Vom Händler angegebene Funktion nicht vorhanden

VW Golf 7 Alltrack (AU/5G)

Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem einen gebrauchten Golf VII bei einem örtlichen Vertragshändler gekauft. Inseriert wurde dieser mit dem Assistenzsystem "Geschwindigkeitsbegrenzer". Vor Vertragsabschluss ist mir leider entgangen, dass diese Funktion schlichtweg nicht vorhanden ist. Glücklicherweise habe ich mir hierzu das Inserat des Händlers abgespeichert und ihn daraufhin angesprochen.

Dieser sagt mir nun, dass die einzige Möglichkeit darin besteht "die Geschwindigkeitsregelanlage nachzurüsten. Dieser beinhaltet auch den Geschwindigkeitsbegrenzer".

Auf die Frage, ob dies kostenlos erfolgt, habe ich die folgende Antwort erhalten: "Die Kosten liegen bei 500,- €. Ihre Beteiligung würde bei 100,- € liegen".

Ich frage mich, warum ich anteilig für etwas bezahlen soll, was laut Angebot enthalten sein sollte, nun aber nicht da ist. Habe ich hier schlichtweg Pech gehabt, weil ich die tatsächliche Ausstattung nicht ausreichend genug mit dem Inserat abgeglichen habe? Oder versucht der Händler, mich über den Tisch zu ziehen?

Die Funktion möchte ich grundsätzlich gerne haben, zumal ich dafür eigentlich schon bezahlt habe. Mir geht es einfach ums Prinzip.

Ich freue mich eure Ansichten hierzu zu lesen.

Viele Grüße!

39 Antworten

Für 100 € den richtigen Tempomaten dazuzubekommen ist doch eine gute Alternative. Ist sogar besser als der Limiter.
Es sei denn, man will wegen 100 € Stress haben. Wäre mir die Sache nicht wert.

Manny

Freu dich über die 100 Euro. Ich hatte einen Golf Sportsvan bei einem großen VW Autohaus in Oldenburg gekauft. Auch da fehlten mehrere Zusatzausstattungen. Man verwies mich aufs Kleingedruckte im Kaufvertrag wonach die Ausstattung vom Angebot abweichen kann. Auch Rückabwicklung etc. alles nur mit RA und Gericht. Ist zwar eine Frechheit aber die können sich das leisten. Aktuell sowieso, denn es gibt ja keine Autos. Wenn man davon schon eines bekommt, muss man mit allem zufrieden sein.

Schön, dass man hier so rege diskutiert, der TE hat aber noch nicht mal auf die grundsätzlichste Frage überhaupt geantwortet: Hat das Auto einen Geschwindigkeitsbegrenzer (Limiter) oder nicht? Eine Geschwindigkeitsregelanlage (Tempomat) ist was anderes. Sozusagen die nächste Ausbaustufe.

Imho gab es keinen Begrenzer beim G7 ab Werk, wenn dann nur in Kombination mit einfachem Tempomat.

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Zitat:

@groschi2 schrieb am 22. April 2022 um 15:47:33 Uhr:


. . . Aktuell sowieso, denn es gibt ja keine Autos . . .

Es gibt nach wie vor gebrauchte Autos zu kaufen wie 'Sand am Meer' so ein Sprichwort.

Kenne keinen Neu- bzw. Gebrauchtwagenhändler der nicht welche auf dem Hof stehen hätte.

Das Thema wird oft mit Toilettenpapier von EDEKA mit den Daten 'Gut und Günstig, 4-lagig'

oder 'EDEKA Rapsöl' verwechselt . . . 😁

E.

Zu guten Preisen und mit guter Ausstattung aber eben kaum noch - Resterampe quasi.

Rechtlich betrachtet müsste man den Kaufvertrag sehr genau durchsehen, um die rechtlichen Verpflichtungen klären zu können.
In Anbetracht des aktuellen Fahrzeugmarkts (und sehr wohl in Berücksichtigung der eigentlichen Benachteiligung des Käufers), rate ich auch zur Zahlung der 100€, um eine einwandfreie Nachrüstung zu erhalten. Es ist zwar eng betrachtet nicht korrekt, und auf den zweiten Blick müssten die Verträge angesehen werden. Aber persönlich betrachtet ist der Gebrauchtwagenmarkt nicht gesättigt (sondern eher umgekehrt), du hast für verhältnismäßig wenig Zuzahlung Ruhe (Problem beseitigt) und erhältst zusätzlich einen vollen Anspruch auf die korrekte Nachrüstung (24 Monate Garantie).
In so fern, ohne Kenntnis des genauen Vertragsinhalts, würde ich die 100€ investieren um schnell und rechtssicher Abhilfe zu Schaffen.

Inserat ist das eine, Kaufvertrag das andere, wenn die angegebene Funktion auch im Kaufvertrag steht, dann wäre der Käufer auf der sicheren Seite als mit dem Inserat.

Nein, die vorvertraglichen Angaben reichen aus. Wenn der Verkäufer nicht spätestens bis Vertragsabschluss sagt, "tut mir leid, da habe ich mich geirrt, das ist doch nicht vorhanden", dann gilt das. Insofern ist die Rechtslage eindeutig, wenn das im Inserat stand. Da muss man auch den Vertrag nicht sehen, sondern nur das Inserat. Da so etwas häúfiger vorkommt, gibt es auch genug Rechtsprechung dazu und man kann sehr gut abschätzen, wie das im Streitfall ausgehen würde.

Was man dann als Käufer aus der eindeutigen Rechtslage macht, ist eine andere Sache. Das muss jeder selbst entscheiden. Oben wurde der aus meiner Sicht sinnvollste Weg aufgezeigt. Entweder rüstet der Händler das nach, was er zugesagt hatte, und zwar vollständig auf seine Kosten, oder man lässt es selbst anderswo machen und fordert dann die Kosten ein. Wer zu ängstlich oder zu bequem dafür ist, soll es eben sein lassen. Aber man darf sich auch mal die umgekehrte Konstellation vorstellen. Angenommen, der Kunde sagt, ich zahle aber nur 400,00 € weniger als vereinbart, ich hatte mich leider über den Preis geirrt. Dann wird der Verkäufer aber sehr schnell unfreundlich werden und ganz sicher nicht zu einem Kompromiss bereit sein.

Fängt die sinnlose Rechtsdiskussion wieder von vorne an? Ist doch alles geklärt. Der TO kann wählen, das Angebot mitnehmen oder juristischer Streß, wo ist das Problem?

Manny

Außer dir macht hier eigentlich niemand Stress, obwohl du das Wort nicht einmal fehlerfrei schreiben kannst. Wenn es dich nicht interessiert, brauchst du hier ja nicht mitlesen. Den Threadersteller interessiert es offenbar.

Zitat:

@Takeru schrieb am 22. April 2022 um 11:39:21 Uhr:


Wenn aber im Inserat nur vom Geschwindigkeitsregler die Rede ist, kann dieser doch aber auch scheinbar einzeln verbaut werden? Geht mir nur darum es richtig zu verstehen 🙂 Bin durch euch schon ein ganzes Stück weiter - Danke!

Ja was denn nu? Im Anfangssschrieb sprachst du vom "Geschwindigkeitsbegrenzer" und jetzt vom "Geschwindigkeitsregler". Was stand denn wirklich drin? Was die Begriffe bedeuten, sollte ja inzwischen klar sein.

Zitat:

@Heiminmax schrieb am 23. April 2022 um 12:28:46 Uhr:



Zitat:

@Takeru schrieb am 22. April 2022 um 11:39:21 Uhr:


Wenn aber im Inserat nur vom Geschwindigkeitsregler die Rede ist, kann dieser doch aber auch scheinbar einzeln verbaut werden? Geht mir nur darum es richtig zu verstehen 🙂 Bin durch euch schon ein ganzes Stück weiter - Danke!

Ja was denn nu? Im Anfangssschrieb sprachst du vom "Geschwindigkeitsbegrenzer" und jetzt vom "Geschwindigkeitsregler". Was stand denn wirklich drin? Was die Begriffe bedeuten, sollte ja inzwischen klar sein.

Sorry, mein Fehler 🙂
Im Inserat steht ganz klar "Geschwindigkeitsbegrenzer"

Es steht eigentlich immer drin (gerade beim Vertragshändler) "Irrtümer oder Zwischenverkauf vorbehalten".

Ist auch nachzulesen im Internet.
Zitat:
Mit "Irrtümer vorbehalten" sichert sich der Verkäufer ab - und zwar gegen unabsichtlich falsche Informationen im Angebot. Das kann beispielsweise ein falscher Preis oder auch eine fehlerhafte Beschreibung sein.
Und die Absicht muss man dem Verkäufer erstmal nachweisen.

Daher hast du nur zwei Möglichkeiten.

Entweder die 100€ SB zahlen
Oder das Fahrzeug zurückgeben.
Das würde ein Gericht im Falle eines Rechtsstreits mit hoher Wahrscheinlichkeit genau so sehen.
Daher würde auch ich mir das Geld für einen Anwalt sparen. Lohnt sich m.E. nach einfach nicht bei einem "Kleckerbetrag" i.H.v 100€.

Mal abgesehen davon, ist der Geschwindigkeitsbegrenzer kein Tempomat.
Das wäre die GRA.

Um mal einen Strich unter das Thema zu ziehen: Ich danke euch allen für eure Antworten! Ich habe mich dazu entschlossen die 100 Euro zu zahlen.

Neben dem Limiter nun auch einen Tempomat zu erhalten und den Kopfschmerzen eines Rechtsstreits aus dem Weg zu gehen, sind Grund genug für mich.

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