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Video, Filme Abspielen bei der Fahrt ?!

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 9. März 2017 um 20:39

Hey,

Hab ne frage an die super Experten ;-DD.

Wie kann ich bei der Fahrt Videos, Filme, Clips anschauen???

( ich weiß es ist gefährlich usw... )

 

Bitte nur Hilfreiche Kommentare hinterlassen!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@waxx schrieb am 12. März 2017 um 22:39:47 Uhr:

Saubere Arbeit, Hilfssheriff. So einen albernen Thread habe ich schon lange nicht mehr gesehen. Warum nicht einfach die Mods anklingeln, wenn gegen Forenregeln verstoßen wird?

Das hat nichts mit Sheriff zu tun. Ich arbeite bei einem großen Klinikträger. Wir stellen rund die Hälfte aller Notärzte.

Deswegen habe ich mehrmals pro Jahr mit den Folgen solchen Leichtsinns zu tun. Blut. Zerquetschte oder abgetrennten Körperteile. In der Fahrgastzelle die Leichen neben den Verletzten, die versorgt werden bis die Feuerwehr den Rest ihres Laibes aus dem Wrack geschnitten hat.

Da kommt man ins Gespräch mit den Leuten, die am Handy waren oder Ferngesehen haben. In 15 Jahren ist weder mir noch meinen Kollegen auch nur ein einziger begegnet, bei dem es vorher nicht über Jahre hinweg immer gut gegangen war. Jeder von denen wusste, dass es gefährlich ist. Jeder hat es trotzdem gemacht. Hinterher werden dann Krokodilstränen geweint.

Rekordhalter war ein LKW-Fahrer mit weit mehr als 1 Million Kilometer unfallfrei. Er hat gleich ein halbes Dutzend Menschenleben ausradiert. Darunter zwei Kinder. Wie hat er das gemacht? Er einen Film auf dem Laptop gesehen.

Das ist meine Motivation. Und ich denke, das ist nicht die schlechteste.

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Ich glaube nicht, dass es auf diese Frage hilfreiche Antworten geben kann.

Themenstarteram 9. März 2017 um 21:56

Ich kenne es bei der alten e klasse w211 das man paar zahlen & knöpfe drauf drückt und es so aktiviert wird. :/

Sorry, aber bei : "( ich weiß es ist gefährlich usw... )" ist es schwierig, agressive Reaktionen zu unterdrücken.

Mir schwant da immer das Bild vor Augen dass meiner Familie oder mir auf einer Landstrasse irgendein Depp auf meiner Spur entgegenkommt der sich gerade genüsslich einen Film anschaut......

.... zum Glück treten irgendwann Darwin's Reglen in Kraft, und man kann nur hoffen dass es dann nicht unschuldige mit ins Verderben zieht.

Tut mir Leid, aber isso.

Als Fahrer muss / hat man sich wohl auf andere Dinge zu konzentrieren.

Aber für Beifahrer oder Kinder die im Fond des Autos sitzen, könnte es ja schon ganz nett sein? Aber vermutlich muss der Hersteller halt einfach vorbeugen.

Wie kann man nur auf so eine Idee kommen ? Als beruflicher Vielfahrer bei 7k Kilometern im Jahr erlebe ich es täglich das dies dämliche Gefummel am Handy saugefährliche Situationen hervorruft. Jetzt noch Filme schauen ?

Mein Beileid den Angehörigen.

Lasst uns doch mal nicht so deutsch und problembewusst fingerpointen!

Ich möchte die Frage inhaltlich beantworten: Nein, beim 211 ging nur eine Version des Vormopf mit spezifischer Comandversion per internem Code zu entsperren. Danach brauchte es schon den Codierer. Ab 212 benötigte man gar ein Zusatzmodul, das scheint im 213 auch so zu sein. Ich würde also an deiner Stelle zuerst die einschlägigen Codierer kontakten.

Beifahrer oder Kinder ??? Ernsthaft ???

Wie gesagt : wenn mir mal im Gegenverkehr ein Blindlflieger/DVD Kucker entgegenkommt, hoffe ich ernstaft dass es ihn (oder sie) nach rechts Richtung Baum trägt und nicht auf meine Spur.

Themenstarteram 10. März 2017 um 16:34

Ganz ehrlich! Wer so dämlich ist und bei einem Film bei der Fahrt hängenbleibt, ist natürlich grauenhaft andere zu verletzten. Ich hatte es bei der alten e klasse auch. Es ist hauptsächlich nur für Beifahrer oder für die hinteren Sitzplätze gedacht. Wenn man weg reist sind Filme sehr gut bei der Fahrt oder Video Clips sind auch sehr toll.

Was ich gelten lassen würde, wäre die kurzzeitige Nutzung/Sichtbarmachung der sonst mitunterdrückten Menüführung bei Musik-DVD´s, da aber in der BR213 gar kein DVD-Laufwerk mehr vorhanden ist, hat sich das Problem auch von selbst gelöst... :rolleyes:

Und ja, wenn ich zur besten Champions-Liga-Zeit noch auf der Piste bin, halte ich auch schonmal an und nutze meinen 50GB-Vorrat für Sky-Go...

...auf der Rücksitzbank im Fond versteht sich! ;)

Img-0212
Img-0218
am 10. März 2017 um 22:06

Zitat:

@oleolsen1963 schrieb am 10. März 2017 um 10:40:55 Uhr:

Als beruflicher Vielfahrer bei 7k Kilometern im Jahr

Ist das ernst gemeint? ;-)

Die Freischaltung machen nur externe Werkstätten. Im Falle eines Unfalls erlischt gegebenenfalls der Versicherungsschutz. Daran sollte man, neben der Gefährdung anderer, immer denken.

Das ist sicherlich alles richtig, dennoch ist es eine für den Beifahrer berechtigte Frage. Und - es macht wohl wenig Unterschied, ob man vom Film, von der Zieleingabe in der Navigation, von der Musiktitelwahl, von der Einstellung der Massagesitze oder vom Kind auf dem Rücksitz so abgelenkt wird, dass man an den Baum fährt..

Zitat:

@Benz5695 schrieb am 10. März 2017 um 17:34:36 Uhr:

Ganz ehrlich! Wer so dämlich ist und bei einem Film bei der Fahrt hängenbleibt, ist natürlich grauenhaft andere zu verletzten. Ich hatte es bei der alten e klasse auch. Es ist hauptsächlich nur für Beifahrer oder für die hinteren Sitzplätze gedacht. Wenn man weg reist sind Filme sehr gut bei der Fahrt oder Video Clips sind auch sehr toll.

Der Beifahrer kann auf seinem Tablet schauen. Für hinten gibt es Fond-Entertainment. Hilfreicher Kommentar Nr. 1.

Wenn es zu einem Unfall mit Personenschaden kommt (Fahrer abgelenkt durch TV), ist das in Deutschland ab und an sogar eine Straftat - wenn, ja wenn, das Gericht eine Einordnung als grob fahrlässiges oder gar als bedingt vorsätzliches Verhalten vornimmt. Die Versicherung kann auch so ihre Deckung entziehen. Dann zahlst Du selbst bzw. sie holt es sich von Dir. Der Arbeitgeber kann Dich fristlos feuern, wenn es im Dienstwagen war.

Es ist jedenfalls gefährlich das leitet man aus Analysen von LKW-Auffahrunfällen ab. Ein wirklich hilfreicher Rat Nr. 2 dazu lautet: LASS ES EINFACH SEIN.

Paragraf 23, Absatz 1 unserer Straßenverkehrsordnung unter "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers":

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden."

Da gehört TV-Glotzen während der Fahrt z.B. genauso wie das Tragen eines Kopfhörers dazu... Letzteres habe ich tatsächlich im vorigen Sommer bei einer Cabriofahrerin an einer Ampel in Karlsruhe erlebt... die fand sich als Minnie Maus offensichtlich cool, ich ehrlich gesagt auch selten dämlich...

Themenstarteram 11. März 2017 um 11:52

Leute schaltet mal ein Gang runter !!

rus deinen hilfreichen Rat brauche ich nicht, da es für mich null hilfreich ist!

Klar kann sowas ganz schnell schief gehen! Bei meiner s klasse sind hinten Entertainment Monitore von Werk und vorne kann man TV schauen. Sind jetzt 3-4 Jahre her und nicht einmal bin ich bei der Fahrt drauf hängen geblieben! Also ich bitte euch wenn ich was frage, antwortet mir richtig oder garnicht!'

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