Voraussetzungen autonomes Fahren

BMW 5er G30

Ausgehend vom aktuellen 5er, der ja in Ansätzen ein paar Sachen ganz gut beherrscht aber oft auch aussteigt, fragt man sich, wie autonomes Fahren in Zukunft aussehen soll. Nur mit Kamera Erkennung funktioniert ja vieles nicht.
Meiner Meinung nach, muss da noch viel Infrastruktur geschaffen werden. Scheint der Politik nicht klar zu sein, aber das soll hier nicht das Thema werden.

Das aktuelle Grundproblem ist doch, dass Kameras permanent verdreckt sind und damit nicht richtig funktionieren. Dazu kommt, dass Schilder oft "merkwürdig" aufgestellt werden, zumindest nicht EDV gerecht.

1. Schildererkennung:
Es wäre doch sehr viel sinnvoller, statt sich auf Kameras zu verlassen, den von BMW bereits eingeschlagenen Weg, konsequent weiterzugehen und Tempolimits aus dem Navi zu beziehen. Ähnlich der zentralen Benzinpreisdatenbank, halt nur für Tempolimits.

2. Fahrbahnerkennung:
An vielen Stellen ist die Fahrbahnmarkierung schlicht nicht mehr vorhanden. Ausserorts technisch machbar wären z.B. Sender in den Leitpfosten am Strassenrand, auf Autobahnen in der Leitplanke. In den Städten müssten die in die Fahrbahn eingelassen werden. In Baustellen sowieso. Vielleicht kann man hier auch die Tempolimits hinterlegen.

3. Ampeln, Fussgängerüberwege
Auch hier müsste elektronisch das Auto vorgewarnt werden, so dass es bei Fehlern nicht direkt zum Unfall führt.

4. Kommunikation der Autos untereinander
Damit der Eine weiß, was der Andere gleich tun wird.

5. Parkplätze
Gehören in meinen Augen ohnehin elektronisch markiert, wäre auch Umweltschutz sowie Bequemlichkeit kombiniert, da Parkplatzsuchverkehr unterbleiben würde.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

1. Schildererkennung:
Es wäre doch sehr viel sinnvoller, statt sich auf Kameras zu verlassen, den von BMW bereits eingeschlagenen Weg, konsequent weiterzugehen und Tempolimits aus dem Navi zu beziehen.

Nur das Navis, selbst ganz neue, nicht immer die Geschwindigkeit anzeigen, die ausgeschildert ist. 😉

Ansonsten, alle fünf Punkte durch vorausschauendes Fahren problemlos mit dem analogen Denkkasten zw. den Ohren realisierbar.

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Testbetrieb San Francisco

Zitat:

@WalterE200-97 schrieb am 29. Januar 2023 um 19:22:17 Uhr:


Die "Fehlerquelle Mensch" wird über das zu programmierende System der Fahrzeugführung in den autonomen Betrieb von Fahrzeugen eingetragen.

Die derzeitige Haftungs- und Schuldfrage führt spätestens beim fahrerlosen Fahren (Level 5) zu einem Dilemma:

Nach geltender deutscher Rechtsprechung haftet im Falle, dass durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs "ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt" worden ist zuerst der Benutzer oder sein Halter.

Während des 61. Verkehrsgerichtstages, 25.-27.01.2023 in Goslar, befasste sich der Arbeitskreis III mit dem Thema

"KI-Haftung im Straßenverkehr / Haftung beim autonomen Fahren".

Ergebnis in Kurzfassung:

Zitat:

Eine Halterhaftung wird weiter priorisiert und soll erst dann in den Hintergrund treten, wenn eine Gefahr praktisch alleine vom Kfz ausgeht und man dann zur reinen Hersteller-Produkthaftung übergehen könne.

Herausgekommen ist nach zweitägiger Beratung folgende Resolution an den Gesetzgeber:

Zitat:

1. Die in Deutschland geltende Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters ist technikneutral und erfasst daher sowohl konventionell als auch durch KI gesteuerte Kraftfahrzeuge.

Deshalb ist der zunehmende Betrieb autonomer Kraftfahrzeuge kein Anlass, die bewährte Halterhaftung aufzugeben oder zu ändern.

Sie sollte vielmehr zum Schutz des Geschädigten unbedingt beibehalten werden, der so auf einfachem Weg den Halter des gegnerischen Kraftfahrzeugs und dessen Pflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann.

Die von der EU-Kommission in Aussicht genommene Richtlinie über KI-Haftung wird für die deutsche Verkehrsunfallhaftung keine Bedeutung erlangen.

2. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie an digitale Produkte wird grundsätzlich unterstützt:
Je mehr Einfluss der Hersteller auf die Steuerung des Kraftfahrzeugs gewinnt, desto stärker rückt die Produkthaftung als Regressinstrument des Kfz-Haftpflichtversicherers in den Fokus.

Denn nicht mehr Fahrfehler, sondern vor allem Produktfehler des Kraftfahrzeugs werden dann Ursache von Unfällen sein.

3. Es wird empfohlen, den Anwendungsbereich der Produkthaftung so zu erweitern, dass auch beruflich genutzte Gegenstände einbezogen und Unternehmen als Geschädigte anerkannt werden.

4. Wenn sich in ferner Zukunft autonome Kraftfahrzeuge im Verkehr durchgesetzt haben und Unfälle so selten geworden sind, dass die vom Kraftfahrzeug ausgehende Gefahr keine Halterhaftung mehr rechtfertigt, wird man einen gesetzlichen Übergang von der Halterhaftung zur Produkthaftung des Herstellers überlegen können.

Die Realisierung dieser Produkthaftung darf dann für den Geschädigten nicht schwieriger als bei der heutigen Halterhaftung sein.

Bei einer Produkthaftung wird man als Geschädigter wohl oft leer ausgehen, weil die Hersteller teure Premium Anwälte beschäftigen können, an die man als normaler Bürger nie ran kommt.

Anwälte hin oder her.
Seit Level 3 ist der Unfalldatenspeicher vorgeschrieben, da braucht es keine Premium Anwälte mehr.

Wenn das ACC defekt ist, es kommt zum Unfall, und das System hat in den einscheidenen Sekunden keinen Fehler gesetzt, ist die Haftung nicht beim Halter.

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Vielleicht doch, weil man die Unfalldaten aus dem Speicher ja auch erst richtig interpretieren muss.

Das kann in Zukunft jeder CahtGPT oder andere openAI Systeme.

die Resolution spricht nicht ohne Grund von "ferner Zukunft" , wenn sich autonome Kraftfahrzeuge im Verkehr durchgesetzt haben

für so eine Haftung würden ja auch wieder Versicherer eintreten müssen - kaum ein Hersteller wird das in Eigenregie machen wollen;

und wie deren Gebahren bei der Regulierung von Schäden ist, kann man ja im Nachbarforum lesen; es besteht also die Gefahr, dass bei Haftungsfragen "Man vs. Machine" der vermeintlich neutralen Maschine mehr geglaubt wird, um auch berechtigte Ansprüche abzuwehren....

denn Versicherung agieren halt genau so

: Wollen sie ein Spiel spielen ?
: Thermonuklearer Weltkrieg !

Nein, "der Maschine" wird nicht mehr "geglaubt", denn "die Maschine" fertigt im Falle eines Falles Aufzeichnungen an, anhand derer dann beurteilt werden kann, wie es zu einer entsprechenden Reaktion kam.
Nun kann man natürlich diese Aufzeichnungen in Zweifel ziehen, aber ich denke, daß hier gesetzliche Vorgaben installiert werden, gegen die zu verstoßen für den Hersteller erhebliche Probleme nach auch ziehen wird.

Auch jetzt schon kommen die Aufzeichnungen einer DaschCam oder eines Unfalldatenspeichers ja auch gegen den Aufzeichner verwendet werden...

Klar ist, dass der Hersteller hier schwere Geschütze auffahren wird, den ein Fehler, den "die Maschine"macht wäre ja prinzipbedingt systematisch...

Andererseits wäre eine unterlassene Aufforderung an den Fahrer, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, ja auch ein Fehler des Herstellers...

Das wird noch ein heißes Thema werden.
Ein Auto was autonom fährt, wird auch für den Fehler den es macht gradestehen müssen. Ist aber der Fahrgast mit eingebunden, zB er muss übernehmen wenn die "Maschine" einen Fehler macht, kann der Fahrer belastet werden.

Die Hersteller werden alles daran legen, so eine Klausel in das FZ mit einzubauen. Sonst kann das ein Fass ohne Boden werden.

Gruß Jörg.

Zitat:

@flex-didi schrieb am 3. Februar 2023 um 08:02:55 Uhr:


: Wollen sie ein Spiel spielen ?
: Thermonuklearer Weltkrieg !

hieß es nicht "weltweiter thermonuklearer Krieg"? Wie lang ist das her ...

haha. test bestanden 😉

PS: 1983 !

Aber an diesen Film habe ich dieser Tage auch erst gedacht als ich mit unserer 11-jährigen diskutiert habe darüber, wie glaubhaft so gewisse Dinge sind die man auf dem Bildschirm sieht ...

Zitat:

@Elderian schrieb am 3. Februar 2023 um 09:00:25 Uhr:


Nein, "der Maschine" wird nicht mehr "geglaubt", denn "die Maschine" fertigt im Falle eines Falles Aufzeichnungen an, anhand derer dann beurteilt werden kann, wie es zu einer entsprechenden Reaktion kam.
.....

Versicherer interessieren sich v.a. dafür, wie man Ansprüche geschmeidig abwehren kann und werden Daten sicher nie zu Ihren Ungunsten auslegen - nicht die Aufzeichnungen sind das Problem, sondern deren Beurteilung....

Zitat:

Klar ist, dass der Hersteller hier schwere Geschütze auffahren wird, den ein Fehler, den "die Maschine"macht wäre ja prinzipbedingt systematisch...

Andererseits wäre eine unterlassene Aufforderung an den Fahrer, die Kontrolle über das Fahrzeug wieder zu übernehmen, ja auch ein Fehler des Herstellers...

deshalb wird der Hersteller den Versicherer vorschalten und im Sinne einer "gut organisierten Verantwortungslosigkeit" handeln, damit er nicht verliert;

sollte es für den Hersteller mal eng werden, vergleicht man sich halt, um ein Grundsatzurteil zu vermeiden;

so läuft das üblicherweise, deshalb gehe ich von so einer Strategie aus, plus Lobbyarbeit und ggf. Gesetzesänderungen......

Level-4-Taxi: Waymo schafft das weltweit größte autonome Fahrgebiet

https://www.computerbase.de/.../

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