VW-Vertragsbedingungen Preiserhöhungen nach Bestellung

VW Tiguan 2 (AD)

Hallo,
wer wäre denn mal so nett und scannt seinen VW-Kaufvertrag anonymisiert - nur die Vertragsklauseln natürlich.

Ich möchte mal klären, welche Themen da auch mich zukommen könnten, wenn ich noch vor der Preiserhöhung bestelle.

Danke!

42 Antworten

Ok, jetzt wird's also doch noch spannend.
Eine Lieferzeit von mehr als 4 Monaten ist demnach nicht empfehlenswert.

Zitat:

@greg_BLN schrieb am 8. November 2016 um 15:41:11 Uhr:


Eine Lieferzeit von mehr als 4 Monaten ist demnach nicht empfehlenswert.
Nur

wenn es eine solche Preisklausel gibt. Wenn nicht, ist's wurscht.

Innerhalb welchen Zeitraums nach Auftragserteilung darf man grundsätzlich seine Bestellung verändern?

Hallo Greg BLN,
wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast bekommst Du doch eine Rechtsverbindliche Aussage.
Dann weißt Du aus sicherer Quelle wie ein solcher Fall juristisch einwandfrei zu beurteilen ist.

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Zitat:

@Keylessno schrieb am 8. November 2016 um 16:04:34 Uhr:


Hallo Greg BLN,
wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast bekommst Du doch eine Rechtsverbindliche Aussage.
Dann weißt Du aus sicherer Quelle wie ein solcher Fall juristisch einwandfrei zu beurteilen ist.

Ich wollte jetzt nicht gleich die große Keule rausholen.
🙂

Zitat:

@greg_BLN schrieb am 8. November 2016 um 16:09:37 Uhr:



Zitat:

@Keylessno schrieb am 8. November 2016 um 16:04:34 Uhr:


Hallo Greg BLN,
wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast bekommst Du doch eine Rechtsverbindliche Aussage.
Dann weißt Du aus sicherer Quelle wie ein solcher Fall juristisch einwandfrei zu beurteilen ist.

Ich wollte jetzt nicht gleich die große Keule rausholen.
🙂

Das sehe ich nicht so; es handelte sich ja nur um eine Infoanfrage und die ist der Versicherung sicherlich lieber, als eine, durch eine Fehlauslegung herbeigeführte Streitsache.

Zitat:

@greg_BLN schrieb am 8. November 2016 um 16:09:37 Uhr:


Ich wollte jetzt nicht gleich die große Keule rausholen.
🙂

Warum vereinbarst Du dann mit dem Händler nicht einen Fixpreis - die Preiserhöhung KANN ja durchgesetzt werden, MUSS aber nicht. Zudem wird es ja bei Dir so sein, dass dein Vertragspartner der Händler ist, nicht aber VW. Sollte - intelligenter Händler vorausgesetzt - problemlos möglich sein.

Leute, keine Ahnung, warum einige es nicht wahr haben möchten. Aber es wird ein unverbindliche Lieferzeit/ Liefertermin in der Auftragsbestätigung angegeben. Also wird von vornherein der Vertrag so gestellt, dass eine Lieferzeit von mehr als 4 Monaten als vereinbart gilt (siehe der Liefertermin ist unverbindlich und kann sich entsprechend weit nach hinten schieben) und damit kann, wenn keine Preisbindungsklausel vereinbart, ab dem 4. Monat die Preiserhöhung weitergegeben werden. Warum ist das so schwer zu verstehen? Die Preisanpassungsklausel ist i.d.R. obligatorisch enthalten.

In der Mehrheit der Bestellungen wird natürlich der Liefertermin unter < 4 Monate gehalten, aber es kann halt vorkommen, dass es mal nicht klappt, darum hält sich der Hersteller/ Verkäufer die Option der Weitergabe der Preiserhöhung offen.

am 24.10.2016 habe ich meinen Tiguan bestellt, Abholung habe ich bewusst im März 2017 gewünscht,
das sind auch mehr als 4 Monate und deshalb habe ich mir den Preis zusätzlich vom Händler garantieren lassen.
Trotzdem meinte mein Verkäufer dass das nicht nötig gewesen wäre, weil der Preis ab Auftragsbestätigung fix ist.
Nur wenn nachträglich Sonderausstattung nachgeordert wird unterliegt diese der Preiserhöhung abzgl. Rabatt.

Na ja, Händler halt. Warte erst einmal die Preiserhöhung ab (denn der Händler kann sich nach Vertragsabschluß öfter nicht an gesagtes erinnern), aber wenn du dies schriftl hast, bist ja auf der sicheren Seite.

Hab eben meinen Vertrag nochmal genau unter die Lupe genommen. Da ist keine Preisanpassungsklausel drin.
Mein Händler hat auch die von VW empfohlenen AGBs verwendet, die in diesem Thread schon gepostet wurden.

Ich hatte meinen Touran im Februar 2016 vor der Preiserhöhung bestellt, Lieferung Oktober. Habe dann auch den vereinbarten Preis bezahlt d.h. keine Preiserhöhung. Volkswagen Automobile Hamburg

ich habs schriftlich bekommen

Zitat:

@mirage113 schrieb am 8. November 2016 um 19:21:50 Uhr:


Na ja, Händler halt. Warte erst einmal die Preiserhöhung ab (denn der Händler kann sich nach Vertragsabschluß öfter nicht an gesagtes erinnern), aber wenn du dies schriftl hast, bist ja auf der sicheren Seite.
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