VW Golf 8 - Rückrufe und Serviceaktionen

VW Golf 8 (CD)

Eben einen sehr spannender Artikel bei der FAZ gesehen - das klingt doch vielversprechend!

"Die Arbeitszeit wird intern mit rund 5 Stunden veranschlagt. Den Kunden soll für die Zeit des Werkstattaufenthalts ein Ersatzwagen angeboten werden. Darüber hinaus will VW mit Gutscheinen für eine Inspektion oder eine andere kleinere Leistung für die Annahmen des Serviceangebots werben. Denn die Maßnahme ist kein offizieller, durch das Kraftfahrtbundesamt verordneter Rückruf, sondern eine freiwillige Maßnahme von Volkswagen. Was im Rahmen der Reparatur dem Vernehmen nach nicht geändert wird oder werden kann, ist der missliche Umstand, dass die berührungsempfindliche Leiste zur Verstellung der Radiolautstärke und der Klimaanlage nachts unbeleuchtet und damit faktisch unbedienbar ist."

https://www.faz.net/.../...f-viii-in-die-werkstatt-rufen-17141438.html

Was meint ihr? Wäre doch ein Anfang die wirklich starken Probleme die viele Golf 8 Fahrer haben zu lösen

677 Antworten

Dafür klopfen sich viele bei VW auf die Schulter... 😁

Ach so. Ganz im Gegensartz zum Foristen, der es natürlich alles viel besser weiß und kann.
Anderen Arroganz mit Arroganz vorzuwerfen, zeigt auch eine gewisse Attitüde ;-) .

Ich habe mal eine Frage an die Motor-Talk--Community,
Ich habe einen VW Golf 8 1,5TSI 150PS mit 6-Gang-Handschaltung und die habe die Hardware H56 drauf.
Habe dazu mal eine Frage an Euch, gibt es zwischen der Hardware H56 und der Hardware H58 einen signifikanten Geschwindigkeitsunterschied, ich habe vor einiger Zeit ein Bild von einem User erhalten in der die H56-Hardware und die H58-Hardware im Bild angezeigt werden, von meinem elektronischen Grundwissen her, sehe ich da von den Bauteilen auf der Hauptplatine keine größeren Unterschiede, wie zB mehr Kerne, ein größerer Prozessor etc.
Mir hat ein User damals kurz geschrieben, das es da keine größeren Performance-Unterschiede gibt, es sind genauso viele Kerne bei der H56-Hardware und der H58-Hardwate verbaut und der Prozessor wäre wohl auch fast derselbe.

Kann mir jemand der da in der Materie gut drinsteckt, wertvolle Informationen geben, dankeschön im voraus für Eure Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
awandi71

Wie kommst du zu der Ansicht, dass es hier Geschwindigkeitsunterschiede geben könnte? 🙄.

Der Rückrufethread ist womöglich auch nicht der geeignet Platz für diese Frage, welche schon mehrmals im Forum beantwortet wurde.

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Hatten wir das nicht schon X mal durchgekaut @awandi71 ?
Siehe z.B hier: https://www.motor-talk.de/.../...ware-version-h56-vs-h58-t7510235.html

Die SuFu hilft tatsächlich manchmal. 😉

Für die USA gibt es eine Internetseite (https://www.vw.com/.../recalls.html), wo ich mit der FIN schauen kann, ob Rückrufe und Serviceaktionen für das Fahrzeug fällig sind. Im DACH Raum finde ich solch eine Seite nicht.

Lebe in der Schweiz und habe einen gebrauchten Golf VIII bei einem VW Händler gekauft und möchte vor der Übergabe des Fahrzeugs schauen, ob noch Rückrufe oder Serviceaktionen sowie ein Software-Update fällig sind, sodass sie noch erledigt werden.

Habe nur die Möglichkeit gefunden, über den Online-Dienst VW Connect sowas abzurufen. Wird das dort wirklich angezeigt? Dafür benötige ich jedoch Zugang zum Fahrzeug und dessen Infotainment. Hole das Fahrzeug aber erst in ca. 1 Monat ab.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

In Australien gibt es so etwas ähnliches: Klick.

Bei einem Fahrzeug vom VW-Händler sollten aber ohnehin alle fälligen Recalls durchgeführt worden sein. Achtung: Auf der verlinkten Seite bleiben alle Maßnahmen auf outstanding. Es erfolgt keine Statusänderung nach Durchführung.

Die offiziellen Rückrufe für Fahrzeuge beim deutschen Kraftfahrtbundesamt finden sich hier: Klick.

Die Möglichkeit, sich über den "Online-Dienst VW Connect" offene Updates anzeigen zu lassen ist mir nicht bekannt.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 15. Oktober 2024 um 21:31:25 Uhr:


Die offiziellen Rückrufe für Fahrzeuge beim deutschen Kraftfahrtbundesamt finden sich hier: Klick.

Bei anderen Autoherstellern kann man das auch online prüfen. Verstehe nicht, wieso bei VW Deutschland nicht.

Hatte auf der VW Seite gelesen, dass man sich in der virtuellen Garage Erinnerungen an die nächste Wartung und Informationen zum Fahrzeugzustand anzeigen lassen kann. Dachte, dass dort auch sowas angezeigt wird.

Die Seite der KBA kenne ich. Da kann ich zwar alle Rückrufe für mein Fahrzeug sehen, jedoch nicht nachvollziehen, welches der Rückrufe für mein Fahrzeug erledigt wurden. Eben, weil ich nicht nach meinem spezifischen Fahrzeug suchen kann.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Virtuelle Garage

Bei VW kann man das nicht, weil es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt. 😉.

Wenn man als Kunde darauf Wert legt, dann muß man eben einen anderen Fahrzeuganbieter wählen.

Für VW kann man kostenpflichtig bei erwin prüfen, ob für eine bestimmte Fahrgestellnummer offene Servicemaßnahmen vorliegen: Klick. In der Servicehistorie/Wartungshistorie sollten dort auch die durchgeführten Maßnahmen ersichtlich sein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 15. Oktober 2024 um 21:56:45 Uhr:


Bei VW kann man das nicht, weil es dazu keine gesetzliche Verpflichtung gibt. 😉

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG): Dieses Gesetz verpflichtet Hersteller, sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher sind. Wenn ein Produktmangel festgestellt wird, der die Sicherheit beeinträchtigen könnte, müssen Hersteller Maßnahmen ergreifen, um die Gefahr zu beseitigen, einschließlich der Information der betroffenen Verbraucher.

Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt unter anderem die Pflichten der Fahrzeughersteller in Bezug auf die Sicherheit im Straßenverkehr. Hersteller müssen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über sicherheitsrelevante Mängel informieren, und das KBA kann daraufhin Rückrufaktionen anordnen und die Halter der betroffenen Fahrzeuge benachrichtigen.

https://www.kba.de/.../rueckrufe_node.html

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Ja, und diesen Bestimmungen entspricht VW in allen Punkten. Dazu gibt es die nicht überwachten Rückrufe und die überwachten Rückrufe beim KBA.

Eine Informationspflicht über Softwareupdates fällt definitiv nicht darunter, sofern es nicht um die Sicherheit geht. Ein langsames Infotainmentsystem beispielsweise ist zwar lästig, aber nicht sicherheitsrelevant.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Dann muss ich den Händler wohl darum bitten, mir in seinem System nachzuweisen, dass alle Rückruf/Serviceaktionen erledigt wurden und das neuste Software-Update installiert ist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Muss er aber nicht drauf eingehen.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Rückrufe und Serviceaktionen FIN Suche?' überführt.]

Er soll Dir nachweisen, ob Du die neueste Sw drauf hast?

Dann viel Glück. Aber man bekommt neue SW nur unter bestimmten Vorraussetzungen. Trifft das bei Dir dann nicht zu, einer der Vorraussetzungen, kannst Du ihn auffordern und bekommst es trotzdem nicht.

Es geht um die Rückruf und Serviceaktionen! Vor allem für die nicht überwachten möchte ich einen Nachweis, sollte es mein Fahrzeug betreffen! ... Das Software-Update kann ich mir auch anderweitig besorgen.

Ich bitte den Verkäufer sowie den VW Kundensupport, mir die Informationen bereitzustellen und zu bestätigen, dass alles erledigt wurde. Ansonsten lasse ich es von einer unabhängigen Werkstatt überprüfen.

Sollte etwas nicht erledigt sein und der Händler seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachkommen, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz ja kein Problem. § 123 BGB, § 323 BGB, § 437 BGB und § 475d BGB. Wozu hat man eine Rechtsschutzversicherung.

Rückruf
Rückruf 2
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