Vom Verkäufer übers Ohr gehauen?
Hallo...
... ich habe am Freitag meinen einjährigen Golf abgeholt... bisher war alles toll.
Beim Verkaufsgespräch meinte der Verkäufer, dass der Wagen eine kleine Delle in der Fahrertür und im Holm hatte und dass das Türblech ausgetauscht und der Holm ausgebeult und lackiert wurde.
Am Wochenende hab ich den Wagen gewaschen und ein paar Dinge entdeckt, die mir spanisch vorkommen... zwei Laufnasen und Sprühstaub vom Lackieren, seltsames Spaltmaß am Kofferraum. Der 🙂 heute nachmittag meinte dann, dass ich auf jeden Fall nochmal nachfragen sollte, ob der Wagen wirklich kein "Unfallwagen" ist. Im Kaufvertrag steht unter Sonstiges nur "Leichter Seitenschaden an der Fahrerseite". Bedeutet diese Anmerkung im Vertrag in der Verkäufersprache "Unfall"?
Was sollte ich jetzt machen und was kann/wird mir schlimmstenfalls passieren?
Danke im voraus...
Steffen
29 Antworten
Aaalso... ich hab vorhin mit der Vorbesitzerin telefoniert und es war wohl wirklich nur so ein Parkrempler Raffaello22 beschrieben hat. Weil noch eine Beule von nem Einkaufswagen im hinteren Teil wurde die auch gleich weggemacht und mit überlackiert...
Danke für Eure Hilfe und Ratschläge!
Zitat:
Original geschrieben von Eckfahne
hast du nicht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag 😕 ? Oder gibt es das nur bei Neuwägen ?
Wie kommen immer alle auf das Rücktrittsrecht? Wo steht denn das? Hier in der Schweiz gibt's sowas nicht.
Zitat:
Original geschrieben von skyphab
Wie kommen immer alle auf das Rücktrittsrecht? Wo steht denn das? Hier in der Schweiz gibt's sowas nicht.
Offensichtlich sind die Schweizer viel vernuenftiger als die Deutschen und ueberlegen sich vor der Bestellung, welches Fahrzeug sie sich kaufen moechten. 🙂
Gut, vielleicht gib's hier sowas auch, aber im Vertrag steht jedenfalls nichts davon.
Anders ist auch, dass man hier gar keine Anzahlung leistet, das hat mich noch gewundert. Geld gibt's für den Händler erst dann, wenn man die Kiste abholt.
Wo steht das mit dem Rücktritt denn in einem deutschen Kaufvertrag? Steht da echt drin, der Käufer hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
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Zitat:
Original geschrieben von kindi
Wie da die rechtliche Lage ist, weiß ich auch nicht genau.
Aber man gibt ja getrennt an, ob das Auto unfallfrei ist oder nicht, und welche Teile neu oder nach-lackiert wurden.
Eine neu lackierte Stoßstange wäre für mich kein Unfallwagen. Dann müsste ja auch jeder kleine Parkrempler gleich einen Unfallwagen nach sich ziehen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es ja nurnoch Unfallwagen.
Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn Karosserieteile geschweißt oder ausgetauscht werden müssen. So hat es mir ein Freund mal geschildert, der KFZ-Meister ist. Wegen einer Nachlackierung ist es zwar noch kein Unfallwagen, es sollte aber dennoch angegeben werden.
Ein Unfallwagen ist es soweit ich weiß, ab einer bestimmten Schadenshöhe. Weiß jetzt nicht, wo genau die Grenze liegt, wird wohl auch je nach Urteil ein wenig anders ausgelegt... Dürften aber irgendwas zwischen 750 und 1.200 Euro sein. Vielleicht weiß es ja jemand genauer.
Auch nach dem Ersatz nicht tragender Teile (z.B. Kotflügel oder Tür) handelt es sich dann schon um einen Unfallwagen!
-"Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn Karosserieteile geschweißt oder ausgetauscht werden müssen"
Kann ich mir nicht so recht vorstellen.
Demnach würde ein Fahrzeug, das 2 Dellen in den Türen hatte und deshalb die Türen gegen orig. neue ausgetauscht wurden, als Unfallwagen gelten.
Wenn beim gleichen Fahrzeug der Schaden mit kiloweise Spachtelmasse wieder "repariert" würde, wäre es kein Unfallwagen.
Wäre irgendwie unlogisch, oder?
Zitat:
Original geschrieben von giwig
14 Tage Rückgaberecht gilt bei Onlinekäufen ! Nur mal so nebenbei !
Ist das wirklich so, oder räumen die das freiwillig ein? Weil eigentlich besteht auf eine individuell konfigurierte Ware kein Widerrufsrecht. Zumindest war es früher mit dem Fernabsatzgesetz so und das ist ja auch richtig.
Oder meinen die Leute nur, 14 Tage Widerrufsrecht zu haben? 🙂
Anscheinend bin ich der Troll (aus Unwissenheit, schützt bekanntlich aber nicht vor Strafe 😁) der hier das Rücktrittsrecht (wenn es diesen Begriff überhaupt gibt) ins Spiel gebracht hat. Meinte natürlich das Widerrufsrecht.
Bei einer Autofinanzierung greift das auf jeden Fall in Bezug auf den Kredit. Dass es freiwillig vom Händler eingeräumt, glaube ich aufgrund der Tragweite eher nicht. Lass mich aber gerne eines besseren belehren 😉.
Zitat:
original geschrieben von marco31
Demnach würde ein Fahrzeug, das 2 Dellen in den Türen hatte und deshalb die Türen gegen orig. neue ausgetauscht wurden, als Unfallwagen gelten.
Wenn beim gleichen Fahrzeug der Schaden mit kiloweise Spachtelmasse wieder "repariert" würde, wäre es kein Unfallwagen.
Natürlich würde auch der gespachtelte Wagen als Unfallwagen gelten! Es kommt ja nicht darauf an, wie billig die gepfuschte Reperatur war, sondern wie hoch die Summe ist, die die fachgerechte Reperatur gekostet hat bzw. hätte.
Und ganz nebenbei, es gibt ja immer noch die Möglichkeit, Art und Umfang einer Reparatur im Kaufvertrag anzugeben.
Ich denke mal, ich bin nicht der einzige, der es, wenn er einen Gebrauchtwagen kauft, wissen möchte, falls da schon größere Teile ausgetauscht wurden... Und sei es wegen der erwähnten kleineren Dellen. 😉
Naja, und so ganz nebenbei ist es ja auch mein gutes Recht, das zu erfahren. 😁
Zitat:
Original geschrieben von marco31
-"Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn Karosserieteile geschweißt oder ausgetauscht werden müssen"
Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn nicht abnehmbare Karosserieteile beschädigt sind.
Zitat:
Original geschrieben von schöne-Liesbeth
Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn nicht abnehmbare Karosserieteile beschädigt sind.Zitat:
Original geschrieben von marco31
-"Ein Unfallwagen ist es nur dann, wenn Karosserieteile geschweißt oder ausgetauscht werden müssen"
Ja stimmt...so war´s! 🙂
MfG
Zitat:
Original geschrieben von abacus200D
Ein Unfallwagen ist es soweit ich weiß, ab einer bestimmten Schadenshöhe. Weiß jetzt nicht, wo genau die Grenze liegt, wird wohl auch je nach Urteil ein wenig anders ausgelegt... Dürften aber irgendwas zwischen 750 und 1.200 Euro sein.
ja stimmt, das ist bisher die Beste Variante 😁
Las ich ihn bei VW eparieren ist ein Unfallwagen, falls ich zur freien Werkstatt geh, dann nicht