Vorladung
Hi Leute,
hab heute ne Vorladung von der Rennleitung bekommen.
Da steht drin Sache: Straßenverkehrsgefährdung, Ort, Zeit und wichtig: Zeugenvernehmung.
Aber nichts von wegen, SIE werden beschuldigt bzw. Ihnen wird vorgeworfen.
Dann kann ich ja nix verbrochen haben. Oder kommt erst so eine Vorladung und dann die Beschuldigung?
Hatte sowas noch nie. Kennt sich jemand aus?
Gruß Carlo
P.S. Bin mir eigentlich auch keiner Schuld bewusst...
34 Antworten
nicht unbedingt! die vorladung sieht für alle gleich aus. den schrieb mit ihnen wird vorgeworfen folgende straftat begangen.... kommt erst später, wenn es zu einer justissache wurde (pben müsste ein aktenzeichen stehen und da wird wahrscheinlich noch nicht das kürzel JS und dann zahlen stehen). bei einem "normalen" zeugen wird allerdings der rechtsbehelf nicht mitgeschickt, da dieser ja verpflichtet ist aussagen zur sache zu machen (oder er würde sich selbst belasten, aber das ist ein eindeutig anderer wortlaut).
PS: der vollstandigkeit halber: dies keine keine rechtsberatung oder ähnliches
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
PS: der vollstandigkeit halber: dies keine keine rechtsberatung oder ähnliches
keine angst, ich werde dich nicht dort zitieren 😉
Hm...die Tatzeit irritiert mich auch noch. Die ist am selben Tag, an dem das Schreiben verfasst wurde. Mahlen die Mühlen so schnell bei denen? Ich will's hoffen, denn an dem Tag war ich definitiv 250km vom Tatort entfernt beim Zahnarzt (wobei das auch nicht angenehm war).
Das vorläufige AZ trägt auch das Datum.
Ich rufe da morgen mal an, glaube ich. Bin doch etwas verunsichert jetzt.
Moin,
Nun mach dir nicht zuviele Gedanken.
Dackel erstmal dahin und hör dir an, was die dir zu erzählen haben.
Wenn sich dabei herausstellt, das du Beschuldigter sein könntest (und du dir nicht sicher bist, ob das doch richtig sein könnte) ... dann darfst Du die Aussage vorerst verweigern. Dann zieh nen Anwalt hinzu, der die Akten einsehen kann. Das Arzt Attest würde ich mir allerdings JETZT schon holen ... damit der Doc sich auch noch exakt an die Zeiten erinnern kann.
Ich würde die Pferde NICHT vorher scheu machen. Das Telefonat kannste ja trotzdem führen, ich glaube aber kaum, das dabei viel herausspringen wird.
Erst nachdem die Aussagen beim Staatsanwalt alle eingegangen sind, wird entschieden ob ein Fall daraus wird. 80% aller Fälle werden nach den Zeugenaussagen eingestellt, weil dabei nix rumkommen wird.
MFG Kester
Moin Moin,
also heute war ich bei der Rennleitung.
Ein Opelfahrer will gesehen haben, dass mein Auto seins an einer Fahrbahnverengung von 3 auf 2 Spuren über die Bergrenzungslinien hinaus überholt haben soll.
Er hätte durch ein Ausweichmanöver auf die rechte Spur, die zum Glück völlig frei war (warum isser dann nicht gleich rechts gefahren???), eine Kollision verhindert...
Hab dazu nix gesagt. Ich wurde gefragt, ob jemand anders auch hätte fahren können. Ich sagte, durchaus, ich kann mich daran nicht erinnern.
So hab ich das unterschrieben. Der Polizist sagte, ich werde davon wahrscheinlich nix mehr hören. Das einzige was kommen könnte, wäre eine Fahrtenbuchführung.
Naja.
Das ganze soll an Heiligabend gewesen sein. Na dann nachträglich: FROHE WEIHNACHTEN!!!
Gruß
Carlo
Zitat:
Original geschrieben von Carlo323ti
Ein Opelfahrer will gesehen haben, dass mein Auto seins an einer Fahrbahnverengung von 3 auf 2 Spuren über die Bergrenzungslinien hinaus überholt haben soll.
Mit welchen Nebensächlichkeiten beschäftigt sich der denn? Ab jetzt schreibe ich auch von jedem das Nr.-Schild auf, bei dem ein Rücklicht defekt ist und melde das sofort der Rennleitung. Man kann's auch echt übertreiben von (höchstwahrscheinlich) fehlenden Zeugenaussagen mal abgesehen... 🙄