Vorladung
Hi Leute,
hab heute ne Vorladung von der Rennleitung bekommen.
Da steht drin Sache: Straßenverkehrsgefährdung, Ort, Zeit und wichtig: Zeugenvernehmung.
Aber nichts von wegen, SIE werden beschuldigt bzw. Ihnen wird vorgeworfen.
Dann kann ich ja nix verbrochen haben. Oder kommt erst so eine Vorladung und dann die Beschuldigung?
Hatte sowas noch nie. Kennt sich jemand aus?
Gruß Carlo
P.S. Bin mir eigentlich auch keiner Schuld bewusst...
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von cheyney
Jeder ist tagtäglich Zeuge von sonstwas 😉Zitat:
Original geschrieben von Carlo323ti
Nee, keine Anzeige, nur die Vorladung zur Zeugenvernehmung...
[/QUOTWarst Du Überhaupt Zeuge von irgendwas?
Mich haben Die auch einmal vorgeladen gehabt und es ging um ein Unfall wo ca.vom halbes Jahr passiert war
MFG
S.C.CarloEs soll irgendeine Straßenverkehrsgefährdung auf der A5 Frankfurt ---> Kassel stattgefunden haben. Nur passt das Datum und die Uhrzeit (komischerweise am selben Tag an dem die Vorladung verfasst wurde) nicht auf mich, weil ich da schön beim Zahnarzt gesessen hab...ca. 250km von der besagten Autobahn entfernt!!!
Die Wege des Herrn sind unergründlich. Alles sehr merkwürdig!
Zitat:
Original geschrieben von Carlo323ti
Nur passt das Datum und die Uhrzeit (komischerweise am selben Tag an dem die Vorladung verfasst wurde) nicht auf mich, weil ich da schön beim Zahnarzt gesessen hab...ca. 250km von der besagten Autobahn entfernt!!!
Dann laß dir dafür vom Zahnarzt eine schriftliche Bestätigung geben, die du dann zum Vorladungstermin mitnehmen kannst.
ich glaube nicht, dass du als beschuldigter befragt wirst denn sonst würde ein rechtsbehelf beiliegen (der dich darüber aufklärt, dass du nichts sagen musst)
Es gibt aber auch eine "grauzone" in der die beschuldigteneigenschaft noch nicht gegeben ist .....und die ist dann manchmal schnell überschritten.....
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
Es gibt aber auch eine "grauzone" in der die beschuldigteneigenschaft noch nicht gegeben ist .....und die ist dann manchmal schnell überschritten.....
Ja, aber dann muß spätestens an diesem Punkt während der Zeugenvernehmung eine Rechtsbelehrung erfolgen.
PS: falls du doch nachher als beschuldigter da stehst sag kein wort. es ist - egal wie es wirklich war - nie ein nachteil und rede mit einem anwalt! und ich möchte hier nicht das einkommen gewisser berufsgruppen erhöhen aber es ist wirklich schlauer.
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
PS: falls du doch nachher als beschuldigter da stehst sag kein wort. es ist - egal wie es wirklich war - nie ein nachteil und rede mit einem anwalt! und ich möchte hier nicht das einkommen gewisser berufsgruppen erhöhen aber es ist wirklich schlauer.
Ja, das hätte ich eh gemacht. Wie gut, dass meine Freundin bei den letzten längeren Touren immer mit dabei war. Da ist der Drops eigentlich schon gelutscht 😉
Wenn du die Vorladung hinter dir hast, wirst du uns doch sicherlich berichten, was nun wirklich war?!?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ja, aber dann muß spätestens an diesem Punkt während der Zeugenvernehmung eine Rechtsbelehrung erfolgen.
das setze ich voraas, ja! In den Problemfällen sollte bereits in der Belehrung zur Zeugenvernehmung der Hinweis auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erteilt werden, sofern man sich selbst belasten würde mit der Beantwortung der Fragen!
Zitat:
Original geschrieben von jekyll66
das setze ich voraas, ja! In den Problemfällen sollte bereits in der Belehrung zur Zeugenvernehmung der Hinweis auf ein Auskunftsverweigerungsrecht erteilt werden, sofern man sich selbst belasten würde mit der Beantwortung der Fragen!
Es steht geschrieben: Sollten Sie von Ihrem Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, bitten wir um Mitteilung.
Naja, ich mach mir mal nicht zu viel Gedanken. Ich kann mich an nix Schlimmes erinnern und im Zweifelsfall war auf jeden Fall meine Freundin dabei. Von daher werde ich es ruhig angehen.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
ich kann zwar nix zur temperatur der suppe sagen, aber wenn der behelf schon drauf ist muss man leider davon ausgehen, dass du beschuldigter bist. also geb ich dir einen tip (hoffentlich hast du ne rechtschutz). schnapp dir den zettel und renn zum anwalt. alles andere ist einfach zu gefährlich. normalerweise gibt´s ne vorladung nur wenn ein gerichtstermin evt folg. will heissen (es handelt sich ja ums autofahren - oder hast du ne tanke überfallen 😁 ) das es sich sehr wahrscheinlich um den 315c geht. mit dem hab ich leider einschlägige erfahrung und damit ist NICHT zu spassen. nur das du eine hausnummer hast ...mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu 5!! jahren. nagut die freiheitsstrafe wird eigentlich nicht verhänkt, aber es kann ordentlich in´s geld gehen und der lappen ist dannach eigentlich immer recht lange weg! Ich will dir hier keine panik machen sondern dir wirklich nur klarmachen, dass man bei sowas nicht spassen sollte und von allen rechten gebrauch machen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Black Biturbo
ich kann zwar nix zur temperatur der suppe sagen, aber wenn der behelf schon drauf ist muss man leider davon ausgehen, dass du beschuldigter bist. also geb ich dir einen tip (hoffentlich hast du ne rechtschutz). schnapp dir den zettel und renn zum anwalt. alles andere ist einfach zu gefährlich. normalerweise gibt´s ne vorladung nur wenn ein gerichtstermin evt folg. will heissen (es handelt sich ja ums autofahren - oder hast du ne tanke überfallen 😁 ) das es sich sehr wahrscheinlich um den 315c geht. mit dem hab ich leider einschlägige erfahrung und damit ist NICHT zu spassen. nur das du eine hausnummer hast ...mit geldstrafe oder freiheitsstrafe bis zu 5!! jahren. nagut die freiheitsstrafe wird eigentlich nicht verhänkt, aber es kann ordentlich in´s geld gehen und der lappen ist dannach eigentlich immer recht lange weg! Ich will dir hier keine panik machen sondern dir wirklich nur klarmachen, dass man bei sowas nicht spassen sollte und von allen rechten gebrauch machen sollte.
Naja, wäre ich Beschuldigter, hätte ich doch nen ganz anderen Schriebs bekommen. So in etwa: Ihnen wird vorgeworfen...am soundsovielten um soundsoviel Uhr folgende Ordnungswidrigkeit etc. begangen zu haben...
Oder sehe ich das falsch???
Zitat:
Original geschrieben von Carlo323ti
Naja, wäre ich Beschuldigter, hätte ich doch nen ganz anderen Schriebs bekommen. So in etwa: Ihnen wird vorgeworfen...am soundsovielten um soundsoviel Uhr folgende Ordnungswidrigkeit etc. begangen zu haben...
Oder sehe ich das falsch???
Es geht hier um eine Straftat gem. StGB! Bei einer Ordnungswidrigkeit wärst du Betroffener....
Ruf da an, frag' ob das irgendwetwas mit dir zu tun hat und wenn ja nimm' dir erst mal einen Rechtsbeistand...der kann dann erst mal Akteneinsicht fordern!