Leasingrückgabe!
Guten Tag,
hier ist wieder der 18-jährige Schüler 😉 !
Habe eine Frage & zwar :
Wann ist es möglich ein Auto, welches man derzeit least, zurückzugeben um sich dann ein anderes Auto zu leasen ?!
Bsp.:
Man least wie mein Vater einen 530i, er würde aber gerne ein anderes Auto leasen, da er mit diesem Auto keinen Spaß mehr hat oder sich nicht mehr wohlfühlt!
So wie ich mich auskenn, ist es ja eig. nicht möglich, aber gibt es doch iwelche Gründe bzw. Ausnahmen, das Auto zurückzugeben um sich dann eben ein anderes Auto zu leasen!??
Danke schon mal für die Antworten!
Grüße
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MichaSL Saarland
Die Leasinggesellschaft wollte alleine 350 Euro Umschreibegebühren vom neuen Leasingnehmer..... zzgl. Mehwertsteuer. Finde ich eine Frechheit....Gruß Micha
Hi Micha,
ich denke, dies hat nichts mit Frechheit zu tun, eher mit normalem Geschäftsgebaren. Schließlich ist durch den zusätzlichen Haltereintrag bei einer Leasingübernahme mit einem geringeren Verkaufserlös bei der Verwertung zu rechnen. Oder ist Dir beim Kauf eines Gebrauchten gleichgültig, wieviel Haltereinträge im Brief stehen?
Gruß
Der Chaosmanager
20 Antworten
Ja jederzeit! Einfach den Abstand an die Leasing Firma zahlen, neues Auto leasen und fertig.
Viel Spaß
-Mousi
Oder jemanden finden, der den Leasingvertrag übernimmt.
Also muss man sozusagen noch dass abzahlen, was man bis zum Leasingende zahlen müsste ?
Eine Leasingübernahme ist aber schwer zu finden oder ?
Andere Möglichkeit:
Wenn man das Auto zB gegen einen M3 tauschen will oder einen 650i,
würde die BMW-Gesellschaft das Auto, einen 530i zB auch zurücknehmen ?
Grüße
Die Leasinggesellschaft will Geld verdienen ...
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Zitat:
Original geschrieben von mousi
Ja jederzeit! Einfach den Abstand an die Leasing Firma zahlen, neues Auto leasen und fertig.Viel Spaß
-Mousi
Das sind nicht die noch zu zahlenden Leasingraten sondern die Differenz zum Buchwert.
Also es gibt drei Möglichkeiten:
1. Mit dem Händler verhandeln und die Ablöse bezahlen.
2. Alternativ den Wagen bis zum Ende der Leasingzeit abmelden, die Leasingraten weiterbezahlen, neues Auto parallel fahren. Kann billiger sein als 1.
3. Auto zu Schrott fahren, Versicherung kassieren, neues Auto bestellen, falls man überlebt hat ;-)
Gruß Jens
P.S. 1.-3. machen nicht wirklich Sinn, einfach den Wagen bis zu Ende fahren und vor dem nächsten Kauf in Ruhe überlegen mit welchem Auto man es länger aushält. Ich hätte auch schon öfter gerne früher ein neues Auto gehabt.....
Wenn dein Vater eine Anzahlung geleistet hat und die Rate dadurch interessant ist, kannst du durchaus jemanden finden, der den Vertrag übernimmt. Oder man legt alternativ ein wenig Bares drauf, für den "Übernehmer".
Mein Z4 kommt auch aus einer Leasingübernahme, weil ich meine Autos ungern lange fahre. So habe ich den Wagen nur knapp 18 Monate und das reicht mir auch.
Die Frage ist halt, ob Leasing für euch wirklich Sinn macht, wenn die Autos nur kurz gefahren werden.
Nein nein, mein Papa wird ihn natürlich weiterfahren 😉 , das war eine Frage aus meinem reinen Interesse!
Aber vielen Dank für die Antworten, wobei die Frage, wenn man jetzt von einem 530i auf einen M3 umsteigen würde, würde das klappen ?
Gruß
Keine Chance... DU musst definitiv den Unterschied zwischen Marktwert und Bank tragen. Oder Dein Händler übernimmt das. Was aber eher unwahrscheinlich ist. Wir hatten bzw haben das gleiche Problem... nur gehts bei uns um eine Fahrzeugklasse höher. Und selbst da ist es extrem schwierig, bzw teuer
Zitat:
Original geschrieben von M5 LCI weiss
Keine Chance... DU musst definitiv den Unterschied zwischen Marktwert und Bank tragen. Oder Dein Händler übernimmt das. Was aber eher unwahrscheinlich ist. Wir hatten bzw haben das gleiche Problem... nur gehts bei uns um eine Fahrzeugklasse höher. Und selbst da ist es extrem schwierig, bzw teuer
Hm ok!
Ich versteh das nur nicht ganz mit dem Unterschied zwischen Marktwert & Bank!
Könntest du das mal anhand von Zahlen erläutern, sry, aber kenn mich da nicht so aus !
Grüße
Hallo Favorite,
wie schon in einigen Beiträgen geschrieben, ist das alles eine Frage des Preises - insofern würde es (theoretisch) auch umgekehrt gehen, also M3 zurück und 530i leasen.
Konkret muss der Leasingnehmer bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags eine Abstandsumme bezahlen. Diese wird berechnet, indem die noch zu zahlenden Leasingraten abgezinst werden (weil die in der Leasingrate enthaltenen Zinsen ja nicht anfallen).
Du kannst den Wagen natürlich auch selbst übernehmen und dann verkaufen oder in Zahlung geben - in diesem Fall addiert sich zum o. g. Betrag noch der kalkulierte Restwert hinzu.
Allerdings ist das Ganze letztendlich noch komplizierter je nach Art des Leasingvertrags. Bei einem km-Vertrag (abgeschlossen auf eine fixe km-Leistung während der Leasingdauer) erfolgt noch zusätzlich eine Abrechnung der zuviel gefahrenen km. Bei einem Restwertvertrag wird der Wagen von einem Gutachter bewertet und der Leasingnehmer trägt ggf. noch zusätzlich die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und kalkulierten Restwert.
Da der Wertverlust eines Autos degressiv verläuft, die Leasingraten jedoch linear kalkuiert sind, ist eine Ablösung zu einem relativ frühen Zeitpunkt extrem unwirtschaftlich. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass in den ersten Monaten die Leasingraten bei weitem nicht ausreichen, den Wertverlust des Fahrzeugs zu decken.
Letzten Endes ist das Ganze ein reines Rechenexempel: Also bei konkretem Interesse bei der Leasinggesellschaft anfragen und durchrechnen!
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Hallo Favorite,wie schon in einigen Beiträgen geschrieben, ist das alles eine Frage des Preises - insofern würde es (theoretisch) auch umgekehrt gehen, also M3 zurück und 530i leasen.
Konkret muss der Leasingnehmer bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrags eine Abstandsumme bezahlen. Diese wird berechnet, indem die noch zu zahlenden Leasingraten abgezinst werden (weil die in der Leasingrate enthaltenen Zinsen ja nicht anfallen).
Du kannst den Wagen natürlich auch selbst übernehmen und dann verkaufen oder in Zahlung geben - in diesem Fall addiert sich zum o. g. Betrag noch der kalkulierte Restwert hinzu.
Allerdings ist das Ganze letztendlich noch komplizierter je nach Art des Leasingvertrags. Bei einem km-Vertrag (abgeschlossen auf eine fixe km-Leistung während der Leasingdauer) erfolgt noch zusätzlich eine Abrechnung der zuviel gefahrenen km. Bei einem Restwertvertrag wird der Wagen von einem Gutachter bewertet und der Leasingnehmer trägt ggf. noch zusätzlich die Differenz zwischen tatsächlichem Wert und kalkulierten Restwert.
Da der Wertverlust eines Autos degressiv verläuft, die Leasingraten jedoch linear kalkuiert sind, ist eine Ablösung zu einem relativ frühen Zeitpunkt extrem unwirtschaftlich. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass in den ersten Monaten die Leasingraten bei weitem nicht ausreichen, den Wertverlust des Fahrzeugs zu decken.
Letzten Endes ist das Ganze ein reines Rechenexempel: Also bei konkretem Interesse bei der Leasinggesellschaft anfragen und durchrechnen!
Viele Grüße
Der Chaosmanager
Vielen, vielen Dank für die freundliche & ausführliche Antwort!!!
Jetzt hab ich es verstanden^^!
Schönen Abend noch!
Grüße
Ging ja fix 🙂
Obwohl zumindest bei der BMW-Bank und Kilometerleasing keine Zinsen erstattet werden.
Sorry,
aber bei der BMW-Bank weiß ich sicher, dass abgezinst wird (... und es ist auch state of the art bei Leasinggesellschaften). - Ich kann es deshalb so sicher sagen, weil ich bei der BMW Leasing schon mal einen Leasingvertrag vorzeitig abgelöst habe ...
Viele Grüße
Der Chaosmanager
... noch eine Ergänzung zum besseren Verständnis:
Natürlich werden keine Zinsen erstattet, lediglich die Zinsen, die aufgrund der vorzeitigen Auflösung nicht anfallen, werden bei der Berechnung der Ablösesumme nicht berechnet, d. h. die Ablösesumme ist geringer als die Summe der noch zu zahlenden Leasingraten.
Viele Grüße
Der Chaosmanager