Vollkaskoschaden alter Vectra - wie handhaben ?
Hallo,
mein Vater ist mit seinem Vectra 1,8 i Beauty Bj. 98 rückwärts an eine Schaukel im Hof gedonnert.
Der Vectra hat nur 60 tsd. km drauf - ist also motormässig gut in Schuss.
Es sind die üblichen Roststellen vorhanden und der Wert dürfte nicht mehr so hoch sein. Etwa 2500 Euro ? - oder doch mehr ??
na ja das weiss man nicht so genau und es kommt auf einige Umstände an, welchen VK Preis man eventuell erzielen könnte.
Daraum geht es aber nicht - das Auto soll nicht verkauft werden, sondern der Schaden soll mit der sich noch auf 650 DM Selbstbeteiligung belaufenden Vollkaskoversicherung abgerechnet werden.
Der Wagen ist fahrbereit und man sieht, wenn man nur mit einem Auge und dicker
Sonnenbrille hinguckt fast sichts vom Schaden.
Ich habe aber gute Augen und auf der Bühne in der Werkstatt sah man den wirklichen Schaden.
Der ziemlich dicke eiserne Holm der in den Boden einbetonierten Schaukel an die er rückwärts gefahren ist, hat jedenfalls einen mächtigen Knick, sodass man es kaum glauben kann, dass am Auto selber fast nichts zu sehen ist.
Der rückseitige Spoiler hat einen waagrechten etwa 10 cm langen Riss, der wie ein heller Kratzer aussieht, aber durchgehend im Plastik ist. Unterseitig ist eine Befestigung des Spoilers abgerissen.
Der Lack des Spoilers hat zwei stellenm an denen Spinnwebenartig und etwa 20 cm im Durchmesser feine Haarrisse zu sehen sind. Nun ja - man kann damit leben. Bei einem neuen Auto wäre aber ein völlig neuer Spoiler fällig, wäre dies ein Haftpflichtschaden.
Nun geht es aber weiter. Hinter dem Spoiler ist der metallene Befestigungsrahmen etwas eingedrückt.
Der Kofferraumdeckel hat sich nicht mehr richtig schliessen lassen und es ist offensichtlich, dass hier einiges durch die Wucht des Anpralls verschoben wurde. Der Werkstattmeister bestätigt dies und will das auch gar nicht mehr reparieren, weil die Reparatur etwa 2500 Euro betragen würde.
Das ist verständlich - dennoch möchte ich den Schaden aber mit der Versicherung abrechen.
Es ist ein einwandfreier Vollkaskoschaden und es ist auch vertragsgemäss, wenn ich den Schaden nur nach Schadenskalkulation durch die Werkstatt angebe und mir das mir zustehende Geld ausbezahlen lasse.
In Anbetracht der fehlenden Zahlungsmoral einiger Versicherungen bei Vollkaskoschäden frage ich nun, wie man hier richtig agiert.
Was habe ich zu erwarten - seitens der Versicherung ?
Ich rechne mit einen Schadenskalkulation von etwa 1400 Euro. Das würde bedeuten, dass die Versicherung mir abzüglich der Selbstbeteiligung etwa 1000 Euro ausbezahlen müsste.
Das wäre nur gerecht, da dies der erste Vollkaskoschaden in 12 Jahren ist.
Vertrag kommt schliesslich von vertragen !!
Wird eine Hochstufung vorgenommen werden - um wieviele Prozentpunkte ?
Bisher besteht die niederste SF - Klasse.
Was ist, wenn hochgestuft wird und ich die Vollkasko zuvor einfach kündige ?
sie wäre ja gar nicht mehr notwendig - nicht wahr.
Für konstruktive Beiträge zu diesem Fall bedanke ich mich.
Gruss
wellen
15 Antworten
Schadenssumme oder aber Zeitwert (wenn der Schaden höher ist, als der Wiederbeschaffungswert) minus Selbstbeteiligung minus Restwert gleich Auszahlbetrag ohne Mehrwertsteuer
... dir ist aber schon klar, dass durch den Schadensfall deine Kaskoklasse ansteigt und du genaugenommen den Schaden am Ende doch selber zahlst...?
VK für so ein altes Auto ist - sorry für das harte Wort - Verschwendung...
Versuch es - lass den Gutachter der Versicherung kommen und guck was rauskommt...
Gruß cocker
Und rechne vor allem gegen, wann du diese Auszahlung durch höhere Beiträge wieder ausgegeben hast. Angesichts der geringen zu erwartenden Summe wird sich das nicht rechnen.
Wie du hochgestuft wirst, steht in deinem Versicherungsvertrag. Das ist nicht bei jedem gleich.
Sorry, aber hättest du schon vor 5 Jahren die Vollkasko rausgenommen, hättest du von den gesparten Beiträgen wohl die Reperatur ohne Probleme bezahlen können.
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Hi,
ich weiß ja nicht wie das bei euch und auch bei Vollkasko aussieht,ich bezahle im Jahr ca 12Euro mehr und hab dafür 3 Unfälle frei werde also bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht höhergestuft 😁
Gruß Walter
Der Schaden ist nun kalkuliert und beläuft sich auf 2.200 EUR .
We will see.
Danach wird Voll- als auch Teilkasko gekündigt, falls Hochstufung erfolgen sollte.
Eine Versicherung ist eine sehr einseitige Angelegenheit, wenn immer nur einer einzahlt ;-)
Versicherer sind mit die vermögendsten Institutionen . Man sollte ihnen gehörig die Leviten lesen, wenn ihre Zahlungsmoral sinkt.
Hallo!
Die TK würde ich nicht kündigen, da die Schäden regulieret die nicht selber verschuldet sind. Unwetter-, Brand-, Glas- und Diebstahlschäden kosten auch ein Haufen Geld.
Allein eine neue Fronscheibe schlägt mit fast 600,- € zu Buche!
Mein Vecci ist von 97 und ist mit TK ohne SB versichert. Die Beiträge für die TK hab ich mehrfach raus: 2 x Frontscheibe + 1 x Scheinwerfer und Blinker links.
Weini
Werde das mit der Teilkaskokündigung noch prüfen. Wissen kann man ja nie was das eventuell nochpassieren kann.
Gestern war der Versicherungsmitarbeiter da und hat Fotos vom Auto als auch von der Anprallstelle gemacht.
Die restlichen Modalitäten und auch den Auszahlbetrag werde ich noch nennen.
Gruss
wellen
TK lohnt sich fast immer... da sind Glasbruch, Diebstahl, Haarwildschäden etc. mit drin. Ob man das jetzt ohne SB macht, muss man prüfen... hatte ich beim Astra F auch und da brauchte ich sie ein einziges Mal wegen neuer Frontscheibe... da war die TK auch nicht so teuer... beim B-Vectra hab zumindest ich hier TK-Klasse 29... das zweithöchste soweit ich weiss... da kostet ohne SB schon ein bissl mehr als mir die Karre lieb ist 😉
VK deckt ausschliesslich Vandalismus und selbst verursachte Schäden ab, lohnt sich daher meist nur für höherwertige und/oder neuere Autos...
Gruß cocker
Habe nun Post vom Versicherer erhalten.
Ihr liegt das Sachverständigengutachten bei. Die Schadenshöhe ist nun mit 1800 Euro incl. MWST beziffert. Die anfangs von mir genannten 2.200 Euro haben sich also doch nicht ergeben - was mir aber mündlich so gesagt wurde.
Es liegt ebenfalls ein verbindliches Kaufangebot eines Händlers bei.
Im Restwertangebot wurde ein Onlineportal für Autos genutzt und es ist ein Bild von einem Vectra. 1.6
EZ 09.96. dabei.
Verstehe nur nicht was das mit meinem Vectra 1.8 zu tun haben soll.
Das Restwertangebot beträgt 410 EURO ???
Der hat hat wohl ne Meise - für 410 Euro kann ich nicht mal mit ein paar Leuten Essen gehen.
Diese Händler werden auch immer dreister *grins
Na ist einer von Drüben dem wohl der Erfolg kapitaler Marktwirtschaft zu Kopfe gestiegen ist und begriffen hat, dass im Einkauf auch schon der Gewinn liegt.
Der Versicherer frägt nun, was mit dem Fahrzeug geschieht.
Sofern die Reparatur in einer Fachwerkstatt vorgenommen wird, bittet der Versicherer um Vorlage
der Reparaturrechnung.
Meine erste Frage hierzu nun:
Ist es richtig, dass diese bisher erfolgte Schadenskalkulation meiner Werkstatt in ihrer bisherigen Höhe(1.800 EUR9
um bis zu 25% überschritten werden darf und dies der Versicherer auch zu bezahlen hat ?
Dann könnten sich ja theoretisch für den Versicherer über 2000 Euro an Kosten ergeben.
Der Versicherer müsste doch dann froh sein, wenn ich eine fiktive Abrechnung wünsche und von den 1800 Euro dann noch die MWST, als auch die 300 Euro Selbstbeteiligung wegfallen würden.
Zur Auszahlung kämen dann mal gerade ca. 1200 Euro.
Geht das so ? - oder müssen da andere Aspekte in Betracht gezogen werden ?
danke für sachliche Mitteilungen und Meinungen hierzu
Zitat:
Original geschrieben von wellen
Im Restwertangebot wurde ein Onlineportal für Autos genutzt und es ist ein Bild von einem Vectra. 1.6
EZ 09.96. dabei.
Verstehe nur nicht was das mit meinem Vectra 1.8 zu tun haben soll.
Das Restwertangebot beträgt 410 EURO ???Der hat hat wohl ne Meise - für 410 Euro kann ich nicht mal mit ein paar Leuten Essen gehen.
Diese Händler werden auch immer dreister *grins
Na ist einer von Drüben dem wohl der Erfolg kapitaler Marktwirtschaft zu Kopfe gestiegen ist und begriffen hat, dass im Einkauf auch schon der Gewinn liegt.
Das ist in der Versicherungswirtschaft ein völlig normaler Vorgang und hat überhaupt nichts damit zu tun, das der von Drüben kommt. Ob das nun eine koschere Sache ist, ist was anderes. Aber ist halt so Usus, kann man auch eigentlich wenig gegen machen.
Schade das das nach nunmehr 21 Jahren immer noch in den Köpfen der Leute ist. 🙁 Ihr zahlt uns ja auch immer noch Soli, ne.... Nee, nee...
Ich für meinen Teil arbeite im Vertriebsbereich eines sehr großen Unternehmens der Automobilbranche mit 37 Niederlassungen bundesweit, unsere Niederlassung hat vier Center(jeweils mit mehreren Betriebsteilen), zwei im Osten und zwei im Westen und nun rate mal, wer hier wen unterstützt - Lohn, Arbeitszeit, Personalstärke - wir arbeiten 2,5h länger(theoretisch,praktisch durch die Personalstärke noch viel mehr), haben immens weniger Leute(bei uns macht jeder viele Gebiete auf einmal, wofür drüben pro Gebiet eine einzelne Person zuständig ist) und bekommen ca. 20% weniger Grundlohn(AG vs. GmbH), von Zuschlägen will ich gar nicht sprechen. - lokal gesehen verdiene ich allerdings doch überdurchschnittlich.
Der Restwert wird auch von dem Auszahlungsbetrag abgezogen, bleiben dir also vielleicht 800 übrig.
Quasi für´n Popo.
Meine persönlichen Vorurteile zu "von Drüben" möchte ich weiter nicht pflegen. Sie sind da - ja ... immer noch. ;-)
Eventuell ist es ja auch gar kein Vorurteil, sondern ganz einfach Erfahrungssache.
Ich habe auch schon Flüchtlingen über Ungarn unmittelbar nach Mauerfall
hier zu dauerhaften Arbeitsplätzen verholfen und auch sonst geholfen wo es ging. Die in der EX DDR gewachsene Mentalität einiger Menschen habe ich in unmittelbarer Zusammenarbeit mit einigen doch auch kennengelernt. Ihre Neigung an ihren erlernten Beruf gleich einen Ing. Grad dranzuhängen hat mich anüsiert.
Was mir aber nun völlig neu ist. Warum werden diese 400 Euro Restwert auch noch vom Auszahlbetrag nach fiktiver Abrechung abgezogen ?
Dann wäre das niedere Restwertangebot ja von Vorteil für mich.
Gruss
Weil du das Fahrzeug zum Restwert an den Höcht"bietenden" verkaufen kannst. Dieser ist an sein Angebot gebunden. Somit spielt es für dich keine Rolle, obder Restwert von der Auszahlung abgezogen wird.
Zitat:
Original geschrieben von wellen
Ich habe auch schon Flüchtlingen über Ungarn unmittelbar nach Mauerfall
hier zu dauerhaften Arbeitsplätzen verholfen und auch sonst geholfen wo es ging.
Falls deine Profilangaben stimmen, warst du vor zur Wende satte 14 Jahre alt. Also kann ich diesen Angaben nicht ganz glauben.
Zitat:
Ihre Neigung an ihren erlernten Beruf gleich einen Ing. Grad dranzuhängen hat mich anüsiert.
Tja, meistens hat das was damit zu tun, das die tatsächlich einen Ingenieurs-ähnlichen Beruf in der DDR erlernt haben. Meine Mutter hat Ihren Facharbeiter in einem Tiefbau-Kombinat gemacht, ist danach nochmal studieren gegangen, um dann Bauingenieur zu werden. Nach der Wiedervereinigung hat es noch einige Zeit gedauert bis dann in der BRD Ihre in der DDR erworbene Qualifikation in einen Dipl. Ingenieur umgeschrieben wurde.