vom Verkäufer beschissen, wie bekomme ich die Gesamtfahrleistung raus
Hallo zusammen
Wie schon oben erwähnt wurde ich vom Verkäufer komplett übers Ohr gehauen
verkauft hat er mir meinen Golf4 99er / TDI mit 160.000km
dann das große erwachen beim freundlichen, laut letztem Eintrag 08/09 hatte er schon 273.000km runter
Nun zu meiner Frage.... wie bekomme ich jetzt den originalen Kilometerstand raus...gibt es da Möglichkeiten...oder hat einer von euch einen Ansprechpartner der es kann ???
Danke vorab...
Beste Antwort im Thema
Wozu brauchst du die Gesamt KM? Du hast doch beim freundlichen erfahren, dass er Knapp an die 300.000 gelaufen hat. Der Verkäufer soll das Auto zurück nehmen, wenn er sich quer stellt, gehst du halt zum Anwalt. Ob er nun 273.000 oder 300000 hat ist doch nun egal.
Aber wenn er schon 08/09 273.000 hatte, dann sollter er heute ca. 285.000 haben. So in etwa meine Idee.
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von kay74
was heißt die Abkürzung....VCDS?
Zitat:
Original geschrieben von kay74
Zitat:
Original geschrieben von schmittlein
motorsteuergerät errechnet selbige........VCDS kanns anzeigen, hat extra button für"laufleistung stg"
VCDS=vag com
neuer name
Danke....auch für deinen Anhang....werd ich morgen gleich mal rum schauen welcher freundliche mir da weiter helfen kann......
Huhu
Wie man im Bildchen erkennen kann, geht das nur bei Fahrzeugen mit CAN Bus System! Meines Wissens nach gabs die aber erst ab Moldelljahr 2003 im Golf 4.
Der Kilometerstand den das Fahrzeug jetzt hat ist eh egal, im Kaufvertrag wurden vom Verkäufer 160000km angegeben.
Die tatsächliche Laufleistung liegt aber wohl über 100000km drüber, damit ist der Tatbestand des Betrugs vorhanden!
Der Verkäufer muss die Karre zurück nehmen und wenn man die Sache richtig durch zieht wohl auch mit mehr rechnen!
Womit, legt im Grunde der Richter fest!
MfG
SMCrack
Der weiße Rahmen geht aber nicht mit um die KM Abfrage.
Sooooo, ich war jetzt extra am Auto (G4 Variant EZ 6/2000) Ergebnis siehe Anhang.
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Zitat:
Original geschrieben von SMCrack
Wie man im Bildchen erkennen kann, geht das nur bei Fahrzeugen mit CAN Bus System! Meines Wissens nach gabs die aber erst ab Moldelljahr 2003 im Golf 4.
das ist so nicht ganz richtig. denn dann wäre mein BJ 02/2000 ein Modelljahr 2003 🙂
und das er CAN hat steht fest.
laut meiner vw werke wurde CAN teilweise ab 2000 verbaut
Huhu
Ab Modelljahr 2003 oder die letzten aus 2002 hat das jeder Karren der auf der Golf Plattform steht! Gut kann sein das deiner das hat, mein bora is Modelljahr 2002 und hat nur für Bestimmte Steuergeräte eine Can System! Aber wenn es zu der Zeit schon so gewesen wäre wie heute dann wäre in jedem noch so unwichtigen Steuergerät der Kilometerstand abgelegt, wenn der Zigarettenanzünder eins hätte wäre er auch hier zu finden.
MfG
SMCrack
Mach ma bitte einer die weiße Scheiße weg
Also bitte mal nicht CAN einfach so verwechseln...
Golf IV hat seit MJ00 Motorcan...heißt MSG, Airbag, ABS, Kombiinstrument und evtl. Automatik haben CAN
Dann gibt es den Komfort-can und den Infotaimentcan...
Das mit VCDS geht fast bei jedem TDI ab gewissen MSG Stand...meiner aus 07/2000 AJM konnte das auch!
also mein vas5051 hat keinen solchen button....
der wirkliche km stand kann man bei vw nicht auslesen, beim daimler auch net! der einzige hersteller der die laufleistung in x geräten speichert ist VOLVO!
wissensstand: 2006
p.s. wie schon gesagt....vw lässt dir gerne (oder ungerne) die historie raus. lass dir das ALLES ausdrucken und übgeb das deinem anwalt. und lest euch das gaaaaaaaaaaaanz genau durch. wen dann z.b. noch "stosstange vorne lackiert, kotflügel getauscht und lackiert, lichter getauscht" etc drinne steht dann wars das auch mit dem "unfallfreiem" wagen 😉
Leute...
Es ist VOR GERICHT scheiss egal, ob der 100% reale Kilometerstand beweissbar ist.
Das Gericht nimmt den durch VW übermittelten Kilometerstand und RECHNET dann hoch!
Dies ist aber auch egal, da der BETRUG jetzt schon bewiesen ist!
Nun ist die Frage, ob ARGLISTIG oder nicht!
Habe da mal nen netten Beitrag von frag-einen-anwalt.de als Hintergrund gepostet.
Zitat:
Nach § 444 BGB kann sich der Verkäufer auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, NICHT BERUFEN, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Ein Mangel liegt vor, da der tatsächliche und im Kaufvertrag aufgenommene Kilometerstand von einander abweichen.
Fraglich ist allerdings, ob ARGLIST vorliegt.
Arglist setzt Kenntnis des Mangels voraus, fahrlässige Unkenntnis genügt nicht.
Da das Fahrzeug evtl schon mehrere Halter hatte, kann es durchaus möglich sein, das der Verkäufer den wirklichen Kilometerstand nicht kannte.
Des Weiteren tragen Sie als Käufer die Beweislast dafür, dass Arglist vorlag, d.h. Sie müssen beweisen, dass der Verkäufer den Mangel zum Zeitpunkt der Vereinbarung kannte.Ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde, kann aber dahinstehen, wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat und somit eine bestimmte EIGENSCHAFT ZUGESICHERT hat, die aber tatsächlich fehlt.
Das Oberlandesgericht Rostock hat in seinem Urteil vom 11.07.2007 (AZ. 6 U2/07) entschieden, dass der Verkäufer, der einen Kilometerstand ausdrücklich in einem Kaufvertrag aufnimmt, diesen damit dem Käufer garantiert und sich der Käufer auf diesen Kilometerstand verlassen darf.Damit kann sich der Verkäufer also NICHT auf den GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS berufen.
Ihnen stehen daher die Rechte aus § 437 BGB zu. Demnach können sie vom Kaufvertrag zurücktreten.
Der RÜCKTRITT gestaltet das Vertragverhältnis in ein RÜCKGEWÄHRSCHULDVERHÄLTNIS um.Teilen Sie dem Verkäufer schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) den Mangel mit und verlangen Sie die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises Zug- um- Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges.
Setzen Sie dem Verkäufer hierfür eine Frist von 2-3 Wochen.
Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist sollten Sie UNBEDINGT eine/einen Anwältin/ Anwalt vor Ort beauftragen
Fakt ist, du brauchst es nicht hinnehmen! Wehre dich, zur Not mit einem Anwalt!
Km-Stand-Ermittlung: Vorbesitzer (hier: Firma) ausfindig machen und befragen. Sollte noch die wichtigsten Daten zum Auto haben, z. B. Abgabe bei km-Stand ..... an xy. Bei den neuen, ab 10/05 ausgestellten Fahrzeugpapieren: Der Vorbesitzer läßt sich auch in best. Fällen über die Zulassungsstelle ermitteln, kostet aber etwas.
Schließe mich aber auch den Vorrednern an: Ist doch jetzt total egal, sieh zu, daß Du das Auto wieder los wirst und Dein Geld zurück bekommst.
Viel Erfolg!
beim überfliegen habe ich jetzt nicht gelesen ob du den wagen vom händler oder von privat gekauft hast bzw dierekt von der Firma oder zwischenverkauf.
jedoch wie schon geschrieben geh hin und sag du willst vom Kauf zurücktreten. Frag doch mal bei VW ob die sehen können wer die letzte Reparatur in Auftrag gegeben hat.
wenn's der Verkäufer ist, sollte du ihm dies einmal nahe legen und die Anzeige wegen betruges einwähnen und gucken wie er reagiert.
genau meine Meinung bei VSDS kannst du die KM-Leistung vom MSG auslesen und wird mit die deines Tachos verglichen
Du hast Dir mein Bild oben schon angesehen? 😕
Habe heute mit dem Button "Laufleistung in Motorsteuerger." versucht eine Golf 5 Variant Modell 2009 auszulesen, Ergebnis siehe Anhang.
Wird die KM-Angabe nicht immer bei der HU gespeichert? Wenn die Daten in eine Art Zentralrechner kämen, hätte man da leichtes Spiel. Ich denke, der Anwalt geht diesen Weg auch(?).
Viel Glück!