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Vmax-Aufhebung 440i

BMW 4er F32 (Coupé)

Ich will ehrlich sein, ich bin ziemlich "verarscht" worden.

Bevor ich meinen 440i gekauft habe, habe ich mich auf der Seite von SKN und auch telefonisch bei denen informiert, ob eine Leistungssteigerung UND eine VMAX-Aufhebung für den 440i möglich ist. Da hieß es ja, optional mit Sport-KAT etc. wäre sogar eine Leistung von 420 PS möglich. Die VMAX-Aufhebung war mir aber viel wichtiger, dies ginge auch.

Vor zwei Wochen dann habe ich erfahren, dass dies bei SKN nur ein Software-Fehler war.....die können, dürfen oder wollen die VMAX nicht aufheben......

Angeblich kann "DS Tuning" die VMAX in Verbindung mit einem Tuning "anheben" auf 285 km/h. Diese Info habe ich telefonisch bekommen. Das Tuning kostet aber schlappe 4.000 Euro.

Ich hatte vorher einen Alpina B3 (der leider sehr schlecht funktionierte), der aber laut Tacho 308 km/h fuhr. Ich mache mir keine Illusionen, dass der 440i das auch so hinbekommen könnte, aber ich hätte es trotzdem gerne, dass ich nicht ständig gegen diese digitale Mauer fahre.....

Weiss jemand was? Hat jemand was gehört, wann und ob das irgendwann möglich sein wird?

Ganz ehrlich, ich bin deshalb ziemlich frustriert......auch wenn mir mein Auto dennoch sehr gefällt!

Beste Antwort im Thema

Wahrscheinlich hat noch nicht mal mein M4 CS eine Chance gegen dieses 120i Wahnsinnsgeschoss. Meiner fährt nur 292 km/h wahrscheinlich bleibt der 120i bis 270 km/h ganz groß im Rückspiegel. Vielleicht einfach mal ein bisschen in die Physik schauen....

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Finde die Frage auch interessant weil ich die künstliche Begebzung doof finde.
Verliert man in D nicht die Betriebserlaubnis wenn man Parameter verändert und das nicht eintragen lässt? Also Mehrleistung und Vmax müssen in die Papiere?
Wenn ja, wie bekommt man das rein?
Bei Leistung muss man doch entsprechend z.B. die Bremsen anpassen. Da die von den Bremsen aufzunehmende Energie quadratisch von V abhängig ist hat man bei 300 fast 50% mehr kinetische Energie als bei 250, die die Bremsen „vernichten“ können müssen. Außerdem muss doch bewiesen werden dass das Fahrzeug bei der höheren Geschwindigkeit noch stabil fährt.
Muss man dafür eine Einzelabnahme machen und ist das überhaupt möglich?

Es gibt zwei legale Wege:

Teilegutachten (§19.3)
Wenn es für die Leistungssteigerung oder Vmax-Aufhebung (oder für beides zusammen) ein Teilegutachten für das entsprechende BMW-Modell gibt, macht der TÜV (oder DEKRA etc.) eine Abnahme. Damit bleibt die Betriebserlaubnis erhalten, eine Aktualisierung der Fahrzeugpapiere muss entweder sofort erfolgen oder in manchen Fällen erst zusammen mit der nächsten Veränderung der Zulassungsbescheinigung. Im Teilegutachten sind u.U. noch weitere Anforderungen wie beispielsweise Reifentyp, Bremsanlage etc. festgelegt.

Einzelabnahme (§19.2)
Ohne passendes Teilegutachten erlischt die Betriebserlaubnis nach Einbau. Der TÜV (keine DEKRA etc.) muss ein Gutachten anfertigen, worauf hin eine neue Betriebserlaubnis beantragt wird. Erst nach der erneuten Erteilung der BE darf das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr bewegt werden. Einzelabnahmen sind prinzipiell aufwändiger und auch teurer als die Abnahme mit TG.

P.S.: ohne Betriebserlaubnis besteht natürlich auch kein Versicherungsschutz

11 Seiten nur Gerede und gemacht hat es wirklich keiner. Wann kann man mal schneller fahren als 200 km/h. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Mein jetziger geht über 250 und kann es auch nur sehr selten nutzen, wichtiger ist für mich das Fahrwerk und die Beschleunigung. Und das Fahrwerk bei BMW ist wirklich nicht das beste. Hatte vorher e 30,36,46 und e 92 335 CI also ich weiß wovon ich rede. Bei den M's ist natürlich besser, aber darum geht es ja hier nicht.

Zitat:

@goldenredriever schrieb am 29. März 2019 um 09:56:08 Uhr:


11 Seiten nur Gerede und gemacht hat es wirklich keiner. Wann kann man mal schneller fahren als 200 km/h. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Mein jetziger geht über 250 und kann es auch nur sehr selten nutzen, wichtiger ist für mich das Fahrwerk und die Beschleunigung. Und das Fahrwerk bei BMW ist wirklich nicht das beste. Hatte vorher e 30,36,46 und e 92 335 CI also ich weiß wovon ich rede. Bei den M's ist natürlich besser, aber darum geht es ja hier nicht.

Sehr hilfreich.

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Zitat:

@asphyx89 schrieb am 29. März 2019 um 10:23:32 Uhr:


Sehr hilfreich

UND DIE REALITÄT.

Hallo,
entsprechendes Erwerb, löst das Problem zB. BMW ALPINA B4 S BITURBO EDITION 99.
Ciao Velimir

Alpina

Zitat:

@goldenredriever schrieb am 29. März 2019 um 09:56:08 Uhr:


11 Seiten nur Gerede und gemacht hat es wirklich keiner. Wann kann man mal schneller fahren als 200 km/h. Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen fast unmöglich. Mein jetziger geht über 250 und kann es auch nur sehr selten nutzen, wichtiger ist für mich das Fahrwerk und die Beschleunigung. Und das Fahrwerk bei BMW ist wirklich nicht das beste. Hatte vorher e 30,36,46 und e 92 335 CI also ich weiß wovon ich rede. Bei den M's ist natürlich besser, aber darum geht es ja hier nicht.

Bei den 440‘ger vielleicht niemand. Bei den M3/4 ist jeder vierte „gefühlt“ offen. 1/2 haben 280 im competition (i know....geht nicht um M)

Das mit der autobahn und den 200 stimmt auch nur bedingt. Früh und nachts kann man es schon mal laufen lassen.

Aber auf der rennstrecke macht es schon spass, auch mal über die 250 zu kommen.

Im grossen und ganzen gebe ich dir jedoch recht: schneller als die 256 im tacho biste eben selten.

Hallo Leute !
Danke für die Diskussion !
Ich bin noch nicht wirklich schlauer aus EUREN Ausführungen geworden....
Ich versuche noch einmal das Problem zu beschreiben.
Neuer BMW 440 i x drive wird vom TÜV vor Erstzulassung mit dem Performance Paket für Motor und Auspuff auf 360 PS angehoben, letzte Woche Erfolg. Ausstattung mit M Bremsen , M Fahrwerk, Reifen sind nicht Geschwindigkeitslimitiert... denke von der Technik wird es hier keine Limitationen geben...
Morgen Zulassung, Papiere mit TÜV / BMW Papieren werden vorgelegt... eine Endgeschwindigkeit wird doch nirgendwo in den Papieren eingetragen ?!
Möchte innerhalb der ersten 10 Betriebstunden die Gummiband Geschwindigkeitslimitierung umcodieren / aufheben lassen...
Verliere ich damit die Betriebserlaubnis Bzw. den Versicherungsschutz ?
Verliere

Da die Max Geschwindigkeit in den Papieren steht änderst du dies ja! Solche Änderungen müssen bekannt gegeben werden und auch eingetragen. Tut man dies nicht erlischt die Betriebserlaubnis!
Zumindest bei uns in Österreich!

Auch in Deutschland.

Es gibt doch Firmen(Chip Tuning ) 30 PS mehr Leistung, Höchstgeschwindikkeit 270 km/h, und etwas mehr Drehmoment. Für ca. 1600 € beim 440 i mit 360 PS. Das ganze mit TÜV. Alles was man braucht. Also dann auch die V-max Aufhebung.

@RomeoHerzberg Ähm, du bekommst einen ganz neuen 440i? Und in den baut dir der Händler das M Performance power und Sound Kit ein? Oder was ist denn ein „Competischen“ Paket beim 440i????
Der Wagen hat höchstwahrscheinlich einen OPF eingebaut oder? Wenn ja, dann bin ich mal gespannt wie lange das gut geht mit dem MPPSK 😁

Bezüglich Vmax Aufhebung. Ich kenne aktuell nur einen hier im Forum der das am 440i gemacht hat. Das geht glaub ich auch nur bei Fahrzeugen mit einem Steuergerät aus der erste Serie. Derjenige hat damals extra das Steuergerät getauscht damit die Vmax Aufhebung möglich war.

Angeblich ist das Steuergerät mittlerweile geknackt und Vmax auch nachträglich änderbar,

Was mich mehr interessiert mit welche, Aufwand kann man das legal gegenüber Versicherung und TÜV machn?

@goldenredriever, hast Du einen Link?

Halllo Zusammen,
sorry , für die unpräzise Ausdrucksweise... ja heute 440 i neu zugelassen.
Er wurde mit Leistungssteigerung und Sportabgasanlage auf 360 PS zugelassen
Der richtige Ausdruck ist ... M Performance power und Sound Kit... ( P265 ) durch geändertes Motorsteuergerät sowie Klappenschalldämpfer Nr.2 407 185 / Vorrohr Nr. 2 407 187
;-) um ganz genau zu sein ( Zitat aus dem TÜV Gutachten )

Ich möchte noch einmal die Frage aufwerfen, wo finde ich in den Papieren der Zulassungsbehörden den Eintrag auf die Geschwindigkeitsbegrenzung ... in der Konformitätsbescheinigung habe ich diesen Eintrag gefunden...
Wer soll das Kontrollieren und warum... gibt es hier nicht einen Graubereich...
Ist die Gleichung wirklich so einfach , das dies den Verlußt der Betriebserlaubnis entspricht...
wenn Ihr mit Eurem BMW in Bezug auf eine höhere Motorindividuelle PS Leistung 251 km / h fahren würdet wäre dann die Betriebserlaubnis auch erloschen... ?

Mir ist die obrige aufgemachte Gleichung ( auch wenn sie aus Österreich stammt ) nicht schlüssig...
O.k. gebe zu , die Frage ist schon sehr speziell , vielleicht auch juristisch behaftet...aber vielleicht kennt sich ja eine damit aus ?
Schönen Abend !
Gruß
Michael

Bei mir in den Papieren steht Höchstgeschwindigkeit 250 km/h oder Reifen 255.... oder Tieferlegung....

Ändere ich hieran etwas, dann muss das Dokument neu erstellt werden. Da das MPPSK für ein Fahrzeug mit abgeriegelter Höchgeschwindigkeit von 250 gebaut und abgenommen wurde, kann ich hier nicht einfach die Mehrleistung einfach durch Aufhebung der Sperre als Nebeneffekt nutzen.

Oder....legal, illegal, scheissegal....und fahren bis es auffällt oder morgen einen Anruf bei Dekra etc. tätigen.

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