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mit nicht zugelassenen Hänger fahren

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 9:42

Heute morgen beim Frühstück kam mir folgende frage:

Darf ich mit einem nicht zugelassenen Hänger herumfahren?

Ok steuerlich ist das natürlich ein Problem, das stimmt. Aber versichert wäre der Hänger ja über das ziehende Fahrzeug, da er ja angehängt ist, solange ich den Hänger nicht an den Straßenrand stelle.

Also praktischer Anwendungsfall wäre jetzt z.B. ich kaufe einen Anhänger und muss mit dem nen paar 100km fahren, um den zuzulassen.

Beste Antwort im Thema

Die Frage "mit nicht zugelassenen Hänger fahren" ist in sich widersprüchlich.

Zulassung ist die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Wenn ein Hänger nicht zugelassen ist und somit am Strassenverkehr nicht teilnehmen darf, wie kommt man dann auf die Idee zu fragen, ob mit diesem Hänger auf der Strasse gefahren werden darf.

 

Vergleichbare unsinnige Frage ist: Darf man in einer Einbahnstrasse in beide Richtungen fahren?

 

O.

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Original geschrieben von querys

 

Darf ich mit einem nicht zugelassenen Hänger herumfahren?

Nein.

 

Aber versichert wäre der Hänger ja über das ziehende Fahrzeug, da er ja angehängt ist, solange ich den Hänger nicht an den Straßenrand stelle.

Falsch. Der Anhänger muß seperat versichert werden .

Also praktischer Anwendungsfall wäre jetzt z.B. ich kaufe einen Anhänger und muss mit dem nen paar 100km fahren, um den zuzulassen.

Geht nur mit Überführungskennzeichen.

 

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 10:01

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Falsch. Der Anhänger muß seperat versichert werden .

Aber nur wenn ich den abstelle, sobald ich den Hänger an einem Zugfahrzeug habe, ist der über die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges versichert.

 

 

am 11. Mai 2010 um 10:06

Zitat:

Original geschrieben von querys

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

 

Falsch. Der Anhänger muß seperat versichert werden .

Aber nur wenn ich den abstelle, sobald ich den Hänger an einem Zugfahrzeug habe, ist der über die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges versichert.

Ja, trotzdem verstösst Du gegen das PVG (§1).

Zulassung eines "entfernten" Anhängers funktioniert wie beim Auto - Kennzeichen vorab besorgen und am Ort anschrauben.

Amen

Zitat:

Original geschrieben von querys

Aber nur wenn ich den abstelle, sobald ich den Hänger an einem Zugfahrzeug habe, ist der über die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges versichert.

Mag ja so sein - ist aber nur interessant, wer wann zahlen muss. Es ändert aber nichts daran, dass er zugelassen und versichert sein muss.

am 11. Mai 2010 um 10:11

Zitat:

Original geschrieben von querys

Heute morgen beim Frühstück kam mir folgende frage:

Darf ich mit einem nicht zugelassenen Hänger herumfahren?

Ok steuerlich ist das natürlich ein Problem, das stimmt. Aber versichert wäre der Hänger ja über das ziehende Fahrzeug, da er ja angehängt ist, solange ich den Hänger nicht an den Straßenrand stelle.

Also praktischer Anwendungsfall wäre jetzt z.B. ich kaufe einen Anhänger und muss mit dem nen paar 100km fahren, um den zuzulassen.

Zur Zulassungsstelle darfst Du fahren, solltest aber Dir dort vielleicht einen Termin besorgen, als Alibi.

Bin mal ohne TÜV zum TÜV gefahren, um neuen TÜV zu bekommen und prompt haben mich die grünen rausgezogen.

Musste zwar nichts zahlen, weil sie mir geglaubt haben, aber besser sei, so haben sie gemeint, wenn man sich dort schon angemeldet hat, um eben ein glaubhaftes Alibi zu haben.

Wichtig, Doppelkarte mit sich führen und eben nicht gerade am Sonntag damit herumkutschieren, weil Dir eben dann keiner glaubt, dass Du gerade zur Zulassungsstelle fährst, weil die ja bekanntereweise am Sonntag nicht geöffnet haben. ;):D

Markus

am 11. Mai 2010 um 11:38

Zitat:

Original geschrieben von querys

Also praktischer Anwendungsfall wäre jetzt z.B. ich kaufe einen Anhänger und muss mit dem nen paar 100km fahren, um den zuzulassen.

Dafür gibt es rote oder gelbe Nummernschilder.

Dein Hänger hat ja auch ein eigenes Nummernschild und nicht das vom Ziehenden Fahrzeug.

Es ist nunmal so geregelt, das du eine eigene Versicherung brauchst. Wenn du einen Unfall hast, bei dem der Anhänger eine Rolle spielt, dann wird wohl die Versicherung von deinem Fahrzeug sagen: Das Nummernschild ist bei uns weder Registriert noch Versichert.

Zitat:

Original geschrieben von Cuberino

Wenn du einen Unfall hast, bei dem der Anhänger eine Rolle spielt, dann wird wohl die Versicherung von deinem Fahrzeug sagen: Das Nummernschild ist bei uns weder Registriert noch Versichert.

Was denn eine Straftat wäre, nur so als Tip.

mal eine Frage an den TE, wenn dir der Hänger abreißt und dann durch die Gegend schlendert und ein Kind umhaut und danach noch in parkende Autos donnert, glaubst du das deckt deine Versicherung vom Zugfahrzeug mit ab?

Zitat:

Original geschrieben von markusbre

Zur Zulassungsstelle darfst Du fahren, solltest aber Dir dort vielleicht einen Termin besorgen, als Alibi.

Um Gottes Willen Nein!!!!!

Darfst du eben nicht. Du darfst mit einem entstempelten Kennzeichen welches mal zu dem entsprechenden Fahrzeug gehörte zur Zulassung fahren aber nicht ohne oder mit einem anderem :eek:

Grün/Blau interessiert es auch ganz gewiss nicht wenn du eine Deckungskarte dabei hast, denn den Anhänger muss man ja nicht zur Zulassungsstelle mitbringen zum Anmelden (die sind nicht so blöde wie manche hoffen)

Die Frage "mit nicht zugelassenen Hänger fahren" ist in sich widersprüchlich.

Zulassung ist die Erlaubnis zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr. Wenn ein Hänger nicht zugelassen ist und somit am Strassenverkehr nicht teilnehmen darf, wie kommt man dann auf die Idee zu fragen, ob mit diesem Hänger auf der Strasse gefahren werden darf.

 

Vergleichbare unsinnige Frage ist: Darf man in einer Einbahnstrasse in beide Richtungen fahren?

 

O.

Themenstarteram 11. Mai 2010 um 16:46

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

mal eine Frage an den TE, wenn dir der Hänger abreißt und dann durch die Gegend schlendert und ein Kind umhaut und danach noch in parkende Autos donnert, glaubst du das deckt deine Versicherung vom Zugfahrzeug mit ab?

So habe ich es zumindest gelernt. Wobei es sich dabei natürlich um einen regulär angemeldeten Anhänger handelt.

Es handelte sich von mir lediglich um eine theoretische Frage, ich persönlich würde nicht mit dem nicht angemeldeten Hänger herumfahren. Hab mir damals sogar nen Bein ausgerissen, um den blöden Brief zu bekommen, damit ich mit dem Ding nach Hause gondeln konnte.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher

Du darfst mit einem entstempelten Kennzeichen welches mal zu dem entsprechenden Fahrzeug gehörte zur Zulassung fahren

Falsch.

Kennzeichen sind nicht mehr "gesperrt", sondern sofort am nächsten Tag frei verfügbar, somit kann das ehemalige Kennzeichen schon lange vergeben sein.

Das war früher mal so, wo zwischen "vorübergehend" und "endgültig" unterscheiden wurde und bei "vorübergehend" das Kennzeichen 18 Monate gesperrt bliebt. Gibt es nicht mehr, heute ist das eine "Außerbetriebsetzung" und das Kennzeichen sofort wieder frei.

 

Zitat:

aber nicht ohne oder mit einem anderem

Grün/Blau interessiert es auch ganz gewiss nicht wenn du eine Deckungskarte dabei hast, ...

Ohne nicht, aber mit einem anderen Kennzeichen und einer Deckungskarte schon:

Am Tage der Zulassung darf man mit einem zugewiesenem Kennzeichen sämtliche Fahrten, die direkt mit der Zulassung in Zusammenhang stehen, auf direktem Wege fahren.

- zugewiesen

ist nicht reserviert, bei der Zulassungsstelle anrufen und sich von einem Sachbearbeiter ein Kennzeichen direkt zuweisen lassen, Kennzeichen anfertigen lassen (kein Pappschild, muss ein "richtiges" Kennzeichen sein) und dann und dann dieses ungestempelte Kennzeichen korrekt anbauen,

 

- direkt mit der Zulassung in Zusammenhang stehen

das wäre zB. zu einer Prüfstelle für eine notwendige HU und dann weiter zur Zulassungsstelle

- auf direktem Wege

mal kurz bei Aldi rein, weil es auf dem Wege liegt, ist nicht

Weiterhin auch noch

- mit einer Versicherungsbestätigung, mit der derartige Fahrten abgedeckt sind, bekommt man zB. per Mail oder Fax von der Versicherung

- ausschließlich in dem Zulassungsbereich, in dem das Fahrzeug auch zugelassen wird und den direkt daran angrenzenden Zulassungsbereichen

Eine Überführungsfahrt vom Verkäufer zur Zulassungsstelle ist möglich, allerdings in diesem Fall hier nicht, weil bei 300 Kilometer Entfernung die Grenzen des benachbarten Zulassungsbereiches deutlich überschritten sein dürften.

 

Umgekehrt, bei einer Außerbetriebssetzung (ehemals Abmeldung) geht das natürlich auch:

Mit dem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Haus, zum Käufer oder auch zum Schrottplatz.

Statt Versicherungsbestätigung ist die Außerbtriebsetzungsbestätigung dann mit zu führen, aber ansonsten auch unter Einhaltung der Bedingungen für die Strecke und den Fahrbereich, allerdings zeitlich bis maximal 24 Uhr begrenzt.

auch gut, aber wichtig dabei ist das ZUGEWIESENE KENNZEICHEN und nicht irgendeines oder garkeines

Aber nur wenn ich den abstelle, sobald ich den Hänger an einem Zugfahrzeug habe, ist der über die Haftpflicht des ziehenden Fahrzeuges versichert.

 

Welches Fahrzeug denn bitte? Ich habe vier Autos, drei mit Schweinehaken, welches (oder besser Versicherung) haftet denn dann? Du brauchst KH (= HaftPLICHTversicherung). Was ist denn da dran so schwer? Hast du keine VS, keinen Schutz.

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