Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr

Hi Leute,

hatte eine etwas unschöne Situation heute.

Folgender Ort, B503, Fahrtrichtung Nord, keine anderen Verkehrsteilnehmer als ein anderes Auto, das vor mir auf der linken Spur unterwegs war, 100er Zone, gute Sichtverhältnisse.
Die Bundesstraße wird in dem Bereich für ca. 350 Meter wieder zweispurig, um dann anschließend wider einspurig zu werden (weitere 50 Meter, bis die linke Spur endet und dann noch weitere 100 Meter, wo an ihrer Stelle Fahrbahnmarkierungen sind).
Ich fahre die Strecke regelmäßig und habe an dieser Stelle schon mehrmals andere Autos überholt und noch problemlos vor Ende der linken Spur rechts einfädeln können. So auch die heutige Intention, als ich mich mit rund 110 km/h Digitaltachowert und guter Differenzgeschwindigkeit genau an der Stelle, wo es wieder zweispurig wird, der Vorderfrau näherte und annahm, dass sie sich dem Rechtsfahrgebot entsprechend relativ zügig rechts einordnen wird, sodass ich sie überholen kann. Nun tat sie das entgegen meiner Annahme bis zur Brücke nicht, sodass ich für wenige Sekunden ihr hinten links relativ dicht aufgefahren bin, abbremsen und meinen Überholansatz abbrechen musste. Durch die Heckscheibe habe ich dabei die Gestikulation mit dem Arm vernommen, dass sie es wohl als etwas aufdringlich aufgefasst hat.
Soweit kein Problem, kann passieren, bin dann hinter ihr rechts eingefädelt und mit ca. 95 km/h Tachowert (immer noch 100er Zone) an der Verengung hinterhergefahren und dabei den Abstand allmählich wieder vergrößert.
Weil ich von der Bundesstraße bald abfahren musste, habe ich dann auch nicht mehr wieder beschleunigt, sodass der Abstand auf über 100, vielleicht sogar 200 Meter anwuchs.
Wie es der Zufall nun aber wollte, nahm die Frau vor mir die gleiche Abfahrt, sodass ich sie in der Ortschaft, an einer Stelle, wo man die Vorfahrt beachten muss, wieder eingeholt habe und direkt hinter ihr stand. Wir fuhren auch anschließend die gleiche Strecke, wobei zwischenzeitlich ein anderes Fahrzeug aufgrund der Vorfahrtsregelung zwischen uns gekommen ist. In einem sehr eng gestalteten Bereich (50er oder 30er Zone, aber nur ca. 20 km/h real möglich), fuhren wir dann wieder für einige hundert Meter ziemlich eng zusammen.
Und wie es der Zufall nun auch wollte, bogen wir sogar auf den gleichen Parkplatz ab und parkten an nahezu der gleichen Stelle. Wegen meines Autos hinter ihr konnte oder eher wollte die Frau beim Vorwärtsparken kurzzeitig nicht nach hinten rangieren, um ihr erstmaliges Einschwingen nach rechts entsprechend der Parkplatzmarkierungen zu korrigieren, sodass unsere Autos für einige Sekunden stillstanden und ich ihr Einparken abwartete. Schließlich entschied sie sich dazu, auf einem anderen Stellplatz in der nächsten Parplatzreihe vor ihr zu parken, während ich ca. 15 Meter entfernt auf der linken Seite der ursprünglichen Parplatzreihe eingeparkt habe.
Als wir beide ausstiegen, kam sie - sichtlich aufgeregt - mir entgegen und meinte, dass man solchen Leuten wie mir den Führerschein abnehmen sollte und dass sie mich wegen Nötigung anzeigen wird. Dabei meinte sie auch, dass sie alles auf Kamera habe und machte ein Foto von meinem Kennzeichen.
Ich war ziemlich verwundert, empfand ich das alles die ganze Zeit doch ziemlich chillig und habe ihr gegenüber lediglich geäußert, dass ich sie nur Überholen wollte. Dann gingen wir getrennte Wege.

Wie ist in einem solchen Fall die Lage verkehrsrechtlich zu beurteilen?
Ich wünschte mir wirklich, sie hätte alles auf Kamera, wäre da doch außer dem abgebrochenen Überholansatz im zweispurigen Bereich der Bundesstraße nichts zu sehen, denke aber eher, dass sie das einfach nur behauptet hat.
Mal angenommen, sie zeigt mich wirklich an, was müsste ich in dieser Situation beachten?
Punkte in Flensburg oder etwaige Vorstrafen (§ 240 StGB ist immerhin eine Straftat) sind bei mir nicht vorhanden. Hab seit 18 Jahren den Führerschein und es ist auch 18 Jahre her, dass ich mal Punkte bekommen hatte, während ich ca. 200.000 km in der Zeit zurückgelegt habe.
Ein Versuch des Überholens, das Fahren der gleichen Strecke und das Parken auf dem gleichen Parkplatz (berufsbedingt) erfüllen meines Erachtens nicht wirklich den Tatbestand einer Nötigung...

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

123 Antworten

Zitat:

@Steven4880 schrieb am 13. Juni 2024 um 16:52:04 Uhr:


Ihr wisst scheinbar dass er es immer und wieder so macht.
Das ist meine Intention.
Das meine ich mit aufblasen.

Weder wir wissen, das er immer wieder macht, nur leider lehrt die Realität, das es sehr viele ohne nur ein Funken von Schuldgefühl machen, noch wisst ihr das es ein einmaliger Ausrutscher war.

Aber ja, wenn ich eine solche Geschichte höre denke ich nicht positiv und sehe im Erzähler das verzweifelte Opfer der sein Handelt nicht versteht und bereut.
Wenn ich dann noch lese, gleiche Autobahn, gleiche Landstraße, gleicher Ort, gleicher Parkplatz geht meine Fantasie durch, mir fehlt jetzt nur noch das gleiche Bett.

Zitat:

@Polonium schrieb am 12. Juni 2024 um 18:28:15 Uhr:


Im Übrigen muss man sich auch nicht als Obermoralapostel aufspielen, ich fahre nicht erst seit gestern Auto. Niemand, praktisch niemand schert bereits 50 Meter hinter einem zum Überholen aus und schert erst 50 Meter vor einem ein.

Das ist ganz sicher auch eien Frage der relativen Geschwindigkeiten!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2024 um 18:7:50 Uhr:


Hör auf zu denken,

Du meinst, ich soll mich dir anschließen?
Diese Diedicke1300 haben argumentieren wie Flasche sein leer.
😉

Ende.

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