VW-Vertragsbedingungen Preiserhöhungen nach Bestellung
Hallo,
wer wäre denn mal so nett und scannt seinen VW-Kaufvertrag anonymisiert - nur die Vertragsklauseln natürlich.
Ich möchte mal klären, welche Themen da auch mich zukommen könnten, wenn ich noch vor der Preiserhöhung bestelle.
Danke!
42 Antworten
Zitat:
@mirage113 schrieb am 8. November 2016 um 14:21:12 Uhr:
Steht doch im Kleingedruckten, geh dich bitte zum Händler deines Vertrauens, lasse dir ein Blankovertrag überreichen und schaue unter Preisklausel.Steht in deiner Ausfürhun nix von einer Preisklausel gilt nach deutschem Recht noch immer das BGB, explizit hier der 309 Nr. 1 BGB. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Ich habe kein Kleingedrucktes und möchte nicht zum Händler gehen, ist das soooo schwer?
Schön, dass Du Dich in §§ so gut auskennst. Geht vielleicht nicht allen so. Dafür gibt es z. B. solche Foren.
Zitat:
@Begro2010 schrieb am 8. November 2016 um 14:31:21 Uhr:
Hier die AGB's Stand November 2015
Danke!
@Begro 2010
Also keine Preisklausel bei dir, wenn ich korrekt geschaut habe. Also gilt jetzt in deinem Fall die Preisgarantie 4 Monate ab Bestelldatum, vgl. §309 Nr. 1 BGB. Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Preiserhöhung drin, ohne ein gesondertes Rücktrittrecht. Es gibt auch Verträge wo abweichend vom §309 Nr. 1 BGB 6 Monate möglich sind, man kann halbzwingend vom Gesetz abweichen.
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Doch, wenn nix steht dann 4 Monate wie im Gesetz dargelegt. Wenn im Vertrag ne Sicherungsklausel drin ist, dann muss diese zum Vorteil des Käufers (halbzwingend) abweichen. Mein Kenntnisstand ist da 6 Monate aus Verträge aus '10 und '12.
Gab es da nicht mal den Präzedenzfall Marqwardt % Borgwart, siehe BVG §081 Abs. 5, AKZ XY4711, wo da wegen eines Schaltjahres beim Kauf eines DSG-Wagen die Frist ausgehebelt wurde?
So weit ich das sehe, gilt der Preis bei Vertragsabschluss. Es sei denn in den AGB gibt es eine abweichende Vereinbarung.
BGB §309 sagt, daß eine abweichende Vereinbarung in den AGB ungültig ist, wenn
- innerhalb 4 Monaten geliefert werden soll, d.h. der unverbindliche Liefertermin maximal 4 Monate nach Abschluss liegt
- es sich um ein Leasing oder Finanzierung handelt.
In BGB §309 steht nichts von einer möglichen Preiserhöhung nach irgendeiner einer Frist, sondern nur daß eine solche Vereinbarung gegebenenfalls unwirksam ist. Wenn es keine Vereinbarung zu Preiserhöhungen gibt ist §309 Abs 1 bedeutungslos.
Ja, die Preiserhöhung ist innerhalb von 4 Monaten unwirksam, bzw. ermächtigt zum Rücktritt ohne Kosten (Vertragsstrafe), Umkehrschluss bedeutet dies, dass es nach 4 Monate sehr wohl zu einer Erhöhung kommen kann, innerhalb der jeweiligen Bestellungsdauer.
Ok, dann sind wir also bei den erwähnten 4 Monaten.
Was ist nun, wenn ich einen Wunschliefertermin in 3 Monaten im Vertrag festlege, VW aber erst in 5 Monaten liefern kann?
Mal eine Frage. Wenn man vor der Preiserhöhung noch bis Donnerstag bestellt und danach seine Bestellung verändert (z.B. rline zusätzlich nimmt oder die Farbe ändert), würde das gehen bzw.welche Preise gelten dann?
Danke für Eure Hilfe.
Zitat:
@mirage113 schrieb am 8. November 2016 um 15:10:54 Uhr:
Umkehrschluss bedeutet dies, dass es nach 4 Monate sehr wohl zu einer Erhöhung kommen kann, innerhalb der jeweiligen Bestellungsdauer.
Sehe ich anders. Nur wenn das in den AGB oder im Vertrag so vereinbart ist. Wenn es da keine Preisklausel gibt, dann kann der Preis nicht nachträglich angepaßt werden.
Ich denke das ist auch völlig normal so. Jeder Verkäufer weist einen bei einem geplanten Kauf auf die Preiserhöhung hin und empfiehlt den Vertrag vor der Erhöhung noch abzuschließen. Wäre ziemlich sinnfrei, wenn der Preis nachträglich erhöht werden kann.
Zitat:
@berni65 schrieb am 8. November 2016 um 15:23:21 Uhr:
Mal eine Frage. Wenn man vor der Preiserhöhung noch bis Donnerstag bestellt und danach seine Bestellung verändert (z.B. rline zusätzlich nimmt oder die Farbe ändert), würde das gehen bzw.welche Preise gelten dann?
Üblicherweise ist das so, daß für die neuen Extras der neue Preis genommen wird. Ich hatte das z.B. in der Vergangenheit auch so, daß ich für nachbestellte Extras nicht mehr den Rabatt bekommen habe.
Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen.
(Quelle: autobild.de)