Vorfahrt - Rechtsabbieger vs. Fahrradfahrer
Hello!
Dass ein Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen durchgelassen werden muss, wenn er auf einem gesonderten Radweg/Radfahrstreifen unterwegs ist, ist ja klar und logisch.
Aber wie ist das, wenn der Radfahrer auf der (nicht weiter unterteilten) Fahrbahn zusammen mit den Autos fährt?
Angenommen, man blinkt, hält an (z.B. um noch Fußgänger durchzulassen) und beim wieder Anfahren fährt man einen Radfahrer um, der sich in der Zwischenzeit rechts an einem Vorbeiquetschen wollte - liegt die Schuld dann allein beim Autofahrer, weil der Radfahrer das (nach §3 Abs. 3) darf oder bezieht sich der Paragraph eher auf das Vorhandensein eines gesonderten Radfahrstreifens?
Beste Antwort im Thema
Soweit mir bekannt, muss für das Durchlassen des Radfahrers kein gesonderter Streifen oder Radweg vorhanden sein.
Wenn du also einen umfährst, bist du der Dumme.
431 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 18:06:18 Uhr:
Dann ist er nachfolgender Verkehr in der selben Spur und der muss wie alle anderen hinter dem Rechtsabbieger links vorbeifahren oder eben warten. 🙂
Nein. 🙄
o.k. ... dann baut er einen Unfall. Das entspricht dem darwinistischen Lösungsansatz.
Schon klar, ihr wollt den thread zerschießen ... Damit ändert sich allerdings auch nichts.
Natürlich wird ein vernunftbegabter Mensch bremsen und den Blickkontakt mit dem Autofahrer suchen. Ändert nichts an der Tatsache, dass das Rad Vorfahrt hat. Das kapieren hier einige nicht.
Und mal so nebenbei: In der Fahrschule lernt man auch, dass man nicht schon mal halb abbiegt und dann wartet. Man bleibt so lange komplett auf seiner Spur, bis man den Abbiegevorgang in Gänze durch führen kann. Das machen sehr viele Autofahrer falsch.
😮😮😮
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Zitat:
@augenauf schrieb am 27. September 2020 um 18:19:03 Uhr:
Natürlich wird ein vernunftbegabter Mensch bremsen und den Blickkontakt mit dem Autofahrer suchen. Ändert nichts an der Tatsache, dass das Rad Vorfahrt hat. Das kapieren hier einige nicht.Und mal so nebenbei: In der Fahrschule lernt man auch, dass man nicht schon mal halb abbiegt und dann wartet. Man bleibt so lange komplett auf seiner Spur, bis man den Abbiegevorgang in Gänze durch führen kann. Das machen sehr viele Autofahrer falsch.
Sowas ist graue Theorie, oft wollen nicht alle in eine Richtung, und es ist für alle förderlich wenn der der Abbiegt soweit „weg“ kann das der hinter in der gradeaus will vorbei kommt. Das erhöht deutlich den Durchsatz an Verkehrsteilnehmern. Auch der Radfahrer kann dann hinter dem Rechtsabbieger vorbeifahren.
Beim Linksabbieger ist doch das selbe Problem wenn er nicht etwas Platz macht.
Klar soweit der 2 abbiegen dazukommt gehts nicht mehr weiter das ist dann aber so......man kann nicht alles haben.
Was sagt denn die Berliner Polizei ?
Quelle, sonst gibt es wieder SchimpfeZitat:
Wer nach rechts abbiegen will, muss Radfahrer, die auf oder neben der Fahrbahn parallel geradeaus fahren wollen, durchfahren lassen. Viel zu häufig muss jedoch beobachtet werden, dass abbiegende Kraftfahrer ihre Rückschaupflicht („Schulterblick“) vernachlässigen und sich stattdessen oft unaufmerksam und sorglos verhalten. Fatalerweise vertrauen und bestehen Radfahrer in gleichem Maße „blind“ auf ihren Vorrang. Sowohl der Abbiegende als auch der Geradeausfahrende können zur Vermeidung von Verkehrsunfällen deshalb beitragen, indem sie durch Blickkontakt eine wechselseitige Wahrnehmung signalisieren und sich im Zweifelsfall defensiv verhalten. Allein ein kurzer aufmerksamer Blick des Radfahrers nach links zur Fahrbahn und Bremsbereitschaft unmittelbar an jeder Kreuzung/Einmündung kann nahezu jeden Abbiegeunfall verhindern.
Ganz toll. Das schreibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 19:10:22 Uhr:
Ganz toll. Das schrteibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...
Ja dann bring Du doch mal bitte etwas. Meinst Du Deine Ansicht kein Kino ?
Ich such ja schon fleißig was Deine Meinung unterstützen könnte, nix, gar nix, nur wieder zum Beispiel
Zitat:
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Abbiegen rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen müssen Sie auf den nachfolgenden Verkehr achten. Entgegenkommende Fahrzeuge, die geradeaus fahren, müssen durchgelassen werden. Dazu zählen auch Schienenfahrzeuge, Busse und Fahrradfahrer.
Dabei ist es egal, ob diese auf oder neben der Fahrbahn oder auf gesonderten Fahrstreifen in gleicher Richtung fahren. Auch auf Fußgänger müssen Sie als Autofahrer Rücksicht nehmen und wenn es nötig ist, müssen Sie warten. Das richtige Einordnen ist die Grundvoraussetzung für ein reibungsloses Abbiegen und muss daher frühzeitig und vorschriftsmäßig ausgeführt werden.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 17:01:03 Uhr:
Zitat:
@210AMG schrieb am 27. September 2020 um 16:44:28 Uhr:
Träum weiter. Diesen Irrsinn auch noch verteidigen. Jeder kann so weit rechts fahren, wie er oder sie es für nötig hält. Ein Fahrrad ist kein Schein, um den Verstand auszuschalten. Radler wollen wie vollwertige Verkehrsteilnehmer behandelt werden, dann sollen sie sich auch entsprechend verhalten.
Ich habe nichts verteidigt, ich habe dir gesagt wie es kommen wird, ob es dir oder mir passt, das interessiert keinen.
Wenn ich dir sage das ich am Stoppschild anhalten muss ist das keine Wertung ob ich das gut finde, ich würde gerne über manche rüber fahren, weil sie überflüssig sind, darf ich aber nicht.
Genauso werden Fahrräder mehr und mehr Rechte bekommen, so sieht die Zukunft aus, kann ich nichts für, ich habe meine Vergangenheit gelebt, jetzt sind andere dran für ihre Zukunft zu kämpfen.Und ich wollte Dir sagen, um so mehr Du jetzt schon versuchst ihre Rechte zu beschneiden, um so schneller werden sie mehr Rechte bekommen. Ein faires miteinander wäre sinnvoller, nicht Deine Blockierpraxis.
Lesen, verstehen, schreiben !
Wir sprechen uns in 10 Jahren wieder. Dann werde ich weiterhin soweit rechts fahren, wie ich es für nötig halte. Ich will ja nicht riskieren, dass ich mit dem Spiegel am Gegenverkehr hängen bleibe. Das wird auch weiterhin nicht bestraft werden. 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 19:10:22 Uhr:
Ganz toll. Das schrteibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...
Ich verrate dir mal ein offenes Geheimnis:
es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Radweg auf der Straße, neben der Straße oder es gar keinen speziellen Radweg gibt.
Bitte weiter sagen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 19:10:22 Uhr:
Ganz toll. Das schrteibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...
Nein hier geht es eindeutig um:
Zitat:
Wer nach rechts abbiegen will, muss Radfahrer, die auf oder neben der Fahrbahn parallel geradeaus fahren wollen, durchfahren lassen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 19:10:22 Uhr:
Ganz toll. Das schreibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...
Was willst du den noch mehr, lies doch mal das verlinkte!
Wer nach rechts abbiegen will, muss Radfahrer, die auf oder neben der Fahrbahn parallel geradeaus fahren wollen, durchfahren lassen.
Ps. Diediecke1300 war schneller.
Zitat:
@augenauf schrieb am 27. September 2020 um 19:14:02 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 27. September 2020 um 19:10:22 Uhr:
Ganz toll. Das schrteibt dort ein Journalist und die interviewte Person antwortet auf die Situation des neben der Fahrbahn liegenden Radweges. Applaus! Ganz großes Kino. ...Ich verrate dir mal ein offenes Geheimnis:
es spielt überhaupt keine Rolle, ob der Radweg auf der Straße, neben der Straße oder es gar keinen speziellen Radweg gibt.Bitte weiter sagen.
Genau so hatte ein Rechtsanwalt ausgedrückt, ich habe es aber nicht verlinkt, der RA hatte bestimmt keine Ahnung.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 27. September 2020 um 19:18:32 Uhr:
Müsst ihr seit kurzem auch ständig bestätigen das ihr mit den Keksen einverstanden seit ?
Das ist hier OT und wird seit einiger Zeit schon im SU diskutiert.
Nun bitte BTT 🙂