ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen

Themenstarteram 8. April 2010 um 11:35

Hallo Comunity...

Ich habe eine Frage....

Es kommt auf meinem Arbeitsweg leider oft zu Kilometerlangen Schlangen durch LKWs oder Traktoren auf der Bundesstraße und es gibt auf über 20km nur 3 Stellen wo man überhaupt überholen kann.

Ich fahre also mit ausreichend Sicherheitsabstand hinter meinem Vordermann hinterher.....

Darf Ich wenn ich eine Lücke im Gegenverkehr gesehen habe in den Sicherheitsabstand zum Vordermann rein beschleunigen um perfekt die Lücke im Gegenverkehr zu treffen und den Überholvorgang zu verkürzen....

Habe diesbezüglich etwas Zoff mit meiner netten Beifahrerin die mich jedes Mal tierisch anfaucht!

Bitte nur Antworten mit Niveau und Sachkenntniss!!!!

Vielen Dank.....

Beste Antwort im Thema
am 8. April 2010 um 16:09

tja, unsere netten gutmenschen, die ohne licht fahren, weil der grelle heiligenschein alles ausleuchtet .....:D

erstmal aus einem urteil:

Zitat:

Dem Kläger kann allerdings nicht zusätzlich zu dem Verstoß gegen die Pflicht aus § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO ein pflichtwidrig unzureichender Sicherheitsabstand nach § 4 StVO zur Last gelegt werden. § 4 StVO betrifft den Abstand zu dem Vorausfahrenden vor Beginn des Überholvorganges. Wer überholen will, darf den Abstand (erst) dann verringern, wenn er ausscheren und zügig vorbeifahren kann (Jagusch/Hentschel a. a. O. § 4 Rn. 6 m. w. N.). Wird der Abstand zum Vorausfahrenden im Rahmen eines trotz unklarer Verkehrslage begonnenen Überholvorganges verringert, kann der Verletzung des Gebotes zur Einhaltung eines ausreichenden Sicherheitsabstandes nicht als eine zur Verletzung des § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO hinzutretende Pflichtverletzung betrachtet werden.

zweitens:

die unterschreitung des sicherheitsabstandes muß längerfristig erfolgen um ahndungswürdig zu sein; die rechtsprechung geht von einer distanz mindestens 250-300m aus.

alle sicherheitsabstandsunterschreitungen darunter sind pillepallle :p

in der wirklichkeit:

wenn ich im gegenverkehr eine freie lücke sehe, kann ich also 'anlauf nehmen' um nach dem letzten entgegenkommer dicht hinter dem zu überholenden ausscheren.

oder ich schließe an einer stelle, wo ich wahrscheinlich vorbeikomme, dichter auf.

und alles nicht zu beanstanden

ich darf nur nicht 5 km dem anderen an der stoßstange kleben, weil ich ja irgendwann überholen will.

ps:

ich habe in der fahrschule gelernt, daß der überholvorgang mit einer verringerung des sicherheitsabstandes beginnt.

das läßt in mir die überzeugung reifen, das gewisse 'schrittmachenden' forumstrolle gar keinen führerschein haben :rolleyes:

101 weitere Antworten
Ähnliche Themen
101 Antworten

Ja, wie wolltest du denn sonst überholen können? Stell dir das mal bildlich vor . -Erst auf die linke Spur

nehmen , auf der linken Spur z.B . auf einer Landstraße beschleunigen , bei 80km/ wären das ca.40m , um dann an dem zu Überholenden vorbei bis du ihn im Rückspiegel siehst , dann bist du bei insgesamt

mindestens 80 m + Länge des Überholten . Da käme mir bei einigen Zeitgenossen das Grausen an , zumal die dann mit einem Geschwindigkeitsüberschuß von 10 km/h überholen wollen .

Selbst für LKW , die einen Mindestabstand von 50 m auf der Autobahn vorgeschrieben haben , ist es erlaubt diesen zu unterschreiten wenn es zum Überholen notwendig ist .

Giovanni.

Und sowas darf sich Fahrlehrer schimpfen? Wie wärs damit: Anlauf nehmen (weit vor dem Sicherheitsabstand!) und dann bei 80km/h bei 40m vor dem zu Überholenden zum Überholen ausscheeren und überholen, natürlich muss dann der Überholte deutlich(!) langsamer als die eigenen 80km/h sein, sonst derfst'e eh' ned überholen.

Ob es Sinn macht, den Sicherheitsabstand beizubehalten mal außen vor gelassen, aber es geht.

Mit Fahrzeugen, die sich im Windschatten ransaugen, sollte man nicht überholen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 26. November 2018 um 21:27:53 Uhr:

Und sowas darf sich Fahrlehrer schimpfen? Wie wärs damit: Anlauf nehmen (weit vor dem Sicherheitsabstand!) und dann bei 80km/h bei 40m vor dem zu Überholenden zum Überholen ausscheeren und überholen, natürlich muss dann der Überholte deutlich(!) langsamer als die eigenen 80km/h sein, sonst derfst'e eh' ned überholen.

Ob es Sinn macht, den Sicherheitsabstand beizubehalten mal außen vor gelassen, aber es geht.

Der Beitrag spricht für sich , aber nicht für dich. Sontagsfahrer haben eben nur eine begrenzte Ansicht.

Kleinkariert bleibt kleinkariert.

Gio.

 

Na wenn du der festen Überzeugung bist, dass es technisch nicht möglich ist, vor dem Ausscheeren zum Überholen so zu Beschleunigen, dass der Sicherheitsabstand nicht unterschritten wird, du also nicht erst auf dem benachbarten Fahrstreifen die Geschwindigkeit erhöhst, sondern dies schon vorher könntest, dann sei dir das unbenommen, das jedoch nicht gerade für deine Kompetenz als Fahrlehrer spricht - ganz im Gegenteil.

Zitat:

@Tarnik schrieb am 25. November 2018 um 11:31:53 Uhr:

Zitat:

@Leon596 schrieb am 24. November 2018 um 19:34:53 Uhr:

 

Ist richtig, dass es verboten ist.

Ertappe mich selbst aber auch (zu oft?) dabei...

Sollte ich auch mal dran arbeiten

https://www.youtube.com/playlist?...

 

Wobei das nicht zwingend mit "bei dem muss es wohl ziemlich knapp sein" zu tun hat.

Auch wenn es nicht knapp ist ist ein kürzerer Überholvorgang immer gut für die Sicherheit.

Wenn man natürlich dafür Sicherheitsabstände unterschreitet arbeitet der Punkt wiederum natürlich gegen die gewonnene Sicherheit...

So kann man das sehen, als Nötigung kann es einem trotzdem ausgelegt werden, das Beispiel wurde hier schon genannt, im Sicherheitsabstand beschleunigen und der Vordermann bremst plötzlich schon ist es passiert. Was deine Videos angeht, wenn ich das Richtig sehe, du hältst Abstand, beschleunigst und scherst mit Abstand wieder ein, wenn mich jeder auf diese Weise überholen würde hätte ich auch kein Problem damit.

Ja, gilt für die ersten Videos.

Vor allem beim letzten aber nicht mehr...

Da gibt es zu viele Beispiele wie man es nicht macht stelle ich fest... :(

Zu meiner Verteidigung, unmittelbar davor war ich 4 Wochen in Südafrika Auto gefahren :D

Werde da mal mehr drauf achten ist mir gar nicht so stark bewusst gewesen um ehrlich zu sein

Welches Video bzw. welcher Überholvorgang ist denn nun so schlimm. Könnt ihr mir das Video und den Zeitindex angeben, denn ich möchte mir jetzt nicht eine halbe Stunde Videos anschauen?

Danke und Gruß

Uwe

Das letzte (#7)

Permanent beim aufschließen/beschleunugen zu wenig Abstand bei gleichzeitigem Geschwindigkeitsüberschuss.

Denke das war ja hier auch die Themenstellung.

Auch wenns jeder macht wirds dadurch nicht besser

Zitat:

@Leon596 schrieb am 28. November 2018 um 00:26:30 Uhr:

Das letzte (#7)

Permanent beim aufschließen/beschleunugen zu wenig Abstand bei gleichzeitigem Geschwindigkeitsüberschuss.

Ich hatte mir nur den Anfang des Videos angeschaut und es ist mir nicht so aufgefallen. Stimmt aber schon, dass in dem Video oft zwischen Fahrzeugecke zu Fahrzeugecke nur sehr wenig Abstand ist.

So kritisch ist dieses Schwungholen oft nicht. Wenn vor dem Fahrzeug, welches man überholt, alles frei ist, gibt es überhaupt keinen Grund, weshalb das Fahrzeug bremsen sollte, außer natürlich dem defa- Kind -Wildschwein.

So naja finde zwei Situationen, die eine, bei der der Überholvorgang bei 4:53 startet und der Überholvorgang direkt danach. Bei der ersten hätte der graue Kombi in die Straße einbiegen können (Rechtsabbieger schauen oft nur nach links ob frei ist) und bei der zweiten waren 3 Fahrzeuge fast nebeneinander. In Deutschland ist das unüblich und kann den entgegenkommenden doch sehr erschrecken.

Gut finde ich, dass das Video nicht mit so einem GEMA-befreiten Standardgedudel hinterlegt ist. ;)

 

Gruß

Uwe

Ich bin für ein Blaulicht auf dem Dach und ein KLapppfeil nach links.

Damit zeige ich, was ich vorhabe und alle wissen Bescheid.

Wahnsinn, mal wieder 7 Seiten Diskussion für eine simple Fragestellung!

"Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen?"

Nein, man darfs nicht, aber manche tun es halt trotzdem.

Wen juckts, ich machs auch manchmal!?

Ich weiss dass ichs nicht darf und machs halt dennoch.

Jetzt zu schreiben dass das ohne gar nicht geht und man nicht mag weils keiner macht ist Blödsinn.

Natürlich kann man ohne Verletzung des Sicherheitsabstands überholen und wenn das nicht möglich ist muss man halt aufs Überholen verzichten.

Eigentlich erst mal einfach.

Wenn man dennoch vorbei will, muss man halt verbotswidrig überholen.

Ist eben so.

Man muss doch nicht immer jeden davon davon überzeugen, dass das was man tut - und nur das - das einzig richtige ist.

Doch - das ist die Meinungsfreiheiheit - im Internet.

In der Sache hast du klar Recht!!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Darf man zum Überholen in den Sicherheitsabstand beschleunigen