VW Golf 4 Pacific 1,9TDI - Eure Einschätzung - Unfallschaden verschwiegen

VW Golf 4 (1J)

Hallo,

ich habe mir einen Golf 4 Pacific (06/2003) silber angesehen in silber. 151000 KM gelaufen.
Die Reparaturhistorie ist genial.
Er ist 8-fach bereift aus 2010.
Longlife Service hat er unheimlich viele gemacht. So alle 20-25T KM laut Historie.
Er verlangt 5000,- Euro.

Nun habe ich gesehen, dass er ein Unfallschaden in Höhe von 2.700 Euro vorhanden ist.
Er sagt, er müsse es nicht angeben:

Zitat E-Mail als ich Ihn ansprach:

dies war ein Schaden in wo ein Transporter beim Rückwärtsfahren meinen Golf vorn links beschädigt hat. Es wurde, wie Sie sehen können keine tragenden Teile ersetzt und sonst nur Teile ersetzt. Selbst die Motorhaube hatte keine Beschädigung. Wie Sie sehen ist so eine Reparatur sehr teuer, wenn Sie ordentlich und bei einem VW Händler durchgeführt wurde. Dies ist kein Unfallschaden im Sinne der Angabepflicht. Aber selbstverständlich bekämen Sie alle Rechnungen über das Fahrzeug im Original mit. Eine Lackabweichung ist nicht zu sehen.
Als Anhang sende ich Ihnen gern die Originalrechnung.

Was sagt Ihr.
Ist der Preis für das Fahrzeug in Ordnung und muss der Unfall angegeben werden.

Gruß
Marc

41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MJ1985



Getauscht wurde die Stoßstange, der Kotflügel und der Scheinwerfer.

An Teilen bei VW ca. 610 Euro, dazu der Lack und die Montage.

Zitat:

Original geschrieben von MJ1985


Er hat mich ja eingeladen, dass Fahrzeug anzusehen.
Mir liegt auch die Reparaturrechnung vor.

Klar kann ich heut Abend mal hin und Ihn testen.

Ja dann nimm sein Angebot an und schau dir das Auto an.

Wie hast deinen Link eingefügt, das er angezeigt wird? Meine gehen nicht 🙁

Ich habe über Mozilla die Seite aufgerufen und den Link einfach kopiert ....

Ok, die Teile sind:

Stossfänger
Verkleidung
Zierleiste
Abdeckung
Profil
Bef.teile 2x
Spoiler
Scheinwerfer
Radschale
Strebe
Kotflügel
Abdeckung
Stütze
Träger
Si.scheibe
Schelle
Fanfare
Glülampe
Uscheibe
Schloss
Spreizniete
Schauebe
Luftführung

+ Lack und Lohn denke ich.

Könnte vom Preis hinkommen. Nur ist das in meinen Augen ein Unfall der nicht erst auf Nachfrage angegeben werden sollte.

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Der Wagen ist definitiv ein Unfallwagen. Den hier würde der Schloßträger getauscht, welcher soweit ich weiß als tragendes Teil der Karosserie zählt.
Klassischer Frontschaden eben. Welcher Angegeben werden muß.

Über was wird hier eigentlich diskutiert? Er hat doch den Schaden angegeben - zwar erst auf Nachfrage, aber er hat es gemacht. Seiner Pflicht hat er also genügt.

Jetzt darüber zu streiten, ob er das schon direkt von sich aus hätte machen müssen, ist doch müßig ...

Und Schaden mit in den Kaufvertrag zu schreiben ist doch ganz in seinem Interesse. Denn sonst könntest du ja später kommen und sagen, dass er ihn nie erwähnt hat. In einen Kaufvertrag gehören einfach alle Punkte, die für den Kauf wichtig sind. Damit wird genau das im Detail dokumentiert, über was beide Vertragsparteien Kenntnis haben und über was sie eine Einigung erzielt haben: Den Zustand der Ware einerseits und der Preis andererseits. Nicht mehr und nicht weniger!

Die Reparaturkosten waren ja ganz schön hoch, der Schaden aber nicht. Von daher hätte ich keine Bedenken von wegen Spätschäden oder Ähnlichem.

Echte und abschließende Preisverhandlungen kann man auch erst nach der Probefahrt führen. Vielleicht geht er dann ja auch noch etwas runter, wenn er erst einmal das nahe Bargeld riecht ... 😉

Schönen Gruß

komisch ist das mit der Airbagleuchte, da ist sicher was los. FInger weg würed ich sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Tomy 69


Ich halte diesen Verkäufer für unseriös. Ein Schaden der den halben Fahrzeug Wert übersteigt ........

Ich habe von den zahlreichen Beiträgen einfach mal diesen zitiert.

Ich denke, dass bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug mit ~150 tkm ein reparierter Schaden nicht unbedingt angegeben werden muss. (Pflicht vom Verkäufer). Allerdings darf er das Fahrzeug auch nicht mehr als "unfallfrei" verkaufen. Das sind nämlich aus juristischer Sicht zwei paar Schuhe.

Ich denke, der Verkäufer hat es sich leicht gemacht. Als der Schaden auftrat, hat er von der Versicherung zu hören bekommen "bei diesem Fahrzeug bekommen Sie keinen Merkantilen Minderwert mehr." Ergo will er die Wertminderung natürlich auch nicht beim Verkauf sehen. 🙄

Wenn ich weiß das ein von mir gefahrenes Auto einen Unfall hatte sage ich das dem Käufer, auch wenn der Schaden vom Vorbesitzer ist.
Mir ist es egal wie alt das Auto ist, ich bin da einfach ehrlich.
Auch vermeide ich damit das der Käufer hinterher mit dem Rechtsanwalt droht.

Und auch sollte man daran denken, dass man einem Auto einen Unfall immer anmerkt. Es ist immer eine Sollbruchstelle (vlt. irgendwo was eingeknickt, wo Drecknester ein wenig rosten, oder instabiles Fahrverhalten bzw. unruhiges Fahrverhalten).

Wenn ich mir dann meine Preisvorstellung samt meinem Golf danebenstelle, ist meiner (glaube ich) echt ein Schnäppchen ^^

Zitat:

Original geschrieben von Digger-NRG


Und auch sollte man daran denken, dass man einem Auto einen Unfall immer anmerkt. Es ist immer eine Sollbruchstelle ...

Also wenn der Wagen richtig instandgesetzt wurde, dann ist er so, wie er vor dem Unfall war.

Dem Golf IV meiner Freundin nahm ein MB Sprinter die Vorfahrt. Musste auf die Richtbank, Schlossträger, Haube, Stoßstange, linker Scheinwerfer, Kotflügel neu. Schaden: 6500€

Wurde bei VW instandgesetzt und man sieht und merkt nix, nach 4 Jahren

Achso, ja dann wurde das wohl vernünftig gemacht.

Also mein Nachbar hat einen Golf 3 Variant von 1996, der hat mal aufs Heck Haue bekommen.

Das ist ein 1,9 TDI mit 90 PS. Der wird bei 160 km/h trotz neuem Gewindefahrwerk sehr instabil und wir sind uns sicher, dass das von dem Unfall her rührt, da damals auch was auf der Richtbank gemacht wurde.

Wahrscheinlich kann man bei solch Unfallschaden bzw. seiner Instandsetzung einfach Glück oder auch Pech haben. Und das macht den Nachteil eines Unfallwagens aus: Dass man damit Glück haben muss.

Zitat:

Original geschrieben von Digger-NRG


... einen Golf 3 Variant von 1996, der hat mal aufs Heck Haue bekommen.
Der wird bei 160 km/h trotz neuem Gewindefahrwerk sehr instabil ...

Wenn er bei der Geschwindigkeit hinten instabil wird, dann muss der Heckaufprall ja die Achse beschädigt haben, da ja die HA die Führungsachse ist.

Wo wurde der Unfall instandgesetzt? Evtl. wurde beim Fahrwerkseinbau was falsch gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain


Wahrscheinlich kann man bei solch Unfallschaden bzw. seiner Instandsetzung einfach Glück oder auch Pech haben. Und das macht den Nachteil eines Unfallwagens aus: Dass man damit Glück haben muss.

Es kommt drauf an, WO man den Unfall instandsetzt. Manche wollen es optisch behoben haben und beschädigte Teile sind noch drin oder der Instandsetzer macht Murks.

Der Schaden wurde ja bei VW behoben und ich denke nicht, dass die pfuschen

Das weiß er selber nicht. Er hat den Wagen so vom Fähnchenhändler für ein paar Groschen gekauft (nutzt den auch nur für die Fahrgemeinschaft zur Arbeit). Also nichts Wildes. War auch ganz billig.

Am Fahrwerk liegt es nicht. Das wurde korrekt verbaut. Wollte damit nur sagen, wie das enden kann mit so einem Unfallwagen

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