Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!
Moin moin,
Erstmal zum Unfall:
Feierabend, ab nach Hause durch die Hamburger City, vor großer Kreuzung grün, zack rüber, aber nö, da hat einer das Rotlicht übersehen und stand(fuhr) mir im(in den) Weg. War ein Golf IV Beifahrer Seite rein, bei mir (Audi A4 Avant B6) linke Front.
Polizei, Zeugen, Verursacher sind sich einig er war schuld.
So ab zum Anwalt, Gutachter geholt, ca. 5.300 netto + 300,-- Wertminderung(kann alles ausgetauscht werden), will auf Gutachterbasis abrechnen, da einige Lacktele poliert statt lackiert werden können.
Unfall am 25.05, Gutachten nach 5 Tagen bei Versicherung. Anwalt hat in 2 Schreiben mitgeteilt das ich reparieren möchte und die das Geld bis 25.06 zahlen sollen.
Antwort der Vers. am 20.06. ich solle eine Unfallskizze machen und sie möchten Akteneinsicht bei Polizei. Kein Wort zur Regulierung.
Da bin ich schon nervös geworden, (seit 4 Wochen ohne vier Ringe schnief), bei meiner Versicherung angerufen, bei denen keine Info über Schadenersatzansprüche vom Gegner.
Habe gleich einen Tag nach dem Unfall einen Ersatzwagen für eine Woche von der Versicherung erhalten (neue C180, Verbrauch 12l!!!!! und zieht wie Sch..., mist Karre) mitlerweile sind es 42 Tage nach Leihwagen und ich hab immer noch keine Kohle mein Auto zu reparieren. Auf den Stress mit Kredit oder Vollkasko hab ich kein Bock und kann meiner Meinung auch dazu nicht gezwungen werden.
Man hört ja oft das bei Abrechnung nach Gutachten die Versicherer sich etwas quer stellen, aber bezahlen die jetzt den Nutzungsausfall für die ganze Zeit wo die sich quer stellen oder heisst es nachher, 5 Tage Reperatur, 7 Tage Leihwagen gehabt, ergo gibt nichts bzw die 2 Tage darf ich denen dann zahlen oder was.
Was kann ich dafür das der mir die Vorfahrt nimmt und warum hab ich jetzt dadurch einen Schaden(Nutzungsausfall)
Mein Anwalt sagt immer läuft schon!
Bin jetzt aber unsicher, jemand Erfahrungen, im Internet gibt es dazu geteilte Meinungen.
Kai
(tschuldigt für den langen Text, hab das nicht so mit kurz fassen, hasse auch sms)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von A4HH
@ Joker:Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen.S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.
Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.
Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!
Hallo A4HH,
sei mir nicht böse über das, was ich hier jetzt schreibe. Du warst nicht schuld und Du sollst Dein Geld kriegen. Du sollst auch den Nutzungsausfall kriegen, der durch die Verschleppung der Zahlung entsteht. Das wünsche ich Dir!
ABER: Du schreibst hier sinngemäß: Ich will billig reparieren, denn da soll noch "Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon......" rausspringen und "S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-)" und "Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg".
Es ist Dein gutes Recht auf Gutachtensbasis abzurechnen. Die MWSt wird Dir dann aber zu Recht abgezogen und Du musst sie für die gekauften Teile einzeln nachweisen. Einen Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit kannst Du dann auch weitgehend vergessen, denn den kriegst Du dann auch nur für die nachgewiesene Reparatur.
Weißt Du? Ich bin neulich auch jemandem drauf gefahren, dessen Volvo XC70 lt.Gutachter rund herum schon Macken hatte. Ich bin ihm mit der Stoßstange nur auf die Kugel der AHK gefahren. Und der hat 3000 € geltend gemacht. Ich habe meiner Versicherung gesagt, dass die nicht zahlen sollen, denn sein Schaden könne von mir nicht sein. Beispiel Nummernschildbeleuchtung komplett: Die liegt ca. 15cm höher als meine Motorhaube. Beispiel Stoßstange: habe ich nie berührt, sonst würde mein Auto jetzt schielen. Beispiel Abschlussblech: liegt hinter der Stoßstange und die habe ich s.o. nicht berührt.
Ein Gutachter meiner Versicherung hat sich den reparierten Volvo angesehen und die kaputten Teile. Dann hat er sich meinen Wagen angesehen, den Abdruck der AHK hinterm Nummernschild gesehen und hat gesagt (ACHTUNG!!!):
"Es hat nachweislich ein Aufprall stattgefunden. Der Volvo wurde repariert. Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar, demnach hat sich der Mann nicht bereichert, die Kosten sind ihm tatsächlich entstanden. Ein eventueller Vorschaden ist nicht nachweisbar, da das Fahrzeug bereits repariert wurde."
Die Versicherung hat gezahlt.
Und jetzt kommt meine Aussage, die Du mir übel nehmen wirst: Du willst Dich offensichtlich an diesem Unfall bereichern. Hättest Du den Wagen mit einer Abtretung in die Werkstatt gestellt, bräuchtest Du jetzt dem Geld nicht hinterherlaufen, hättest einen Ersatzwagen bekommen (bei den meisten Versicherungen mittlerweile gleichwertig und nicht eine Stufe kleiner) und die Werkstatt hätte den Ärger mit der Kohle gehabt. Nur die hätte sie vermutlich schon bekommen. Außerdem hattest Du ja gar keinen Nutzungsausfall, da Du den (Sch....s-)Wagen Deiner Mutter fährst.
Aber stattdessen willst Du notdürftig reparieren, Dein Auto mit Extras vollstopfen und Kohle für einen nicht vorhandenen Ausfall kassieren, ebenfalls zum Verschönern. Nur, weil Du der Werkstatt die Kohle nicht gönnst, die die auch heutzutage gut brauchen können um Arbeitsplätze zu sichern. Werkstätten leben heutzutage von solchen Schäden, denn die AWs für Wartung sind von den Werken z.T. recht knapp bemessen. Und wir alle tragen das mit durch unsere Beiträge.
Ist nicht böse gemeint. Die Versicherungen bauen von unserem Geld die größten Paläste (ich wohne bei F und sehe sie beinahe täglich). Die sollen auch mal zahlen, wenn einer ihrer Klienten Mist macht. Wenn die aber sowas wittern, dann schalten die auch auf stur. Ich gönne Dir das Geld und die Verschönerung Deines Autos wirklich. Aber versuche es mal auch so zu sehen.
Gruß
Rainer
66 Antworten
Danke für die Blumen! Als man mich das erste Mal übers Ohr hauen wollte, hab ich mich in die Thematik eingearbeitet. Jetzt bin ich einfach nur stinkig und helfe jedem gern, den man "bestehlen" will...
Geld ist optimal, aber ein Leihwagen, den man sonst vielleicht nie gefahren wäre, ist auch nicht zu verachten: Weil sie grad keinen Vito mit 200 PS da hatten 😁, hab ich von Europcar den C6 V6 Biturbo Exclusive nehmen müssen - damals das teuerste Auto in der Citro-Preisliste.
So kommt ein gewöhnlicher Erdenbürger dann auch mal in den Genuss von Headup-Display und Spurassistent - der massiert einem schön den Oberschenkel, wenn man übern Strich fährt 😁
Joker
@3edition
aeh. ich habe doch gesagt, der te wird zweifelsohne an sein geld kommen, da sehe ich keinerlei probleme, die zulaessigkeit (und auch die hoehe) einer fiktiven abrechnung hat niemand in frage gestellt.
mir gings hier eigentlich eher um den zusammenhang nutzungsausfallentschaedigung bei fiktiver abrechnung und verschleppung der regulierung seitens der gegnerischen versicherung...
fuer den fall, dass du die urteile im volltext vorliegen hast kannst du ja mal ein paar links posten, ich bin gerade zu lazy fuer umfangreiche suchaktionen 😁
gruesse vom doc
geloescht.
Ähnliche Themen
@ Doc
mal so'ne Frage nebenbei.
Da ich mit den abkürzungen hier nicht so vertraut bin, magst mir sagen was "te" bedeutet und immer vom "Freundlichen" die Rede ist?
Kai
@A4HH
te = thread ersteller aka beginner des themas
der freundliche = haendler, werkstatt, autohaus etc.
gruesse vom doc
Zitat:
Original geschrieben von docfraggler
@3editionaeh. ich habe doch gesagt, der te wird zweifelsohne an sein geld kommen, da sehe ich keinerlei probleme, die zulaessigkeit (und auch die hoehe) einer fiktiven abrechnung hat niemand in frage gestellt.
mir gings hier eigentlich eher um den zusammenhang nutzungsausfallentschaedigung bei fiktiver abrechnung und verschleppung der regulierung seitens der gegnerischen versicherung...
fuer den fall, dass du die urteile im volltext vorliegen hast kannst du ja mal ein paar links posten, ich bin gerade zu lazy fuer umfangreiche suchaktionen 😁
gruesse vom doc
axo, sorry, hab dich missverstanden. Damit kenne ich mich nicht aus. Ich hatte die Frage des TE lediglich mit meinem ersten Beitrag auf S. 2 weiterführen wollen (Kürzung der Schadenshöhe gem. Gutachtens). Wie dort angedeutet, hab ich keine Ahnung wie das mit der Verschleppung zu beurteilen ist. Habe da auch keine Urteile zu. Bei mir habe ich nie ne Reparaturfreigabe gebraucht. Hab immer sofort Kohle haben wollen...
vielleicht hilft captain huk da weiter?
So, jetzt hab ich mal bei captain-huk und sonstigen rechts-info seiten geschaut und mit meinen Anwalt telefoniert.
Zum einen scheint es so zu sein, dass bei Fristsetzung seitens des Geschädigten dem Schädiger/Versicherer ein Problem bei Verstreichung der Frist entsteht, da somit ein Schaden aufgrund entgangener Nutzung entsteht und dieser auch geltend gemacht werden kann.
Mein Anwalt hat schon 2 x eine gesetzt.
Es gibt genügend Urteile die einem Geschädigten den Nutzungsausfall zu sprechen, aufgrund unbegründeter Verschleppung der Reguierung, ein Hinweis auf die fehlende Ermittlungsakte der Polizei ist hier nicht ausreichend.
Mein Anwalt sagt das wir wohl nicht die ganze Zeit, jedoch einen gewissen Zeitraum während die Versicherung die Regulierung verzögert hat definitiv ansetzen können. Weil ich ja die Vollkasko hätte behelligen können, was jedoch gefährlich seien kann, wenn die Schuldfrage noch nicht abschließend geklärt/bzw. offen gelegt ist.
Ich werde euch sofern interessiert mal auf dem Laufenden halten.
Fakt jedoch ist, das die Vorgehensweise System bei den Versicherungen hat, und diejenigen die Aussagen das man sein Geld gar nicht bekomme oder immer nur die Reparaturzeit bei Nutzungsausfall gelte haben unrecht, und haben sich im Zweifel von den Versicherungen übern Tisch ziehen lassen.
das rechtsverständnis der zwei kämpfer hier ist für einen nichtjuristen gut, aber das mit dem leihwagen/nutzungsausfall ist ein "privileg" in deutschland. liegt vermutlich an der langen autotradition in deutschland und dass ein auto in deutschland viel mehr statussymbol ist als sonstwo. in anderen ländern, wie zb. schweiz, ist ein leihwagen die absolute ausnahme, denn so lange man anderweitig fortkommen kann, gilt das als pflicht zur minderung bzw. nichterhöhung des schadens. auch wenns es öffentliche verkehrsmittel sind o.ä.
wünsche dir trotzdem viel erfolg bei deinem kampf ums geld.
ps: es gibt nicht nur leute die keine eier haben um um ihr geld zu kämpfen, sondern auch viele die es nicht wollen, da es ihnen einfach der stress und die kraft nicht wert ist 😉 nicht jeder betrag lohnt sich einzuklagen.
Zitat:
Original geschrieben von A4HH
Mein Anwalt hat schon 2 x eine gesetzt.
dein anwalt hat schon 2mal eine gesetzt?
meiner hätte bereits beim verstreichen der ersten frist beim zuständigen gericht klage eingereicht, denn dann muss die vers. reagieren!
im übrigen sollte dir dein anwalt auch gesagt haben, das dir bereits mit dem überziehen der ersten frist verzugzinsen zustehen, sofern er dies der vers. mitgeteilt hat.....
Zitat:
Original geschrieben von lulloz
ps: es gibt nicht nur leute die keine eier haben um um ihr geld zu kämpfen, sondern auch viele die es nicht wollen, da es ihnen einfach der stress und die kraft nicht wert ist 😉 nicht jeder betrag lohnt sich einzuklagen.
Wenn es aber um systematisches Beschei**** geht, sollte man dem einen Riegel vorschieben im Interesse der Allgemeinheit. Wenn wir uns immer mehr gefallen lassen, werden wir um viel mehr Geld kämpfen müssen. Man kann das Geld dann ja spenden, wenn man es nicht braucht!
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Wenn es aber um systematisches Beschei**** geht, sollte man dem einen Riegel vorschieben im Interesse der Allgemeinheit. Wenn wir uns immer mehr gefallen lassen, werden wir um viel mehr Geld kämpfen müssen. Man kann das Geld dann ja spenden, wenn man es nicht braucht!Zitat:
Original geschrieben von lulloz
ps: es gibt nicht nur leute die keine eier haben um um ihr geld zu kämpfen, sondern auch viele die es nicht wollen, da es ihnen einfach der stress und die kraft nicht wert ist 😉 nicht jeder betrag lohnt sich einzuklagen.
das ist unbestritten, aber ich wollte nur sagen, dass es nicht immer sinn macht zu klagen und auch nicht alle die nicht klagen "idioten" sind 😉 ich spreche aus eigener erfahrung, denn nur zu gerne hätte ich jmd so richtig eine reingewürgt mit einer klage. die sache war nur die...der ganze stress wäre im endeffekt für mich auf recht bekommen, aber trotzdem nicht viel mehr als 0 euro in der tasche haben heraus gelaufen. das wars mir dann nicht wert.
Also bezüglich dem Stress ist ja auch so und so. Auch wenn dies evtl. "offtoppig" ist, halte ich es für grundsätzlich bedenkenswert wenn einem es zu stressig für sein gutes Recht das Notwendige zu tun. Und dabei bin ich sicher kein Querulant der alles und jeden verklagt.
Da mein Anwalt bei einem anderen Fall mit Personenschaden und meiner eindeutigen Schuld sehr gutes geleistet hat und ich mit nem blassen Feilchen davon gekommen, denke bin ich in guten Händen. Und der Geschädigte hat auch sein Recht was ihm zustand bekommen, also alles sogar ganz korrekt.
Und was Schadenminderung angeht, ich bin Selnstständig, also denke ich dafür das ich nicht auch noch einen fiktiven Umsatzausfall geltend mache was sogar zu belegen wäre ohne Prob denke ich kommen die gut weg.
Ich bin kein Abzocket, aber ich arbeite für mein Geld und somit ist es für mich kein Stress.
Zitat:
Original geschrieben von A4HH
@ Joker:Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen.S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.
Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.
Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!
Hallo A4HH,
sei mir nicht böse über das, was ich hier jetzt schreibe. Du warst nicht schuld und Du sollst Dein Geld kriegen. Du sollst auch den Nutzungsausfall kriegen, der durch die Verschleppung der Zahlung entsteht. Das wünsche ich Dir!
ABER: Du schreibst hier sinngemäß: Ich will billig reparieren, denn da soll noch "Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon......" rausspringen und "S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-)" und "Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg".
Es ist Dein gutes Recht auf Gutachtensbasis abzurechnen. Die MWSt wird Dir dann aber zu Recht abgezogen und Du musst sie für die gekauften Teile einzeln nachweisen. Einen Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit kannst Du dann auch weitgehend vergessen, denn den kriegst Du dann auch nur für die nachgewiesene Reparatur.
Weißt Du? Ich bin neulich auch jemandem drauf gefahren, dessen Volvo XC70 lt.Gutachter rund herum schon Macken hatte. Ich bin ihm mit der Stoßstange nur auf die Kugel der AHK gefahren. Und der hat 3000 € geltend gemacht. Ich habe meiner Versicherung gesagt, dass die nicht zahlen sollen, denn sein Schaden könne von mir nicht sein. Beispiel Nummernschildbeleuchtung komplett: Die liegt ca. 15cm höher als meine Motorhaube. Beispiel Stoßstange: habe ich nie berührt, sonst würde mein Auto jetzt schielen. Beispiel Abschlussblech: liegt hinter der Stoßstange und die habe ich s.o. nicht berührt.
Ein Gutachter meiner Versicherung hat sich den reparierten Volvo angesehen und die kaputten Teile. Dann hat er sich meinen Wagen angesehen, den Abdruck der AHK hinterm Nummernschild gesehen und hat gesagt (ACHTUNG!!!):
"Es hat nachweislich ein Aufprall stattgefunden. Der Volvo wurde repariert. Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar, demnach hat sich der Mann nicht bereichert, die Kosten sind ihm tatsächlich entstanden. Ein eventueller Vorschaden ist nicht nachweisbar, da das Fahrzeug bereits repariert wurde."
Die Versicherung hat gezahlt.
Und jetzt kommt meine Aussage, die Du mir übel nehmen wirst: Du willst Dich offensichtlich an diesem Unfall bereichern. Hättest Du den Wagen mit einer Abtretung in die Werkstatt gestellt, bräuchtest Du jetzt dem Geld nicht hinterherlaufen, hättest einen Ersatzwagen bekommen (bei den meisten Versicherungen mittlerweile gleichwertig und nicht eine Stufe kleiner) und die Werkstatt hätte den Ärger mit der Kohle gehabt. Nur die hätte sie vermutlich schon bekommen. Außerdem hattest Du ja gar keinen Nutzungsausfall, da Du den (Sch....s-)Wagen Deiner Mutter fährst.
Aber stattdessen willst Du notdürftig reparieren, Dein Auto mit Extras vollstopfen und Kohle für einen nicht vorhandenen Ausfall kassieren, ebenfalls zum Verschönern. Nur, weil Du der Werkstatt die Kohle nicht gönnst, die die auch heutzutage gut brauchen können um Arbeitsplätze zu sichern. Werkstätten leben heutzutage von solchen Schäden, denn die AWs für Wartung sind von den Werken z.T. recht knapp bemessen. Und wir alle tragen das mit durch unsere Beiträge.
Ist nicht böse gemeint. Die Versicherungen bauen von unserem Geld die größten Paläste (ich wohne bei F und sehe sie beinahe täglich). Die sollen auch mal zahlen, wenn einer ihrer Klienten Mist macht. Wenn die aber sowas wittern, dann schalten die auch auf stur. Ich gönne Dir das Geld und die Verschönerung Deines Autos wirklich. Aber versuche es mal auch so zu sehen.
Gruß
Rainer