VW Skandal

Audi Q3 8U

Hallo
Kann mir jemand genau sagen ob unsere Dieselmotoren auch betroffen sind?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SeeQ schrieb am 20. Oktober 2015 um 20:01:55 Uhr:



Zunächst kann ich gar nicht akzeptieren, dass hier einige wg. ihrer Beiträge "abgewatscht" werden. Wen das Thema VW SKANDAL nicht interessiert oder wer kein Verständnis dafür hat, dass sich einige "ärgern" oder "aufregen", braucht diesen Pfad ja nicht zu lesen.

Sehe ich - wen wunderts - gänzlich anders.

Gäbe es handfeste Fakten und wäre auch nur ein einziger hier im Forum bisher

nachweislich

zu einem Nachteil gekommen, würde ich den Ärger verstehen.

Aber hier wird in unablässiger Manier wie wild über VAG geschimpft und vom Leder gelassen, dabei lächerliche Aktionen wie Anwälte und Mahnschreiben durchgeführt, obwohl bisher absolut nicht im geringsten feststeht, was genau passieren wird.

Und gegen diese völlig unnötige voreilige Panikmache und Wichtigtuerei habe ich sehr wohl etwas.

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Das hängt wohl entscheidend von der Solvenz der Fahrzeugbesitzer ab, die letztlich für die Beseitigung der Folgeschäden aufkommen müssen, weil der Hersteller eine Garantie auf das Update ablehnt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2017 um 16:49:23 Uhr:


Das hängt wohl entscheidend von der Solvenz der Fahrzeugbesitzer ab, die letztlich für die Beseitigung der Folgeschäden aufkommen müssen, weil der Hersteller eine Garantie auf das Update ablehnt.

Naja, erstens müssen Folgeschäden auch wirklich auftreten und zweiten liest man doch häufiger, dass AGR Schäden kurz nach Update auf Audi Kosten beseitigt werden. Wenn das Thema mal durch ist, also kein Schaden kurz nach Update ist doch eigentlich kein Ärgernis mehr da.

Hallo Q3-2012, vielen Dank für die Einstellung deiner Bescheinigung. So etwas habe ich mir vorgestellt, wobei ich mir diese "Nebenbestimmungen" des KBA noch besorgen werde.

Zitat:

@ron3 schrieb am 22. Januar 2017 um 17:19:13 Uhr:


Hallo Q3-2012, vielen Dank für die Einstellung deiner Bescheinigung. So etwas habe ich mir vorgestellt, wobei ich mir diese "Nebenbestimmungen" des KBA noch besorgen werde.

Wobei da weder was von einer Garantie noch von den Zusicherungen was Verbrauch/Verschleiß im Alltagsbetrieb steht.

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Es wird stets von der neuen blauen Plakette gesprochen, nur diese alle Schadstoffkriterien als erfüllt beurteilt. Nur wird nach dem Update keiner der EA189-Motoren diese Plakette und somit freie Fahrt in die Städte bekommen.

Zitat:

@ron3 schrieb am 22. Januar 2017 um 17:28:59 Uhr:


Es wird stets von der neuen blauen Plakette gesprochen, nur diese alle Schadstoffkriterien als erfüllt beurteilt. Nur wird nach dem Update keiner der EA189-Motoren diese Plakette und somit freie Fahrt in die Städte bekommen.

Wie auch? Es sind keine Kriterien festgelegt für eine Plakette die es nicht gibt. Und wenn der EA189 keine bekommt, ist eben so. Klar ist, er hält aktuelle bestehende Kriterien ohne Update nicht ein, danach schon!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2017 um 16:28:17 Uhr:



Zitat:

@homi79 schrieb am 22. Januar 2017 um 16:14:03 Uhr:


Macht doch das Update einfach nicht...

In diesem Fall sollte man sich allerdings schnellstmöglich von dem betroffenen Fahrzeug trennen, denn ewig kommt man damit auch nicht durch.

Aha, Hellseher?

Nö, nur meine Meinung.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2017 um 18:03:40 Uhr:


Nö, nur meine Meinung.

Na dann ist ja gut.

Zitat:

@homi79 schrieb am 22. Januar 2017 um 16:14:03 Uhr:


Macht doch das Update einfach nicht...

Spätestens bei der nächsten TÜV-Untersuchung wird dir dein Auto still gelegt wenn du das nicht machen lässt....

Zitat:

@felix011 schrieb am 23. Januar 2017 um 09:17:54 Uhr:



Zitat:

@homi79 schrieb am 22. Januar 2017 um 16:14:03 Uhr:


Macht doch das Update einfach nicht...

Spätestens bei der nächsten TÜV-Untersuchung wird dir dein Auto still gelegt wenn du das nicht machen lässt....

Nach meinem Kenntnisstand hat der TÜV noch keine Anweisung, die Prüfroutinen zu ändern. Eine Sichtprüfung des Update-Eintrages in den Fahrzeugpapieren wird auch nicht ausreichen, ist zu leicht zu fälschen und eine Online-Abfrage beim KBA muss wohl noch beschlossen und eingerichtet werden. Die Mühlen mahlen langsam 🙄

Grüße
2012

Zitat:

@felix011 schrieb am 23. Januar 2017 um 09:17:54 Uhr:



Zitat:

@homi79 schrieb am 22. Januar 2017 um 16:14:03 Uhr:


Macht doch das Update einfach nicht...

Spätestens bei der nächsten TÜV-Untersuchung wird dir dein Auto still gelegt wenn du das nicht machen lässt....

VW bestreitet aktuell in Europa überhaupt illegal gehandelt zu haben.
Wenn der TÜV Fahrzeuge stilllegt, ist sofort das Gegenteil bewiesen.
Da der Staat aber in der "Angelegenheit" bis jetzt Hand in Hand mit VW arbeitet (Stichwort "mit industriefreundlichen Grüßen"😉 wird das meiner Meinung nach nicht passieren. Aber ich lasse mich
gern überraschen.

Hi,

mir drängt sich allerdings immer häufiger die Frage auf, was die Automobilclubs in dieser Angelegenheit unternehmen? Von möglichen Aktivitäten des ADAC z.B., mit rnd. 19 Mio. Mitgliedern, habe ich noch nichts vernommen! Interessanterweise sträuben sich laut Fokusbericht die Clubs und Versicherungen in der Abgasaffäre Rechtsbeistand zu gewähren. Angeblich wegen zu geringer Erfolgsaussichten - toll!

Grüße
2012

einfach den eigenen Fall an myright abgeben. Die haben die nötigen Ressourcen und Anwälte.
Und ist auch noch kostenneutral für einen selbst.
Im Erfolgsfall gehen halt 35% der Entschädigung an myright.

An meinem Fahrzeug (Q3, 2,0 TDI) wurde im Dezember 2016 das Update durchgeführt.
In der vergangenen Woche war das Fhrzg. zur HU.
Nach Erteilung der aktuellen Prüfplakette, habe ich den Prüfer direkt angesprochen, da er sich nicht für das Update interessiert hat.
Seine Auskunft
Bei uns (DEKRA-Berlin) wird das bis jetzt nicht kontrolliert.

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