, dass diese dann nicht mehr greift.
Ob dein Servicepaket weiterhin gültig ist kannst du bestimmt den Bedingungen entnehmen. 😉
Der Inspektions-Service wäre nach spätestens 3 Jahren oder 60tkm (oder 50tkm? Da möcht ich mich grad nicht festnageln) fällig gewesen (im Prinzip ist das ein reiner Abzock-Service, der auf Kosten der VW-Käufer die Statistiken beim TÜV schönen soll). Diesen Service nachzuholen macht keinen Sinn und ist nur rausgeworfenes Geld, nur die Zusatzarbeiten solltest du nachholen.
Was aber auch fällig gewesen sind und als Zusatzarbeiten bei der Gelegenheit i.d.R. mitgemacht werden: Bremsflüssigkeitswechsel, Zündkerzenwechsel (nur Benziner), Getriebeölwechsel (nur DQ250).
Dir wird gerade ein Inspektions-Service angezeigt, den du zusammen mit den ggf. versäumten Zusatzarbeiten machen lassen solltest.
Soweit für jemanden, der die Services selbst bezahlt, wie das mit dem Service-Paket läuft musst du wohl mal in den Bedingungen nachlesen...
vg, Johannes
Nach meiner Ansicht kann der Service, auch wenn er verspätet durchgeführt wird, nicht verweigert weden, denn er ist bezahlt. Welche Konsequenzen das allerdings im Garantiefall hat, ist schwer zu sagen, aber sollte auch kein Problem sein, denn der Inspektionsservice ist eher eine große Durchsicht ohne relavante Motor- oder Technikarbeiten.
Anders sieht es mit den Zusatzarbeiten aus. Die sollte man auf jeden Fall machen lassen, wobei der Bremsflüsssigkeitswechsel, wenn er nicht im Wartungspaket enthalten ist, durchaus später erfolgen kann.
Golfer0510´s Erklärung klingt plausibel.
Du hast zwar den korrekten Zeitpunkt der Inspektion verpennt, das kann aber höchstens Einfluss auf die Garantieleistungen haben.
Den Service hast Du ja bereits bezahlt.
Sollte der Service tatsächlich verweigert werden bzw. in Rechnung gestellt werden, würde ich versuchen, die bereits zuviel gezahlten Beiträge zurückzufordern.
Ansonsten würde ich so vorgehen wie es Johannes geschrieben hat.
Ähnliche Themen
Das Problem laut VW ist, dass ich die jährliche Fahrleistung mit 15.000 KM angegeben habe. Habe aber nach 3 Jahren schon 74.000 KM, somit soll das Servicepaket nicht mehr gültig sein. Aber die monatliche Rate in Höhe von ca. 16€ muss trotzdem noch zahlen.
Ist das nicht eine Abzockerei? Man hätte mich aufklären sollen...
Das ist eine andere Situation. Die zu erwartenden Servicekosten werden natürlich aus der angegebenen Laufleistung kalkuliert, und wenn du die natürlich stark überziehst, kommen die nicht mehr auf ihre Kosten. Es ist eben ein Unterschied, in vier Jahren 60.000km zu fahren(2x Intervalls., 1x Inspektions., Bremsfl.wechsel) oder 100.000km(3x Intervalls., 2x Inspektionss., etc).
Das du die Rate noch zahlst, ist klar, wurde ja auf 4 Jahre umgelegt. In diesem Fall würde ich sagen, das Ei hast du dir selbst gelegt.
Zitat:
Original geschrieben von FOBSX
Man hätte mich aufklären sollen...
Das haben doch bestimmt schon deine Eltern gemacht?
Und im Gegensatz zur ersten Aufklärung hast du bei VW sogar deine Unterschrift drunter gesetzt. 😉
Zitat:
Original geschrieben von FOBSX
Das Problem laut VW ist, dass ich die jährliche Fahrleistung mit 15.000 KM angegeben habe. Habe aber nach 3 Jahren schon 74.000 KM, somit soll das Servicepaket nicht mehr gültig sein. Aber die monatliche Rate in Höhe von ca. 16€ muss trotzdem noch zahlen.Ist das nicht eine Abzockerei? Man hätte mich aufklären sollen...
Du bist doch sicher 3 x 7 Jahre alt, geschäftsfähig und kannst lesen. Was willst du mehr.
Persönlich würde ich nie so ein Geschäft unterzeichnen.
Zitat:
Original geschrieben von FOBSX
Das Problem laut VW ist, dass ich die jährliche Fahrleistung mit 15.000 KM angegeben habe. Habe aber nach 3 Jahren schon 74.000 KM, somit soll das Servicepaket nicht mehr gültig sein. Aber die monatliche Rate in Höhe von ca. 16€ muss trotzdem noch zahlen.Ist das nicht eine Abzockerei? Man hätte mich aufklären sollen...
Da versuchst doch du gerade vw abzuzocken. Was gibt es bitte da nicht zu verstehen? Schonmal beim leasing die vertragliche fahrleistung um fast das doppelte überzogen? Da wird der händler auch nicht bei der rückgabe danke und schönen tach noch sagen. Da musst du ordentlich nachzahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Achso, nee dann passt das. Bei mehr KM wäre die Rate höher.
Ok, Danke für die Aufklärung.
Zitat:
Original geschrieben von xavair1
Da versuchst doch du gerade vw abzuzocken. Was gibt es bitte da nicht zu verstehen? Schonmal beim leasing die vertragliche fahrleistung um fast das doppelte überzogen? Da wird der händler auch nicht bei der rückgabe danke und schönen tach noch sagen. Da musst du ordentlich nachzahlen.Zitat:
Original geschrieben von FOBSX
Das Problem laut VW ist, dass ich die jährliche Fahrleistung mit 15.000 KM angegeben habe. Habe aber nach 3 Jahren schon 74.000 KM, somit soll das Servicepaket nicht mehr gültig sein. Aber die monatliche Rate in Höhe von ca. 16€ muss trotzdem noch zahlen.Ist das nicht eine Abzockerei? Man hätte mich aufklären sollen...
Wenn ich hier jemanden versuchen sollte abzuzocken, würde ich das nicht öffentlich machen ;-)