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Von Mercedes regelrecht betrogen worden! Wer kommt an die Reparaturhistorie ran?

Mercedes GLK X204
Themenstarteram 9. Oktober 2015 um 6:43

Hallo Community,

es geht um die Frage, ob jemand außerhalb des MB-Konzerns Zugriff auf die komplette Fahrzeughistorie (GLK 220 cdi 4Matic BE, Bj. 2009) hat, also irgendwie auf welchem Weg auch immer mehr an Informationen beschaffen kann, als es der el. Servicebericht ausspuckt.

Gerne auch PN an dirk-hahn@onlinehome.de

Greetz

Dirk

 

Beste Antwort im Thema

...hpad hat es sehr gut beschrieben - wenn du das nicht kapierst, dann verstehst du es auch nicht wenn du es erklärt bekommst.

Damit bin ich raus hier; ist mir zu doof.

tiny

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Zitat:

@redskin1 schrieb am 9. Oktober 2015 um 08:43:30 Uhr:

Hallo Community,

es geht um die Frage, ob jemand außerhalb des MB-Konzerns Zugriff auf die komplette Fahrzeughistorie (GLK 220 cdi 4Matic BE, Bj. 2009) hat, also irgendwie auf welchem Weg auch immer mehr an Informationen beschaffen kann, als es der el. Servicebericht ausspuckt.

Gerne auch PN an dirk-hahn@onlinehome.de

Greetz

Dirk

Das würde mich auch sehr interessieren. Falls es klappt, danke im Voraus.

Gruß flasch_flens

am 9. Oktober 2015 um 15:04

Hallo, also ich meine das in der MB Fahrzeughistorie doch nur das gespeichert werden kann, was auch bei MB gemacht wurde: Also z.B. nicht irgendwelche (Unfall-?) Reparaturen in einer Fremdwerkstatt! Oder private Basteleien. Evtl. teilt uns der TS noch mit um was es genau geht und ob er wirklich von Mercedes betrogen wurde?

Zitat:

@redskin1 schrieb am 9. Oktober 2015 um 08:43:30 Uhr:

Hallo Community,

es geht um die Frage, ob jemand außerhalb des MB-Konzerns Zugriff auf die komplette Fahrzeughistorie (GLK 220 cdi 4Matic BE, Bj. 2009) hat, also irgendwie auf welchem Weg auch immer mehr an Informationen beschaffen kann, als es der el. Servicebericht ausspuckt.

Gerne auch PN an dirk-hahn@onlinehome.de

Greetz

Dirk

Inwiefern fühlst du dich denn durch Mercedes betrogen? Meinst du, man hat dir etwas wichtiges verschwiegen? Unfall? Austauschmotor? Vorherige Probleme, die nie gelöst wurden?

Auf diesem Wege wirst du da kaum weiterkommen, wenn an deinen Vermutungen was dran sein sollte, mein Tipp: Suche einen guten Anwalt auf, der sich mit solchen Dingen auskennt, trage ihm deinen Verdacht vor, der wird dich besser beraten, als wir das von hier aus könnten, auch hat der ganz andere Möglichkeiten, beispielsweise kann er um Akteneinsicht zu bitten. Oder er wird erst mal einen Gutachter einschalten, der deine Vermutungen bekräftigt oder auch entkräftet.

 

Grüße

Udo

Hallo Dirk,

 

Schick mir mal eine PN an mich.

 

DANKE

Zitat:

@kroto1313 schrieb am 10. Oktober 2015 um 21:27:20 Uhr:

Hallo Dirk,

 

Schick mir mal eine PN an mich.

 

DANKE

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 7:30

Hallo Community,

zu den Details:

Mercedes verleast ein Auto an einen Gewerbetreibenden, dessen Mitarbeiter hat einen Unfall, bei dem das Auto erheblich beschädigt wird. Dieser Kaskoschaden wird bei demselben Mercedeshaus, wo der Unternehmer das Auto geleast hatte für ca 6.400,-€ repariert (Beleg liegt mir mittlerweile vor). Bei Leasingende gibt der Unternehmer das Auto beim gleichen Mercedeshaus retour. Ich kaufe von Mercedes einen jungen Stern (dieses Auto) und Mercedes sichert mir zu, dass nach dem Kenntnisstand von Mercedes das Auto u.a. unfallfrei (lt. Vorbesitzer) sei (Standardklausel).

Anlässlich eines Beweissicherungsverfahrens zu Ölundichtigkeiten am Motor stellt sich heraus, das die Ölwanne beschädigt und pfuschmäßig geflickt wurde.

Auf meine Nachfrage gab der Gewerbetreibende Leasingkunde den Unfallschaden sofort zu und hat mir auch den Beleg überlassen.

Mein Anwalt ist der Ansicht, dass ich moralisch gesehen beschissen worden bin, juristisch gesehen aber keine Chance habe, weil es sich bei den o. g. "Mercedessen" um jeweils rechtlich selbständige Unternehmen handelt und ich nur dasjenige verklagen kann, welches mir den Karren untergejubelt hat. Da stehen die Erfolgsaussichten schlecht, es sei denn, ich kann beweisen, dass auch dieses Unternehmen von der Unfallreparatur bei Mercedes wusste.

Ich hoffe, damit ist die Sache hinreichend erklärt und jemand hat die Möglichkeit, in den Daten von Mercedes zu recherchieren.

Greetz

Dirk

am 12. Oktober 2015 um 7:51

Da du ja bereits einen Anwalt mit der Sache beauftragt hast, werden Ratschläge vom Forum hier wenig hilfreich sein, auch hat dein Anwalt ja ganz andere Möglichkeiten, sich spätestens bei Gericht Akteneinsicht in die offizielle Historie bei Mercedes zu beschaffen.

Dennoch meine Anmerkungen dazu:

Du bist meiner Ansicht nach in diesem Fall wirklich getäuscht worden, denn das Auto WAR ein Unfallwagen, das dir als unfallfrei verkauft wurde. Dabei spielt es doch keine Rolle, in welchem Mercedes-Betrieb diese Reparatur erfolgte, sofern ein professioneller Händler ein Auto anbietet und bestimmte Eigenschaften wie z. B. die Unfallfreiheit zusichert, MUSS dieser Händler dafür gerade stehen, denn ER ist der Profi, der den Sachverstand hat, um das beurteilen zu können.

Da du im Besitz der Reparaturrechnung bist, ist die Beweislage doch glasklar, was willst du da noch mit auf krummen Wegen erlangten internen Daten von Mercedes?

In diesem Fall kann ich deinen Anwalt nicht verstehen, die Erfolgsaussichten sind doch hervorragend für dich, dass nicht nur eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages erreicht werden kann, sondern auch noch eine Entschädigungszahlung dabei herausspringt. Und alles VOR der Eröffnung der Hauptverhandlung, weil kein Autohaus gerne wegen Betruges verurteilt werden möchte, das kommt weder bei der lokalen Presse noch bei den Kunden und schon gar nicht beim Autohersteller besonders gut.

Grüße

Udo

kannn ich mich nur anschliessen - es müssen alle Unfallschäden die über einen normalen kleinen Blechschaden (Parkrempler) hinausgehen angegeben werden, egal wer das Teil verkauft!

Mit den Gewerbetreibenden hat nur was bei der Garantie/Gewährleistung was zu tun.

Verstehe aber auch nicht warum MB den als unfallfrei verhökert..... die wissen doch genau was da dran hängt.

m-race

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 10:06

Tja Leute,

genau darum geht es hier: Mercedes ist nicht Mercedes: Jeder der genannten Mercedesse ist ein rechtlich selbständiges Unternehmen (Mercedes Händler, Mercedes Bank als Leasinggeber, Mercedes Händler als Werkstatt, die die Rep. gemacht hat, zuletzt dann die Niederlassung, die den jungen Stern von der Mercedes Bank zum weiterverhökern bekommen hat). Nur den letzten in der Kette, der der mir das Auto verkauft hat, den kann ich überhaupt verklagen, mit den anderen habe ich keine Rechtsbeziehung. Der Autoverkäufer (die Mercedes Niederlassung) hat im Kleingedruckten eine Klausel drin, dass nach seinem Wissen und den Angaben des Vorbesitzers kein Fahrschul- Taxi- Mietwagen vorliegt und dieser keine Unfälle gehabt habe. Eine Unfallfreiheit als konkrete Eigenschaft im vertragsrechtlichen Sinne wurde (wohl aus gutem Grund) nicht zugesichert. Ich muss also beweisen, dass der Verkäufer es gewusst hat (sprich die Information mit dem Auto von Hand zu Hand gegangen ist) und er mir das absichtlich verschwiegen hat. Nur dann ist Frau Justitia geneigt, mir evtl. Recht zu geben.

Daher wäre mein Ansatz, da keine weiteren Unterlagen außer der Reparaturrechnung vorliegen, weitere Informationen zu beschaffen, die völlig unabhängig vom jeweiligen Unternehmen in der Unternehmensstruktur für alle intern Beteiligten greifbar ist.

Da kann man dann nicht mehr so leicht Nichtwissen behaupten. Zumindest eröffnete das die Chance, dass man sich bei Gericht überhaupt der Sache annimmt.

Interessant ist ferner, dass die Niederlassung Fahrzeuge im Netz stehen hat, bei denen zumindest nicht auf einen reparierten Vorschaden hingewiesen wird, diese auf den internen Fahrzeugexpertisen, die der Gebrauchtwagenverkäufer zur Verfügung hat aber mit Art des Schadens (reparierter Unfallschaden hinten links z. B.) beschrieben werden (sowas hat man mir als Kulanzangebot mal zugeschickt).

Ich argwöhne also, es hat etwas Methode, was da läuft.

Greetz Dirk

Nun ich bin kein Anwalt - aber ich würde die Sache vor Gericht "durchklagen". Gerade bei einem Händler und in diesem speziellen Fall, wo die Händler zwar formell nicht miteinander verbunden sind, jedoch tatsächlich der "Mercedemantel" über allem steht, würde ich es wagen.

Hast du schon mal bei Mercedes selbst einen Klärungsversuch unternommen?

Hast du schon mal eine Schiedsstelle angerufen?

Wenn du dann vielleicht noch einen Rechtsschutz hast dann sowieso.........Viel Glück!

Themenstarteram 12. Oktober 2015 um 13:22

Hallo alf100,

auch ich bin kein Jurist, habe aber über Vertragsrecht in den letzen Tagen Vieles gelernt, auf das ich gern verzichtet hätte:

Da der Händler die Allerweltsklausel in seiner verbindlichen Bestellung im Kleingedruckten hat (nach seinem Wissen kein Unfall, ... bla bla bla), muss ich

a) beweisen, dass er von der Sache mit dem Schaden wusste und

b) er mir das vorsätzlich verschwiegen hat.

Hat er es gewusst, aber nur vergessen zu erwähnen, besteht keine Arglist sondern Fahrlässigkeit, und die verjährt nach einem Jahr ab Kaufdatum. Diese Frist ist schon lange rum.

Also brauche ich hieb- und stichfeste Beweise, sonst wird die Klage gar nicht zugelassen.

Mercedes hat schon lange wegen einer anderen Baustelle (Ölverlust Motor) die Freundschaft gekündigt. Die Kulanzangebote dieses Hauses sind allein schon eine Frechheit. Wir zanken erst seit 9 Monaten wg. der Ölerei, letzte Woche war nun endlich Gutachtertermin und das Ergebnis dieser Sache steht noch aus.

Der Vertriebschef PKW Deutschland ließ hinsichtlich gütlicher Einigung verlauten, dass er sich dazu nicht weiter äußere, er nichts für mich tun könne, da der Rechtsweg mit dem Beweissicherungsverfahren bereits eingeschlagen sei.

Da wie anderswo auch das Hauptgeschäft über die Flotten und das Leasing läuft, wird sich MB wegen eines enttäuschten Kunden auch nicht ins Hemd machen.

Möglicherweise schaut es anders aus, wenn Auto Bild oder das ZDF mal anläuten deswegen.

Passt ja momentan ins Bild der betrügerischen Machenschaften bei den Autoherstellern.

Vllt wird ja noch alles gut.

Greetz

Dirk

Zitat:

@redskin1 schrieb am 12. Oktober 2015 um 15:22:47 Uhr:

Hallo alf100,

auch ich bin kein Jurist, habe aber über Vertragsrecht in den letzen Tagen Vieles gelernt, auf das ich gern verzichtet hätte:

Da der Händler die Allerweltsklausel in seiner verbindlichen Bestellung im Kleingedruckten hat (nach seinem Wissen kein Unfall, ... bla bla bla), muss ich

a) beweisen, dass er von der Sache mit dem Schaden wusste und

b) er mir das vorsätzlich verschwiegen hat.

Hat er es gewusst, aber nur vergessen zu erwähnen, besteht keine Arglist sondern Fahrlässigkeit, und die verjährt nach einem Jahr ab Kaufdatum. Diese Frist ist schon lange rum.

 

Greetz

Dirk

Ach so ist das, du hast von dem Unfall erst lange nach Kauf erfahren. Das macht die Sache natürlich nicht einfacher, da hast du recht.

Dennoch sehe ich hier für dich gute Chancen zu deinem Recht zu kommen, weil:

- Dir das Fahrzeug als "unfallfrei" verkauft wurde (dass es dazu dann wiederum im Kleingedruckten Passagen gibt, die diese Aussage relativieren, ist uninteressant, hier geht es um besonders beworbene Eigenschaften, sollte dein Anwalt aber wissen)

- Sobald ein Mercedes in eine Mercedes-Werkstatt kommt, um dort einen Service oder irgendeine Reparatur über sich ergehen zu lassen, wird das Auto erst mal mit dem Computer verbunden und alle Wartungen/Reparaturen/sonstigen Massnahmen werden dort zentral gespeichert. Das geht sogar markenübergreifend, so ist mir bekannt, dass z. b. ATU auch Zugriff auf diesen zentralen Mercedes-Service-Computer hat, weil gemäß EU-Wettbewerbsrecht auch jede markenfremde Werkstatt in der Lage sein muss, die vorgeschriebenen Wartungen zu machen und darin zu dokumentieren (bei Mercedes gibts je kein Wartungsheft mehr, alles wird nur elektronisch gespeichert).

Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Mercedes (ALLE Mercedes-Einrichtungen) davon Kenntnis gehabt haben MUSS, dass dieses Auto ein Unfallwagen ist, sofern die betreffende Reparatur in einem Mercedes-Betrieb durchgeführt wurde.

Ist die Rechnung von dem Schaden denn von einem Mercedes-Betrieb? Wenn ja: Riskier den Prozess, es wird gar nicht erst zu einem solchen kommen, einen Tag vorher wirst du ein Vergleichsangebot bekommen, wenn nein: wird es schwieriger, dennoch besteht eine gute Aussicht auf Erfolg.

 

Grüße

Udo

Hallo TS,

scheint wirklich dumm zu Laufen für Dich.

Allerdings einer Deiner Ausführungen kann ich nicht folgen. Wenn der Händler Dir Unfallfreiheit zusichert, dann kann er sich nicht darauf berufen, dass er einen ihm bekannten Unfall vergessen habe, wie Du im 2. Absatz schreibst (befürchtest).

Ansonsten kann ich Dein Dilemma bezüglich der verschiedenen mittelbar beteiligten Firmen nachvollziehen. Vetragsklagen wie Täuschung, Betrug, Farhlässigkeit und Vorsatz gehen halt nur gegen den Vertragspartner und wenn der selbst den Anschein erwecken kann, dass er getäuscht wurde, gibt es Probleme für Dich. Ich denke, nur wenn Du, wie Du es ja auch versuchst , nachweisen kannst, dass der Vertragspartner die Unfallfreiheit leichtfertig zugesagt hat und nicht alle Möglichkeiten nutzte, die er als MB-Händler im Verbund hat um diese Aussage zu überprüfen, hast Du gute Chanchen. Bist DU eigentlich Privatkunde oder gewerblicher Kunde bei diesem Rechtsgeschäft gewesen?

Das Problem, dass der Fahrzeughersteller meist nicht Vertrtagspartner ist, geht nur sehr schwer in manche Köpfe. Aktuell beim Abgasskandal von VW, da liest man überall, dass die Leute an VW gehen wollen. Dabei haben Sie das Fahrzeug von örtlichen VW-Händler gekauft. Vertragsstreitigkeiten um zugesicherte Eigenschaften ect. nur mit dem Händler. Lediglich die 2 Jahresgarantie beim Neuwagen läuft über VW.

Möge es im Firmenverbund MB ein "Archiv" geben, wo die Reparaturen an einem KFZ gespeichert sind und mögen es eine Zugriffsmöglichkeit darauf für alle Firmen/Händler im MB Verbund geben. Das wünscht Dir

Quadrigarius.

p.s. Mach Dir nichts draus wenn manche zwar nicht mit dem Lesen, aber anscheinend mit dem Verstehen Probleme haben. Du hast doch ganz deutlich geschrieben, dass der Händler dir zugesagt hat, dass das KFZ nach seinem Kenntnisstand unfallfrei sei. Also sollte jeder der sowohl des Lesens, wie auch des Verstehens mächtig ist, erkennen dass du dann leider beweisen musst, dass der Handler von dem Unfall gewusst hat bzw. haben könnte.

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Gebrauchtwagenkäufer bei Zusicherung von Unfallfreiheit „ins Blaue hinein“. (BGH, Urteil vom 07.06.2006 – VIII ZR 209/05)

 

 

 

Sichert der Verkäufer eines Gebrauchtwagens „ins Blaue hinein“ Unfallfreiheit zu, kann dies zur Anfechtung des Kaufvertrags wegen arglistiger Täuschung selbst dann führen, wenn im schriftlichen Kaufvertrag vermerkt wurde: „Zahl, Art und Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer: KEINE“.

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