VW Skandal

Audi Q3 8U

Hallo
Kann mir jemand genau sagen ob unsere Dieselmotoren auch betroffen sind?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SeeQ schrieb am 20. Oktober 2015 um 20:01:55 Uhr:



Zunächst kann ich gar nicht akzeptieren, dass hier einige wg. ihrer Beiträge "abgewatscht" werden. Wen das Thema VW SKANDAL nicht interessiert oder wer kein Verständnis dafür hat, dass sich einige "ärgern" oder "aufregen", braucht diesen Pfad ja nicht zu lesen.

Sehe ich - wen wunderts - gänzlich anders.

Gäbe es handfeste Fakten und wäre auch nur ein einziger hier im Forum bisher

nachweislich

zu einem Nachteil gekommen, würde ich den Ärger verstehen.

Aber hier wird in unablässiger Manier wie wild über VAG geschimpft und vom Leder gelassen, dabei lächerliche Aktionen wie Anwälte und Mahnschreiben durchgeführt, obwohl bisher absolut nicht im geringsten feststeht, was genau passieren wird.

Und gegen diese völlig unnötige voreilige Panikmache und Wichtigtuerei habe ich sehr wohl etwas.

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Man kann und man wird dir die Zulassung entziehen, solltest du dich weigern.

LG

Wenn du es nicht machen lässt, wird das KBA es auf kurz oder lang veranlassen.

das erwarte ich auch.
Bin dann mal gespannt, was mein 😎 davon erhält, wenn ich ihn um Erstattung der Zusatzzeit- und Kosten bitte, für die abermalige Fahrt zu meinem Tuner um eine geänderte Motorsoftware erneut aufzuspielen

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 14. März 2016 um 09:01:48 Uhr:


kann man eigentlich zum Update gezwungen werden?

Was ist z.B., wenn man eine "geänderte" bzw. "optimierte" Software drauf hat und die ungerne verlieren möchte?:-)

Die Frage, ob man zur Umrüstung gezwungen werden

kann

, stellt sich garnicht. Man ist es ja bereits.

Rein rechtlich gesehen haben unsere vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis bereits verloren. Wir dürfen sie mit einer Sondergenehmigung des KBA bis zur Durchführung der Umrüstung lediglich weiter nutzen. Mit der Umrüstung ist die reguläre Betriebserlaubnis sozusagen wieder erteilt. Wird an der Umrüstung nicht teilgenommen, erfolgt die Zwangsstilllegung seitens der Ordnungsbehörde(n) auf Veranlassung des KBA.

Die Tuner haben nach der Umrüstung wieder ein lukratives Zusatzgeschäft. 😉

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sollten mir am Ende der Auktion auch irgendwelche Nachteile entstehen, mach ich mir da ehrlich gesagt keine Sorgen. Wozu gibts es RA und RSV? Vielleicht komm ich ja dann auch bei Wiso in die Sendung.... :-)

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 14. März 2016 um 09:01:48 Uhr:


kann man eigentlich zum Update gezwungen werden?

Was ist z.B., wenn man eine "geänderte" bzw. "optimierte" Software drauf hat und die ungerne verlieren möchte?:-)

Würde Kontakt zum Tuner aufnehmen und Fragen ob das erneute Auspielen der SW unter die Rubrik Kundenfreundlickeit fällt... Sollten dennoch Kosten anfallen, so werden die aber bestimmt nicht von der VAG übernommen...

Meine Meinung zu dem Ganzen... Nicht schön, aber wir alle haben doch glaube alle viel wichtiger und andere Probleme als dieses SW Problem... Wird halt umgerüstet und gut ist, mache dann einen Haken dran. Leider liegt es aber in der Natur des Menschen und vor allem der Deutschen, aus allem ein Drama zu machen. Ich mache mir viel mehr Gedanken um den Schaden an unserer Wirtschaft, welcher durch dieses ganze Hochpuschen auf uns zu kommt. Alle wollen Arbeit, Schutz und Bildung für unserer Kinder, ein Dach überm Kopf, usw... daher freut Euch darüber, daß wir in einem Land Leben wo dies alles möglich ist. An Fukushima denkt keiner mehr, was aber dagegen eine wirklich Katastrophe war und immer noch ist. Dagegen ist der so diskutierte Mehrausstoß an CO2 ein Tropfen auf den heißen Stein...

...nicht mal ein tropfen !

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 14. März 2016 um 09:38:24 Uhr:


das erwarte ich auch.
Bin dann mal gespannt, was mein 😎 davon erhält, wenn ich ihn um Erstattung der Zusatzzeit- und Kosten bitte, für die abermalige Fahrt zu meinem Tuner um eine geänderte Motorsoftware erneut aufzuspielen

Hast du deine Leistungssteigerung TÜV eingetragen.

Wenn es eingetragen ist, dann übernimmt VW auch wieder die Kosten, für das Tuning.

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 14. März 2016 um 09:50:09 Uhr:


sollten mir am Ende der Auktion auch irgendwelche Nachteile entstehen, mach ich mir da ehrlich gesagt keine Sorgen.

Was für eine Auktion führst du da durch? Ebay?

@Morpheus0808: ich stimme Dir zu 100%. Es gibt wirklich wichtigeres als Autos....
Auch ist mein spezielles Tuningproblem Hausgemacht und dient nicht für die Allgemeinheit. Die Q ansich ist der Wagen meiner Frau und wird auch noch einige Jahre in unserem Besitz bleiben. Von daher ist z.B. das Thema Wiederverkauf nicht relevant.
Aber bedenke, es gibt auch Leute, denen es evtl. nicht so wirtschalftlich gut geht, für die auch ein paar Euro Verlust beim Verkauf schon schwerwiegend sind.
Ich hoffe dass es bei den Updates keine Probs und Nachteile für die Kunden gibt. Was meinst Du was hier los wenn danach alles Qs 0,3L mehr Sprit verbrauchen?
Bei der Masse der Sammelklagen gegen VW sieht man doch auch, dass viele Kunden not amused sind.

Mir selber geht es auch nicht um die Kosten des nochmaligen Software aufspielens. Wie Du schon schreibst, dass kann man mit dem Tuner reglen. Blöd nur, wenn dieser 6h entfernt ist..... da geht wieder 1x Urlaubstag drauf!!!!!!! Und ganz ehrlich, 100€ hin oder her, is draufgschissen (sagt man hier so in Bayern) aber die Zeit werde ich nicht verschenken!!!!

@ marc4177: gibt es dass irgendwo schriftlich? Selbstverständlich kann ich die Kosten für die Optimierung anhand einer ordentlichen Rechnung ausweisen. Eintragen habe ich bis dato noch nicht geschafft...*hust*

@Drahkke: wer Rechtschreibfehler findet, kann sie........ Aber trotzdem DANKE :-)

Zitat:

@TTS Zaskar schrieb am 14. März 2016 um 20:07:34 Uhr:



@ marc4177: gibt es dass irgendwo schriftlich? Selbstverständlich kann ich die Kosten für die Optimierung anhand einer ordentlichen Rechnung ausweisen. Eintragen habe ich bis dato noch nicht geschafft...*hust*

Das kannst du hier mal nachlesen.

Da wurde das geschrieben und er hatte das selbe Problem.
Es sollte aber wohl eingetragen sein.

hallo Marc.
Hast ein THX für den Link bekommen, er erklärt eigentlich alles.

mir bleiben also 2 Möglichkeiten:
- ich fahre in Eigenregie nach dem Update zu meinem Tuner und lass von ihm alles wieder optimieren....
- ich fahre hier in Süddeutschland zu einem "Tuner", der besorgt mir eine TÜV Abnahme für mein Auto. In Folge kann ich meine erneuten Tuningkosten bei AUDI einfordern.

Heisst für mich, dass ich so der so aber auf Kosten von mindesten 250-300.- € sitzen bleibe.

Was ich daraus dann für Konsequenzen ziehe, werde ich entscheiden nach einem Gespräch mit meinem Händler.

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Damit ist meine Frage von heute früh beantwortet.

An alle Besserwisser: bitte spart mit Euer Mitleid und Kommentare "Hättest mal Dein Tuning eingetragen". noch bin ich mündiger Bürger und kann mit MEINEM Eigentum machen was ich möchte.

Danke!

Ich stehe (weiterhin) vor einem ähnlichen Problem und muss im April in die Werkstatt (3. Jahr => Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, ...).

Weiß jemand von euch, ab welchem Datum (oder Kalenderwoche) die Händler das Update für die 177-Pferde-Kuh zur Verfügung haben und zwangsweise einspielen werden (wenn der Wagen sowieso da ist)?

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