Vito 119 cdi begrenzte Geschwindigkeit?
Hallo Zusammen,
Ich habe letzte Woche Dienstag meinen neuen Vito Mixto 119 cdi abgeholt.
Als ich gestern auf der Autobahn war hab ich festgestellt das er nur 165 km/h läuft.
Im Fahrzeugschein steht eine Geschwindigkeit von 160 km/h.
Ist das bei euch auch so?
Kann man die Begrenzung bei Mercedes aufheben lassen?
Beste Antwort im Thema
Wenn man sich in einem Faden zu Wort meldet, sollte man schon die vorangegangenen Beiträge gelesen haben.
45 Antworten
Zitat:
@Zahn schrieb am 7. Oktober 2015 um 15:28:14 Uhr:
... vom Verkäufer informiert werden!Zitat:
@cgraf schrieb am 6. Oktober 2015 um 18:33:19 Uhr:
...und, wenn man ein Fahrzeug bestellt, sollte man sich eventuell über seine Eigenschaften im Vorfeldinformieren ;-)Das eine Auflastung eine Geschwindigkeitsbegrenzung beinhaltet ist keinesweg offensichtlich.
Doch ist die da du auf deiner Rechnung die Geschwindigkeitsbegrenzung stehen hast
Lass doch die Hinterachse ablasten auf 1550kg... Das zulässige Gesamtgewicht bleibt dann bei 3050kg.
Gruß
Befner
Zitat:
@ConnyCook schrieb am 8. Oktober 2015 um 19:54:48 Uhr:
Ich meinte damit, dass meiner wg der LKW-Zulassung eine Hinterachslast von 1650kg eingetragen bekommen hat. Damit kann ich nur die gleichen Reifen wie die 3200kg Variante fahren, aber ohne Begrenzung (außer Winterreifen auf 190Km/h)
Mein Händler sagte bei der Bestellung, das würde automatisch angehoben durch die Zulassung als LKW. Ohne den Haken im Formular stand ja noch die 1550kg Hinterachse. Aber wie gesagt, momentan streite ich mich ja eh mit dem FA wg der Steuer rum...
Klar, ab Werk ist das so. Spricht aber nichts dagegen, dass nachträglich wieder zu ändern, oder?
Gruß
Befner
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Stimmt. Danke Befner.
Ablasten auf 3,05t und Sperre auf 160km/h herausnehmen lassen geht über MB?
Das betrifft mich nämlich auch (bald)
Danke,
Henry
Hab den Vito kürzlich mit 18 Zoll Räder bestellt. Da wurde das Gesamtgewicht automatisch auf 2800 kg herabgesetzt. Ist allerdings der 116 cdi. Der geht bestimmt über 180kmh, aber was nützt mir das in der Schweiz 🙄
Hm, da hat Q3 Ronaldo ja ein richtiges Problem. Das mit der Schweiz meine ich.;-)
Im Ernst. Weder der Konfigurator noch das MB-Fachverkaufspersonal gibt einem darüber Auskunft dass unabhängig von der Motorisierung bei den 3,2t Versionen auf 160 km/h begrenzt wird. Im Konfigurator wird weiterhin der Eindruck erweckt das die Begrenzung auf 120 bzw. 160km/h wählbar wäre.
In der aktuellen Preisliste kann man das mittlerweile finden (wenn man genau aufpasst).
Hat auch nichts mit Felgen oder Reifen zu tun, eventuell eher mit der Bremsperformance!?
Der T6 wird in der 180PS-Variante Serienmäßig mit 235er Sommer-Bereifung ausgeliefert, in der 3.2t Grundsätzlich mit 215er Ganzjahresreifen. Und der ist ganz genau so schnell in beiden Gewichtsklassen. Wusste bei VW aber auch niemand.
Wie dem auch sei: auch ich werde den V116 leider in der 3,2t Version und auf 160 km/h begrenzt bekommen und brauch die Auflastung nicht mal zwingend.
Also: Hat schon mal jemand die Ablastung und Erhöhung der Endgeschwindigkeit durchgezogen?
Danke für jeden Sachdienlichen Hinweis!
Also habe den vito 114 mit 3,2 t und da gibt es ganz sicher keine Begrenzung! Bin schon das ein und andere mal laut Tacho 180 gefahren.
Gruß
Wie schaut das ganze aktuell aus?
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 160 km/h betrifft ab 03/2017 nur noch Fahrzeuge mit LKW-Zulassung und 3.200kg zGG UND Allrad.
Gruß
Befner
Hallo zusammen,
In meinem Vito 116 4x4 LKW mit AHK EZ 3/16-Schein steht "zu T (max. km/h) WW. 120, 130, 160 km/h" . Was auch immer das bedeutet. Begrenzung ist vom Werk keine eingestellt.
Und wo es um die Gewichte geht, hätte ich eine Frage an den Fachmann :-) Es steht geschrieben:
5 (Bez. der FZ-Klasse) Geländefz. Gü.bef. b. 3,5t
Es stehen gegenüber 2800kg zul.ges.gew., Achslasten von jeweils 1490kg und 2000 kg Anhängelast.
Wie passen diese Zahlen zusammen ?! Ich verstehe das nicht so ganz. Was hat das mit den 3,5t auf sich ?!
Kann da jemand helfen ?!
Beste Grüße vom Atzmeister
Die Höchstgeschwindigkeit kann ab Werk (oder nachträglich) begrenzt werden, daher die Angaben. Die Angabe "... bis 3,5to" bezeichnet die Fahrzeugklasse N1 (<3,5to zulässiges Gesamtgewicht). Die Achslast von 2000kg kann nicht sein, das ist doch bestimmt die Anhängelast, oder?
Gruß
Befner
Hallo Befner,
Danke für die Info. Die 2000kg sind natürlich die AL. Hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Und klar, da steht zGG 3,5t, aber was bringt mir das, wenn ich nur "jeweils 1490kg Achslast" habe ? Das hatte ich ja eigentlich mit meiner Frage gemeint. Wie passen diese Zahlen zusammen.
Oder sind die 3,5t das "Steuerliche" zzG, wegen der LKW-Zulassung, und nicht das technische zzG des Vitos ?!
Kann ja aber auch nicht sein...
Ma kucken ob's da ne Lösung gibt 😮)
Beste Grüße vom Atzmeister
Das WW. Bedeutet wahlweise...
Technisch zulässig laut Papier sind niemals 3,5t, das werden deine 2800kg sein, was die 1490kg Achslast erklärt.