Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr
Hi Leute,
hatte eine etwas unschöne Situation heute.
Folgender Ort, B503, Fahrtrichtung Nord, keine anderen Verkehrsteilnehmer als ein anderes Auto, das vor mir auf der linken Spur unterwegs war, 100er Zone, gute Sichtverhältnisse.
Die Bundesstraße wird in dem Bereich für ca. 350 Meter wieder zweispurig, um dann anschließend wider einspurig zu werden (weitere 50 Meter, bis die linke Spur endet und dann noch weitere 100 Meter, wo an ihrer Stelle Fahrbahnmarkierungen sind).
Ich fahre die Strecke regelmäßig und habe an dieser Stelle schon mehrmals andere Autos überholt und noch problemlos vor Ende der linken Spur rechts einfädeln können. So auch die heutige Intention, als ich mich mit rund 110 km/h Digitaltachowert und guter Differenzgeschwindigkeit genau an der Stelle, wo es wieder zweispurig wird, der Vorderfrau näherte und annahm, dass sie sich dem Rechtsfahrgebot entsprechend relativ zügig rechts einordnen wird, sodass ich sie überholen kann. Nun tat sie das entgegen meiner Annahme bis zur Brücke nicht, sodass ich für wenige Sekunden ihr hinten links relativ dicht aufgefahren bin, abbremsen und meinen Überholansatz abbrechen musste. Durch die Heckscheibe habe ich dabei die Gestikulation mit dem Arm vernommen, dass sie es wohl als etwas aufdringlich aufgefasst hat.
Soweit kein Problem, kann passieren, bin dann hinter ihr rechts eingefädelt und mit ca. 95 km/h Tachowert (immer noch 100er Zone) an der Verengung hinterhergefahren und dabei den Abstand allmählich wieder vergrößert.
Weil ich von der Bundesstraße bald abfahren musste, habe ich dann auch nicht mehr wieder beschleunigt, sodass der Abstand auf über 100, vielleicht sogar 200 Meter anwuchs.
Wie es der Zufall nun aber wollte, nahm die Frau vor mir die gleiche Abfahrt, sodass ich sie in der Ortschaft, an einer Stelle, wo man die Vorfahrt beachten muss, wieder eingeholt habe und direkt hinter ihr stand. Wir fuhren auch anschließend die gleiche Strecke, wobei zwischenzeitlich ein anderes Fahrzeug aufgrund der Vorfahrtsregelung zwischen uns gekommen ist. In einem sehr eng gestalteten Bereich (50er oder 30er Zone, aber nur ca. 20 km/h real möglich), fuhren wir dann wieder für einige hundert Meter ziemlich eng zusammen.
Und wie es der Zufall nun auch wollte, bogen wir sogar auf den gleichen Parkplatz ab und parkten an nahezu der gleichen Stelle. Wegen meines Autos hinter ihr konnte oder eher wollte die Frau beim Vorwärtsparken kurzzeitig nicht nach hinten rangieren, um ihr erstmaliges Einschwingen nach rechts entsprechend der Parkplatzmarkierungen zu korrigieren, sodass unsere Autos für einige Sekunden stillstanden und ich ihr Einparken abwartete. Schließlich entschied sie sich dazu, auf einem anderen Stellplatz in der nächsten Parplatzreihe vor ihr zu parken, während ich ca. 15 Meter entfernt auf der linken Seite der ursprünglichen Parplatzreihe eingeparkt habe.
Als wir beide ausstiegen, kam sie - sichtlich aufgeregt - mir entgegen und meinte, dass man solchen Leuten wie mir den Führerschein abnehmen sollte und dass sie mich wegen Nötigung anzeigen wird. Dabei meinte sie auch, dass sie alles auf Kamera habe und machte ein Foto von meinem Kennzeichen.
Ich war ziemlich verwundert, empfand ich das alles die ganze Zeit doch ziemlich chillig und habe ihr gegenüber lediglich geäußert, dass ich sie nur Überholen wollte. Dann gingen wir getrennte Wege.
Wie ist in einem solchen Fall die Lage verkehrsrechtlich zu beurteilen?
Ich wünschte mir wirklich, sie hätte alles auf Kamera, wäre da doch außer dem abgebrochenen Überholansatz im zweispurigen Bereich der Bundesstraße nichts zu sehen, denke aber eher, dass sie das einfach nur behauptet hat.
Mal angenommen, sie zeigt mich wirklich an, was müsste ich in dieser Situation beachten?
Punkte in Flensburg oder etwaige Vorstrafen (§ 240 StGB ist immerhin eine Straftat) sind bei mir nicht vorhanden. Hab seit 18 Jahren den Führerschein und es ist auch 18 Jahre her, dass ich mal Punkte bekommen hatte, während ich ca. 200.000 km in der Zeit zurückgelegt habe.
Ein Versuch des Überholens, das Fahren der gleichen Strecke und das Parken auf dem gleichen Parkplatz (berufsbedingt) erfüllen meines Erachtens nicht wirklich den Tatbestand einer Nötigung...
Für Antworten bin ich sehr dankbar.
123 Antworten
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2024 um 20:17:03 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Juni 2024 um 20:13:02 Uhr:
……. und ich habe was dagegen, das solche Typen wie Du mich deshalb immer persönlich angehen.Sagt jemand der im selben Atemzug andere als Dümmste Torte im Forum bezeichnet. Genau mein Humor.
Wer Wind säht wird Sturm ernten. Altes Sprichwort. Das du das lustig findest verstehe ich jetzt nicht. Und meine Aussage hat eine Vorgeschichte ständiger persönlicher Angriffe von diesem User.
Zitat:
@Melosine schrieb am 7. Juni 2024 um 17:23:49 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 7. Juni 2024 um 16:44:23 Uhr:[/]
Die Wenigsten schaffen es, 15 min lang hinter jemanden herzufahren. Außer die, die einen Abstandsregeltempomaten haben. Aber der Rest? Noch nie erlebt.Woran erkennst du denn, dass diejenigen, die hinterherfahren und nicht überholen alle einen Abstandstempomaten haben?
Da fährt hinter dir dein Zwilling egal was du machst.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 18:14:31 Uhr:
Wärst halt rechts geblieben und vorbei gerollt!
Du interpretierst hier etwas rein was du gar nicht weist, bzw. gar nicht möglich war, es gab nämlich keine Rechte Spur, es war einspurig, auf die hättet er erst wechseln müssen als es zweispurig wurde, was die „Torte“ vor ihm versäumt hat.
Oder habe ich was überlesen ?
Aber in der Tat, früher habe ich so etwas oft gemacht, und jetzt kannst du wieder mit Kanonen auf mich schießen. Nur muss ich dich enttäuschen, das haben vorher deswegen schon andere gemacht.
Wenn es zwei Spuren in eine Richtung gibt, gibt es keine rechte Spur?
Auf die Erläuterung bin ich aber mal gespannt.
Was hast Du öfter gemacht, durch linke Spur blockieren andere genötigt?
Ich versuche mich durch solch Oberlehrer nicht mehr tangieren zu lassen und fahre einfach dran vorbei. Lustig wenn die sich dann am überholt werden stören und doch mit mal das Gas finden. Aber so what, gelassen weiter fahren hilft und Rollo zu ziehen, dann muss man das Gestikulieren nicht sehen.
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Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 21:18:12 Uhr:
Was hast Du öfter gemacht, durch linke Spur blockieren andere genötigt?
Ich versuche mich durch solch Oberlehrer nicht mehr tangieren zu lassen und fahre einfach dran vorbei.
Ich habe das gemacht, was du geraten hast, einfach rechts vorbei gefahren, inzwischen mache ich es nicht mehr, das ist 20 Jahre her. Sorry, aber keine Ahnung was ich dir getan habe.
Und nun schlaf schön und denk dir wieder was schlechtes aus was du mir morgen unterstellst, hat ja schon System, bin ich gewohnt.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 21:18:12 Uhr:
Wenn es zwei Spuren in eine Richtung gibt, gibt es keine rechte Spur?
Auf die Erläuterung bin ich aber mal gespannt.
Lies dir einfach nochmal den Eingangspost durch. Beide kommen aus einem einspurigen Bereich, es ist kurz zweispurig, eine rechte Spur kommt dazu, um dann nach 350 Meter wieder einspurig zu werden, und um diese 350 Meter geht es, da hätte deine „Torte“ nach rechts gehen müssen.
.etwa nicht?
Gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dir auch die freie Fahrspurwahl.
In der Fahrschule lernste immer so weit wie möglich rechts zu fahren.
Was denkst wozu man an der Stelle eine zweite Spur gebaut hat?
Ich sehe hier kein Fehlverhalten des TE. Beim überholen ist ein kurrzeitiges Unterschreiten des Sicherheitsabstandes doch erlaubt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 7. Juni 2024 um 21:49:42 Uhr:
Beide kommen aus einem einspurigen Bereich, es ist kurz zweispurig, eine rechte Spur kommt dazu, um dann nach 350 Meter wieder einspurig zu werden, und um diese 350 Meter geht es, da hätte deine „Torte“ nach rechts gehen müssen.
Ja, es fällt die linke Spur nach 350 m weg, wenn die Frau erst dann nach rechts wechseln, kann es ihr natürlich passieren, dass das dann nicht mehr geht, wenn sich ein Fahrzeug rechts neben sie gesetzt hat. Sie muss sich dann zurückfallen lassen.
Gruß
Uwe
Zitat:
@windelexpress schrieb am 7. Juni 2024 um 22:11:31 Uhr:
.etwa nicht?
Gibt es außerhalb geschlossener Ortschaften bei Dir auch die freie Fahrspurwahl.
In der Fahrschule lernste immer so weit wie möglich rechts zu fahren.
Was denkst wozu man an der Stelle eine zweite Spur gebaut hat?
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕
Was stimmt mit Dir nicht ?
😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕😕
Ich habe doch eindeutig geschrieben:
KlickZitat:
da hätte deine „Torte“ nach rechts gehen müssen.
Soll ich es dir vortanzen oder besser vorklatschen ?
Das sie es nicht gemacht hat rechtfertigt aber nicht das Verhalten des TE.
Trotzdem schönes WE
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 7. Juni 2024 um 22:13:58 Uhr:
Beim überholen ist ein kurrzeitiges Unterschreiten des Sicherheitsabstandes doch erlaubt.
Steht wo genau?
Konnte ich in der STVO nicht finden, dass dies erlaubt sei. Zu keinem Zeitpunkt!
Wenn der vor mir plötzlich bremst, dann ist das in Ordnung und dafür muss ich ja den Sicherheitsabstand vorher eingehalten haben, damit ich dann auch noch anhalten kann und nicht hinten drauf bin.
Sinst fällt mir aber kein weiteres Szenario ein.
Zumal überhaupt keine Möglichkeit besteht zu überholen wenn ein Fahrzeug vor mir die linke Spur blockiert.
Kommt es zum Unfall und man gibt es so an hat man sofort verloren.
Man o man Diedicke 1300…
Da hat wohl jemand ne relativ kurze Nacht gehabt.🙂
Ob die Signatur noch aktuell ist?
Ich bin in dem Alter, da ist es mir egal ob ich Recht habe, ich will meine Ruhe.🙂😁
Zitat:
@real_Base schrieb am 8. Juni 2024 um 07:29:56 Uhr:
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 7. Juni 2024 um 22:13:58 Uhr:
Beim überholen ist ein kurrzeitiges Unterschreiten des Sicherheitsabstandes doch erlaubt.Steht wo genau?
Konnte ich in der STVO nicht finden, dass dies erlaubt sei. Zu keinem Zeitpunkt!
Das hat mir mein Fahrlehrer damals so beigebracht. Wenn man überholz, muss man ja zwangsweise etwas ranfahren, um den Vorgang zügig zu gestalten.
Kann natürlich sein, dass sich die Rechtslage geändert, er sich geirrt hat oder ich nicht richtig hingehört habe. Gemerkt habe ich es mir jedenfalls.
Edit: Hier ist was dazu, was meine Aussage bestätigt: https://...-verkehrsrecht-hamburg.de/.../?...
"Soll ein Fahrzeug überholt werden, darf der Abstand zum Vordermann erst dann verringert werden, wenn zügig an dem zu Überholenden vorbeigefahren werden kann."
Ergo kein Verstoß beim TE.
Hier wurde 2010 scjon über das Thema diskutiert.
Erlaubt ist es meines Wissens nach nicht. Deswegen bin ich angesprungen da du geschrieben hast dass es erlaubt sei.
Wie es gehandhabt wird ist was anderes. Und viele fahren in den Abstand zum überholen rein.
Link: https://www.motor-talk.de/.../...stand-beschleunigen-t2653586.html?...
Edit: zu deinem Link hätte ich gern eine rechtssichere Quelle. Das wird dort so nonchalant behauptet.