Vito 119 cdi begrenzte Geschwindigkeit?
Hallo Zusammen,
Ich habe letzte Woche Dienstag meinen neuen Vito Mixto 119 cdi abgeholt.
Als ich gestern auf der Autobahn war hab ich festgestellt das er nur 165 km/h läuft.
Im Fahrzeugschein steht eine Geschwindigkeit von 160 km/h.
Ist das bei euch auch so?
Kann man die Begrenzung bei Mercedes aufheben lassen?
Beste Antwort im Thema
Wenn man sich in einem Faden zu Wort meldet, sollte man schon die vorangegangenen Beiträge gelesen haben.
45 Antworten
Zitat:
@elrayno schrieb am 6. Oktober 2015 um 09:19:53 Uhr:
Wenn man sich in einem Faden zu Wort meldet, sollte man schon die vorangegangenen Beiträge gelesen haben.
da hast du wohl nicht ganz unrecht,
Zitat:
@cgraf schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:33:19 Uhr:
...und, wenn man ein Fahrzeug bestellt, sollte man sich eventuell über seine Eigenschaften im Vorfeldinformieren ;-)
... vom Verkäufer informiert werden!
Das eine Auflastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung beinhaltet ist keinesweg offensichtlich.
@Zahn
Ich habe es nicht so gern, wenn meine Kommentare verändert werden.
Zitieren und sachlich kürzen ist ok aber verändern geht nicht.
Schließlich kannst du in einem Gespräch das bereits gesagte auch nicht nachträglich verändern.
Auch wenn das wünschenswert wäre, kann ich es mir nicht vorstellen, dass ein Verkäufer in der Lage ist alle Leistungsmerkmale zu erwähnen.
Dass Mehrgewicht eine Begrenzung nach sich zieht klingt für mein Verständnis zunächst logisch.
Aber egal, vermutlich hast du recht.
Heul doch. Wie soll man bitteschön auf den Gedanken kommen dass eine Auflastung eine Geschwindigkeitsreduzierung nach sich zieht? Bei meinem letzten Wagen hatte ich auch die 3200er Variante u keine Begrenzung. Und bei der Konfi beim Vreundlichen hatte ich es am Anfang auch in Erwägung gezogen, da kam kein Hinweis vom Verkäufer. Ich kann nur hoffen dass der Themenstarter das irgendwie geregelt kriegt (und mache mich nich noch drüber lustig).
Ähnliche Themen
Zitat:
@cgraf schrieb am 7. Oktober 2015 um 19:03:47 Uhr:
@Zahn
Ich habe es nicht so gern, wenn meine Kommentare verändert werden.
Zitieren und sachlich kürzen ist ok aber verändern geht nicht.Schließlich kannst du in einem Gespräch das bereits gesagte auch nicht nachträglich verändern.
Auch wenn das wünschenswert wäre, kann ich es mir nicht vorstellen, dass ein Verkäufer in der Lage ist alle Leistungsmerkmale zu erwähnen.
Dass Mehrgewicht eine Begrenzung nach sich zieht klingt für mein Verständnis zunächst logisch.
Aber egal, vermutlich hast du recht.
Ich möchte bezweifeln, dass der Leser nicht erkennt, dass ICH das Wort "informieren" durchgestrichen habe.
Insofern empfinde ich deine Kritik als ungerechtfertigt oder zumindest stark übertrieben.
ZAHN
OT
Das hat nichts mit Übertreibung sondern mit der Netiquette zu tun.
Abgesehen davon verstehe ich nicht warum mein Wunsch nicht respektiert werden kann?
Schließlich hast du hier etwas verändert und nich ich!
Siehe z. B. hier:
https://de.nachrichten.yahoo.com/.../...respekt-im-netz-115217743.html
Zitat:
@cgraf schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:33:19 Uhr:
...und, wenn man ein Fahrzeug bestellt, sollte man sich eventuell über seine Eigenschaften im Vorfeld informieren ;-)
Meine letzten zwei Fahrzeuge waren auch 3200 kg und die waren beide nicht begrenzt.
Die Vmax Begrenzung ist weder im Prospekt noch im Konfigurator zu finden...
@MisterS87
Dein Thema hat mich interessiert obwohl es mich nicht betrifft.
Da sich das Gesamtgewicht 3,05to bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht reicht mir das so.
Irgendwo findet man immer irgendwas, zum Glück .... oder leider?
Wenn du die PDF öffnest hast du Klarheit.
Es liegt wohl an den Rädern und nicht, wie ich zuerst vermutet habe, an der größeren Masse
welche die Bremsen belasten. Beim Gespräch über Räder / Reifen hätte man eigentlich draufkommen müssen.
Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für Vito/V-Klasse/Marco Polo (Baureihe 447)
11: Bei allen 3,2t-Fahrzeugen ist die Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt auf 160 km/h beschränkt
Gruß
ATBM
Zitat:
@cgraf schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:33:19 Uhr:
...und, wenn man ein Fahrzeug bestellt, sollte man sich eventuell über seine Eigenschaften im Vorfeld informieren ;-)
Grundsätzlich ja, aber wer kommt auf die Idee, daß wegen den Rädern (ein sehr schnell und oft gewechseltes Bauteil) ein 190PS Trapo auf fix 160km/h gedrosselt wird........
Dies ist ein unüblicher Zusammenhang und müßte vom Verkäufer deshalb aktiv mitgeteilt werden.
Nur zur Vollständigkeit, wegen meinen angesprochenen +100kg bei Anhängerbetrieb:
z.B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (MPA 3,05to)
Das bedeutet aber nur: keine Massenreduzierung wegen der Stützlast.
Gruß
ATBM
Zitat:
@ATBM schrieb am 8. Oktober 2015 um 09:34:16 Uhr:
@MisterS87
Dein Thema hat mich interessiert obwohl es mich nicht betrifft.
Da sich das Gesamtgewicht 3,05to bei Anhängerbetrieb um 100kg erhöht reicht mir das so.
Irgendwo findet man immer irgendwas, zum Glück .... oder leider?
Wenn du die PDF öffnest hast du Klarheit.
Es liegt wohl an den Rädern und nicht, wie ich zuerst vermutet habe, an der größeren Masse
welche die Bremsen belasten. Beim Gespräch über Räder / Reifen hätte man eigentlich draufkommen müssen.Zulässige Rad-/Reifenkombinationen für Vito/V-Klasse/Marco Polo (Baureihe 447)
11: Bei allen 3,2t-Fahrzeugen ist die Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt auf 160 km/h beschränktGruß
ATBM
Also ich habe die gleichen C-Reifen drauf, da ich durch die LKW-Zulassung in die 3. Spalte der PDF gerutscht bin. Daran kanns also nicht liegen denke ich.
Entscheidend ist doch der Satz 11 in der PDF, den man an mindestens zwei Stellen da findet:
Bei allen 3,2t-Fahrzeugen ist die Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt auf 160 km/h beschränkt.
Das hätte kommuniziert werden müssen, da die Liste uns Kunden nicht beim Verkaufsgespräch vorgelegt wird, oder?
Bei einer LKW Zulassung ist einiges anders, (ich meine sogar auch die Abgaswerte.)
Ob eine LKW Zulassung für den Themenstarter geeignet ist kann ich nicht beurteilen.
Ich würde auf alle Fälle wie schon Befner geschrieben hat ablasten und die Begrenzung wegprogrammieren lassen. So wie ich das sehe müsste z.B. mein MPA auch eine Begrenzung haben, die irgendwo zwischen 200 und 210 liegt.
Gruß
ATBM
Ich meinte damit, dass meiner wg der LKW-Zulassung eine Hinterachslast von 1650kg eingetragen bekommen hat. Damit kann ich nur die gleichen Reifen wie die 3200kg Variante fahren, aber ohne Begrenzung (außer Winterreifen auf 190Km/h)
Ich habe die LKW Zulassung, eine PKW Zulassung geht laut Händler nicht.
Das Problem mit der Begrenzung kommt laut Händler durch die Abgaswerte.
Er ist im Moment an einer Lösung dran, ich hoffe es gibt eine Möglichkeit.
MisterS87 wie ist es bei dir mit der Steuer? Finanzamt will meinen nicht als LKW versteuern. Musste die Woche bei der Zollbehörde vorstellig werden, da wurde Ladefläche u Passagierbereich vermessen, kotz.