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Von Mercedes regelrecht betrogen worden! Wer kommt an die Reparaturhistorie ran?

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 9. Oktober 2015 um 6:43

Hallo Community,

es geht um die Frage, ob jemand außerhalb des MB-Konzerns Zugriff auf die komplette Fahrzeughistorie (GLK 220 cdi 4Matic BE, Bj. 2009) hat, also irgendwie auf welchem Weg auch immer mehr an Informationen beschaffen kann, als es der el. Servicebericht ausspuckt.

Gerne auch PN an dirk-hahn@onlinehome.de

Greetz

Dirk

 

Beste Antwort im Thema

...hpad hat es sehr gut beschrieben - wenn du das nicht kapierst, dann verstehst du es auch nicht wenn du es erklärt bekommst.

Damit bin ich raus hier; ist mir zu doof.

tiny

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Themenstarteram 12. November 2015 um 10:49

Ich habe im Rahmen meiner Recherche einen Datenbankauszug auf privatem Wege mit Hilfe dieses Forums erhalten. Aus diesem geht aber über die Angaben im digitalen Servicebooklet hinaus nur das hervor, was MB auf eigene Kosten an der Karre gemacht hat (Injektoren, Scheibe abgedichtet, Türen und Scheuerleisten nachgearbeitet, Zylinderkopfhaube erneuert, ...) Die Karre war demnach ziemlich oft an der Box - soviel zum Thema "das Beste oder Nichts".

Da den Unfallschaden die Kasko des Leasingnehmers gezahlt hat, steht davon in der Datenbank nix drin.

Evtl. hat das seinerzeit damit beauftragte MB-Autohaus diesbezügliche Unterlagen, die müssen ja IHre Belege auch zehn Jahre aufheben (Buchhaltung), werden die natürlich Dritten gegenüber nicht zugänglich machen.

Wenn es irgendwo elektronisch noch weitergehende Informationen gibt, dann kann sich MB nicht hinter dem Datenschutz verstecken, man kann diese Daten anonymisiert ohne personenbezogene Angaben machen zu müssen, vom System abfragen. Offensichtlich möchte man das aber nicht. Wie ich finde, ist das nicht die Transparenz, die Mercedes im Rahmen der Jungen Sterne suggeriert.

Frage war und ist jedoch: wurde die Information über einen Unfallschaden bis zu dem Gebrauchtwagenverkäufer weitergegeben, wusste er davon und hat mich schlicht belogen (was ich vermute, weil er was von einem beilackierten Lackschaden gefaselt hat, was ich aber ebensowenig beweisen kann, da kein Zeuge des Gesprächs), hätte er es wissen können, müssen, ... ?

Sind die Prozesse bei Mercedes so aufgestellt, dass derlei Informationen zwingend gesammelt und mit den Wagendaten abgelegt werden, damit bei einer Weiterveräußerung über MB alles transparent und nachvollziehbar ist?

Wohl eher nein.

Daher rühmt sich MB bei den Jungen Sternen mit Extraleistungen, die nicht oder nicht im angepriesenen Umfang erbracht werden.

Im Gegenteil verhält sich MB beim Gebrauchtwagenverkauf nicht besser, als jeder andere Händler auch, gefühlt aber eher schlechter, weil man mehr verspricht, als man zu halten bereit und / oder in der Lage ist.

Seriös finde ich das nicht und habe für mich daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen.

P. S. ich glaube auch nicht, dass andere Hersteller, die ähnliche Kampagnen mit den Leasingrückläufern fahren, auch nur ein Jota besser sind.

Zitat:

@redskin1 schrieb am 12. November 2015 um 11:49:46 Uhr:

 

Frage war und ist jedoch: wurde die Information über einen Unfallschaden bis zu dem Gebrauchtwagenverkäufer weitergegeben, wusste er davon und hat mich schlicht belogen (was ich vermute, weil er was von einem beilackierten Lackschaden gefaselt hat, was ich aber ebensowenig beweisen kann, da kein Zeuge des Gesprächs), hätte er es wissen können, müssen, ... ?

Sind die Prozesse bei Mercedes so aufgestellt, dass derlei Informationen zwingend gesammelt und mit den Wagendaten abgelegt werden, damit bei einer Weiterveräußerung über MB alles transparent und nachvollziehbar ist?

Wohl eher nein.

Daher rühmt sich MB bei den Jungen Sternen mit Extraleistungen, die nicht oder nicht im angepriesenen Umfang erbracht werden.

Im Gegenteil verhält sich MB beim Gebrauchtwagenverkauf nicht besser, als jeder andere Händler auch, gefühlt aber eher schlechter, weil man mehr verspricht, als man zu halten bereit und / oder in der Lage ist.

Seriös finde ich das nicht und habe für mich daraus die entsprechenden Schlussfolgerungen gezogen.

Nach allem, was mir dazu aus der Rechtsprechung bekannt ist, ist es vollkommen unerheblich, ob der gewerbliche Autoverkäufer vom Unfallschaden wusste oder nicht, dazu ist ER der Fachmann, der sich VOR dem Verkauf vom Zustand des Verkaufsobjektes überzeugen muss, dafür steht er gerade.

Wichtig ist allein, ob im Kaufvertrag und in der Verkaufsannonce die Unfallfreiheit zugesagt wurde oder nicht.

Wurde sie zugesagt, so könnte man den Kaufvertrag anfechten, ansonsten, wenn die Unfallfreiheit nicht zugesagt wurde, eher nicht.

Dazu empfehle ich jedoch dringend, eine Fachanwalt zu konsultieren, der sich mit Vertragsrecht auskennt, eine wirklich ernst zu nehmende Rechtsberatung im Einzelfall KANN und darf hier nicht erfolgen!

 

Wenn diese Unfallinstandsetzung nicht in einer Mercedes-Werkstatt erfolgte, kann man jedoch diesem Hersteller Mercedes dieses Nichtwissen über die erfolgte Unfallreparatur nicht vorwerfen, insofern sind pauschale Angriffe auf das "System" bei Mercedes ungerechtfertigt.

Es kann ja durchaus sein, dass der Leasingnehmer die Reparatur in einem Karosseriefachbetrieb hat durchführen lassen, entweder weil das Kosten gespart hat oder -eher wahrscheinlich- seine Versicherung einen Nachlass gewährt, wenn man solche Reparaturen nur in Werkstätten durchführen lässt, die von dieser Versicherung benannt werden.

Daran ist doch nichts Verwerfliches, denn diese Betriebe arbeiten in aller Regel sehr gut, auch wenn sie nicht den Mercedes-Stern tragen. Übrigens geben viele Werkstätten ihre Unfallinstandsetzungsaufträge auch an eben diese Spezialbetriebe weiter und schlagen einfach einen Prozentsatz X auf deren Rechnung auf, fertig. Machen auch Mercedes-Betriebe so, habe ich selbst mal erlebt. Dann kann ich den Schaden ja auch direkt dahin bringen, warum den Umweg über die Mercedes-Werkstatt?

Seriös war das nicht, was dir passiert ist, da stimme ich zu. Allerdings darf man nicht den Fehler machen, das nun zu verallgemeinern, 99,9 % aller sonstigen "Jungen Sterne" sind auch wirklich seriöse Angebote, meiner war auch einer, war sehr zufrieden damit.

 

Grüße

Udo

Jetzt muss ich doch mal eine Frage an die Experten hier richten:

Ist es einer MB-Werkstatt und dem dortigen, Fzg-spezifisch bestens geschultem Fachpersonal tatsächlich nicht möglich, einen Unfallwagen von einem Unfallfreien zu unterscheiden ?

Lässt sich der werksseitige Originalzustand tatsächlich völlig unterschiedslos rekonstruieren, so dass KEINERLEI Reparaturspuren mehr erkennbar sind ?

Ist das wirklich so ?

Und bitte nur Antworten von Experten, denn Mutmaßungen kann jeder anstellen.

Also bitte ..... ??

Themenstarteram 14. November 2015 um 21:59

Hallo Udo,

bitte zunächst mal lesen, dann posten. Mindestens einmal habe ich explizit dargelegt, dass das fragliche Fahrzeug durchgängig in Händen von Mercedes war, auch der Unfallschaden wurde von MB in derselben Werkstatt repariert, die das Auto auch sonst betreut hat.

Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert. MB verwendet in der verbindlichen Fahrzeugbestellung die Klausel, dass nach den Angaben des Vorbesitzers das Fahrzeug keinen Unfall gehabt hat.

Rein äußerlich sieht man von der Reparatur nichts. Es wurde ein demolierter Achsträger, der Kühler, Klimakühler und die Frontschürze erneuert. Schadenssumme knappe 6.500,-€

Erst wenn man den Unterschutz abnimmt, kann man erkennen, dass der Achsträger und der Stabi im Vergleich ein wenig zu neu und zu sauber sind. Ein Gebrauchtwagenhändler muss ein ansonsten tip top da stehendes Fahrzeug nicht zerlegen, es reicht der einfache Augenschein, um seiner Pflicht genüge zu tun.

Ich habe einen wie ich meine guten Anwalt konsultiert und mir bei einem befreundeten pensionierten Bundesrichter Rat geholt. Ich habe an deren fachlicher Eignung zum Thema nicht den leisesten Zweifel.

Angesichts der anhand der Reparaturrechnung zu erwartenden Wertminderung von ca 1.000,-€ hat weder meine Rechtsschutzversicherung noch mein Anwalt große Lust auf Streiten, da die Beweislast, dass der Verkäufer wider besseres Wissens gehandelt und mir den Unfallschaden vorsätzlich verschwiegen hat, allein bei mir liegt. Hat er es auch nur grob fahrlässig getan, wäre die Sache nach den weiteren Vertragsbedingungen von MB verjährt (warum wohl schreiben die das wohl ins Kleingedruckte, hä?).

Deswegen habe ich hier (und ich wiederhole das auch gern noch mal, falls es jetzt wieder niemand liest) ausdrücklich NICHT nach RECHTSBERATUNG gefragt, sondern wollte wissen, wie die Dokumentation im Hause MB läuft.

Nicht mehr und nicht weniger.

Das Thema kann von meiner Seite aus an dieser Stelle gern geschlossen werden.

Sind denn die Fragen bez. Dokumentation bei MB beantwortet? Wenn nein, dann sollte das Thema offenbleiben, und wir uns auf die Fragestellung fokussieren.

Themenstarteram 15. November 2015 um 8:12

Hallo,

jein, die Fragen konnten nicht abschließend geklärt werden.

Ich habe verstanden dass:

  • es das digitale Serviceheft gibt (zur Kundeninformation über ausgeführte Services)
  • in EVA zum Fahrzeug Datenbestand vorhanden ist, in dem über das DSB hinaus, die hausinternen (von MB veranlassten oder bezahlten) Arbeiten am Fahrzeug (Injektoren getauscht, Garantie - Kulanzsachen) abgelegt sind.
  • das MB-Autohaus intern noch weitere Daten speichert.
  • zu Punkt zwei und drei werden wg. "Datenschutz" keine Auskünfte an Dritte abgegeben.

unklar ist immer noch:

  • wie ist der Ablauf, wenn eine MB-Vertretung einen Wagen least, diesen im Service betreut, nach dem Leasing zurücknimmt?
  • Welche Daten, Dokumente etc. sollen / müssen nach den Verfahren bei MB in diesen Prozessen weiter gegeben werden?
  • Wie kann es sein, dass an einem Leasingfahrzeug, dass durchgängig in den Händen von MB war, ein erhblicher Unfallschaden unbekannt geblieben sein soll?

Juristisch gesehen, sind an dem Deal 3 voneinander unabhängige Firmen beteiligt gewesen:

  • Das Autohaus, wo der Vorbesitzer den Wagen geleast hat.
  • Die Mercedes Bank
  • Die Mercedes Niederlassung, die mir den Wagen weiterverkauft hat.

Letztere will weder von der MB-Bank noch vom MB- Autohaus (welches zum Verbund der MB-Niederlassung gehört, kaufmännisch jedoch selbständig ist), erfahren haben, dass hier ein Schaden vorlag.

Zu den offenen Punkten müsste Detektivarbeit geleistet werden. Dafür bin ich persönlich jedoch weniger geeignet.

Daher bleiben die Fragen dazu wohl mehr oder weniger offen, da sich bisher niemand verbindlich dazu äußern konnte / mochte, sondern jeweils Vermutungen und Wissen in unterschiedlicher Ausprägung gepostet wurde.

Lediglich ein User hat mir auf privatem Wege Einblick in die Daten des EVA gegeben, diese haben in der Sache aber leider nichts vorwärts gebracht. Danke trotzdem!!

Wie schon zuvor beschrieben, ist unter den gegebenen Umständen die Sache für mich erledigt.

Ich werde - vor die Alternative das Beste oder Nichts gestellt - künftig in Richtung NICHTS optieren, das kostet dann nichts, ruiniert mir meine Laune nicht und verdirbt mit den Spaß am Autofahren nicht noch weiter. ?

Greetz

Dirk

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