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Audi Chiptuning Manipulationsskandal wer trägt die Kosten ?

Audi SQ5 8R, Audi Q5 8R
Themenstarteram 23. Januar 2016 um 2:03

Hallo Gemeinde der Audi Fahrer

Ich melde mich zurück weil gerade folgende Frage auftritt.

Ich habe beim Audi 2.0 Diesel Chiptuning von B&B drin. Von 170 auf ca. 210 PS.

Mir wurde bei der Einspielung der Software gesagt es dürfe keine komplette neue Software von Audi eingespielt werden, dann ist die Leistungssteigerung wieder gelöscht.

Vor paar Tagen sprach mich mein Audi Händler an, das in nächster Zeit ein Brief von Ihnen kommt, das ich mein Auto zum updaten in die Audi Werkstatt bringen soll(Grund Audi Manipulationsskandal).Auf die Frage was mit meinen Chiptuning passiert, sagte man mir das ist dann auf null.

Ich fragte wer die Kosten für das neue aufspielen bezahlt, man konnte mir keine Antwort geben.

Ich weiß das man mich darauf hingewiesen hat wenn Audi notwendige Komplettsoftware aufspielt alles null ist, aber dieses bisher noch nicht vorgekommen ist.

Nun hat Audi beschissen und wir sollen jetzt die Leittragenden sein?

Wer hat schon Erfahrungen gemacht.

Ich glaube dieses wir ein großer Tread wenn es los geht mit neuer Software.

Ich stelle das Thema auch nocheinmal bei Audi A6 rein oder der Moderator plaziert es für alle sichtbar.

Danke Klaus

Es handelt hier um einen Q5 BJ. 2000 mit Dieselmotor 170 PS

Gruß Klaus

Beste Antwort im Thema

Guten Tag,

aufgrund mehrerer Mitteilungen von Usern dieses Forums sind wir auf diese Diskussion aufmerksam gemacht worden.

Es ist grundsätzlich nicht unsere Art, uns in Foren-Themen einzumischen, aber leider führen verschiedene Mitteilungen hier in eine Richtung, wo wir jetzt den Sachverhalt aus unserer Sicht darstellen müssen.

Unser Kunde Herr Klaus R. aus K. hat uns am 14.10.2014 mit der Leistungssteigerung seines Audi Q5 2.0TDI beauftragt. Der Audi Q5 wurde erstmals am 1.4.2010 zugelassen und hatte am Umrüsttage einen Kilometerstand von 94.086km. Herr Klaus R. nutzte unsere Sonderaktion für ältere Fahrzeuge und erhielt auf unseren Preis einen Nachlass von 25%.

Laut erteiltem Auftrag wurde ausdrücklich keine TÜV Abnahme der Leistungssteigerung auf dem Auftragsformular vereinbart. Hierzu war es erforderlich bei dem Punkt TÜV Abnahme entweder Ja oder Nein zu vermerken. Es erfolgte eine Verneinung zum Thema TÜV. Ansonsten hätte die TÜV Eintragung Mittwochs oder (auf Wunsch) Freitags durchgeführt werden können. An diesen Tagen haben wir einen TÜV Sachverständigen in unserem Betrieb, welcher die Eintragung der Leistungssteigerung dann problemlos mit unseren Teilegutachten/Prüfberichten am selben Tage durchführt. Die Vermutung eines Users, dass keine Gutachten vorliegen, wenn ein Tuningbetrieb die Eintragung nur in seinem Betrieb vornimmt, kann auch nicht unwidersprochen bleiben. Bei unserer Vorgehensweise handelt es sich lediglich um eine Schutzmaßnahme, welche den Missbrauch unserer Gutachten verhindern soll. Es gibt viel mehr Tuningbetriebe, welche über gar keine Gutachten verfügen, als solche, die eigene Gutachten besitzen. Auch der Hinweis eines Users, dass kein aktuelles Abgasgutachten vorliegt und somit die Umweltverträglichkeit nicht bescheinigt werden kann, ist unrichtig. Alle Kunden-Fahrzeuge, welche mit unserer Leistungssteigerung auch die TÜV Abnahme bei uns haben durchführen lassen, behalten die gleiche Euro Norm bei.

 

Auftragserteilung des Kunden Klaus R. per E-Mail am 02.10.2014:

 

Guten Tag Nachdem heutigen Telefonat möchte ich bitte den Termin bestätigt haben. Audi Q5 Leistungspaket 1 2,0 TDI 170 PS Bj. 04/10 Fahrgestelln. WAUZZ8R***** (unkenntlich gemacht - MT-Moderation)

Termin: 14.10.2014 13.00 Uhr Preis: 998,00 - 25% Montage 98,00 Leistungsprüfung vorher-hinterher 85,00 Mit freundlichen Grüßen (Name und Anschrift)

 

Zur TÜV Abnahme Thematik:

Die Nicht-Eintragungsquote unserer Kunden mit durchgeführter Leistungssteigerung liegt leider bei ca.70%. Gründe hierfür gibt es einige:

a) Kosten der TÜV Abnahme von 198.- Euro inkl. Mwst.

b) Rückrüstung vor Verkauf des Fahrzeuges

c) kein Eintrag im KFZ Schein

d) spurenfreie Rückrüstung bei Leasingablauf

e) sehr geringes Risiko dass die Tuningmassnahme ohne Eintragung nachgewiesen wird

 

PS: Wir weisen ausdrücklich auf unserer Internetseite sowie in unseren Geschäftsbedingungen darauf hin, dass eine TÜV Abnahme der Leistungsoptimierung erforderlich ist – siehe Absatz 11 http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html Desweiteren steht auf jeder Informationsseite zur Leistungssteigerung unten der Text: „…. Verfügbarkeit und TÜV Abnahme auf Anfrage.“ siehe http://www.bb-automobiltechnik.de/.../index.html

 

Es liegt jetzt die Vermutung nahe, dass Herr Klaus R. nun dasselbe Problem bekommen hat, wie viele andere TDI Fahrer auch, welche das Tuning nicht haben eintragen lassen oder bei Billig-Anbietern waren, welche über gar kein eigenes Gutachten verfügen. Uns nun für diese Situation verantwortlich machen zu wollen, halten wir für unfair und wir werden uns auch nicht durch einen Drohbrief des Kunden oder ein Anwaltsschreiben von unserer Vorgehensweise zur TÜV-Eintragung unserer Leistungssteigerung abbringen lassen.

 

E-Mail unseres Kunden Klaus R. aus K. vom 29.01.2016:

An die Geschäftsleitung der Fa. B&B

Automobiltechnik GmbH

Birlenbacher Str. 126

 

57078 Siegen

 

Betr. Auftrag AF2140505 vom 14.10.2014

Kd. Nr. 57383

KFZ.

 

K. den 28.01.2016

 

Sehr geehrte Geschäftsführer

 

Sie haben mir am 14.10.2014 folgendes verkauft und eingebaut. Ihre Artikelnummer BB Q5 M 66/1 B&B Stufe 1 AudiQ5 2.0 TDI 125 Kw/170 PS. Ich habe das Fahrzeug heute den TÜV in Waren/Müritz vorgeführt und der TÜV braucht zur Eintragung des von Ihnen verkauften Artikels die dazu gesetzlichen vorgeschriebenen Unterlagen (ABE-TÜV-oder Teilegutachten). Da nach 2 Telefonaten mit Ihrer Firma (Herr Widner) kein Termin für die Übersendung der dazugehörenden Unterlagen für den verkauften und eingebauten Artikel erfolgte, setzte ich Ihnen hiermit letztmalig eine Frist zur Übersendung der Unterlagen bis zum 13.02.2016 an unten genannte Adresse

 

gez.

Name und Anschrift

 

Anbei der positive Erfahrungsbericht vom 9.11.2014 vom selben Kunden Herrn Klaus R. aus K.:

Hallo Ich habe vor ca. 4 Wochen meinen Audi Q5 bei Ihnen PS mäßig aufrüsten lassen. Ich muß sagen es war alles perfekt. Ich bin vollauf zufrieden und kann Sie nur weiterempfehlen. Das müßen auch andere so sehen, denn man hat mir ihr schöne 3D Chrom Emblem gestohlen. Meine Frage ist nun kann ich von Ihnen noch ein bekommen. Mit besten Dank (Name und Anschrift)

 

Nach einer aktuellen internen Anweisung des VW Konzerns vom 27.01.2016 werden die Kosten der Leistungssteigerung von VW dann übernommen, wenn die Leistungssteigerung im KFZ Schein eingetragen ist. Als Folge hieraus versuchen nun Kunden von Chiptuning Anbietern, welche über gar keine TÜV Gutachten verfügen, sich diese anzueignen, um die Kosten von VW erstattet zu bekommen. Da dies nun immer weitere Kreise zieht, wird von vielen nun versucht, sich solch eine Eintragung zu „besorgen“.

Wir haben schon vor vielen Jahren entschieden, die TÜV Abnahme ausschließlich in Verbindung mit unserer Leistungssteigerung in unserem Betrieb durchzuführen, um den Missbrauch unserer Gutachten zu verhindern. Die Kosten für TÜV Teilegutachten betragen übrigens je nach Fahrzeug und Umrüstungsart zwischen 3.000.- und 6.000 Euro… für jede Motorisierung. Daher kommt ein Gutachtenversand – egal ob an VW/Audi-Autohäuser oder TÜV Prüfstellen für uns nicht in Betracht.

Gerne kann jeder Kunde, welche bei uns eine Leistungssteigerung ohne TÜV Abnahme hat durchführen lassen, diese nun bei uns nachholen. Das gilt auch ausdrücklich für Herrn Klaus R. aus K.

Mit freundlichen Grüßen aus Siegen

- Geschäftsleitung -

B&B Automobiltechnik GmbH ®

__________________________

Birlenbacher Straße 126

D-57078 Siegen

Telefon 0271-30323-0

Telefax 0271-30323-99

E-Mail: info@bb-automobiltechnik.de

Internet: www.bb-automobiltechnik.de

Geschäftsführer: Siegfried Becker, Michael Bentler - Amtsgericht Siegen HRB 3897

 

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81 Antworten
am 23. Januar 2016 um 7:21

Wenn du die Berichte hier und auch hier verfolgt hast, dann kennst du sicherlich schon die Antwort.

Denn wenn da nicht Audi mit B&B zusammen arbeitet (und das machen sie nicht) dann hast du Pech gehabt.

Es gab dort schon schöne verlinkte Berichte wo das ganze auch stand.

Ich vermute mal, das dein Freundlicher es auch nicht bezahlen wird.

Eine Ausnahme ist da vielleicht ABT-Tuning.

Was sagt denn Herr Koch dazu?

am 23. Januar 2016 um 8:03

Zitat:

@Marini schrieb am 23. Januar 2016 um 08:27:05 Uhr:

Eine Ausnahme ist da vielleicht ABT-Tuning.

Was sagt denn Herr Koch dazu?

Sehe ich genauso. Wenn dann müssen sie schon sehr kulant sein.

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 23. Januar 2016 um 03:03:36 Uhr:

 

Es handelt hier um einen Q5 BJ. 2000 mit Dieselmotor 170 PS

Gruß Klaus

Hallo,

das halte ich für ein Gerücht.:D

Ich denke wichtig dürfte sein, ob das Tuning eingetragen ist oder nicht. Wenn offiziell ok glaube ich nicht dass sich AUDI ohne finanziellen Ausgleich aus der Affäre ziehen kann. Ich bin kein Jurist aber ich glaube nicht, dass eine solche Maßnahme den Eigentümer der Sache schlechter stellen darf als ohne diese.

Da sollte im Zweifel Advocats Liebling zu Rate gezogen werden.

Mit dem Chiptuning hat Audi nichts zu tun, das hast du in Eigenregie in Eigenverantwortung ohne Genehmigung von Audi ( Werk ) machen lassen. Garantietechnisch führt das Chiptuning ja ebenfalls zum Erlöschen dieser.

Ich würde in dem Falle B&B ansprechen wie die Vorgehensweise ist. Manche Tuner bieten dir in dem Falle, daß eine neue Motorsteuerungssoftware im Rahmen der Wartung o.Ä. aufgespielt wird eine kostenlose "Reanimierung" an.

Zitat:

@nanimarc schrieb am 23. Januar 2016 um 15:27:54 Uhr:

Mit dem Chiptuning hat Audi nichts zu tun, das hast du in Eigenregie in Eigenverantwortung ohne Genehmigung von Audi ( Werk ) machen lassen. Garantietechnisch führt das Chiptuning ja ebenfalls zum Erlöschen dieser.

Ich würde in dem Falle B&B ansprechen wie die Vorgehensweise ist. Manche Tuner bieten dir in dem Falle, daß eine neue Motorsteuerungssoftware im Rahmen der Wartung o.Ä. aufgespielt wird eine kostenlose "Reanimierung" an.

Bei mir war MTM so freundlich und hat es mir nach einem Software Update bei VW (Passat 2,0 TDi) kostenfrei wieder aufgespielt.

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 16:39

Habe gerade mit Audi gesprochen übernehmen die Kosten für das neue Tuning.Voraussetzung ist das es in den Papieren eingetragen ist. Ich sagte zum AUDI Chef nein es ist nicht eingetragen,dann lassen wir das hier vom TÜV abnehmen und brauche das Teile Gutachten von der Fa. ....... (Namen kommt eventuell später). Die Fa. stand heute nach meinen Telefonat auf dem Standpunkt sie geben das Teilegutachten nicht raus und die TÜV Abnahme muß an einen bestimmten Tag dort (600Km enfernt) durchgeführt werden.

Habe ein nettes Gespräch gehabt und darauf hingewiesen das alle Kunden die dieses Problem haben(es werden viele werden wenn VAG die Update Briefe schickt) sich bestimmt über die Firma freuen. So kann man natürlich auch Kunden und Geld verlieren.Denn (1 KFZ 2 x Tuning) was einmal der Kunde schon bezahlt hat und einmal zahlt noch VAG , wenn man dann den Kunden mit dem Teile Gutachten entgegen kommt, sind alle glücklich.

Gibt es kein Teile Gutachten also kein Geld von VAG und in Zukunft auch kein Geld mehr vom Kunden bei neuen Autos.

Gruß Klaus

Zitat:

@wastl50 schrieb am 23. Januar 2016 um 15:04:02 Uhr:

 

Hallo,

das halte ich für ein Gerücht.:D

Ich denke wichtig dürfte sein, ob das Tuning eingetragen ist oder nicht. Wenn offiziell ok glaube ich nicht dass sich AUDI ohne finanziellen Ausgleich aus der Affäre ziehen kann.

Boah bin ich gut.:D

Aber,

wenn dein Tuner die Abnahme/Eintragung nur in seinem Laden machen will kannst du davon ausgehen, das es kein offizielles Gutachten gibt und das Ganze über Vitamin "B" als Einzelabnahme laufen wird.

Dann bleibt dir wohl nichts anderes über als in den sauren Apfel zu beißen hinzufahren, vielleicht bekommst du ja von dem Tuner einen Teil deiner Auslagen ersetzt.

am 25. Januar 2016 um 17:13

Ich verstehe eh nicht wie man mit einem gechippten Wagen ohne Eintragung fahren kann?

Wehe es passiert ein Unfall. Versicherung ade bzw Regress.

am 25. Januar 2016 um 20:50

Zitat:

@Frankenchris schrieb am 25. Januar 2016 um 18:13:04 Uhr:

Ich verstehe eh nicht wie man mit einem gechippten Wagen ohne Eintragung fahren kann?

Wehe es passiert ein Unfall. Versicherung ade bzw Regress.

Wenn ich mit einem "verdächtigen" Fahrzeug einen Unfall hätte, würde ich das sofort beanstanden bzw darauf hinweisen und von Freund und Helfer in Erfahrung bringen ob das Eingetragen ist bzw ABE hat.

Schon wenn die Scheiben zu dunkel getönt aussehen oder die Karre zu laut erscheint...

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 21:46

Zitat:

@Frankenchris schrieb am 25. Januar 2016 um 18:13:04 Uhr:

Ich verstehe eh nicht wie man mit einem gechippten Wagen ohne Eintragung fahren kann?

Wehe es passiert ein Unfall. Versicherung ade bzw Regress.

Laut Aussage des Tuners sind ca. 80& nicht eingetragen weil die TÜV Abnahme nur am Mittwoch erfolgen kann.

Also müßten alle Kunden am Mittwoch kommen.

Gruß

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 25. Januar 2016 um 17:39:35 Uhr:

Habe gerade mit Audi gesprochen übernehmen die Kosten für das neue Tuning.Voraussetzung ist das es in den Papieren eingetragen ist. Ich sagte zum AUDI Chef nein es ist nicht eingetragen,dann lassen wir das hier vom TÜV abnehmen und brauche das Teile Gutachten von der Fa. ....... (Namen kommt eventuell später).

Also du hast nicht mit Audi und dem Audi Chef gesprochen, sondern mit deinem Audi Händler ( nicht das hier wieder jemand das Ganze als allgemeingültig verkauft ).

Das was er dir angeboten hat scheint eine Kulanzregelung seinerseits zu sein.

Wenn er deinen Softwarestand sichert, und im Nachhinein wieder draufspielt kannst du dir theoretisch das Werksupdate gegen Schummeln sparen, denn im Nachgang schummelst du ja dann.

Das Tuningfile wird bestimmt kein aktuelles Abgasgutachten besitzen, welches deinem Auto die gleiche Umweltverträglichkeit bescheinigen wird wie das Werksupdate, denn nur dann wärest du legal unterwegs.

Zitat:

@Karibik-MV schrieb am 25. Januar 2016 um 22:46:12 Uhr:

Zitat:

@Frankenchris schrieb am 25. Januar 2016 um 18:13:04 Uhr:

Ich verstehe eh nicht wie man mit einem gechippten Wagen ohne Eintragung fahren kann?

Wehe es passiert ein Unfall. Versicherung ade bzw Regress.

Laut Aussage des Tuners sind ca. 80& nicht eingetragen weil die TÜV Abnahme nur am Mittwoch erfolgen kann.

Also müßten alle Kunden am Mittwoch kommen.

Gruß

Nä is klar. Genau deswegen. Wenn du jetzt noch deinen Tuner fragen wirst was die Eintragung kostet, dann ist der Wochentag nämlich egal.

So handelt das z.B. Wetterauer: http://www.wetterauer.de/index.cfm/go/aktuelles.info/id/214

Auch nicht ganz kostenlos aber zumindest haben die sich der Sache schonmal angenommen. Seriöser Tuner eben.

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