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VW-Vergleich

VW Caddy 3 (2K/2C)
Themenstarteram 21. März 2020 um 16:56

Nun mal Butter bei die Fische, was hat VW euch angeboten?

Bei meinem Circus Caddy Maxi 2011 MJ 2012 gute Ausstattung (Trendline 1,6l mit div. Extras) und zarten 60 tkm wollen sie sich mit "voraussichtlich 2.874 €" vergleichen.

Das ist mehr als ich dachte, allerdings habe ich auch schon jede Menge Stress nach dem Update gehabt:

3x, natürlich auf der Urlaubsreise mit 4 Leuten und vollem Gepäck, liegengeblieben. 1x AGR, 2x Injektoren mit Leihwagen und diversen versauten Urlaubstagen.

Meine Frau weigert sich, mit dem Auto weiterhin in den Urlaub zu fahren, und jede Fernfahrt gleicht einem russischen Roulette.

Wenn es was vergleichbares zu kaufen gäbe, würde ich schon lange keinen VW mehr fahren.

(Das nur am Rande)

Und bei euch so?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@200Oktan schrieb am 21. März 2020 um 18:49:12 Uhr:

Wer bitte sagt denn, dass man die Vergleichsangebote nicht diskutieren darf??

Wenn VW mich dermaßen verarscht, soll ich darauf verzichten? No way!

Ja, ich will es diskutieren. Scheiße bauen, 13 Milliarden Gewinn machen und sämtliche Kunden mit 830 Mio abspeisen (vergleich das mal mit den Zahlungen in den USA), das wird man ja wohl mal hinterfragen dürfen.

Das zu vergleichen, ist wie mit Äpfeln und Birnen, die Rechtssprechung ist nun mal ein gänzlich andere. Und wer sich der Vergleichsklage angeschlossen hat, sollte sich im klaren sein, dass u.U. weniger bei rausspringt = Vergleich! Wobei ICH die Chance auf Mehrgewinn auch bei Einzelklagen nicht in jedem Fall gegeben sehe.

WIR hatten unseren Frieden schon vorher gemacht, da das Fahrzeug nach dem Update läuft wie vorher, Fahrverbote in der gefürchteten Tragweite derzeit nicht anstehen und wir die Autos in der Regel bis zum Ende fahren. Deswegen wären wir auch mit der Mindestvergleichszahlung von 1300,- EUR zufrieden gewesen.

Vergleichsangebot angenommen: Fast 17% des Neupreises, ein ordentliches Sümmchen, womit wir nie gerechnet haben und das für 10 Minuten am Rechner sitzen (5 für die Anmeldung, 5 fürs Vergleichsangebot). Wer da noch meckert, ist selber schuld!

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...nachdem ich knappe 10 Jahre absolut pannenfrei mit dem Caddy Maxi (gottseidank mit dem guten PD BLS-Motor) gerudert bin, habe ich das Teil für 35% meines Anschaffungspreises verkauft.... Ich habe nichtmal nachgefragt, ob ich vom Hersteller noch was dazubekomme......

Also: IMMER WIEDER VW...!:cool:

Naja..., war halt "direkt" vor dem liederlichen 1,6er CommonRail-Trottelmotor. Insofern interessiert mich das auch mal... so rein informativ

} ansonsten finde ich den o.a. Kurs schon hammer-supergut..., nach fast 9 Jahre, in denen jemand nur 60.000 (also mit 7.000 Km Jahresfahrleistung absolut tödlich für einen Diesel) runtergejuckelt hat...!:rolleyes:

Mal was anderes: bist du dir sicher, dass du Vergleichsdetails, die normalerweise zwischen den sich vergleichenden Parteien bleiben sollen, öffentlich und im Detail diskutieren willst?! Ich glaube, das willst du nicht...

Die %-Mengen sind doch bekannt, die VW im Einzel- bzw Massenvergleich zu zahlen bereit ist. Der Rest ist Mathematik.

 

Was man zwar ungern hört, aber gesagt werden muss. Deine Laufleistung ist nicht gerade dieseltypisch und für keinen Selbstzünder förderlich. Das soll definitiv nicht die Probleme im Zusammenhang mit dem Update relativieren, aber ein bisschen liegts halt auch an der Handhabung.

Themenstarteram 21. März 2020 um 17:49

Wer bitte sagt denn, dass man die Vergleichsangebote nicht diskutieren darf??

Wenn VW mich dermaßen verarscht, soll ich darauf verzichten? No way!

Ja, ich will es diskutieren. Scheiße bauen, 13 Milliarden Gewinn machen und sämtliche Kunden mit 830 Mio abspeisen (vergleich das mal mit den Zahlungen in den USA), das wird man ja wohl mal hinterfragen dürfen. Oder?

Und Collossus, wenn du in Mathematik so gut bewandert bist, erkläre uns doch mal die Berechnungsgrundlagen für den Vergleich. Ich habe da keine Grundlage für gefunden.

Ach ja, wenn man in 9 Jahren nur 60.000 km mit dem Diesel zurücklegt, kann das natürlich rausgeschmissenes Geld sein (steuer- und anschaffungstechnisch), muß aber nicht zwangsweise auf Kurzstreckenbetrieb verweisen. Mit 2 Autos, 2 Motorrädern und diversen, viel genutzten Fahrrädern, kann die Sache schon anders aussehen.

Wenn dann noch die Urlaubsfahrten zuverlässig auf dem Abschleppwagen enden, kommen eben nicht so viele km zusammen!

Also: alle, die das Thema nicht interessiert oder nur mit Fisch gefüttert werden wollen: einfach mal an die frische Luft gehen.

Alle anderen Kommentare mit Sachbezug: her damit!

Lies dir einfach mal die Bedingungen des Vergleichs durch. Und ja, natürlich darf man das diskutieren. Aber vielleicht nicht so detailliert. Es reicht doch "ich bekomme x% vom Anschaffungspreis". Nimm es doch nicht so persönlich. Es war ein gut gemeinter Rat.

Dein letzter Post suggeriert, dass du nicht gut auf VW zu sprechen bist, was teilweise sogar verständlich ist. Aber was willst du hören? Dass VW dich über den Tisch zieht? Dann verklag sie doch, da könntest du theoretisch mehr erhalten.

Themenstarteram 21. März 2020 um 18:45

Ich habe in den Vergleichsbedingungen kein Kommunikationsverbot herausgelesen (vl. habe ich das aber auch überlesen, weil ich es nicht akzeptieren würde).

Wie ich eingangs schrieb, hat mich das Vergleichsangebot ja auch von der Höhe her eher positiv überrascht.

Auf der andern Seite interessiert mich die Kohle nur sekundär. Viel lieber hätte ich einen zuverlässigen Caddy!

Ich mag das Teil, es war lange Zeit ein problemloses ultrapraktisches Nutzfahrzeug. Nach dem "Update" hat es leider, wie oben angedeutet, seinen Nutzen drastisch eingebüßt. Das nervt mich.

Mir geht es hier auch vielmehr um ein wenig Transparenz und Vergleichbarkeit. VW nennt ja keine Berechnungsgrundlage für den Vergleich. Alle werden individuell abgespeist ohne einen Hinweis, wie die Vergleichssumme zustande kommt.

Auf welchem Weg bist du denn zu dem Vergleichsangebot gekommen? Individualklage oder MFK?

Den Vergleich gibt's übrigens nur ganz oder gar nicht. Und wenn eine Bedingung nun mal Stillschweigen ist, dann akzeptierst du die oder es gibt keinen Vergleich. Oder, was der ungünstigste Fall ist, du zahlst die Vertragsstrafe. Und das willst du nicht. Ist natürlich deine Entscheidung und von mir nur ein gut gemeinter Rat.

Zitat:

@Collossus schrieb am 21. März 2020 um 20:17:37 Uhr:

Auf welchem Weg bist du denn zu dem Vergleichsangebot gekommen? Individualklage oder MFK?

Das ist ein Angebot der Muserfeststellungklage.

Und für die "alten" ist es gutes Angebot. "Ja" sagen und über ein drittel des Fahrzeugwertes erhalten finde ich OK. Zum Glück kann jeder eine Meinung haben und kundtun ob er es gerecht oder anständig findet.

Ich bin positv überrascht, denn in den letzten 70 Jahren gibt es genug Beispiele als Konzerne, Poltik und Justiz alleine zahlen ließen.

Wie gesagt, wem die Vergleichssumme nicht ausreicht, der kann ja individuell klagen - mit allen Chancen und Risiken.

Es hätte vermutlich auch jedem klar sein dürfen, dass der Vergleichswert, auf den man sich im Rahmen der MFK geeinigt hat, geringer ist, als ein Vergleich, der aus einer Individualklage resultiert. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach...

Ob bei einem individuellen Vergleich ob des Prozesskostenrisikos unterm Strich mehr rauskommt, darf bezweifelt werden. Selten gab es Urteile, meistens Vergleiche. Bei letzterem werden auch die Anwalts- und Gerichtskosten geteilt.

Dürfte wohl nen Grund haben, warum viele sich der MFK angeschlossen haben. Demzufolge würde ich mich heute auch nicht beschweren.

Da muss ich widersprechen. Der Vergleich sieht, zumindest bei Individualklagen, so aus, dass man eine Summe x erhält und VW alle Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt.

Warum sich viele der MFK angeschlossen haben, liegt auf der Hand - es bestand kein Kostenrisiko.

Themenstarteram 22. März 2020 um 18:45

@ Collossus

erzähle uns doch mal mehr von deinen persönlichen Erfahrungen mit deinen Individualklagen, scheinst ja Profi zu sein!

Du scheinst ja auch extrem viel Tagesfreizeit zu haben, so dass dein persönlicher Zeitaufwand nicht relevant ist.

Bei vielen Leuten ist das nicht so. Wenn ich mich auch nur 2 Tage mit einer Gerichtsverhandlung auseinander setzen muß, bin ich im minus, ob VW meinen Anwalt bezahlt oder nicht. Eine Individualklage kommt daher für viele Leute gar nicht in Betracht!

Nochmal: alle, die das Thema nicht interessiert oder nur mit Fisch gefüttert werden wollen: einfach mal an die frische Luft gehen.

Ich würde das nicht schreiben, wenn ich persönlich nicht genau diese Erfahrung in genau diesem Zusammenhang gemacht hätte. Das hat also nichts mit Profi zu tun. Wenn du dich angepisst fühlst, dein Problem!

Man brauch auch keine Tagesfreizeit, weil du dich - zumindest erstintanzlich - gar nicht vor Gericht blicken lassen musst. Ich weiß also nicht, was du persönlich für einen Zeitaufwand scheut. Klar, man kann natürlich drauf warten, dass einem die Jungfrau Maria ein Kind schenkt und sich dann über die Haarfarbe beschweren.

Und das eine Individualklage für viele aufgrund des Risikos gar nicht zur Debatte steht, ist vollkommen klar und habe ich nie angezweifelt.

Im B6-Forum gibt's einen ähnlichen Thread, allerdings geht's da um "Vergleich ja/nein & warum/warum nicht" - finde ich persönlich zielführender, als hier mit Details zu arbeiten.

Themenstarteram 22. März 2020 um 20:17

Ich bin nicht der Therapeut von Collossus!

Wenn es sonst keinen interessiert, können wir das hier dicht machen!

Zitat:

@200Oktan schrieb am 21. März 2020 um 18:49:12 Uhr:

Wer bitte sagt denn, dass man die Vergleichsangebote nicht diskutieren darf??

Wenn VW mich dermaßen verarscht, soll ich darauf verzichten? No way!

Ja, ich will es diskutieren. Scheiße bauen, 13 Milliarden Gewinn machen und sämtliche Kunden mit 830 Mio abspeisen (vergleich das mal mit den Zahlungen in den USA), das wird man ja wohl mal hinterfragen dürfen.

Das zu vergleichen, ist wie mit Äpfeln und Birnen, die Rechtssprechung ist nun mal ein gänzlich andere. Und wer sich der Vergleichsklage angeschlossen hat, sollte sich im klaren sein, dass u.U. weniger bei rausspringt = Vergleich! Wobei ICH die Chance auf Mehrgewinn auch bei Einzelklagen nicht in jedem Fall gegeben sehe.

WIR hatten unseren Frieden schon vorher gemacht, da das Fahrzeug nach dem Update läuft wie vorher, Fahrverbote in der gefürchteten Tragweite derzeit nicht anstehen und wir die Autos in der Regel bis zum Ende fahren. Deswegen wären wir auch mit der Mindestvergleichszahlung von 1300,- EUR zufrieden gewesen.

Vergleichsangebot angenommen: Fast 17% des Neupreises, ein ordentliches Sümmchen, womit wir nie gerechnet haben und das für 10 Minuten am Rechner sitzen (5 für die Anmeldung, 5 fürs Vergleichsangebot). Wer da noch meckert, ist selber schuld!

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