Volkswagen Bank - Frage zur Finanzierung
Hallo,
ist es möglich, dass Person "A" das Auto kauft und somit im Brief steht... aber eine völlig andere Person "B" die komplette Finazierung macht?
Person "A" damit also absolut nichts zu tun hat. Oder ist diese "Mischung" einfach nicht möglich?
Hintergrund ist natürlich die Abrackprämie, dass alte Auto ist derzeit auf Person "A" zugelassen.
Danke! ;-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Skorpion75
Lohnt sich dieser Weg denn überhaupt?
Also zu 2,9% finazieren, zum Jahresende die Verishcerung wechseln + dann die teure Garantieverlängerung nachkaufen?
Das lohnt sich auf jeden Fall, zumindest für mich (SF 9, denke mit anderen SF-Klassen wird die Rechnung analog ausgehen).
VVD:71€ im Monat (Vollkasko + Haftpflicht + 9€/Monat für die im Paket "enthaltene" Garantieverlängerung).
HUK24: 37€/Monat (Vollkasko + Haftpflicht) + einmalig ca. 500€ für die Garantieverlängerung (genauer Preis ist mir entfallen).
Das bedeutet für mich: Nach nur 15 Monaten ist die Lösung "HUK24+separate Garantieverlängerung" bereits günstiger als der Verbleib beim VVD. 😰😰
Dazu kommt noch folgende Bedingung, die in meinem Vertrag zur Versicherung steht:
"2) Während der Laufzeit des Darlehensvertrages bleibt die Höhe des Monatsbeitrages fest. Eine Anpassung erfolgt, wenn die Beitragsberechnung auf unzutreffende Vorversicherungsangaben beruhte oder die Versicheruntssteuer sich ändert"
Wenn ich das richtig interpretiere, bleibt somit der Jahresbeitrag konstant, selbst wenn ich in eine neue günstigere Schadenfreiheitsklasse rutsche. Sehe ich das richtig?!
Denn dann wäre das Verbleiben in der Volkswagenversicherung ja nochmal unattraktiver.
111 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KaiBudde
b ei mir sind halter und kreditnehmer unterschiedlich. kein Themabei fragen PN
ich kann nur sagen was mein verkäufer zu mir gesagt hat und der meinte das geht nicht... hat was mit dem fahrzeugbrief zu tun den die vw bank ja behält...
Zitat:
Original geschrieben von Daniel1
also ich hatte den fall auch! VW schreibt vor das beim darlehen der fahrzeugbesitzer und der darlehensnehmer identisch sind!also war so das mein papa das auto zuläßt und darlehensnehmer ist, aber die raten gehen von meinem konto ab! denn kontobesitzer und darlehensnehmer müssen nicht identisch sein...
Was VW schreibt ist Käse.
Fahrzeugbesitzer ist derjenige, der das Fahrzeug in Besitz hat.
Beispiel: Sohn fährt das vom Vater gekaufte und auf den Vater zugelassene Auto. Vater ist Halter, Sohn ist Besitzer. Wird das Auto geklaut, ist der Dieb Besitzer; denn er hat es materiell zur Verfügung. Das ist kein Karnevalsscherz!
Der Vollständigkeit halber: Eigentümer ist der, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat, was nicht notwendigerweise der Halter sein muss. Bei Finanzierung bleibt Fahrzeugbrief bei der Bank. Bank ist Eigentümer.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Was VW schreibt ist Käse.Zitat:
Original geschrieben von Daniel1
also ich hatte den fall auch! VW schreibt vor das beim darlehen der fahrzeugbesitzer und der darlehensnehmer identisch sind!also war so das mein papa das auto zuläßt und darlehensnehmer ist, aber die raten gehen von meinem konto ab! denn kontobesitzer und darlehensnehmer müssen nicht identisch sein...
Fahrzeugbesitzer ist derjenige, der das Fahrzeug in Besitz hat.
Beispiel: Sohn fährt das vom Vater gekaufte und auf den Vater zugelassene Auto. Vater ist Halter, Sohn ist Besitzer. Wird das Auto geklaut, ist der Dieb Besitzer; denn er hat es materiell zur Verfügung. Das ist kein Karnevalsscherz!
Der Vollständigkeit halber: Eigentümer ist der, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat, was nicht notwendigerweise der Halter sein muss. Bei Finanzierung bleibt Fahrzeugbrief bei der Bank. Bank ist Eigentümer.O.
und deswegen ist die bank "eigentümer" des fahrzeugs, solange bis der kredit abgelöst ist.
halter/darlehensnehmer ist gleich besitzer.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Was VW schreibt ist Käse.Zitat:
Original geschrieben von Daniel1
also ich hatte den fall auch! VW schreibt vor das beim darlehen der fahrzeugbesitzer und der darlehensnehmer identisch sind!also war so das mein papa das auto zuläßt und darlehensnehmer ist, aber die raten gehen von meinem konto ab! denn kontobesitzer und darlehensnehmer müssen nicht identisch sein...
Fahrzeugbesitzer ist derjenige, der das Fahrzeug in Besitz hat.
Beispiel: Sohn fährt das vom Vater gekaufte und auf den Vater zugelassene Auto. Vater ist Halter, Sohn ist Besitzer. Wird das Auto geklaut, ist der Dieb Besitzer; denn er hat es materiell zur Verfügung. Das ist kein Karnevalsscherz!
Der Vollständigkeit halber: Eigentümer ist der, der den Fahrzeugbrief in Besitz hat, was nicht notwendigerweise der Halter sein muss. Bei Finanzierung bleibt Fahrzeugbrief bei der Bank. Bank ist Eigentümer.
O.
Hi.
also...
1. Besteller und Darlehnsnehmer müssen identisch sein.
2. Wenn der Halter in der Zulassungsbescheinigung vom Darlehnsnehmer abweicht sollte der Händler dies vorher bei der Bank anfragen.
Die Vertragsgestaltung sieht nach erfolgreicher Zusage dann so aus.
Entweder, der Halter wird auch gleichzeitig Bürge im Vertrag, dann gibt es keine weiteren Unterlagen auszufüllen (außer Selbstauskunft).
Sollte der Halter nicht Bürge sein, muss noch ein sogenanntes Zulassungsrevers ausgestellt und unterschrieben werden.
Damit sichert man der VW-Bank zu, obwohl man nicht direkt etwas mit dem Kredit zu tun hat, den Wagen bei Bedarf (z.B. wenn der Kredit komplett krachen geht) an die Bank zur Verwertung zu geben.
Das ist eigentlich alles.
Gruß,
Finearts74
bestens.
dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
so sehe ich das auch.
mfg
christian
Hätte auch mal eine Frage, wenn schon ein passender Thread auf ist. Evtl. weiss das ja zufällig jemand.
Ich möchte, wenn es soweit ist, den Golf mit einer möglichst hohen Anzahlung finanzieren. Da zw. Kaufvertrag (und somit Finanzierungsabschluss) und Auslieferung auch schonmal 3-4 Monate liegen können, wäre es für mich ideal, wenn ich die letztendliche Höhe der Anzahlung erst kurz vor Auslieferung bestimmen könnte.
Ist das möglich? Oder kann man alternativ gleich zu Beginn der Finanzierung eine Sonderzahlung leisten, wenn sich herausstellt, dass man doch mehr hätte anzahlen können als ursprünglich geplant?
Eine höhere Anzahlung ist möglich, wure mir zumindest gesagt, weil ich nicht genau wusste für wieviel ich den alten noch loswerde,
Habe erstmal nur einen Betrag angegeben den ich def. zusammen hatte....
Der 🙂 meinte das sei kein Problem.
gruß habfrage !?!
Ich kann nur für mich bzw. die Santander Bank sprechen.
Darlehensnehmer und Käufer bzw. Halter können natürlich voneinander abweichen.
Es muss lediglich bei der Bank eine sog. Drittnutzer Erklärung unterschrieben werden.
Was hier teilweise behauptet wird, ist einfach Quatsch.
Ich habe es selber genau so praktiziert.
Aus versch. Gründen hat mein Vater den Finanzierungsvertrag unterschrieben u.a. da ich nur die "Junge Fahrer Prämie" durch VW bekam, wenn ich den Kaufvertrag unterzeichnete.
Der Kaufvertrag und die Zulassung läuft über mich.
Alles gar kein Thema.
Wenn hier was anderes behauptet wird, stimmt es einfach nicht.
Ich kann dies per PM auch sofort beweisen
dann sprichst du aber für die santander bank.
wundert mich allerdings warum die finanzierung darüber abgeschlossen wurde.
macht man in der regel nur wenn die vw bank "nein" zum darlehensnehmer sagt. 😉,da die zinsen bei vw ja wesentlich günstiger sind.
und nein. das ist kein quatsch. bei der vw bank ist das so.
gegen einen anderen halter spricht ja auch gar nichts dagegen. hat "finearts74" bestens erklärt.
mfg
christian
Auf der 1 Seite des Threads findest du mehrere User, die auf diese Art bestellt bzw. finanziert haben.
Wohl über die VW Bank.
Auch wenn ich das eigentlich nicht erklären muss, ich habe über J&K bestellt, dessen Partner ist die Santander Bank 😛
wenn du genau nachliest unterscheiden sich alle aussagen in kleinen details die ich auch erklärt bzw. denen ich auch zum teil zugestimmt habe. vielleicht war ja auch bei dem ein oder anderen die santander im spiel. 😉
Zitat:
Original geschrieben von eospower
wenn du genau nachliest unterscheiden sich alle aussagen in kleinen details die ich auch erklärt bzw. denen ich auch zum teil zugestimmt habe. vielleicht war ja auch bei dem ein oder anderen die santander im spiel. 😉
wer weiß, vieleicht 😁.
Zumindest ist das ganze nicht unmöglich, dass wollte ich nur von meiner Seite noch mal bekräftigen.
Wie die VW Bank das handhabt, kann ich natürlich nicht wissen 😁
@Sneets:
Einen Finanzierungsvertrag kannst Du jederzeit ändern solange er noch nicht eingereicht und in Berechnung geschickt wurde.
Wenn dann erstmal die erste Rate gezogen wurde, ist es nicht mehr ganz so einfache, aber möglich.
Bei der Finanzierung ist immer eine nachträgliche Sonderzahlung möglich.
Diese sollte vorher angemeldet werden, da geklärt werden muss, was damit passieren soll.
1. Auf dem Konto stehen lassen und die kommenden Raten davon bezahlen, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
oder
2. Die Sonderzahlung auf die noch verbleibenden Raten aufteilen und somit die monatliche Rate senken.
Als Tip also, vielleicht zu Anfang die Sonderzahlung vereinbaren, die 100% möglich ist, und später dann ändern, bzw. nachträglich an die Bank überweisen.
Gruß,
Finearts74