Vorgehen Leasingrückgabe bei Nichteinigung?
Moin,
möchte gerne wissen wie man vorgeht, wenn man sich mit dem Händler nicht über "Mängel" einigen kann.
Das Auto hat eine halbjährige Leasingvertragsverlängerung und zusätzliche Mehrkilometer - das ist ja aber alles vertraglich mit der Leasinggesellschaft geregelt und die Zuzahlung festgelegt - kein Thema.
Jetzt kommt der Händler mit Sonderwünschen. Neue Scheibe, Bremsen rundrum, Lackschäden etc.
Für mich sieht das schwer nach dem Versuch der Abzocke aus. Das Auto hatte vor 2tkm eine Inspektion, Bremsbelagsanzeige etc. i.O., Scheibe und Motorhaube haben nur den km-entsprechenden Steinschlag, keine "Löcher" oder Risse. Beulen gibts nicht, an den Türkanten ein paar Kratzer im Lack (Parkplatz).
Ich bin also der Meinung, dass es sich um gebrauchstypische Mängel handelt, die durch die Leasingrate und Mehrkilometerzahlung abgegolten sind.
Und der BMW Händler möchte natürlich die Sachen neu machen, die ein Gebrauchtwagenkäufer bei 120tkm gerne neu hätte...
Also: BMW Leasing einschalten? Gutachter? Sonstiges?
Gruss, insc
Beste Antwort im Thema
Besten Dank schon einmal für die Antworten. Es wird dann wohl auf den Gutachter hinauslaufen.
Also - ich nehme keinen neuen Wagen, insofern ist die Kompromissbereitschaft mir gegenüber eher als gering einzuschätzen.
Ich komme ursprünglich aus der Leasingbranche (nicht KFZ), erkenne aber "meine Schweine am Gang". Sprich die üblichen Möglichkeiten zur Erlösverbesserung sind mir durchaus bekannt.
Natürlich ist die BMW Leasing der Vertragspartner, Rücknahme wie auch Übergabe sind aber an den BMW Händler verlagert. Und der BMW Händler ist mitnichten "raus" - der BMW-Händler hat in der Regel mit der Leasingbank eine Rücknahmeverpflichtung zum kalkulierten Restwert des Fahrzeugs abgeschlossen (abschliessen müssen). - Schaut Euch draussen den Fahrzeugmarkt an, der kalk. Restwert des Fahrzeugs, der vor 3 1/2 Jahren festgelegt wurde, dürfte derzeit wohl nicht zu erzielen sein. D.h. der BMW-Händler zahlt wohl bei jedem Rückläufer drauf. Dieses Draufzahlen möchte er minimieren (zumal in diesem Falle ja kein Gewinn eines Neuverkaufs gegensteht) und zieht die bekannten Tricks, in diesem Fall möglichst alle Sachen ersetzen, die ein Gebrauchtwagenkäufer beanstanden würde.
Natürlich ist ein solches Verhalten nicht zu generalisieren, bei einigen Händlern, denen es derzeit wirtschaftlich nicht so gut geht, aber durchaus im Rahmen des möglichen.
Wie gesagt es geht mir nicht darum mich vor Schadenszahlungen zu drücken, wenn was ausserplanmässig defekt ist (z.B. wieder mal Heckscheibentaster, wurde erst vor 1 Jahr in dieser Werkstatt repariert oder die schwergängigen Heckklappenstossdämpfer) - aber normaler Verschleiss? Nein, der ist m.E. abgegolten und bei 124tkm hat man stecknadelkopfgrosse Steinschläge in der Motorhaube und eine gesandstrahlte Frontscheibe.
Selbst zu den Beulen findet man interessante Urteile - ich weiss nicht wie das mit dem querverlinken geht... (Zitat aus ebendiesem Forum und auch Anhang)
---
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
---
16 Antworten
Ein Kumpel hat letztens seinen T5 abgegeben. Nach 4 Jahren Leasing. Er hat vorher bei der DEKRA ein Zustandsgutachten machen lassen (ca. 120 Euro), dafür gabs keinerlei Diskussionen (im Gegensatz zu den beiden Audis davor - ohne Gutachten).
Wie hier schon gesagt:
Es führt bei Leasingrückläufern kaum ein Weg und hier schon garnicht an einem Gutachten vorbei.
Einem solchen Gutachten wird sich Dein Händler auch kaum widersetzen können und es ist ein exzellente Basis falls es in Richtung einer juristischen Auseinandersetzung gehen sollte.
Grüsse, Gerd
Zitat:
Original geschrieben von insc
Also: BMW Leasing einschalten? Gutachter? Sonstiges?
Dein Vertragspartner ist doch die BMW Leasing. Der Händler hat doch gar nichts mitzureden. I.d.R. erstellt doch automatisch ein Gutachter der Leasing das Rückgabeprotokoll und bewertet die Schäden.
Bei mir war i.d.R. immer einiges kaputt, hab aber noch nie streiten müssen. Selbst kleinste Schäden wurden im Protokoll zwar aufgeführt, aber eigentlich immer entsprechend der km-Leistung usw. vernünftig und fair angerechenet. Wenn Du mit dem Gutachten der Leasing nicht einverstanden bist, hilft wahrscheinlich nur ein Gegengutachten und dann streiten. Ob sich das lohnt...?
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Dein Vertragspartner ist doch die BMW Leasing. Der Händler hat doch gar nichts mitzureden. I.d.R. erstellt doch automatisch ein Gutachter der Leasing das Rückgabeprotokoll und bewertet die Schäden.Zitat:
Original geschrieben von insc
Also: BMW Leasing einschalten? Gutachter? Sonstiges?Bei mir war i.d.R. immer einiges kaputt, hab aber noch nie streiten müssen. Selbst kleinste Schäden wurden im Protokoll zwar aufgeführt, aber eigentlich immer entsprechend der km-Leistung usw. vernünftig und fair angerechenet. Wenn Du mit dem Gutachten der Leasing nicht einverstanden bist, hilft wahrscheinlich nur ein Gegengutachten und dann streiten. Ob sich das lohnt...?
Kannst Du das bitte noch einmal für mich verdeutlichen: die kleinen Schäden werden im Protokoll festgehalten, Du und der Händler unterschreiben das Protokoll, und ein paar Wochen später bekommst Du von der Leasing die Abrechnung mit Abzug für alle möglichen Sachen? Welche Möglichkeit hat man dann noch zu diskutieren, ob ein kleiner Steinschlag "altersgemäß" ist?
Konkret kommt demnächst auf mich folgendes zu (Das Fahrzeug ist 3 Jahre alt, hat an die 90Tkm und ist mein erster Leasingwagen):
- Kratzer in der Frontschürze, habe ich selbst verursacht, lasse ich vorher reparieren
- 1 € großer Lackschaden in der Motorhaube verursacht durch verlorene Ladung auf der AB, lasse ich ebenfalls machen
- Kleiner Steinschlag in der Frontscheibe ausserhalb des Sichtfeldes, keine Rissbildung, wollte ich so lassen. Über den erheblichen Verbrauch von Scheiben wurde ja schon genug diskutiert...
Bitte um Kommentare.
Vielen Dank
Walker
Ähnliche Themen
Servus,
geht es um ein Leasing der BMW Financial Services?
Falls ja, bitte schicke mir per PN Deine Email, ich lasse Dir dann was zukommen... 😉
Hallo insc,
nimmst Du bei diesem Händler wieder einen "neuen" mit und hast Du evtl eine Teilkasko?
Würde mich nämlich nicht unbedingt wegen € 150? streiten und einfach die Scheibe erneuern lassen.
Lease die Dinger immer bei einer NL. Dort kommt zur Rückgabe ein Dekra Mann, der den Wagen begutachtet, mit dem man idR reden kann ...
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von Walker530d
...Welche Möglichkeit hat man dann noch zu diskutieren, ob ein kleiner Steinschlag "altersgemäß" ist?
zum Beispiel per Telefon: Herr BMW-Verkäufer-Spezi, der Lackschaden geht auf Deine Kappe - der neue Cayenne gefällt mir ausgezeichnet. 😁 Will sagen: die Abrechnung würde ich höchstens als Vorschlag interpretieren, man kann ja immer noch verhandeln.
Bin kein Experte, aber wenn man sich partout nicht einig wird, hilft wahrscheinlich so oder so nur streiten mit Gegengutachten usw. Keine Ahnung wie objektiv die Leasing-Gutachter tatsächlich arbeiten, aber die werden ja auch an Richtlinien gebunden sein. Will man das per Gegengutachten anzweifeln, müsste es ja schon massiv unterschiedlich ausfallen damit sich das lohnt: wegen ein paar Parkremplern streiten?
Übrigens: ich hab mir einmal einen massiven Schlüsselkratzer (von vorne bis hinten) nicht in der Niederlassung, sondern beim Billiglackierer richten lassen. Der Leasing-Gutachter konnte das feststellen. War zwar offenbar sachgemäß gemacht, aber man wollte die Reparaturrechnung inkl. genauer Schadenserläuterung haben. Seit dem: auf die paar Euro Ersparnis ist gepfiffen, wird alles bei BMW gerichtet.
Besten Dank schon einmal für die Antworten. Es wird dann wohl auf den Gutachter hinauslaufen.
Also - ich nehme keinen neuen Wagen, insofern ist die Kompromissbereitschaft mir gegenüber eher als gering einzuschätzen.
Ich komme ursprünglich aus der Leasingbranche (nicht KFZ), erkenne aber "meine Schweine am Gang". Sprich die üblichen Möglichkeiten zur Erlösverbesserung sind mir durchaus bekannt.
Natürlich ist die BMW Leasing der Vertragspartner, Rücknahme wie auch Übergabe sind aber an den BMW Händler verlagert. Und der BMW Händler ist mitnichten "raus" - der BMW-Händler hat in der Regel mit der Leasingbank eine Rücknahmeverpflichtung zum kalkulierten Restwert des Fahrzeugs abgeschlossen (abschliessen müssen). - Schaut Euch draussen den Fahrzeugmarkt an, der kalk. Restwert des Fahrzeugs, der vor 3 1/2 Jahren festgelegt wurde, dürfte derzeit wohl nicht zu erzielen sein. D.h. der BMW-Händler zahlt wohl bei jedem Rückläufer drauf. Dieses Draufzahlen möchte er minimieren (zumal in diesem Falle ja kein Gewinn eines Neuverkaufs gegensteht) und zieht die bekannten Tricks, in diesem Fall möglichst alle Sachen ersetzen, die ein Gebrauchtwagenkäufer beanstanden würde.
Natürlich ist ein solches Verhalten nicht zu generalisieren, bei einigen Händlern, denen es derzeit wirtschaftlich nicht so gut geht, aber durchaus im Rahmen des möglichen.
Wie gesagt es geht mir nicht darum mich vor Schadenszahlungen zu drücken, wenn was ausserplanmässig defekt ist (z.B. wieder mal Heckscheibentaster, wurde erst vor 1 Jahr in dieser Werkstatt repariert oder die schwergängigen Heckklappenstossdämpfer) - aber normaler Verschleiss? Nein, der ist m.E. abgegolten und bei 124tkm hat man stecknadelkopfgrosse Steinschläge in der Motorhaube und eine gesandstrahlte Frontscheibe.
Selbst zu den Beulen findet man interessante Urteile - ich weiss nicht wie das mit dem querverlinken geht... (Zitat aus ebendiesem Forum und auch Anhang)
---
Der Leasinggeber kann nicht die Rückgabe eines neuwertigen Fahrzeuges verlangen. Das Landgericht München (DAR 98, 19) hat z. B. Kratzer am Dach, an der Motor- und Kofferraumhaube nicht beanstandet, da sie durch die Benutzung von Waschanlagen entstehen können. Leichte Einbeulungen an drei Türen und am Seitenteil hinten rechts hat es als typische Gebrauchsspuren bei Benutzung von Fahrzeugen im dichten Verkehr und knappen Parkmöglichkeiten eingestuft und als nicht ersatzpflichtig angesehen.
Auch das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen. Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.
---
Zitat:
Natürlich ist die BMW Leasing der Vertragspartner, Rücknahme wie auch Übergabe sind aber an den BMW Händler verlagert. Und der BMW Händler ist mitnichten "raus" - der BMW-Händler hat in der Regel mit der Leasingbank eine Rücknahmeverpflichtung zum kalkulierten Restwert des Fahrzeugs abgeschlossen (abschliessen müssen).
Ich kenne mich in den Tiefen und Tricks des Leasing-Alltags natürlich nicht aus. Hab ich das richtig verstanden, der Händler wird von der Leasingbank verpflichtet das Risiko zu tragen? Wie muss ich mir das in der Praxis vorstellen?
Der Händler muss das Auto annehmen, den Restwert an die Leasingbank zahlen und sich dann um das Gebrauchtwagenverscherbeln kümmern? Die BMW-Leasingrückläufer landen doch nicht beim Händler, sondern z.B. im riesigen BMW-Gebrauchtwagenzentrum am Münchner Fußballstadion. Verkaufen die Händler alle ihre Gebrauchten dorthin? Wie gesagt, bin da relativ unbedarft, aber so kann ich mir das kaum vorstellen.
Woher kommt das PDF das Du gepostet hast, ist das ein Ratgeber für Händler/Rücklauf-Annehmer?
Bei Deinem konkreten Problem, würde ich mir evtl. den Artikel "Einigung ist besser als Konfrontation" zu Herzen nehmen.
Wenn Du mit dem eigenen Gutachter ankommst ist es mit dem guten Willen vermtl. vorbei. In solchen Fällen hat sich imho eher bewährt, so lange wie möglich den "Respekt" vor der Unzufriedenheit eines Kunden als Verhandlungsposition auszunutzen. Wenn Du natürlich die Argumente ausgereizt hast und das Gefühl hast, man zieht Dich über den Tisch, muss man auch harte Geschütze auffahren - vorausgesetzt es lohnt sich.
Zitat:
Original geschrieben von insc
Natürlich ist die BMW Leasing der Vertragspartner, Rücknahme wie auch Übergabe sind aber an den BMW Händler verlagert. Und der BMW Händler ist mitnichten "raus" - der BMW-Händler hat in der Regel mit der Leasingbank eine Rücknahmeverpflichtung zum kalkulierten Restwert des Fahrzeugs abgeschlossen (abschliessen müssen).
... genauso sieht das aus. Ein Grund mehr für mich, die Fz bei einer NL zu "holen".
Darf man fragen, um wieviel EUR es sich in Deinem konkreten Fall handelt?
Gruß Micha
@raser1000
Die letzten Entwicklungen in dem Bereich, z.B. die Risikobegrenzung (siehe nachfolgender Link, habe mal gegoogelt), kenne ich auch nicht.
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/wirtschaft/articles/173100/
Nach meinem Wissen -wie gesagt nicht mehr topaktuell- ist das bei herstellereigenen Leasinggesellschaften durchaus üblich das Restwertrisiko abzuwälzen, so die Fahrzeuge über einen Händler bestellt/vermittelt werden. Hier gibt es aber scheinbar inzwischen Abstufungen. BMW mit werkseigenen Niederlassungen ist dann wieder so ein Sonderfall.
Generell betrachtet und nicht auf BMW bezogen - einige Händler arbeiten auch durchaus gerne mit unabhängigen Leasinggesellschaften zusammen, die auch eine eigene Vermarktung durchführen.
Und dann gibt es noch die Großabnehmer unter den herstellerunabhängigen Leasinggesellschaften (siehe die grossen Leasinghöfe an der A7 und A1), die teilweise über Händler odern (für die gehts dann nur um Stückzahl, nicht Marge) oder wohl auch "direkt ab Werk". Zu Konditionen, an die kein Händler rankommt. Und die haben eine professionelle Zweitvermarktung, oftmals auch ins Ausland. ... das Thema Leasing ist vielschichtig.
@OHV_44
Das wäre auch mein bevorzugter Weg gewesen - in diesem Fall ist es aber der "Haus-und-Hof" Händler eines Gesellschafters gewesen, auch auf so etwas muss/kann/soll man im Geschäftsleben manchmal Rücksicht nehmen.
Der Gesellschafter (komisch, seine Autos gingen immer ohne Beanstandung zurück) hat sich bislang noch nicht in dieses Thema eingemischt und mit dem Händler gesprochen, vielleicht erledigt sich das dann auch von alleine.
Bremsen 900,-, Scheibe 600,-, Ausbesserungsarbeiten links/rechts je 200,-, Hecktaster, Heckklappendämpfer... - wie gesagt, wenns gerechtfertigt wäre kein Thema, es trifft mich ja nicht persönlich sondern die Firma. ABER genau da fängt das an und da fallen bei mir die Klappen... Wie gesagt Inspektion vor 2tkm bei einem BMW Händler und der lässt mich defekten Bremsen vom Hof fahren? Verschleissanzeigen sagen alles i.O.
Die Verkäuferin schleicht ums Auto, hört den km-Stand, guckt auf die Scheibe und sagt "Die geht gar nicht, sie haben doch Teilkasko..." - Ja, habe ich natürlich (wohl mit SB)- also warum sollte ich mich und die Versicherung schröpfen ohne Grund?
Warten wirs mal ab,
insc
Zitat:
Original geschrieben von insc
Die letzten Entwicklungen in dem Bereich, z.B. die Risikobegrenzung (siehe nachfolgender Link, habe mal gegoogelt), kenne ich auch nicht.http://www.kfz-betrieb.vogel.de/wirtschaft/articles/173100/
Nach meinem Wissen -wie gesagt nicht mehr topaktuell- ist das bei herstellereigenen Leasinggesellschaften durchaus üblich das Restwertrisiko abzuwälzen, so die Fahrzeuge über einen Händler bestellt/vermittelt werden.
Danke für die Information und den Link, das war mir komplett neu. Übrigens, (tut natürlich nichts zur Sache) aber ob die Schwierigkeiten bei Buchner und Linse wirklich nur auf's problematische Leasinggeschäft zurückzuführen sind? Vielleicht nicht repräsentativ, aber ich hab da ganz schlechte Erfahrungen sammeln dürfen - bin seit dem ein umso zufriedenerer NL-Kunde.
Zitat:
Original geschrieben von Simone46
Servus,geht es um ein Leasing der BMW Financial Services?
Falls ja, bitte schicke mir per PN Deine Email, ich lasse Dir dann was zukommen... 😉
Hallo SimonE46 und gesamtes Forum,
ich häng mich mal an diesen Thread, hab aktuell grad ein Rücknahmeproblem mit nem 120d. Ich hab die einschlägigen Urteile u. a. auch hier im Forum gelesen, aber wie immer, auch wenns Urteile zuhauf gibt, interessierts in meiner NL keinen. Dein Post hört sich nach dem dringend benötigten an, womit der nicht mehr ganz so Freundliche 🙂 einsehen müßte, daß u. a. eine kleinste (Einkaufswagen-) Delle von der Financial als übliche Gebrauchsspur gesehen wird...
Thx für Eure Hilfe...