Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein

VW Golf 4 (1J)

Hallo zusammen,
mir ist gestern ein kleiner Unfall passiert.
Ein 25cc Rollerfahrer kamm von einem Mofaweg(abgesenkter Bordstein) von rechts und ich kam sozusagen von links mit einem Vorfahrt achten Schild. Der Mofaweg ist für Roller freigegeben.
Es ist weiter nichts passiert ausser das der Roller an der Verkleidung was hat. Also ist bischen was weggebrochen auf der linken Seite. Die Mutter war jetzt angeblich bei der Rollerwerkstatt und hat nen Kostenvoranschlag machen lassen weil sie mir die Schuld gibt und die Reperatur von der linken Seite sollte 1300€ kosten(dafür kauf ich mir nen neuen Roller).
So meine Frage wie läuft das mit dem Vorfahrtsrecht bei meinem Fall. Die gestrichelte Linie befindet sich allerdings hiter dem Mofaweg. Also der Mofaweg mündet mit abgesenktem Bordstein noch bevor die gestrichelte Linie beginnt.
Wäre über eure hilfe dankbar.

54 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Ruuuf


Also wir haben jetzt der Versicherung mal einen Schadensbericht und Unfallskizze dazugelegt und lassen uns natürlich auf dem laufenden halten wenn ihr wollt kann ich das endergebniss hier ja bekanntgeben oder auch zwischenergebnisse.

Ich bitte darum 🙂

@wing2579:

Zu Deinem Fall muß ich Dir 'mal 'was sagen:

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


... auf dem beschleunigungstreifen ein opel astra...

wir beide also so am beschleunigen, ich hatte so naja 25meter abstand, wie das halt so ist! ...

25 m bei - na sagen wir 'mal 80 - 100 km/h? Das ist ein bischen wenig, nicht wahr? Die Abstandsregel "halber Tacho" gilt sinnvollerweise überall.

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


... ich mache grade nen schulterblick um im toten winkel nix ist, da macht der vor mir ne vollbremseung....bei vielleicht 80-90km! er war am ende des beschleunigungstreifens, konnte sich nicht links einordnen wegen eines LKWs....

Damit

muss

man rechnen!

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


so die stvo sagt hier weiterfahren...es dachte sich vollbremsung ist besser...

begründung des letzten richters was, sie müßen jederzeit mir sowas rechnen...klar ich rechne damit, wenn ich nach links mich einordnen will, das der vor mir ne vollbremsung mach, anstatt übern standstreifen zu fahren...

Da habe ich aber 'was Anderes gehört:

Der Standstreifen ist keine Fahrspur!

Nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens und nicht bei Stau - einfach überhaupt nicht! Daher

musst

Du am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten, wenn Du nicht gefahrlos auf den rechten Fahrstreifen wechseln kannst. Und Du

musst

damit rechnen, daß andere diese Regel auch kennen und danach handeln!

Im Gegenteil: Falls Du auf dem Standstreifen weiterfährst, ist das eine Verstoß gegen die StVO und kann entsprechend geahndet werden.

O. k., ich gebe zu, ich bin in einer solchen Situation auch schon weiter gefahren, weil nämlich mein Hintermann viel zu dicht an mir dran war (Du kennst das, nicht wahr?) und ich das Risiko beim Weiterfahren für geringer hielt. Aber nicht jeder schafft es, solche Überlegungen in brenzligen Situationen noch anzustellen.

Zitat:

Original geschrieben von wing2579


... tja so kanns gehen, ich versteh bis heute noch net warum ich schuld hab...ich kann ja net immer mit der totalen dummheit anderer rechnen...

Vielleicht verstehst Du es ja jetzt 😉 . Und mit der "totalen Dummheit anderer" zu rechnen, hat auch noch nie geschadet!

Schönen Gruß

Noch mal zum eigentlichen Thema!!
Die Vorfahrt gilt für die gesamte Strassenbreite!!
Und weil der Radweg nach dem Vorfahrt gewähren kommt muss also da schon Vorfahrt gewährt! Es ist immer wichtig woher man kommt und nicht wohin man will!! Das sollte man nicht vergessen! Und die gestrichelte Linie ist nur eine Wartelinie hat nichts mit der Vorfahrt zu tun! Sie empfiehlt halt dort anzuhalten!!!
Ich hoffe das hilft weiter!!

Zitat:

Original geschrieben von unbrakeable


Da habe ich aber 'was Anderes gehört: Der Standstreifen ist keine Fahrspur! Nicht am Ende des Beschleunigungsstreifens und nicht bei Stau - einfach überhaupt nicht! Daher musst Du am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten, wenn Du nicht gefahrlos auf den rechten Fahrstreifen wechseln kannst. Und Du musst damit rechnen, daß andere diese Regel auch kennen und danach handeln!

tja, da hast du was falsches gehört 😉

§ 12 Abs. 1 Ziffer 3 StVO verbietet das Halten auf Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, § 18 Abs. 8 StVO verbietet das Halten auf Autobahnen.

wenn es nicht möglich ist, sich in den fließenden verkehr einzuordnen, ist es ausdrücklich erlaubt den standstreifen weiter zu befahren!
daher kann ich auch nicht nachvollziehen, warum er in diesem fall die volle schuld bekommen hat.

gruß,
marc

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als ich in der Fahrschule war hat mir der Fahrlehrer das aber auch gesagt mit dem "anhalten" warten auf dem Beschl-Streifen.
Aber er hat hinzugefügt das man lieber auf dem Stadstreifen weiterfahren sollte weils anders doch ziemlich gefährlich ist.

Ist doch *** wenn man dann die Autobahn als beschleunigungsstreifen benutzt und viel mit 20 kmh drauf fährt!!
Wenn man bedenkt das sowieso viel Verkehr ist sonst wär man ja nicht angehalten.
ich würds nie machen

MfG

wie schon gesagt wurde ist das halten auf dem Beschleunigungsstreifen nicht erlaubt!
Wenn man aber sich drauf stellt, weil man nicht auf die Autobahn auffahren kann ist es ein verkerhrsbedingtes halten und somit ein warten was also ERLAUBT!!!!!
Man muss halt immer zwischen halten und warten unterscheiden!!
Also nochmal kurz auf dem Beschleunigungsstreifen halten=NEIN aber warten=JA
Und man muss am ende des Beschleunigungsstreifens warten!! Die Standspur darf nicht benutzt werden zum Auffahren, die Fahrs. handeln hier eigentlich verkehrswidrig was aber auch zu verstehen ist eigentlich!!!

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Bongo


... wenn es nicht möglich ist, sich in den fließenden verkehr einzuordnen, ist es ausdrücklich erlaubt den standstreifen weiter zu befahren! ...

Und wenn da gar kein Standstreifen ist? Ich kenne solche Stellen! Muß man sich dann in Luft auflösen, weil man nicht anhalten "darf"?

Nee, nee. Wie meinen beiden Vorredner, äh - -schreiber schon sagten, äh - schrieben: Das Anhalten (ich meine im Sinne von Warten) muß schon erlaubt sein auf dem Beschleunigungsstreifen. Auch wenn sich die von Dir zitierten Stellen aus der StVO auf Anhieb anders anhören.

Zitat:

Original geschrieben von Lord_Bongo


... daher kann ich auch nicht nachvollziehen, warum er in diesem fall die volle schuld bekommen hat.
gruß,
marc

Ganz einfach: Der Vorausfahrende hat den Regeln entsprechend gehandelt. Da kann man sich noch so sehr wünschen, daß er doch besser weitergefahren wäre. ...

Eine andere Sache ist die mit dem nicht (mehr?) vorhandenen Führerschein. Das scheint bei der Schuldzuweisung für diesen Unfall nur (EDIT: falsches Wort "nicht" ersetzt) von geringer Relevanz (nur 10 % Teilschuld) zu sein. Aber dieser Verstoß wird sicherlich noch separat "abgearbeitet".

Schönen Grruß

Zitat:

Eine andere Sache ist die mit dem nicht (mehr?) vorhandenen Führerschein.

die ist für den Fall ja von gar keiner Relevanz. Jemand verstößt ja nicht automatisch stärker gegen die StVO, nur weil er keinen Führerschein besitzt. Vom Gericht wird in einer Schuldfrage doch das reale Verhalten bewertet.

Ist so, als wenn ein alkoholisierter Autofahrer automatisch die volle Schuld bekommt. Selbst dann, wenn man ihm bei Grün in die Seite fährt. Ist ja auch nicht richtig.

So jetzt nochmal zum Thema abgesenkten Bordstein. Nach langem hin und her mit den beiden Versicherungen und Fotos... ist erstmals ein kleines Ergebnis gekommen.

Der Rollerfahrer hat eine MINDESTSCHULD von 50% mit der großen Wahrscheinlichkeit der Vollschuld!!!

Zitat aus dem Schreiben:" Der Rollerfahrer trägt nach dem begutachten der Fotos vom Unfallort eine mindestschuld von 50% mit der großen wahrscheinlichkeit auf 100%, das allerdings erst nach weiteren Begutachten der Fotos und Unfallberichte festgestellt werden kann."

ich würde sagen zum Anwalt damit . Der Roller ist auf der falschen Seite gefahren ,da er von rechts kam .Oder der Radweg ist beitseitig befahrbar " Ausgeschildert "?

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