Vom Verkäufer übers Ohr gehauen?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hallo...

... ich habe am Freitag meinen einjährigen Golf abgeholt... bisher war alles toll.

Beim Verkaufsgespräch meinte der Verkäufer, dass der Wagen eine kleine Delle in der Fahrertür und im Holm hatte und dass das Türblech ausgetauscht und der Holm ausgebeult und lackiert wurde.

Am Wochenende hab ich den Wagen gewaschen und ein paar Dinge entdeckt, die mir spanisch vorkommen... zwei Laufnasen und Sprühstaub vom Lackieren, seltsames Spaltmaß am Kofferraum. Der 🙂 heute nachmittag meinte dann, dass ich auf jeden Fall nochmal nachfragen sollte, ob der Wagen wirklich kein "Unfallwagen" ist. Im Kaufvertrag steht unter Sonstiges nur "Leichter Seitenschaden an der Fahrerseite". Bedeutet diese Anmerkung im Vertrag in der Verkäufersprache "Unfall"?

Was sollte ich jetzt machen und was kann/wird mir schlimmstenfalls passieren?

Danke im voraus...
Steffen

29 Antworten

Hallo Steff79,

am besten zu einem Gutachter gehen.Der kann dir sagen ob es sich um einem Unfallwagen handelt oder nicht.

Wenn es tätsächlich ein Unfallwagen sein sollte würde ich entweder von Kauf zurücktreten (verdeckter Mangel) oder um Minderung des Kaufpreises fragen.

Der Käufer hat auf jeden Fall drauf hinzuweisen ob es sich hier um einen Unfallwagen handet oder nicht.

Viel Glück.

Hogie

-"Der Käufer hat auf jeden Fall drauf hinzuweisen ob es sich hier um einen Unfallwagen handet oder nicht"

Das hat er in dem Fall ja gemacht, indem er im Kaufvertrag "leichter Seitenschaden" vermerkt hat.

Machen kannst Du eingentlich nicht viel, weil der Verkäufer Dir ja nichts verschwiegen hat. Vielleicht hat er den Unfall ein wenig schöngeredet.
Aber eigentlich steht es ja in Deinem Kaufvertrag. Wenn bei einem Auto das Türblech getauscht wurde, der Holm ausgebeult und anschließend lackiert wurde, läuft das Fahrzeug meiner Meinung nach definitiv als Unfallfahrzeug.

War der Verkäufer eigentlich auch der Vorbesitzer des Fahrzeugs? Oder war es ein Händler.
Dann würde ich in jedem Fall den Vorbesitzer (Siehe Fahrzeugbrief) kontaktieren und fragen, wie hoch der Schaden war und vor allem was kaputt war.

War der Verkäufer auch Erstbesitzer, bleibt nur die Möglichkeit mit dem Gutachter, um das gesamte Schadensausmaß feststellen zu lassen.

Vielleicht war der "leichte Schaden" doch etwas größer und Du hättest evtl. die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben.

Sollte es sich wirklich nur um einen Schaden gehandelt haben, den der Verkäufer auch angegeben hat, hast Du Pech gehabt.

Hmm... dass der Schaden vom Verkäufer schöngeredet wurde, kann natürlich sein. Da steckt man ja nicht so richtig drin. Bin jetzt auch nicht so der Autoexperte der jede Aussage hinterfragt 🙁

Der Verkäufer war "nur" der Händler. Die Möglichkeit dem Vorbesitzer zu kontaktieren, besteht also, finde ich aber irgendwie doof (ich möchte auch nicht vom Käufer angerufen und ausgequetscht werden). Daher fände ich Gutachten schon am besten... was kostet sowas ungefähr?

Die Frage ob das überhaupt sinn macht, bleibt aber nach wie vor im Raum stehen... "leichter Seitenschaden" ist vielleicht auch beliebig dehnbar... das kann ja die kleine Delle in der Tür sein oder mehrere Dellen über die Seite verteilt... das würde jedenfalls erklären, warum die komplette Seite lackiert ist...

Also steff79, ich bitte Dich.

Der Anruf beim Vorbesitzer kostet Dich ein paar Cent und vielleicht ein bisschen Mut.

Vielleicht hat sich nach dem Anruf ein Gutachten eh erledigt. Denn günstig ist so ein Gutachten mit Sicherheit nicht. Da sind schnell ein paar hundert Euro weg. Und wenn nichts dabei rauskommt, bleibst Du auf den Kosten auch noch sitzen.

Vielleicht ist der Vorbesitzer ja auch daran interessiert, mit wieviel Gewinn sein günstig verkaufter Unfallwagen jetzt weiterverkauft wurde.

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Ich weiss nicht, das Geld für den Gutachter kannst du dir meiner Meinung nach sparen.

Wenn da nirgends "unfallfrei" steht muss er auch nicht unfallfrei sein. Was nun ein leichter Seitenschaden ist, ist zuerst mal Interpretationssache des Händlers. Wenn du jetzt einen Gutachter blechst, mit diesem Gutachten zum Händler rennst, wird der dir sicher nicht das Auto einfach zurücknehmen.

Was dann folgen wird ist ein Rechtsstreit. Wenn du eine Rechtsschutz hast, kannst du es ja probieren, auf alfälligen Selbstbehalten bleibst du aber sitzen, wenn es in die Hose geht.

Wenn du die Möglichkeit hast, den Vorbesitzer zu kontaktieren, mach es. Du kannst behaupten, ein Gutachter hätte sich die Sache angeschaut und seiner Meinung nach ist es ein erheblicher Schaden. Dann schaust du, ob der Vorbesitzer relativiert oder bejaht. Wenn du fragst, wie gross der Schaden war, wird er wahrscheinlich "klein" sagen.

Hallo,
seltsame Spaltmasse am Kofferraum gibt's beim Golf ab Werk... Habe bei meinem auch nachbessern lassen. Zumindest das muss also nicht unbedingt auf einen Unfall hindeuten.

Zitat:

Original geschrieben von Weizenmarc


Hallo,
seltsame Spaltmasse am Kofferraum gibt's beim Golf ab Werk... Habe bei meinem auch nachbessern lassen. Zumindest das muss also nicht unbedingt auf einen Unfall hindeuten.

Hier stimme ich vollkommen zu. Unser alter Golf V hatte auch von Werk aus ziemlich große Spaltmaße. Muß also nicht unbedingt ein Unfall gewesen sein.

Ansonsten wie schon viele geraten haben, Vorbesitzer kontaktieren. Der wird Dir sicherlich kurz erläutern, was das für ein Schaden war.

Wegen der Laufnasen und Staubeinschlüsse: Sorry, hier bitte VOR dem Kauf das Auto genaustens prüfen und solche Dinge reklamieren. Besonders wenn man weiß, daß er einen "kleinen" Unfall hatte und nachlackiert wurde.
Aber ein Versuch ist es wert, dies beim Händler zu reklamieren.

Re: Vom Verkäufer übers Ohr gehauen?

Zitat:

Original geschrieben von steff79


Beim Verkaufsgespräch meinte der Verkäufer, dass der Wagen eine kleine Delle in der Fahrertür und im Holm hatte und dass das Türblech ausgetauscht und der Holm ausgebeult und lackiert wurde.

Laß Dir die Rechnung von der Reparatur geben, dann siehst Du was los war.
buba

Es ist definitiv ein Unterschied, ob es sich um einen leichten Blechschaden handelt oder um einen Unfall, bei dem tragende Teile beschädigt waren.
Wenn ein kleiner Blechschaden angegeben wurde, der Holm als tragendes Teil jedoch beschädigt wurde handelt es sich um eine Täuschung.
Wenn man einen Unfallfreien Wagen kauft heisst das ja immer nur, das nie tragende Teile kaputt waren, nicht, das das Auto niemals einen Blechschaden hatte.

Das durch einen Gutachter festzustellen kostet allerdings einiges. Ich würde den Vorbesitzer nach den Rechnungen für die Reperatur fragen, die er bei einem so neuwertigen Fahrzeug ja sicher hat. Wenn nicht, dann würde ich schon von einer Täuschung ausgehen.

Gruss Martin

Hi,

ich habe ja selber meinen Wagen dank eines Betonfeilers genauso beschädigt, sprich Außenblech und Holm eingedrückt und der ganze Spaß hat 4.000 Euro gekostet. Türaußenblech wurde ersetzt, der Holm wurde rausgeschnitten und erneuert und die komplette Seite ist neu lackiert.

Und nebenbei, ich empfinde es nicht, dass der Holm ein tragendes Teil ist, zum ich das ganze ja auch gesehen habe und der Holm eher wie ein Schweller zu sehen ist.

Bilder usw. müßten hier auch nicht präsent sein....

Zitat:

Original geschrieben von mmpfennig


Wenn man einen Unfallfreien Wagen kauft heisst das ja immer nur, das nie tragende Teile kaputt waren, nicht, das das Auto niemals einen Blechschaden hatte.

Mein Werkstatt Heini sagte mir, sofern der Stoßfänger nur neu lackiert wird, ist es rein rechtlich ein Unfallwagen bzw. muss beim Verkauf so deklariert werden. Dennoch gibt es Unfallwagen und Unfallwagen á la "um Baum gewickelt"...

Zitat:

Original geschrieben von Chef 555


Mein Werkstatt Heini sagte mir, sofern der Stoßfänger nur neu lackiert wird, ist es rein rechtlich ein Unfallwagen bzw. muss beim Verkauf so deklariert werden. Dennoch gibt es Unfallwagen und Unfallwagen á la "um Baum gewickelt"...

Wie da die rechtliche Lage ist, weiß ich auch nicht genau.

Aber man gibt ja getrennt an, ob das Auto unfallfrei ist oder nicht, und welche Teile neu oder nach-lackiert wurden.
Eine neu lackierte Stoßstange wäre für mich kein Unfallwagen. Dann müsste ja auch jeder kleine Parkrempler gleich einen Unfallwagen nach sich ziehen. Das kann ich mir nicht vorstellen. Dann gäbe es ja nurnoch Unfallwagen.

hast du nicht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag 😕 ? Oder gibt es das nur bei Neuwägen ?

das gibts nicht mal bei neuwagen

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