Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr

Hi Leute,

hatte eine etwas unschöne Situation heute.

Folgender Ort, B503, Fahrtrichtung Nord, keine anderen Verkehrsteilnehmer als ein anderes Auto, das vor mir auf der linken Spur unterwegs war, 100er Zone, gute Sichtverhältnisse.
Die Bundesstraße wird in dem Bereich für ca. 350 Meter wieder zweispurig, um dann anschließend wider einspurig zu werden (weitere 50 Meter, bis die linke Spur endet und dann noch weitere 100 Meter, wo an ihrer Stelle Fahrbahnmarkierungen sind).
Ich fahre die Strecke regelmäßig und habe an dieser Stelle schon mehrmals andere Autos überholt und noch problemlos vor Ende der linken Spur rechts einfädeln können. So auch die heutige Intention, als ich mich mit rund 110 km/h Digitaltachowert und guter Differenzgeschwindigkeit genau an der Stelle, wo es wieder zweispurig wird, der Vorderfrau näherte und annahm, dass sie sich dem Rechtsfahrgebot entsprechend relativ zügig rechts einordnen wird, sodass ich sie überholen kann. Nun tat sie das entgegen meiner Annahme bis zur Brücke nicht, sodass ich für wenige Sekunden ihr hinten links relativ dicht aufgefahren bin, abbremsen und meinen Überholansatz abbrechen musste. Durch die Heckscheibe habe ich dabei die Gestikulation mit dem Arm vernommen, dass sie es wohl als etwas aufdringlich aufgefasst hat.
Soweit kein Problem, kann passieren, bin dann hinter ihr rechts eingefädelt und mit ca. 95 km/h Tachowert (immer noch 100er Zone) an der Verengung hinterhergefahren und dabei den Abstand allmählich wieder vergrößert.
Weil ich von der Bundesstraße bald abfahren musste, habe ich dann auch nicht mehr wieder beschleunigt, sodass der Abstand auf über 100, vielleicht sogar 200 Meter anwuchs.
Wie es der Zufall nun aber wollte, nahm die Frau vor mir die gleiche Abfahrt, sodass ich sie in der Ortschaft, an einer Stelle, wo man die Vorfahrt beachten muss, wieder eingeholt habe und direkt hinter ihr stand. Wir fuhren auch anschließend die gleiche Strecke, wobei zwischenzeitlich ein anderes Fahrzeug aufgrund der Vorfahrtsregelung zwischen uns gekommen ist. In einem sehr eng gestalteten Bereich (50er oder 30er Zone, aber nur ca. 20 km/h real möglich), fuhren wir dann wieder für einige hundert Meter ziemlich eng zusammen.
Und wie es der Zufall nun auch wollte, bogen wir sogar auf den gleichen Parkplatz ab und parkten an nahezu der gleichen Stelle. Wegen meines Autos hinter ihr konnte oder eher wollte die Frau beim Vorwärtsparken kurzzeitig nicht nach hinten rangieren, um ihr erstmaliges Einschwingen nach rechts entsprechend der Parkplatzmarkierungen zu korrigieren, sodass unsere Autos für einige Sekunden stillstanden und ich ihr Einparken abwartete. Schließlich entschied sie sich dazu, auf einem anderen Stellplatz in der nächsten Parplatzreihe vor ihr zu parken, während ich ca. 15 Meter entfernt auf der linken Seite der ursprünglichen Parplatzreihe eingeparkt habe.
Als wir beide ausstiegen, kam sie - sichtlich aufgeregt - mir entgegen und meinte, dass man solchen Leuten wie mir den Führerschein abnehmen sollte und dass sie mich wegen Nötigung anzeigen wird. Dabei meinte sie auch, dass sie alles auf Kamera habe und machte ein Foto von meinem Kennzeichen.
Ich war ziemlich verwundert, empfand ich das alles die ganze Zeit doch ziemlich chillig und habe ihr gegenüber lediglich geäußert, dass ich sie nur Überholen wollte. Dann gingen wir getrennte Wege.

Wie ist in einem solchen Fall die Lage verkehrsrechtlich zu beurteilen?
Ich wünschte mir wirklich, sie hätte alles auf Kamera, wäre da doch außer dem abgebrochenen Überholansatz im zweispurigen Bereich der Bundesstraße nichts zu sehen, denke aber eher, dass sie das einfach nur behauptet hat.
Mal angenommen, sie zeigt mich wirklich an, was müsste ich in dieser Situation beachten?
Punkte in Flensburg oder etwaige Vorstrafen (§ 240 StGB ist immerhin eine Straftat) sind bei mir nicht vorhanden. Hab seit 18 Jahren den Führerschein und es ist auch 18 Jahre her, dass ich mal Punkte bekommen hatte, während ich ca. 200.000 km in der Zeit zurückgelegt habe.
Ein Versuch des Überholens, das Fahren der gleichen Strecke und das Parken auf dem gleichen Parkplatz (berufsbedingt) erfüllen meines Erachtens nicht wirklich den Tatbestand einer Nötigung...

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

123 Antworten

"...mit rund 110 km/h Digitaltachowert..."

Echt jetzt, 110 Tacho sind grob 105, das ist derart überhöht, da löst nicht einmal ein Blitzer aus. Was sucht die Lady, deutlich langsamer unterwegs, auf der linken Spur, wo doch weit und breit niemand vor ihr zu sehen ist und sie auch niemanden gerade überholt haben kann? Doch wohl nicht etwa nur zu dem Zweck, nicht selbst noch kurz vor der Engstelle überholt zu werden?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Juni 2024 um 13:38:06 Uhr:


"...mit rund 110 km/h Digitaltachowert..."

Echt jetzt, 110 Tacho sind grob 105, das ist derart überhöht, da löst nicht einmal ein Blitzer aus. Was sucht die Lady, deutlich langsamer unterwegs, auf der linken Spur, wo doch weit und breit niemand vor ihr zu sehen ist und sie auch niemanden gerade überholt haben kann? Doch wohl nicht etwa nur zu dem Zweck, nicht selbst noch kurz vor der Engstelle überholt zu werden?

Du machst die Sache ja noch schlimmer als sie dargestellt wurde.😰
Du schreibst das sie deutlich langsamer unterwegs war.
Noch ein Grund mehr rechtzeitig abzubremsen und nicht darauf zu pokern das sie zügig nach rechts geht.
Das erwarten übrigens alle Linkspurpächter und machen es aber selbst nicht.
Von daher könnte man den Ball hier sehr flach halten.

Aber gut ich bin jetzt hier raus, es kristallisierte sich wieder deutlich heraus, das die Diskussion wieder in eine bestimmte Richtung läuft.
Wer zügig links unterwegs ist und ein Hindernis vor sich hat ist der Heilige und hat keine Pflichten nur das Recht auf freie Fahrt und zu dichtes Auffahren ist dabei so eine Art Notwehr des Opfers.

Ein wenig mehr Kritik an der Situation in die sich der TE selbst gebracht hat würde einigen hier gut zu Gesicht stehen.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 13:00:58 Uhr:



Der TE ist für Sekunden zu dicht aufgefahren, und nur zum Zwecke eines Überholvorganges, den er dann abgebrochen hat. Dieses dicht Auffahren muss aber über eine längere Strecke erfolgen, damit dieses als Verstoß verfolgt wird. Derartige Situationen entstehenden jeden Tag tausendfach und sind doch standard. Wer hier irgendwelche Gefahren sieht, sollte mal sein eigenes Fahrverhalten analysieren.

Diese Aussage ist falsch!
Wenn Du das jeden Tag tausendfach siehst, dann weiß ich nicht, wo Du fährst.

Genau das, was der TE beschreibt, ist ein Abstandsverstoß. Ich darf nicht den Abstand zum Vordermann beliebig verkleinern - nur weil ich erwarte, dass der gleich die Spur frei macht. Auch nicht für 1 Sekunde.
Meine Erwartung könnte ja falsch sein (siehe diesen Fall, genau so war es da, der TE hat beschleunigt in der Erwartung zu überholen und musste dann bremsen, weil er zu schnell und zu dicht drauf war).

Die Gefahr dabei ist, dass der vordere bremst, jetzt egal warum.
Und dann bin ich auf ihn aufgefahren - und zahle den ganzen Scheiß.

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Zitat:

@Dofel schrieb am 7. Juni 2024 um 13:58:44 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 7. Juni 2024 um 13:00:58 Uhr:



Der TE ist für Sekunden zu dicht aufgefahren, und nur zum Zwecke eines Überholvorganges, den er dann abgebrochen hat. Dieses dicht Auffahren muss aber über eine längere Strecke erfolgen, damit dieses als Verstoß verfolgt wird. Derartige Situationen entstehenden jeden Tag tausendfach und sind doch standard. Wer hier irgendwelche Gefahren sieht, sollte mal sein eigenes Fahrverhalten analysieren.

Diese Aussage ist falsch!
Wenn Du das jeden Tag tausendfach siehst, dann weiß ich nicht, wo Du fährst.

Genau das, was der TE beschreibt, ist ein Abstandsverstoß. ...

Auch wenn man Falsches wiederholt, wird es nicht richtiger. Beim Abstandsverstoß wird normalerweise ein Video erstellt, auf dem ersichtlich sein muss, das der Abstandsverstoß über eine gewisse Strecke erfolgte. So soll ausgeschlossen werden, das kurzfristige Unterschreitungen des Mindestabstandes geahndet werden. Genauso gut könnte der Vordermann auf die Bremse treten und du fährst kurzfristig zu weit auf. Das ist definitiv kein Verstroß. Und ähnliches ist dem TE passiert.

Woher weiß ich Klugscheisser das? Von dem Richter und dem Messbeamten, der mir die Messung und mein Fehlverhalten genauso erklärten. Leider war mein Unterschreiten des Mindestabstandes über einen längeren Zeitraum, was mich einen Punkt ein paar Euro Strafe kostete.

Und wo ich das jeden Tag sehe? Auf der Autobahn, wo 90% der PKWs defintiv nicht den korrekten Abstand hinter mir einhalten.

Tja, was soll man zu der Story schreiben?
Außer, dass es immer 2 Seiten der Medaille gibt und die andere Seite werden wir nie zu lesen bekommen.

Ich kann nur den Hinweis geben, dass viele Fahrer selbst gar nicht mitbekommen, wie aufdringlich ihre Fahrweise ist, weil sie es für selbstverständlich halten. Dazu gehören dann auch (kleinere) Verstöße dazu, die sie nicht als Verstoß wahrnehmen.

Tja, abwarten und Tee trinken. Und vielleicht noch selbst eine Dashcam anbringen und die Aufnahmen anderen Personen zeigen.

Noch besser für nächstes Mal einfach in einer 100er Zone max. 100 fahren und mit genügend Abstand zum Vordermann hinterher fahren und wenn der Vordermann 97 fährt, trotzdem mit Abstand hinten dran bleiben. Dann haben wir zwar keine Unterhaltung hier, aber die Polizei und die Gerichte können sich um wichtigere Dinge kümmern.

Man muss auch nicht dicht auffahren, um seine Überholabsicht anzukündigen. Die STVO sieht dafür unter anderem auch die Nutzung der Lichthupe vor - dann aber natürlich nicht dauerhaft und mit ausreichendem Abstand, sonst isses doch eine Nötigung. 😉

Oder einfach mit ACC fahren, dann lernt man was korrekter Abstand ist, da dürften mancher hier überrascht sein.
Man wird auch ruhiger und versucht nicht krampfhaft, jede Möglichkeit zu nutzen.
Der TE hätte wahrscheinlich auch ganz kurz nach dem Überholen wieder einscheren müssen, auch so eine Unsitte..
Vom Warten ist noch keiner gestorben.
Die Parkplatzgeschichte und das "zufällig" gleichzeitige abfahren von der Straße - na ja 😉. Verpatztes Date? 😉 😉

Zitat:

@manvo schrieb am 7. Juni 2024 um 16:17:32 Uhr:


Oder einfach mit ACC fahren, dann lernt man was korrekter Abstand ist, da dürften mancher hier überrascht sein.

In der Tat...

Zitat:

@Polonium schrieb am 6. Juni 2024 um 23:03:42 Uhr:


Wie ist in einem solchen Fall die Lage verkehrsrechtlich zu beurteilen?

Du hättest sie, anstatt dicht aufzufahren, einfach rechts überholen sollen.

(Nötigung = Straftat, Rechts überholen = Ordnungswidrigkeit)

Der Überholzwang ist leider sehr weit verbreitet. Egal ob ich als Radfahrer unterwegs bin oder mit dem Auto. Überholt werden muss immer, auch wenn es sich nicht lohnt.

Gerade mit dem Auto auf der Autobahn, da fahre ich zu 95% mit dem Tempomat. Wie oft kommt es vor, dass mich jemand überholt und dann vor mir wieder einschert, nur um dann wieder langsamer zu fahren als mein eingestelltes Limit. Macht null Sinn.

Die Wenigsten schaffen es, 15 min lang hinter jemanden herzufahren. Außer die, die einen Abstandsregeltempomaten haben. Aber der Rest? Noch nie erlebt.

Zitat:

@augenauf schrieb am 7. Juni 2024 um 16:44:23 Uhr:[/]



Die Wenigsten schaffen es, 15 min lang hinter jemanden herzufahren. Außer die, die einen Abstandsregeltempomaten haben. Aber der Rest? Noch nie erlebt.

Woran erkennst du denn, dass diejenigen, die hinterherfahren und nicht überholen alle einen Abstandstempomaten haben?

Am gleichbleibenden Abstand, egal, ob der Vordermann beschleunigt oder abbremst. Ist eine echt gute Erfindung.

Man kann tatsächlich an dem Verhalten des Hintermannes erahnen, daß der wohl mit ACC fährt.
Z.B. wenn man selber mit ACC fährt und beide Abstände sind gleichbleibend gleich.
Vor allem auch Geschwindigkeitsangepasst.
Dann sieht man leider auch viel zu oft, wer nicht mit ACC fährt. 🙁

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