Vollbremsung bei 200
Guten Tag,
ich war heute auf der Autobahn Richtung Singen. Die Autobahn war schön leer und ich wollte mal wieder Gas geben. Bei Tempo 200 sehe ich on weiten 2 Autos auf einer Auffahrt. Auf einmal zieht eine Frau voll rüber auf die linke Spur. Ich musste die Bremse voll durchtreten und das Auto kam auch kurzzeitig ins Schleudern. Um ein Haar hätte es fast geknallt.
Ich bin dann dieser blöden Tussi durch die Stadt hinterhergefahren aber sie ist im Kreis gefahren und wollte mich unbedingt loswerden. Ich wollte sie zur Rede stellen.
Kann man nicht eine Anzeige machen wegen "gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr". Ich meinte auch das es verboten ist von einer Autobahnauffahrt voll auf die linke Spur rüberzuziehen.
Vielleicht ist ja ein Polizist hier der etwas Ahnung hat und mir einen Tipp geben kann (keine Rechtsberatung)
Beste Antwort im Thema
Das Foto habe ich danach an der Kreuzung gemacht, als ich die Frau zur Rede stellen wollte, damit ich die Autonummer habe.
Ich glaube kaum das man bei Tempo 200 eine Vollbremsung macht, das Handy rausholt, die Tastensperre rausmacht, das Kamera App startet und ein Foto macht.
Gibt's hier eigentlich auch Leute die halbwegs denken können? Ständig gibt's hier dumme Kommentare und Halbweissheiten von irgendwelchen Behinderten hier
325 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das ist nicht richtig, das steht in keinem Gesetzestext so!
Das steht zwar in keinem Gesetzestext, dennoch bin ich davon berzeugt, dass kaum einer von uns "gewöhnlichen" Autofahrer Ein Fahrzeug das auf der Ü-Spur mit 300 daherkommt richtig einschätzen kann.
Da dürften auch sehr versiehrte Autofahrer schwierigkeiten haben.
Zitat:
Original geschrieben von Fischmanni
Erhöhte Betriebsgefahr? Schwachsinn!! Die habe ich bei Schnee, im Regen, bei Nebel und sogar durch miese Straßen!!
Wenn nun einer nicht in der Lage ist mit dieser Rechtslage/mögliche Geschwindigkeit der anderen umzugehen ist er zum führen eines KFZ ungeeignet.
Die
Betriebsgefahr hat doch nichts mit dem Können des Fahrers zu tun, sondern ergibt sich allein aus der Nutzung des Fahrzeugs.
Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Wenn man 300 fahren darf, dann darf man das unabhängig davon, ob noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ob es aber sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage, die wohl verneint werden muß. Nicht umsonst hat die Rechtsprechung die Figur der schuldunabhängigen anteiligen Mithaftung wegen geschwindigkeitsbedingter Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr entwickelt.
... dann müssen wir uns wohl (leider) noch darüber unterhalten, was "dürfen" in dem Zusammenhang bedeutet 🙄 ?
"dürfen" heisst nicht, daß man mit 200 bis 300 beliebig reinknallen darf und Recht bekommt, wenn dabei etwas schief geht. Insofern müssen sich ggF beide Parteien nach ihrer Verantwortung (man könnte es "Teilschuld" nennen) fragen lassen.
Nicht zuletzt weil die Verkehrsteilnehmer dies leider offensichtlich nicht gut genug im Griff haben, ist auf belebten Teilstücken (Stadt-, Ringautobahnen) zur Verbesserung der Sicherheit ein Tempolimit üblich.
Meintest Du versiert oder versehrt? Großer Unterschied - gerade in dem hier diskutierten Zusammenhang.
Zitat:
versiehrte Autofahrer schwierigkeiten haben.
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Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Betriebsgefahr hat doch nichts mit dem Können des Fahrers zu tun, sondern ergibt sich allein aus der Nutzung des Fahrzeugs.Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr
Hallo
Die Beriebsgefahr steigt schlagartig mit dem Drehen des Zündschlüssels. Das es die gibt und irgendwie auch Rechtsverdreherisch genutzt wird/genutzt werden kann ist mir auch klar. Man könnte beim losfahren nach Wischi Waschi Recht noch Vorsatz unterstellen, dann wäre die Sache rund.🙄
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
der hier beschriebene Zwischenfall kam allerdings nicht in den Medien.
Dann kann der Möhren Fahrer, der seine Möhre natürlich nur fährt weil im die ´reicht´, sein Schwanz lang genug und/oder so vernünftig ist die Moral un Oberlehrerkeule schwingen.
Hallo
Weil es nicht geknallt hat, somit hat unten genannte Klientel auch nix zum auf/er?regen
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
... dann müssen wir uns wohl (leider) noch darüber unterhalten, was "dürfen" in dem Zusammenhang bedeutet 🙄 ?Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Wenn man 300 fahren darf, dann darf man das unabhängig davon, ob noch andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße sind. Ob es aber sinnvoll ist, das ist eine ganz andere Frage, die wohl verneint werden muß. Nicht umsonst hat die Rechtsprechung die Figur der schuldunabhängigen anteiligen Mithaftung wegen geschwindigkeitsbedingter Erhöhung der allgemeinen Betriebsgefahr entwickelt.
"dürfen" heisst nicht, daß man mit 200 bis 300 beliebig reinknallen darf und Recht bekommt, wenn dabei etwas schief geht.
Da hast du wohl recht. "Dürfen" in diesem Sinne meint in meinem Beitrag "nicht durch eine formale Rechtsvorschrift verboten". So wird das im Allgemeinen wohl auch durchgängig verstanden, "dürfen" im Sinne von "erlaubt sein".
Wir sind uns sicherlich darin einig, daß sich eine Geschwindigkeit von 300 km/h von allein verbietet, wenn mögliche "Störungen", ganz gleich welcher Art, auf der Strecke sind - und dazu gehören nun auch einmal die unvorhersehbaren Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer. Aber einen Schuldvorwurf kann man allein aus einer sehr hohen Geschwindigkeit nicht ohne weiteres konstruieren, sofern diese auf der betreffenden Strecke nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist das eine Frage zivilrechtlicher Mithaftung, aber auch erst, wenn etwas passiert, denn vorher ist diese Frage irrelevant.
Man kann aber sehr wohl ein schuldhaftes Handeln in sehr hohen Geschwindigkeiten sehen, wenn allein durch die an sich erlaubte sehr hohe Geschwindigkeit und durch hinzutretende Umstände wie etwa sehr hohe Verkehrsdichte oder sehr ungleichmäßiger Verkehrsfluss eine Gefährdung anderer erfolgt. Das allerdings ist eine absoute Ausnahme und bedarf einer sehr sorgfältigen Einzelfallbegründung (beispielsweise im Rahmen des § 315 c Abs. 1 Nr. 2 lit. d)).
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Da hast du wohl recht. "Dürfen" in diesem Sinne meint in meinem Beitrag "nicht durch eine formale Rechtsvorschrift verboten". So wird das im Allgemeinen wohl auch durchgängig verstanden, "dürfen" im Sinne von "erlaubt sein".
Wir sind uns sicherlich darin einig, daß sich eine Geschwindigkeit von 300 km/h von allein verbietet, wenn mögliche "Störungen", ganz gleich welcher Art, auf der Strecke sind - und dazu gehören nun auch einmal die unvorhersehbaren Handlungen anderer Verkehrsteilnehmer.
dies scheint mir hier nicht von allen so gesehen zu werden.
Zitat:
Original geschrieben von Blubber-AWD
Aber einen Schuldvorwurf kann man allein aus einer sehr hohen Geschwindigkeit nicht ohne weiteres konstruieren, sofern diese auf der betreffenden Strecke nicht ausdrücklich verboten ist, dann ist das eine Frage zivilrechtlicher Mithaftung, aber auch erst, wenn etwas passiert, denn vorher ist diese Frage irrelevant.
Das dürfte soweit klar sein. Allerdings ist diese Trennung hier nicht immer sauber erfolgt. Das kann sich in den Diskussionen schonmal etwas vermischen.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Und das Niveau... sinkt...
So ist es leider. Den größten Unrat habe ich entsorgt. Ich möchte aber die Ersteller anderer grenzwertiger Beiträge dringlich darum bitten, ihre Wortwahl zu überdenken. Mir erschließt sich noch immer nicht der Zusammenhang zwischen Fahrzeugwahl und Größe/Funktion männlicher Genitalien. Und wie passen dann Frauen in dieses Weltbild? Wer als intelligenter und ernstzunehmender Gesprächspartner akzeptiert werden möchte, sollte sich endlich auch so benehmen.
twindance/MT-Moderation
Wenn jetzt kurz mal überlegt wird.
Bremsweg bei 200 Gefahrenbremsung ~ 200 m
bei 300 ~ 450 m
Ergibt sich doch fast von selbst bei welcher "Verkehrsdichte" im eigenen Interesse so schnell gefahren werden - entschuldigt bitte - sollte.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Wenn jetzt kurz mal überlegt wird.
Bremsweg bei 200 Gefahrenbremsung ~ 200 m
bei 300 ~ 450 m
Ergibt sich doch fast von selbst bei welcher "Verkehrsdichte" im eigenen Interesse so schnell gefahren werden - entschuldigt bitte - sollte.
Ja, natürlich.
Es ist daher in meinen Augen immer und völlig ausnahmslos geboten, sofort (!) vom Gas zu gehen, wenn man am weiten Horizont der Strecke auch nur eines (!) anderen Verkehrsteilnehmers ansichtig wird, einfach und allein deshalb, weil man dessen Verhalten nicht einmal im Ansatz einschätzen kann. (*)
Und es ist ebenso geboten, bei verminderter Sicht (etwa nachts) eine solche Geschwindigkeit erst gar nicht zu fahren. Weil man nicht schnell genug reagieren kann.
Man muß sich das ganze grotesk übertrieben vorstellen, dann wird es vielleicht deutlicher und für das eigene Leben, den eigenen Alltag eingängiger:
Wenn ein größeres, beladenes Containerschiff in Marschfahrt voraus ist und der Wachhabende erkennt eine Gefahrenstelle am Horizont und befiehlt "volle Kraft zurück", dann fährt der Kahn völlig ungerührt locker noch eine halbe Stunde weiter geradeaus, bis er zum Stillstand kommt. Ähnliches gilt für Kurswechsel (bis so ein Kahn auf Ruderlegen reagiert, das dauert, und außerdem schwenkt dann in aller Regel das Heck sehr weit aus). Sportbootfahrer auf Seeschifffartsstraßen müssen das berücksichtigen - denn sie haben möglicherweise recht, aber das nützt ihnen in der Begegnung mit einem großen Schiff nichts, weil der Große eben gar nicht schnell und angemessen reagieren kann. Und auch wenn der Große recht hat, so wird die Kollision dennoch nicht vermieden, weil er selber nicht auf den Esel reagieren kann.
So ist es auch mit den Schnellfahrern: Sie können allein schon aufgrund physikalischer (und physiologischer) Gegebenheiten nicht angemessen und schnell genug reagieren, wenn eine Störung erfolgt. Deshalb verbietet sich eine solche Geschwindigkeit auf Strecken, die nicht sicher störungsfrei sind, von allein.
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(*) er wird sicherlich ganz einfach weiter geradeaus fahren, wie sich das im allgemeinen Vertrauensgrundsatz, der grundsätzlich im Straßenverkehr gilt, auch niedergeschlagen hat. Aber man weiß es eben nicht, und wenn er selber einen LKW am ebenfalls noch fernen Horizont der Strecke sieht und völlig sinnwidrig beschließt, bereits jetzt auf die linke Fahrspur zu wechseln, dann ergibt sich eben genau jetzt die im allgemeinen eher unwahrscheinliche Gefahrensituation. Statistik ist so eine Sache: Man lebt mit ihr, aber man darf sich nicht auf sie verlassen.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Das steht zwar in keinem Gesetzestext, dennoch bin ich davon berzeugt, dass kaum einer von uns "gewöhnlichen" Autofahrer Ein Fahrzeug das auf der Ü-Spur mit 300 daherkommt richtig einschätzen kann.Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Das ist nicht richtig, das steht in keinem Gesetzestext so!
Da dürften auch sehr versiehrte Autofahrer schwierigkeiten haben.
Jein... ich denke das ist eine Frage wie man seine Umgebung beobachtet.
Wenn ich weis ich muss da vorne jetzt den LKW / PKW Überholen weis ich das schon lange vorher und beobachte immer wieder den rückwärtigen Verkehr und "plane" meinen Überholvorgang in gewisser Weise.
Ich schätze ab... wie schnell komm der von hinten? Notfalls muss man eben einmal mehr in den Spiegel gucken wenn man es nicht gleich abschätzen kann.
Dann ist das in der Regel kein Problem.
Zumindest habe ich bisher keine Probleme gehabt die Geschwindigkeit einzuschätzen.
Mir ist aber durchaus bewusst das manche Leute dies nicht so wirklich können.
So hatte ich letztens eine junge Dame die mir mit ihrem Polo rausgezogen ist.
Sie hat dann aber direkt gemerkt wie schnell ich ankam und ist gleich wieder rüber und hat mich eben noch schnell vorbei gelassen.
So oder so, ich denke das ist eine endlose Diskussion in der man in beide Richtungen argumentieren kann. 🙂
Wie gesagt, mir ist bewusst das Menschen Fehler machen, und das ist auch Ok - die mache auch ich.
Aber deshalb sollte man nicht jeden der mal hin und wieder schnell fährt als "den Bösen" hinstellen wie es manche hier machen.
Ich hätte auch kein Problem wenn man ein Tempolimit von 120 in DE einführt.
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Ich hätte auch kein Problem wenn man ein Tempolimit von 120 in DE einführt.
Wehe, es springt jemand auf dieses Wort an 😰
😁😁😁
Im Ernst - keine aTL-Diskussion!
twindance
Hallo
Ja, die berühmten 300. Eine Zahl die sich wohl durch das Horrormotorrad Hayabusa, durch welches zumin. auf Bildungssendern wie RTL2 der Untergang des (Autobahn) Abendlandes eingeleitet wurde in den Köpfen festgebrannt hat😁
Realistisch betrachtet dürften wohl die mit Abstand Meisten dieser haarigen Situationen im Bereich von 180-220 stattfinden. In einem solchen Fall habe ich als Fahrer eines langsamen PKW (warum auch immer der so langsam fährt) die verdammte Pflicht sich darauf einzustellen das beim Überholen oder Auffahren vom Beschleunigungsstreifen genau so einer kommen kann.
Ich sehe da nach wie vor keinen Raum für Interpretationen. Auch wenn es den nach Deutschem ´Recht´sicher gibt.