Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!

Audi A4 B7/8E

Moin moin,

Erstmal zum Unfall:

Feierabend, ab nach Hause durch die Hamburger City, vor großer Kreuzung grün, zack rüber, aber nö, da hat einer das Rotlicht übersehen und stand(fuhr) mir im(in den) Weg. War ein Golf IV Beifahrer Seite rein, bei mir (Audi A4 Avant B6) linke Front.

Polizei, Zeugen, Verursacher sind sich einig er war schuld.

So ab zum Anwalt, Gutachter geholt, ca. 5.300 netto + 300,-- Wertminderung(kann alles ausgetauscht werden), will auf Gutachterbasis abrechnen, da einige Lacktele poliert statt lackiert werden können.

Unfall am 25.05, Gutachten nach 5 Tagen bei Versicherung. Anwalt hat in 2 Schreiben mitgeteilt das ich reparieren möchte und die das Geld bis 25.06 zahlen sollen.

Antwort der Vers. am 20.06. ich solle eine Unfallskizze machen und sie möchten Akteneinsicht bei Polizei. Kein Wort zur Regulierung.

Da bin ich schon nervös geworden, (seit 4 Wochen ohne vier Ringe schnief), bei meiner Versicherung angerufen, bei denen keine Info über Schadenersatzansprüche vom Gegner.

Habe gleich einen Tag nach dem Unfall einen Ersatzwagen für eine Woche von der Versicherung erhalten (neue C180, Verbrauch 12l!!!!! und zieht wie Sch..., mist Karre) mitlerweile sind es 42 Tage nach Leihwagen und ich hab immer noch keine Kohle mein Auto zu reparieren. Auf den Stress mit Kredit oder Vollkasko hab ich kein Bock und kann meiner Meinung auch dazu nicht gezwungen werden.

Man hört ja oft das bei Abrechnung nach Gutachten die Versicherer sich etwas quer stellen, aber bezahlen die jetzt den Nutzungsausfall für die ganze Zeit wo die sich quer stellen oder heisst es nachher, 5 Tage Reperatur, 7 Tage Leihwagen gehabt, ergo gibt nichts bzw die 2 Tage darf ich denen dann zahlen oder was.

Was kann ich dafür das der mir die Vorfahrt nimmt und warum hab ich jetzt dadurch einen Schaden(Nutzungsausfall)

Mein Anwalt sagt immer läuft schon!

Bin jetzt aber unsicher, jemand Erfahrungen, im Internet gibt es dazu geteilte Meinungen.

Kai

(tschuldigt für den langen Text, hab das nicht so mit kurz fassen, hasse auch sms)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A4HH


@ Joker:

Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen.S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.

Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.

Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!

Hallo A4HH,

sei mir nicht böse über das, was ich hier jetzt schreibe. Du warst nicht schuld und Du sollst Dein Geld kriegen. Du sollst auch den Nutzungsausfall kriegen, der durch die Verschleppung der Zahlung entsteht. Das wünsche ich Dir!

ABER: Du schreibst hier sinngemäß: Ich will billig reparieren, denn da soll noch "Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon......" rausspringen und "S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-)" und "Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg".

Es ist Dein gutes Recht auf Gutachtensbasis abzurechnen. Die MWSt wird Dir dann aber zu Recht abgezogen und Du musst sie für die gekauften Teile einzeln nachweisen. Einen Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit kannst Du dann auch weitgehend vergessen, denn den kriegst Du dann auch nur für die nachgewiesene Reparatur.

Weißt Du? Ich bin neulich auch jemandem drauf gefahren, dessen Volvo XC70 lt.Gutachter rund herum schon Macken hatte. Ich bin ihm mit der Stoßstange nur auf die Kugel der AHK gefahren. Und der hat 3000 € geltend gemacht. Ich habe meiner Versicherung gesagt, dass die nicht zahlen sollen, denn sein Schaden könne von mir nicht sein. Beispiel Nummernschildbeleuchtung komplett: Die liegt ca. 15cm höher als meine Motorhaube. Beispiel Stoßstange: habe ich nie berührt, sonst würde mein Auto jetzt schielen. Beispiel Abschlussblech: liegt hinter der Stoßstange und die habe ich s.o. nicht berührt.

Ein Gutachter meiner Versicherung hat sich den reparierten Volvo angesehen und die kaputten Teile. Dann hat er sich meinen Wagen angesehen, den Abdruck der AHK hinterm Nummernschild gesehen und hat gesagt (ACHTUNG!!!):

"Es hat nachweislich ein Aufprall stattgefunden. Der Volvo wurde repariert. Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar, demnach hat sich der Mann nicht bereichert, die Kosten sind ihm tatsächlich entstanden. Ein eventueller Vorschaden ist nicht nachweisbar, da das Fahrzeug bereits repariert wurde."

Die Versicherung hat gezahlt.

Und jetzt kommt meine Aussage, die Du mir übel nehmen wirst: Du willst Dich offensichtlich an diesem Unfall bereichern. Hättest Du den Wagen mit einer Abtretung in die Werkstatt gestellt, bräuchtest Du jetzt dem Geld nicht hinterherlaufen, hättest einen Ersatzwagen bekommen (bei den meisten Versicherungen mittlerweile gleichwertig und nicht eine Stufe kleiner) und die Werkstatt hätte den Ärger mit der Kohle gehabt. Nur die hätte sie vermutlich schon bekommen. Außerdem hattest Du ja gar keinen Nutzungsausfall, da Du den (Sch....s-)Wagen Deiner Mutter fährst.

Aber stattdessen willst Du notdürftig reparieren, Dein Auto mit Extras vollstopfen und Kohle für einen nicht vorhandenen Ausfall kassieren, ebenfalls zum Verschönern. Nur, weil Du der Werkstatt die Kohle nicht gönnst, die die auch heutzutage gut brauchen können um Arbeitsplätze zu sichern. Werkstätten leben heutzutage von solchen Schäden, denn die AWs für Wartung sind von den Werken z.T. recht knapp bemessen. Und wir alle tragen das mit durch unsere Beiträge.

Ist nicht böse gemeint. Die Versicherungen bauen von unserem Geld die größten Paläste (ich wohne bei F und sehe sie beinahe täglich). Die sollen auch mal zahlen, wenn einer ihrer Klienten Mist macht. Wenn die aber sowas wittern, dann schalten die auch auf stur. Ich gönne Dir das Geld und die Verschönerung Deines Autos wirklich. Aber versuche es mal auch so zu sehen.

Gruß
Rainer

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Zitat:

Original geschrieben von A4HH


Zitat

Zitat:

Original geschrieben von A4HH



Zitat:

du kriegst doch dein geld, da seh ich kein problem, es dauert halt nur eine weile. dass du kein geld fuer eine reparatur hast ist nicht das problem der versicherung...

Also ich kenn Dein Rechtsverständnis nicht, aber doch das ist deren Problem. Mir würde dadurch ein finanzieller Schaden entstehen, stichwort Zinsen, wenn ich in Vorleistung trete.

sonst wäre (gibt da schon Urteile) die Versicherung auch nicht dazu verpflichtet die finanzierungskosten zu tragen, hätte ich mir für die Reparatur einen Kredit aufgenommen.

die haben sich ja nicht mal geäußert ob denn die Reparatur freigegeben ist!!!!!!!!!!!!!!!!!

Moin Moin

Also ich würde auch nicht in Vorkasse gehen! Bei meinem Unfall (unverschuldet) hats auch lange gedauert bis die Versicherung gezahlt hat ( Verzögerungstaktik) Mein Anwalt mußte seine Kosten sogar ein Jahr später einklagen!
Manno Du hast aber auch Pech! Chip ohne Eintragung und dann noch nen Crash...🙁

Hey, das ist ja mal exakt mein Thema! 😁

Ich wurde auch schon (im Vers.-Forum) als Vers.-Abzocker dargestellt, aber das bin ich nicht. Ich setze mich nur mit der Materie auseinander und lasse mich nicht von Vers. abspeisen. Mal ganz einfach gesprochen: Wenn an einem Schaden irgendein Gewinn abspringen SOLLTE, dann lieber für mich als für die Versicherung. Aber genug der einleitenden Worte.

Zum Thema:
Nutzungsausfall bezieht sich nur auf die Rep.-Dauer. Womöglich kannst du die Vers. auf Schadensersatz verklagen, weil sie bisher keine Rep.-Freigabe gegeben hat. Aber das muss dein Anwalt beurteilen. Recht haben und bekommen...usw. Viel wichtiger: In D ist auch manchmal das Recht komisch. So mag es sein, dass du den Leihwagen bis zur Rep. tatsächlich nicht bekommst, weil du durch den Betrieb eines KfZ gewisse Risiken einzugehen bereit bist. Anderes Beispiel (selbst erlebt): Kind (dick, hässlich 🙄) rennt mir an der Tankstelle in mein stehendes Auto. Weil Kind dick ist, hab ich auch ne dicke Beule und einen Spiegel weniger. Kind war aber so klein, dass es noch nicht haftbar gemacht werden kann. Und DURCH DEN BLOßEN BETRIEB DES KFZ gehe ich das Risiko ein, dass mir ein dickes Erdferkel in die Karre läuft. Ich musste selbst zahlen! Das ist aber RECHT-mäßig, wenn gleich ungerecht.

Zu deinem Fall: Das dicke Ende wird noch kommen, da du auf Gutachtenbasis abrechnen willst. Da gehen die Versicherungen davon aus, dass du es billiger machst, als lt. Gutachten. (Ich tus regelmäßig! Eigenleistung und freie Werkstatt, aber wenn ICH auf Rep.-Qualität von Audi verzichte, dann will ICH dafür entschädigt werden, nicht die Versicherung!). Die Versicherung möchte aber an meiner Bereitschaft, eine billigere Reparatur in Kauf zu nehmen, verdienen. Daher werden die dein Gutachten von einem Gegengutachter kürzen lassen. Und leider zahlen die freiwillig nicht mehr, selbst wenn du bei denen nackt aufm Tisch tanzt. Erst wenn der Richter tanzt, zahlen die.

Meist zahlen die bei Zustellung der Klageschrift. Aber ohne Klage kriegste dein Geld nicht! Mich hat man mit meinem Audi an Hyundai verwiesen, bei unserem Opel an eine Smart-Repair-Firma.

Ich führe gerade 2 Prozesse! Und ich werde es immer wieder tun. DENN:

Es gibt nachgewiesener Maßen das sog. "Aktive Schadensmanagement" der Versicherer. Siehe hierzu auch Anhang! Das ist eine Riesensauerei! Aber es gibt auch viele Urteile (ggf. PN an mich!), die dem Geschädigten die Auszahlung des vollen Gutachtenbetrages (ohne Mwst - die musste ggf. belegen, wenn du (Teil-)Rechnungen hast) zusprechen. Leider riskiert die Branche lieber in einem von 10 Fällen Gerichts- und Anwaltskosten zusätzlich zu zahlen, denn 9 von 10 Leuten lassen sich mit den Kürzungen abspeisen. Der Gewinn für die Versicherungen ist immens! Z.B. 10 Unfälle, jeweils 1000 EUR einbehalten = 10.000EUR. Abzgl. 1 Unfall, bei dem die 1000EUR doch gezahlt werden müssen und z.B. 1000EUR an Gerichtskosten (eher weniger). Gewinn am Ende: 8000EUR! Und wodurch? Durch Verweigerung der Zahlung an Geschädigte! Wie weit ist es da noch bis zum Diebstahl? 🙁

Wozu gehörst du? Zu den 9 Opfern oder bist du einer der 10% mit Eiern in der Hose? 😁

Fazit: Hau deinem Anwalt n Knüppel in den Arsch und dann sofort klagen. Du gewinnst 99,9999%ig und dann kostet dich der Spaß doch auch nix (ich gehe davon aus, dass du keine Rechtschutzversicherung hast, sonst hätteste ja 0 Sorgen). Allerdings wirste ne Weile auf eine Kohle warten müssen. Aber besser spät alles, als nix. Außerdem wird die Versicherung Teilzahlungen leisten, um den Streitwert zu minimieren.

Bei uns ists im Moment so: Von 2200 EUR beim Corsa wurden 1600 gezahlt. Rest wird eingeklagt. Beim Audi wurden von 2600 EUR 2200 gezahlt. Hier kommt aber noch Rep.kosten Erhöhung und Nutzungsausfall etc. hinzu, so dass ich noch 1300 fordere.

Übrigens: Du darfst pauschal 20 EUR Aufwandsentschädigung für Schreibkram etc. ansetzen. Kriegste auch so sicher wie das Amen in der Kirche.

Was du nicht bekommst, sind die Kosten für die gutachterliche Rep.bestätigung (ca. 30-40EUR). Nutzungsausfall zahlen die nur, wenn du die Rep. nachweist. Wer unrepariert weiter fährt, bekommt ihn nicht. Aber auch da gibts wundersame Ideen. So entgegnete mir der Vers-Fuzzi: "Wenn sie am Wochenende selbst reparieren, dann hatten sie ja keinen Ausfall, denn am Wochenende hätte ihr Fzg ja eh rumgestanden". 😎 Ich habe ihn darauf telefonisch getötet...

Die wollen grundsätzlich Rechnungen sehen und versuchen das mit allen Tricks. Aber die muss man nicht vorlegen, das Gutachten reicht.

Hoffe, dass alle, die das hier lesen, so wie ich am "Aktiven Vernichten des Aktiven Schadensmanagments" teilnehmen.

Wir sind Deutschland!

Amen!

dein anwalt hat also fast nen monat gewartet, bis die vers. geantwortet hat? sry, aber das ist kein anwalt für verkehrsrecht, und ein schlechter noch obendrauf! nimm dir am besten einen anderen anwalt......also mein anwalt hätte schon doppelt und dreifach klage eingereicht, nämlich dann muss die vers. reagieren....

was ist denn die gegn. versicherung?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


was ist denn die gegn. versicherung?

ich tippe mal auf huk. andere einsaetze ? 😁

gruesse vom doc

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alternativ arroganz *ähhhm* allianz....
und wenn der anwalt vom te in dem fall dann nicht bereits im ersten schrieb an die vers. offen gelegt hat, das die kostendeckungszusage der rechtschutzvers. für die ersten gerichtsinstanzen (!!!mehrzahl!!!) vorliegt.....ist der fall für die vers. abgehakt und der te kann auf sein geld warten bis die karre ihm unterm arsch weggerostet ist......

DEVK spielt auch mit. Eigentlich alle...

Ne das sind die Haftpflichtspezis aus Hannover.

Also mein Anwalt hat mir in einigen Dingen schon gut geholfen, und gewartet hat er nicht er mind. einmal p Woche an die geschrieben. Mit der Klage weiß ich nicht, da ja nicht mal die Polizei Akte vorliegt, auch schon mehrmals gemahnt. Klage hat er wohl in irgend einem screiben vorbehalten.

@3edition
So und dicke Eier hab ich, gehöre sicher nicht zu den neun. Werde Dir mal ne pn schicken, aber später. Mit dem iPhone unterwegs ist das alles zukompl.

Huk oder Kravag...aus eigener Erfahrung.....

@A4HH: du brauchst nicht einmal einen guten Anwalt. Das ist juristisch Pillepalle. Das kann der letzte Trottel... Die Rechtsprechung ist da extrem eindeutig!

Also die Aussage das ich jetzt wqarten könne bis die Karre mir unterm Arsch weg rostet halte ich unrichtig um es mal vorsichtig auszudrücken.

Ich bin gerne bereit mir das etwas kosten zu lassen mein recht zu bekommen. Hier geht es um einen HaftPFLICHTschaden, also wer Schaden verursacht ist verpflichtet diesen so zu begleichen als wäre der Schaden nicht entstanden. Hab ich mal auf ner Anwaltsseite gelesen.

Mal abgesehen davon war die Aussage des Gutachters, dass wenn die ein Problem mit der Schadenhöhe haben müssen die sich an Ihn wenden, schließlich war das ein vereidigter Sachverständiger.

Also Geld wird es geben, das ich nicht für die ganze Zeit Nutzungsausfall bekommen, damit rechne ich eh schon, doch auf Nachfrage bei meiner Versicherung(2 mal) gibt es wohl auch bei den Sachbearbeitern geteilte Meinung und Vorgehensweise, der eine sagte ja bekommen sie, die andere sagt nur für die Reparaturzeit. Verschiedene Urteile zu diesem Thema sagen auch unterschiedliches.

Mal ein Beispiel zu den Aussagen "nicht selber zahlen können, Dein Problem" oder Mitschuld durch Führen eines Gefahrengegenstandes:

Wegen Verzögerung der Reparatur durch Ersatzteilbeschaffung aufgrund eines exotischen Fabrikats hat das Gericht den Nutzungsausfall dem Geschädigten in voller Höhe zugesprochen, mithin 30 Tage.

Aber wenn man hier einigen Aussagen glauben schenken sollte, ist die beste Devise sich es gefallen zu lassen/müssen, und Ihr müsst entschuldigen, wer diese Meinung vertritt oder hat kann sich gleich tot auf ne Parkbank legen. ;-), Recht hat immer der der die besseren Argumente (Anwalt/Geld/Einfluss) hat, aber trotz allem gibt es Gott oder wem auch immer sei dank Gesetze. Und ein Gesetz das mich dazu verpflichtet auf Geld/Leistungen wegen Gewinnmaximierung von Großkonzernen/Geldsammelstellen(mehr sind Versicherungen nicht) zu verzichten ist mir noch nicht bekannt.

Willkommen im Club der fighter! Und im club der Sieger biste damit auch so gut wie sicher! 😁

Diskutiere deinen Fall mal im Vers-Forum - Mordsspaß! Da sitzen nämlich spannende Leute: Sachverständige, Anwälte und - leider - Versicherungsleute. Und obwohl die hier alle "zum Spaß" sind, können die auch da nicht aus ihrer Nummer raus und versuchen noch, das Verhalten der Konzerne schön zu reden. Zum Kot***.

Auf Anweisung von oben zu handeln bzw. handeln zu müssen, ist eine Sache, aber das privat zu übernehmen, ist bedenklich. Hab da schon ganz schöne Vorwürfe einstecken müssen von wegen Bereichern auf Kosten anderer etc.

Aber wenn ich beim Wiederverkauf Probleme habe oder nach ein paar Jahren die billigere Reparatur sich als zu billig erweist, dann zahlt bestimmt keiner nach. Also Geld nehmen und die Sache verschmerzen. z.B. durch Xenon-Umrüstung, RNS-E, einen Diamantring für die Gattin oder n netter Abend im Pu**... jedenfalls etwas, was dem Geschädigten, nicht dem Vertreter des Schädigers zu Gute kommt. Zumal die Geschädigten ja nicht nur eine evtl. schlechtere Rep. hinnehmen, sie haben auch mehr Stress, als das Auto in die Werkstatt zu geben und eine Abtretung zu unterschreiben.

Wenn dann Geld überbleibt, haben die das verdient - niemand sonst!

Zitat:

Original geschrieben von A4HH


Hier geht es um einen HaftPFLICHTschaden, also wer Schaden verursacht ist verpflichtet diesen so zu begleichen als wäre der Schaden nicht entstanden.

Das ist im Übrigen bei Kasko oft anders: Da haben viele Versicherungen in ihren Bedingungen stehen, dass sie die Werkstatt bestimmen. Im HAFTPFLICHT-Fall darf die Vers. das nicht, der Geschädigte darf nicht in seiner freien Wahl eingeschränkt werden!

Zitat:

Mal abgesehen davon war die Aussage des Gutachters, dass wenn die ein Problem mit der Schadenhöhe haben müssen die sich an Ihn wenden, schließlich war das ein vereidigter Sachverständiger.

Der SV gibt dir aber nur eine Begrüdung, warum seine Kalkulation stimmt. Recht bekommst du damit noch nicht, aber dein Anwalt braucht das quasi nur abschreiben.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


@A4HH: du brauchst nicht einmal einen guten Anwalt. Das ist juristisch Pillepalle. Das kann der letzte Trottel... Die Rechtsprechung ist da extrem eindeutig!

dann praesentier doch mal ein paar hoeherinstanzliche urteile zur thematik, waere ja mal interessant zu wissen.

gruesse vom doc

Aber gerne doch: (AG-Urteile lasse ich weg...du fragst ja nach "höherinstanzlich"😉

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 19.10.2007 (5 S 168/07) Ersatz der in einer markengebundenen Vertragswerkstatt anfallenden fiktiven Reparaturkosten zugesprochen.

Das Landgericht Frankfurt/Oder kommt in seinem Urteil vom 13.11.2007 - Aktenzeichen: 6a S 96/07 - zu der Auffassung, dass der Geschädigte auch bei einer fiktiven Abrechnung die Erstattung von Reparaturkosten in der Höhe verlangen kann, wie sie in einer Markenwerkstatt anfallen würden. Er muss sich nicht auf die abstrakte Möglichkeit einer technisch ordnungsgemäßen Reparatur in irgendeiner kostengünstigeren Fremdwerkstatt verweisen lassen. Nach Auffassung des Gerichts darf es nicht dem Schädiger überlassen bleiben, die Werkstatt auszusuchen. Die Beklagte hat im vorliegenden Fall weder vorgetragen noch bewiesen, dass die Reparatur in der konkreten von ihr benannten Werkstatt derjenigen in einer Vertragswerkstatt gleichwertig gewesen wäre.

Das Landgericht Hamburg vertritt in seiner Entscheidung vom 10. August 2007 - Aktenzeichen: 331 S 51/07 - gleichfalls die Auffassung, dass der Geschädigte berechtigt ist, die Reparaturkosten einer Markenwerkstatt ersetzt zu verlangen. Der Geschädigte darf nach Auffassung des Landgerichts Hamburg grundsätzlich misstrauisch sein, wenn der Schädiger behauptet, die Nicht-Markenwerkstatt sei gleichwertig. Dies gelte besonders für den Fall, wenn auf Seiten des Schädigers dessen Haftpflichtversicherung auftritt, denn hier liege die Befürchtung nahe, dass die Haftpflichtversicherung dies im eigenen Interesse behauptet.

Bei dem Urteil des LG Bochums ist es ein mit uns absolut identischer Fall - sogar die gleiche Versicherung!!!! Trotzdem lassen die es auf eine Klage ankommen... Dreistigkeit siegt - hier nicht!!! 😠

😁@ 3dition

Du bist ja ne Goldgrube was sowas angeht.

Hab gerade mal SUFO im Versicherungsthread bemüht und habe dort eineige Aussagen (würde das gern verlinken, aber null Plan wie) es ja einige gibt die auch Nutzungsausfall für die Zeit bekommen haben, wo der wagen stand und nicht repariert werden konnte wegen Regulierungsmüdigkeit der Haftpflicht.

Sofern also klar ist das die Versicherung hätte längst zahlen müssen und das Nachweißbar ist, wie durch Fristsetzung, keine Stellungnahme usw. dann ja dann sehe ich aber noch gute Chancen!

Weiß gar nicht warum hier einige einem immer den Mut nehmen wollen, nur weil sie sich übers Ohr haben hauen lassen, zumal tut das am Ohr auch noch ganz schön weh 😁

Frei nach dem Motto, was ich nicht bekomm, bekommst Du auch nicht, so!

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