Vollstrecken in Deutschland..???

hallo zusammen,
bin in Belgien vom Starenkasten 32Km/h zu schnell inner Ort geknipst worden..:-(
wird wohl teuer ,wie !
können die denn jetzt definitive in Deutschland VOLLSTRECKEN oder laß ich mich jetzt x-Zeit in Belgien nicht mehr sehen..!!! ?
bin gerad geschieden,hab echt keine Kohle für so´n Mist

danke wenn da einer was zu sagen könnte

grüße jokel

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von V8 Jokel


bin gerad geschieden,hab echt keine Kohle für so´n Mist

Beileid! Aber wenn Du für so was keine Kohlen hast, warum machst Du es dann?

Soweit ich weis: Volstreckt werden wird noch nicht. Aber Mein Kenntnissstand ist auch schon was her.

72 weitere Antworten
72 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BBB


In 30er Zonen (blöder Begriff, denn inzwischen herrscht fast ausnahmslos Tempo 30) dreht man immer die Gänge aus - zumindest den ersten, wenn einen vorausfahrende Autofahrer behindern. Dann ist man nicht zu schnell - immer schön nach Vorschrift! Bei 5000 U/min freuen sich auch die Anwohner, die diesen Schwachsinn durchgesetzt haben. Früher ist man flüsterleise mit Tacho 60 im 5. durchgerollt, aber das schien sie ja zu stören...aber jeder wie er es vedient...Je mehr Autofahrer mitmachen, umso größer die Wirkung 🙂

Ich wünschte mir, dass es noch mehr solcher Fahrer gibt, dann sprießen nicht noch mehr schwachsinnige 30er Zonen wegen Lärmschutz.

Zitat:

Original geschrieben von V8 Jokel



Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Immer das gleiche Gejammer.
Entweder einen Irrtum begangen oder wer mit > 30 kmH zu schnell durch den Ort brettert der fährt wie H**l & B***d.
Am besten wäre da ein Öffiticket.
manchmal stimmt es schon wenn man hört..es gibt keine dumme Fragen nur dumme Antworten.
deine Antwort war mir ja echt ne Infomative Hilfe,"danke"

Kenn den Spruch nur so: "Auf dumme Fragen gibts dumme Antworten" 🙂

@mattalf

Meine Maxime ist: Bei unklarer Verkehrslage, was auch ein mögliches TL einschließt, halte ich mich eher zurück. Reiner Selbstschutz😁

@BBB

Aus welchem Pott hast du denn die Art deiner Verkehrsmoral gelöffelt?  Eine MPU würdest du bei deiner Einstellung mit Sicherheit nicht bestehen, es sei denn, du verfügst über ein großes schauspielerisches Talent🙄

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@BBB

Aus welchem Pott hast du denn die Art deiner Verkehrsmoral gelöffelt?  Eine MPU würdest du bei deiner Einstellung mit Sicherheit nicht bestehen, es sei denn, du verfügst über ein großes schauspielerisches Talent🙄

Och komm, Du kennst doch das Internet. Wenn BBB einen Lappen hat würde mich das schwer verwundern.

Ähnliche Themen

Hier mal ein paar Informationen zur Behandlung von in Belgien begangenen Geschwindigkeitsverstößen.

In den letzten Jahren geht die belgische Polizei bei der Ahndung von Verkehrszuwiderhandlungen zunehmend rigoros vor. Von der Möglichkeit, ausländischen Verkehrssündern an Ort und Stelle ein Bußgeld (Amende immédiate) oder eine Kaution (Consignation) abzuverlangen, wird ständig Gebrauch gemacht. Dabei handelt es sich fast durchgängig um Beträge von mindestens 150 EUR, wenn ein schwerwiegender Verstoß (Infraction grave) wie etwa eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 10 km/h vorliegt.

Wenn diese Geldbeträge nicht sofort bezahlt werden (können), wird in aller Regel kurzerhand das Tatfahrzeug sichergestellt und abgeschleppt. Für den Fall, dass die geforderte Zahlung nicht innerhalb von längstens vier Tagen nachentrichtet wird, kann das Kraftfahrzeug verwertet werden.

Im belgischen Straßenverkehrsrecht wird unterschieden zwischen schweren und einfachen Verkehrsverstößen (Infractions graves et ordinaires).

Schwere Verkehrsverstöße

Die schweren Zuwiderhandlungen (Infractions graves) sind in drei Kategorien unterteilt:

* Schwere Verkehrsverstöße 1. Grades:

z.B. Geschwindigkeitsübertretungen von 11 bis 20 km/h, Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes.

* Schwere Verkehrsverstöße 2. Grades:

z.B. Geschwindigkeitsübertretungen von 21 bis 40 km/h (von 11 bis 20 km/h in 30er-Zonen oder vor Schulen), Vorfahrts- und Rotlichtverstöße, Überholen trotz Überholverbot.

* Schwere Verkehrsverstöße 3. Grades:

z.B. Geschwindigkeitsübertretungen um mehr als 40 km/h (um mehr als 20 km/h in 30er-Zonen oder vor Schulen), Überholen vor unübersichtlichen Stellen.

Verkehrsteilnehmer, die einen dieser Tatbestände erfüllen, müssen mit Geldbußen zwischen 150 und 2750 EUR oder - in schwerwiegenden Fällen - mit Freiheitsstrafe rechnen. Wird innerhalb eines Jahres (seit Verurteilung wegen eines schweren Verstoßes) zum zweiten Mal eine schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen, kommt es zu einer Verdoppelung der Strafe.

Zusätzlich kann ein Fahrerlaubnisentzug erfolgen. Auf staatsanwaltschaftliche Verfügung hin kann der Führerschein vor Ort von der Polizei eingezogen werden.

Nach belgischem Recht wird vermutet, dass für sämtliche mit einem bestimmten Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlungen der Halter desselben (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) verantwortlich ist, soweit nur das polizeiliche Kfz-Kennzeichen bekannt ist. Um diese Verschuldensvermutung zu entkräften, muss der Halter den Beweis erbringen, dass er zum Tatzeitpunkt nicht mit seinem Fahrzeug gefahren ist. Ist der Kfz-Halter eine juristische Person (z. B. eine Gesellschaft), hat er der Behörde den jeweiligen Fahrer namentlich bekanntzugeben.

Wird ein Verstoß von der Polizei protokolliert und zur Anzeige gebracht, gelangt die Sache über die Staatsanwaltschaft (Parquet du procureur) zum zuständigen Gericht (Tribunal de police). Der Staatsanwalt lädt den Beschuldigten zu einem Verhandlungstermin.

Wenn der deutsche Beschuldigte nicht vor dem belgischen Gericht erscheint, kommt es in der Regel zu einer Abwesenheitsentscheidung, die an seinem Wohnsitz in Deutschland zugestellt wird. Begleicht der verurteilte Verkehrssünder die Strafe samt Verfahrenskosten nicht rechtzeitig, wird ihm - wieder von der belgischen Staatsanwaltschaft - mitgeteilt, dass er eine Ersatzfreiheitsstrafe zu erwarten hat, die beim nächsten Belgienbesuch vollstreckt werden kann.

Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt sowohl bei schweren als auch bei einfachen Verkehrsverstößen ein Jahr. Ist der Verstoß mit einer Körperverletzung verbunden, beträgt die Frist drei Jahre, ebenso bei Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und Trunkenheitsfahrt.

Wegen einfacher Verstöße verhängte Strafen können ein Jahr lang, Strafen wegen schwerer Verstöße fünf Jahre lang vollstreckt werden. Die Vollstreckungsverjährungsfrist läuft bei erstinstanzlichen Entscheidungen ab deren Rechtskraft, bei letztinstanzlichen Urteilen ab deren Verkündung.

Da du schon Post bekommen hattest wære Interessant zu wissen ob du auch auf dem Bild zu erkennen bist. Wenn nicht, hast du glueck. In Belgien gibt es die Halterhaftung welche in Deutschland nicht zæhlt. Bist du zu erkennen dann kann die Belgische Behørde in Deutschland gegen dich Vollstrecken lassen.

Drahkke, vielen Dank für deine Arbeit. Der TE kann sich nun langsam daran machen, aus den Daten auszurechnen, was auf ihn zukommt. Vielleicht braucht er ja nochmals Hilfe wg. des Schlupflochs und so😁

Zitat:

Original geschrieben von mattalf


Da du schon Post bekommen hattest wære Interessant zu wissen ob du auch auf dem Bild zu erkennen bist. Wenn nicht, hast du glueck. In Belgien gibt es die Halterhaftung welche in Deutschland nicht zæhlt. Bist du zu erkennen dann kann die Belgische Behørde in Deutschland gegen dich Vollstrecken lassen.

Nach belgischem Recht wird vermutet, dass für sämtliche mit einem bestimmten Kraftfahrzeug begangenen Zuwiderhandlungen der Halter desselben (wenn es sich um eine natürliche Person handelt) verantwortlich ist, soweit nur das polizeiliche Kfz-Kennzeichen bekannt ist.

Um diese Verschuldensvermutung zu entkräften, muss der Halter den Beweis erbringen, dass er zum Tatzeitpunkt nicht mit seinem Fahrzeug gefahren ist.

Ist der Kfz-Halter eine juristische Person (z. B. eine Gesellschaft), hat er der Behörde den jeweiligen Fahrer namentlich bekanntzugeben.

Da kannst sicher sein, dass der Halter den Beweis der Nichtbeützung des Fahrzeuges erbringen wird.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl


Da kannst sicher sein, dass der Halter den Beweis der Nichtbeützung des Fahrzeuges erbringen wird.

Gerichtsfest muß dieser Beweis aber schon sein.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


Drahkke, vielen Dank für deine Arbeit.

Auch von mir vielen Dank, Drahkke. Wobei Du vielleicht das nächste Mal Deine Quelle angeben solltest, wenn Du schon Deine Beiträge von anderen Webseiten kopierst...😉

@wkienzl

Das ist aber fuer eine Vollstreckung in Deutschland nicht von belangen. Hier zæhlt nicht die Halterhaftung. Kønnen die Belgier nicht mit Foto Beweisen das der TE gefahren ist, gehen sie hier leer aus. Sprich- keine Vollstreckung in Deutschland. Dann hat der TE nur das Problem bei der næchsten fahrt nach Belgien

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Die Verkehrsschilder sind in Europa einheitlich und überall Bestandteil der Fahrschulausbildung. Da braucht niemand Häuser, um zu merken, daß er sich innerorts bewegt.

Blödsinn!! Genau die Ortsschilder sind in Europa ganz und gar nicht einheitlich!! In Polen z.B. weiss man erstmal nicht, ob das jetzt ein Ortsschild ist oder nicht. So wurde ich vor 3(??) Jahren mitten in der Nacht in Polen angehalten, weil ich mit 150 km/h durch eine Ortschaft bin. Da war irgendwo ein Haus und halt ein unauffälliges Ortsschild. Unn was nu? Erschießen?

Gottseidank war das Osteuropa, wo man mit den Cops einen gemeinsamen Weg finden kann 🙂

@Hadrian

Die Angabe von Quellen ist doch nur bei der Erstellung einer Doktorarbeit zwingend vorgeschrieben. Im MT auch? Traust du denn Drahkke nicht über den Weg oder kannst du nur akzeptieren, was du selbst erarbeitet hast😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Was Du für einen Müll ablässt, reicht für drei Stammtische.

Ach und was ist mit dem, was du abläßt?

Zitat:

Weder werden Tempo 30 Schilder auf Antrag der Anwohner aufgestellt, noch weißt Du, wer, wo und warum jemand schnell fährt.

Ach nee. Du kannst das einschätzen? Vielleicht habe ich mich zuvor mit anderen darüber unterhalten?

Überall kann man zudem hören und lesen, daß wenn die Anwohner Tempo 30 durchgesetzt haben und Radarmessungen verlangen, dann später genau diese Anwohner der Polizei in die Falle gehen...

"Allerdings hätten die Überprüfungen auch ergeben, dass „über 90 Prozent“ der ermittelten Autofahrer in den jeweiligen Wohnquartieren selbst wohnen."

http://www.wz-newsline.de/.../angst-vor-den-rasern-1.785271

Durchgesetzt bedeutet, sie demonstrieren und schreiben so lange Eingaben und drücken auf die Tränendrüse, bis sich jemand in der Behörde findet, der die Schilder aufstellt! Hast Du Dich noch nie damit befaßt?

Vor allem bin ich jetzt aber froh, daß nur Du alles ganz genau weißt und alle anderen kein Hirn haben 😁

Zitat:

Wer seinen FS braucht, weil er zur Arbeit kommen muss oder gar Berufskraftfahrer ist, der hat in aller Regel soviel Hirn, auf den Lappen aufzupassen und entsprechend zu fahren.

Vielleicht fährt der nur +20 km/h weil es keine Punkte gibt und nur dort schneller, wo er sicher ist, daß

ihn niemand blitzt?

Zitat:

Und wem es daran fehlt und er durch 30er Zonen heizt oder gar meint, 30er Zonen seien nur "Verkehrsbehinderungsbereiche", braucht mir hinterher auch nicht in die Suppe zu heulen, wenn diese Einstellung ihn zum Fußgänger macht.

Du willst doch wohl nicht im Ernst behaupten, daß Tempo-30 Tonen nicht den Verkehr behindern? Wenn man statt 50 nur 30 fahren soll, wird man doch eindeutig behindert oder wie würdest Du das sonst nennen? Sag mal wo lebst Du denn eigentlich? Siehst Du Dich nicht um und liest Du keine Zeitung? Die 30 werden mit Absicht zu genau diesem Zweck eingeführt!

Auszug: "Wie die ersten Tage zeigen, führt die Tempo-30-Regelung dazu, dass leider nicht nur das Ziel einer

Verkehrsberuhigung

und Reduzierung des Durchgangsverkehrs erreicht wird"

http://www.jeanette-kaltenhauser.de/.../...kl%C3%A4rung+1.+Mai+2011%29

Verkehrsberuhigung für die Anwohner = Verkehrsbehinderung für den Durchgangsverkehr!

Und ich habe nirgends gesagt, daß ich durch Tempo 30 - Zonen heize (wie gesagt es gibt eigentlich keine 30er Zonen mehr, das gesamte Stadtgebiet und fast alle Dörfer sind bereits KOMPLETT mit 30 ausgeschildert) sondern das ich in der Regel wie 90% aller Fahrer 60 lt. Tacho in der Stadt fahre. Und das sind nach Abzug von Tachovoreilung und Meßtoleranz exakt die seit über 60 Jahren in der Stadt üblichen 50 km/h! Und für hohe Drehzahlen gibts übrigens keine Meßwerte mit Punkten im Bußgeldkatalog...

Es ist leider bezeichnend, daß die Anwohner, die bewußt an eine Hauptstraße gezogen sind, sich jetzt plötzlich über den seit über zig Jahren dort Verkehr beschweren und auch noch recht bekommen!

Zitat:

Aber der letzte Satz Deines Beitrags zeigt ja schon ganz gut, woher bei Dir der Wind weht...

woher denn? Das ich das Auto so nutze, wie es von Anfang an einmal gedacht war?

Zitat:

@V8 Jokel: Sorry, war OT und bezog sich nicht auf Dich, sondern nur auf den geistigen Hirsebrei von BBB zum Thema 30er Zonen und Gänge ausdrehen..

Werde auch weiterhin meine Gänge ausdrehen wie es mir gefällt. Das ist nämlich nirgends vorgeschrieben. Sonst müßten erst alle Motorräder, Mopeds, LKW´s, Busse und Autos mit Sportauspuff aus dem Verkehr gezogen werden und die Radarmessungen durch Geräuschmessungen ersetzt werden!

Auf Deine Beleidigungen gehe ich gar nicht erst ein. Wie heißt es doch? Getroffene Hunde bellen...

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA



Zitat:

Original geschrieben von freddi2010


@BBB

Aus welchem Pott hast du denn die Art deiner Verkehrsmoral gelöffelt?  Eine MPU würdest du bei deiner Einstellung mit Sicherheit nicht bestehen, es sei denn, du verfügst über ein großes schauspielerisches Talent🙄

Och komm, Du kennst doch das Internet. Wenn BBB einen Lappen hat würde mich das schwer verwundern.

Warum sollte ich keinen haben? Bis ich zur MPU muß, fehlen mir noch 18 Punkte 😁

Und das man denen nicht die Wahrheit sagen darf, sondern nur das, was die hören wollen ist doch allgemein bekannt. Psychologen habe ich einige im Bekanntenkreis, die wurden alle selbst schon mal eingewiesen und "behandeln" trotzdem weiterhin andere Patienten...das halte ich für höchstgefährlich.

Aber wenn man sonst keine Daseinsberechtigung hat...

Deine Antwort
Ähnliche Themen