Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!

Audi A4 B7/8E

Moin moin,

Erstmal zum Unfall:

Feierabend, ab nach Hause durch die Hamburger City, vor großer Kreuzung grün, zack rüber, aber nö, da hat einer das Rotlicht übersehen und stand(fuhr) mir im(in den) Weg. War ein Golf IV Beifahrer Seite rein, bei mir (Audi A4 Avant B6) linke Front.

Polizei, Zeugen, Verursacher sind sich einig er war schuld.

So ab zum Anwalt, Gutachter geholt, ca. 5.300 netto + 300,-- Wertminderung(kann alles ausgetauscht werden), will auf Gutachterbasis abrechnen, da einige Lacktele poliert statt lackiert werden können.

Unfall am 25.05, Gutachten nach 5 Tagen bei Versicherung. Anwalt hat in 2 Schreiben mitgeteilt das ich reparieren möchte und die das Geld bis 25.06 zahlen sollen.

Antwort der Vers. am 20.06. ich solle eine Unfallskizze machen und sie möchten Akteneinsicht bei Polizei. Kein Wort zur Regulierung.

Da bin ich schon nervös geworden, (seit 4 Wochen ohne vier Ringe schnief), bei meiner Versicherung angerufen, bei denen keine Info über Schadenersatzansprüche vom Gegner.

Habe gleich einen Tag nach dem Unfall einen Ersatzwagen für eine Woche von der Versicherung erhalten (neue C180, Verbrauch 12l!!!!! und zieht wie Sch..., mist Karre) mitlerweile sind es 42 Tage nach Leihwagen und ich hab immer noch keine Kohle mein Auto zu reparieren. Auf den Stress mit Kredit oder Vollkasko hab ich kein Bock und kann meiner Meinung auch dazu nicht gezwungen werden.

Man hört ja oft das bei Abrechnung nach Gutachten die Versicherer sich etwas quer stellen, aber bezahlen die jetzt den Nutzungsausfall für die ganze Zeit wo die sich quer stellen oder heisst es nachher, 5 Tage Reperatur, 7 Tage Leihwagen gehabt, ergo gibt nichts bzw die 2 Tage darf ich denen dann zahlen oder was.

Was kann ich dafür das der mir die Vorfahrt nimmt und warum hab ich jetzt dadurch einen Schaden(Nutzungsausfall)

Mein Anwalt sagt immer läuft schon!

Bin jetzt aber unsicher, jemand Erfahrungen, im Internet gibt es dazu geteilte Meinungen.

Kai

(tschuldigt für den langen Text, hab das nicht so mit kurz fassen, hasse auch sms)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A4HH


@ Joker:

Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen.S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.

Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.

Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!

Hallo A4HH,

sei mir nicht böse über das, was ich hier jetzt schreibe. Du warst nicht schuld und Du sollst Dein Geld kriegen. Du sollst auch den Nutzungsausfall kriegen, der durch die Verschleppung der Zahlung entsteht. Das wünsche ich Dir!

ABER: Du schreibst hier sinngemäß: Ich will billig reparieren, denn da soll noch "Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon......" rausspringen und "S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-)" und "Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg".

Es ist Dein gutes Recht auf Gutachtensbasis abzurechnen. Die MWSt wird Dir dann aber zu Recht abgezogen und Du musst sie für die gekauften Teile einzeln nachweisen. Einen Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit kannst Du dann auch weitgehend vergessen, denn den kriegst Du dann auch nur für die nachgewiesene Reparatur.

Weißt Du? Ich bin neulich auch jemandem drauf gefahren, dessen Volvo XC70 lt.Gutachter rund herum schon Macken hatte. Ich bin ihm mit der Stoßstange nur auf die Kugel der AHK gefahren. Und der hat 3000 € geltend gemacht. Ich habe meiner Versicherung gesagt, dass die nicht zahlen sollen, denn sein Schaden könne von mir nicht sein. Beispiel Nummernschildbeleuchtung komplett: Die liegt ca. 15cm höher als meine Motorhaube. Beispiel Stoßstange: habe ich nie berührt, sonst würde mein Auto jetzt schielen. Beispiel Abschlussblech: liegt hinter der Stoßstange und die habe ich s.o. nicht berührt.

Ein Gutachter meiner Versicherung hat sich den reparierten Volvo angesehen und die kaputten Teile. Dann hat er sich meinen Wagen angesehen, den Abdruck der AHK hinterm Nummernschild gesehen und hat gesagt (ACHTUNG!!!):

"Es hat nachweislich ein Aufprall stattgefunden. Der Volvo wurde repariert. Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar, demnach hat sich der Mann nicht bereichert, die Kosten sind ihm tatsächlich entstanden. Ein eventueller Vorschaden ist nicht nachweisbar, da das Fahrzeug bereits repariert wurde."

Die Versicherung hat gezahlt.

Und jetzt kommt meine Aussage, die Du mir übel nehmen wirst: Du willst Dich offensichtlich an diesem Unfall bereichern. Hättest Du den Wagen mit einer Abtretung in die Werkstatt gestellt, bräuchtest Du jetzt dem Geld nicht hinterherlaufen, hättest einen Ersatzwagen bekommen (bei den meisten Versicherungen mittlerweile gleichwertig und nicht eine Stufe kleiner) und die Werkstatt hätte den Ärger mit der Kohle gehabt. Nur die hätte sie vermutlich schon bekommen. Außerdem hattest Du ja gar keinen Nutzungsausfall, da Du den (Sch....s-)Wagen Deiner Mutter fährst.

Aber stattdessen willst Du notdürftig reparieren, Dein Auto mit Extras vollstopfen und Kohle für einen nicht vorhandenen Ausfall kassieren, ebenfalls zum Verschönern. Nur, weil Du der Werkstatt die Kohle nicht gönnst, die die auch heutzutage gut brauchen können um Arbeitsplätze zu sichern. Werkstätten leben heutzutage von solchen Schäden, denn die AWs für Wartung sind von den Werken z.T. recht knapp bemessen. Und wir alle tragen das mit durch unsere Beiträge.

Ist nicht böse gemeint. Die Versicherungen bauen von unserem Geld die größten Paläste (ich wohne bei F und sehe sie beinahe täglich). Die sollen auch mal zahlen, wenn einer ihrer Klienten Mist macht. Wenn die aber sowas wittern, dann schalten die auch auf stur. Ich gönne Dir das Geld und die Verschönerung Deines Autos wirklich. Aber versuche es mal auch so zu sehen.

Gruß
Rainer

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Rainer, du vergisst einen ganz wesentlichen Punkt und daher möchte ich den Vorwurf der Bereicherung bei fiktiver Abrechnung energisch zurückweisen:

Der Geschädigte macht sich die Arbeit, das Fzg zum Teil in Eigenleistung zu reparieren oder sucht eine andere, günstigere Werkstatt, holt Angebote ein, fährt zu Vorführterminen und hat letzten Endes ggf. den Ärger damit, falls was nicht seinen Vorstellungen entspricht.

Warum sollte ihm da nicht das Geld zustehen, dass eine Audi-Werkstatt bekäme? Die fiktive Abrechnung kommt die Vers. keinen ct teurer, eher billiger, da weniger bis keine Mwst gezahlt werden muss.

Beim Leihwagen ist es genauso: Wenn er verzichtet und Nutzungsausfall geltend macht, dann hat er doch trotzdem kein Auto gehabt und viel Aufwand, zu seinen Terminen zu kommen. Selbst wenn er das Glück hat, Mamas Auto fahren zu können (oder noch mehr Glück, wie bei uns: 2 Fahrer bei 3 Autos), dann ist das aber doch SEIN Glück. SEIN eigentl. fzg ist ausgefallen - durch Fremdverschulden. Wenn ich z.B. mit dem VW Bus Alltagsfahrten mache, habe ich ein höheres Risiko, dass das Auto beschädigt wird, evtl. gar geklaut (sind gefragt!, also überlege ich mir genau, wo ich wann parke...), höhere Spritkosten anfallen, evtl. die km-Klasse der Vers. überschritten wird usw.

Alle diese Aspekte hat der Geschädigte allein zu verantworten. Daher sollte auch ihm allein der von einem SV ermittelte Schadensbetrag zustehen, egal, was er damit macht - von Versaufen bis RNS-E...

Dein Aspekt mit den Arbeitsplätzen ist doch auch nicht dein Ernst: Warst du nicht der, der hier Airbag-Infos haben möchte, um nicht die Kosten bei Audi für deren Zeitaufwand bei der Nachforschung zu bezahlen??? Kein Vorwurf - ist völlig ok, aber dann miss nicht mit 2erlei Maß.

Übrigens: Das Geld bekommt erstmal der Konzern, was davon bei den Arbeitern landet, ist fraglich. Siehe Opel: Der GM-Chef bekommt 20 Mio Abfindung, weil vertraglich geregelt, die Arbeiter bekommen ihre insgesamt 10 Mio Urlaubsgeld nicht - obwohl auch vertraglich geregelt!

Es ist Aufgabe der Top-bezahlten Manager, die Arbeitsplätze zu sichern - nicht die der Kunden! Oder wenn du es andersherum willst: Der Geschädigte hier sichert dadurch wenigstens die kleinen Firmen (freie Werkstätten), die von den Aufträgen leben, die die Großen "übrig lassen".

Ich kann an fiktiver Abrechnung nichts aber auch gar nichts anrüchiges finden! Bereicherung wäre, gefälschte Rechnungen vorzulegen oder einen Vorschaden erneut abzurechnen etc...

Also den Ausführungen von 3detion ist eigentlich nichts zu ergänzen und wenn ich das mit den Arbeitsplätzen lese ...

Erstmal bin ich nicht böse und nehme niemanden etwas übel, auch wenn er eine für mich manchmal schwer nachvollziehbare Meinung vertritt.

So nun mal zu mir und meiner Bereicherungs- Abzockermentalität:

Wenn durch das Verschulden des Unfallgegeners mein Auto sich in seines bohrt und dabei seine Scheibe zersplittert, ist das schon mal nicht mein Problem, wenn dann Splitter auf meinen Lack (der so was von gepflegt ist, kein Kratzer und wenn sofort machen lassen, nicht mal Streifen von ner Waschanlage!!!!!!!!!) kommen verhält es sich so. Neulackierung für A-Säule, Dach und Tür kostet Geld, kann man machen lassen, macht man es nicht und verkauft den Wagen dann geht der Käufer rum und fängt an jeden Kratzer mit n paar Euro zu dotieren und der eigentlich zu erzielende Verkaufspreis mindert sich, ist ja klar kostet wie gesagt ja Geld das machenzu lassen. So wenn ich jetzt das nicht lackieren lasse und mir von dem Geld etwas anderes für mein Auto kaufe, was mir im Moment wichtiger ist als ein Lack wie n Babypopo(der es vorher mal war) dann bitte bin ich ein Abzocker vor dem Herren, nein der Abzocker.

Wenn ich in einer befreundeten Werkstatt mein Auto durch Einbringung von Eigenleistung einen niedrigeren Stundensatz als in ner Vertragswerkstatt zahle, dann bin ich durch meine Eigenleistung und den damit anfallenden Gewinn gerne Abzocker und zwar richtig, ist nämlich meine Zeit und mein Stress mit der Freundin wenn ich Stunden lang nach der Arbeit am Auto schraube.

Meine geschriebenen Sätze waren vielleicht etwas zu platt formuliert und reisserisch geschrieben, dass man dies evtl falsch verstehen kann.
Ich wollte doch nur den Unfall dafür nutzen Dinge zu tun die ich eh gemacht hätte, Scheinwerfer müssen eh neu und wenn ich dann n euro für bi-xenon drauf lege, da Einbau ja eh fällig, bin ich auch wieder gern ein Abzocker.

Das mit dem Nutzungsausfall wird man sehen, ich habe durch den Unfall einige Unannehmlichkeiten hin nehmen müssen, ich habe leider das Fahrzeug nicht abgemeldet, da ich dachte es geht schneller, und somit kostet mich das Auto auch täglich was, ich habe mehrkosten durch Sprit da der Wagen von meiner Mutter mehr verbraucht, ich ahbe Zeitverluste durch organisieren der Fahrbereitschaft, ich bin so ein elendiger Abzocker, man ab in die Ecke mit mir und ordentlich schämen.

Da mich hier keiner persönlich kennt kann ich auch niemanden böse sein wenn er ein falsches Bild von mir hat. Aber ich kann wirklich gut schalfen.

Aber eigentlich wäre ich lieber Besitzer des Autohauses wo meine Eltern, meine Schwester, Nachabarn und Bekannte immer gutgläubig über 20 Jahre ihre zusammen gezählt ca. 20 Autos hingebracht haben. Dann nämlich könnte ich mir den Vorwurf ABZOCKER!!! gern gefallen lassen, denn dann auch wüsste ich mit Blick auf meinem Konto das mir die Meinung anderer AbGEzockter relativ egal sein könnte.

Ich habe schon soviel Scheiss erlebt im Strassenverkehr, habe bei Versicherungen, Geschädigten und Autohäusern so viel Lehrgeld zahlen müssen, dass ich mich von Rainer gern als ein Abzocker bezeichnen lasse.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Die fiktive Abrechnung kommt die Vers. keinen ct teurer, eher billiger, da weniger bis keine Mwst gezahlt werden muss.

Nur so am Rande: Die Umsatzsteuer (USt), umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt, ist nur für Privatleute ein Kostenfaktor -

Unternehmen kostet die USt nichts

, da sie diese zwar zunächst bezahlen müssen, dann aber im Rahmen des sogenannten Vorsteuerabzugs binnen Monatsfrist vom Finanzamt zurück erstattet bekommen.

Joker

Korrekt.

Und da mein Auto zum Zeitpunkt des Unfalls Betriebsvermögen war ist das mit der UmSt. für mich eh Wurst. Dann zock ich nämlich noch das Finanzamt ab, ich Abzocker ich.

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Hey A4HH und 3dition,
ich wollte Dich nicht so als Abzocker hinstellen, deshalb hatte ich mich auch schon im Vorfeld für mein Geschreibsel entschuldigt. Nur, in Deinem von mir zitierten Post klang es so nach "ich rechne hoch ab, repariere für kleines Geld und stopfe mein Auto vom Rest voll." In den folgenden Posts wurde dann schon einiges klarer.
Ich bekenne mich also in allen Punkten als schuldig und bitte um milde Strafe, weil ich Verständnis und Reue zeige. 😉 Bin überzeugt.
Komme ich vielleicht mit 3 Jahren MT-Forum auf Bewährung weg? 😁

Gruß
Rainer

Hy Rainer,

hab das auch nicht so böse aufgenommen. Mitlerweile bin ich was das Thema angeht aber schon a wenig genervt und denke das es einfach im Autohaus machen lassen ne Alternative wäre.

Aber wie gesagt, nach meinen Erlebnissen bin ich nicht mehr bereit 3,5 l Öl als Standartposten zu zahlen, Teile im 1A Zustand ersetzt zu bekommen, oder alte Teile für neu eingebaut zu bekommen, mit unfreundlichen Freundlichen zu diskutieren, die denken nur weil ich n Anzug anhabe hab ich keine Ahnung, mit Leuten zu diskutieren die mein Auto als Einkaufsablage nutzen um Ihren SUV zu beladen während deren Kiste auf meiner Motorhaube steht (kein Scherz), Gnade vor Recht ergehen zu lassen, wenn ein alter Sack auf meine frisch lackierte Stoßstange aufrollt und den Haarriss als Bagatelle abtut(Lackierung hat mich 500 DM gekostet, war damals echt viel Geld), einer der vor mir einfach n U-Turn macht und dann behauptet er wollte abbiegen und ich wäre wie ein verückter in Ihn rein geknallt, obwohl er vorher RECHTS geblinkt hat und dabei auch noch Mitschuld zu bekommen!! (ich bin 30 Gefahren, hatte Glück das mein Anwalt den Richter kannte(sovile mal zu Thema recht haben und bekommen) und ich nicht bei 50 % gelandet bin, usw. usw. kann hier Seiten über sowas schreiben.

Zusammengefasst bin ich keinem böse über seine Meinung, und muß mir auch eingestehen das ich hier das eine oder andere übertrieben dargestellt habe aber das ist schon alles korrekt so wie es bei mir jetzt läuft.

@Rainer: Ich begnadige dich! 😁

*puuuh* *schwitz*

So mal ein kleines Update.

Habe gestern Post von der Versicherung bekommen. Kein Brief sondern einen Verechnungsscheck NUR über den Wertverlust. Häh! Gleich Anwalt angerufen.

Anwalt hatte schon etwas mehr Info bekommen. So die Versicherung ist bereit die Kosten für Überbringung, Standgebühren, Mietwagen (Mist, hätte ich den mal doch länger genommen), Gutachterkosten und Wertminderung wie gefordert zu begleichen.

Was die Reparaturkosten angeht, machen die wie zu erwarten einen Abschlag, nach dem Motto wir kennen da ne Werkstatt..... Gut sind im Moment nur ca. 8 % die sie abgezogen haben, müßte man schauen ob da ne Klage lohnen würde, aber ehrlich wegen den paar Euro ist mein Rechtsverständnis nach dem ganzen Gedöns etwas entspannter.

Des weiteren, mit RS mit Steuerb. kann ich für die tatsächlich anfallenden Rep. auch noch die MwSt. einreichen, da das mit dem Finanzamt doch leider nicht funkt.

Ach so, bei Vorliegen der Rechnung von der Werkstatt bekomm ich auch noch den Nutzungsausfall für die Rep- Tage, ist dann mit den Mietwagenkosten am Anfang schon mehr aber noch nict alles, das werde ich mit meinem Anwalt nach meinem und seinen Urlaub nochmal genau prüfen ob wie oben wg Rep. da ne Klage lohnt, bzw erstmal ne Anfrage.

Jo, geh heut zur Werkstatt, kann dann ja mal vorher nachher posten.

Zitat:

Original geschrieben von A4HH


So mal ein kleines Update.

Habe gestern Post von der Versicherung bekommen. Kein Brief sondern einen Verechnungsscheck NUR über den Wertverlust. Häh! Gleich Anwalt angerufen.

Anwalt hatte schon etwas mehr Info bekommen. So die Versicherung ist bereit die Kosten für Überbringung, Standgebühren, Mietwagen (Mist, hätte ich den mal doch länger genommen), Gutachterkosten und Wertminderung wie gefordert zu begleichen.

Was die Reparaturkosten angeht, machen die wie zu erwarten einen Abschlag, nach dem Motto wir kennen da ne Werkstatt..... Gut sind im Moment nur ca. 8 % die sie abgezogen haben, müßte man schauen ob da ne Klage lohnen würde, aber ehrlich wegen den paar Euro ist mein Rechtsverständnis nach dem ganzen Gedöns etwas entspannter.

Des weiteren, mit RS mit Steuerb. kann ich für die tatsächlich anfallenden Rep. auch noch die MwSt. einreichen, da das mit dem Finanzamt doch leider nicht funkt.

Ach so, bei Vorliegen der Rechnung von der Werkstatt bekomm ich auch noch den Nutzungsausfall für die Rep- Tage, ist dann mit den Mietwagenkosten am Anfang schon mehr aber noch nict alles, das werde ich mit meinem Anwalt nach meinem und seinen Urlaub nochmal genau prüfen ob wie oben wg Rep. da ne Klage lohnt, bzw erstmal ne Anfrage.

Jo, geh heut zur Werkstatt, kann dann ja mal vorher nachher posten.

Hört sich doch schon besser an. 🙂

Zwar OT, aber was mich jetzt mal interessieren würde, ist das mit der Umsatzsteuer. Warum meint Dein StB, dass das beim Finanzamt nicht klappt?

Grüße
Markus

Da ich kurz nach dem Unfall wieder sozialversicherungspflichtig geworden bin und somit mein Fahrzeug wieder in den Privatbesitz geht, was dann eine Besteuerung mit sich zieht und ich unterm Strich dann schlechter fahre. Und im Endeffekt ist das auch schnuppe ob ich das vom Finanzamt oder der Versicherung wieder bekomme.

So hab ich das jedenfalls verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von A4HH


Gut sind im Moment nur ca. 8 % die sie abgezogen haben, müßte man schauen ob da ne Klage lohnen würde

Genau damit verdienen die Versicherer ihr Geld - sie erwarten bzw. hoffen, dass du wegen 8% nicht klagst. Ehrlich gesagt, weiß ich auch nicht, ob ich es dafür tun würde.

Andererseits: Die Vers. belastet dir -8%. Wenn du klagst, bekommst du deine 8% (ziemlich sicher!) +Zins (besser als jeder Marktzins!) und die zahlen zusätzl. Anwalts- und Gerichtskosten. Also, wenn die zocken wollen, solltest du sie auch verlieren lassen. 😁

Aber das ist wiederum ne gute Info, aber wenn ich, was ich nicht glaube, verliere bleib ich auf den Anwaltskosten sitzen, oder? Bin ja dummerweise nicht Rechtsschutzvers.

Obwohl andererseits gibt es über die Reduzierung alla Wir kennen da jemanden genug Urteile zum Nachteil der Vers.

Werde das auch von dem Nutzungsausfall abhängig machen, wenn die sich da zu sehr quer stellen ist ja mein Sportsgeist wieder angeregt.

Naja jetzt erstmal reparieren und wieder AUDI fahren

Vermutlich wirste gewinnen...aber garantieren tuts dir keiner. Manchmal gibt es in D sehr merkwürdige Urteile. So hat in unserer Familie mal ein Nachbar geklagt mit dem Ergebnis, dass ein Teil der Eigentumswohnung nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden darf (son Arsch!). Daraufhin haben wir dann die Tausendstel ändern wollen, da ja nun Nebenkosten nicht mehr für 120 sondern für 80qm zu berechnen sind. Im Prozess wollte die Richterin auf Vergleich aus, Gegenseite lehnte ab (schneller als wir 😁). Urteil: Er hat gewonnen! Begründung: Das Recht der anderen, die über 20 Jahre existierende Aufteilung als gegeben akzeptiert zu haben und sich darauf berufen zu können, ist höherwertig, als die tatsächliche, neu vom Gericht festgelegten Größen- und Eigentumsverhältnisse!

Und wir hielten die Sache für genauso klar, wie deinen Fall hier... Trotzdem: Tu es! 😎

Zumindest kannste ja mal deinen Anwalt fragen, was es kosten könnte. Meist ist das günstiger, als man denkt.

Denke ich werd es auch machen!

Mal am Rande meine Werkstatt kam noch auf ganz andere Gedanken, die meinten wenn die sie ärgern wollen können wir den auch noch ne saftige Rechnung für Standgebühren aufdrücken, wären so im max 30,- am Tag!!!!! (zum Vergleich: Nutzungsausfall lt. S/D/K 50,-- verrückt)

Aber zum einen glaub ich dat bekommt man nun wirklich nicht durch und zum anderen würde das auf jeden Fall unter Abzocken laufen, denke das sieht Rainer genauso!

Ne im Ernst, auf den Nutzungsausfall und Reperaturkosten zu den im Gutachten durch AUDEX angegebenen Stundensätzen werd ich wohl pochen. Je nach dem was eine Niederlage kosten würde.

Aber auch schon wieder bescheiden, da muß man um sein Recht zu bekommen erstmal schauen ob man sich das leisten kann/will.

P.S.: Da ich mit Immobilien gerade mit Eigentum viel zu tun habe, muß ich Dir mal bei Gelegenheit ne PN schicken. Mein Chef arbeitet seit 35 Jahren in der Branche, den Fall hat er glaub ich noch nicht erlebt. Muß ich Ihm unbedingt mal im Detail erzählen.

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