Verwarnung wegen Rückstrahler ???
Hi
Habe Heute eine Verwarnung und einen Mängelbescheid an meinem B4 drangehabt nach der Arbeit.
Wegen Fehlender Rückstrahler (Schwarze Rückleuchten).
Strahler anbringen und vorführen bei der Pölizei - kein Problem , aber kann ich wegen den 15.-€Verwarnung wiederspruch einlegen(oder Probieren).
Was wäre euer Rat??
Help please. Thx
46 Antworten
ist die frage ernst gemeint?
wenn ja kommen mir doch etwas zweifel.....
was du machen kannst? strahler dran, auto vorführen, 15 Euro zahlen und freuen, dass das "lehrgeld" so gering ausgefallen ist.
*kopfschüttel*
wenn die rücklichter keine integrierte strahler haben must du welche dran haben steht so in jeder BA/ABE.
Am leichtesten hast du es machen zahlen gut :-D ob und wieviel du die ärgern möchtest must du wissen
Zitat:
Original geschrieben von th3_fr34k
ist die frage ernst gemeint?wenn ja kommen mir doch etwas zweifel.....
was du machen kannst? strahler dran, auto vorführen, 15 Euro zahlen und freuen, dass das "lehrgeld" so gering ausgefallen ist.
*kopfschüttel*
Sonst würde ich es ja nicht hier Reinschreiben. Freilich Ernst. ;-)
Hatte bei uns in der Strasse auch schon zwei Tickets bekommen wegen Halteverbot und mit Wiederspruch nix gezahlt bei beiden. ( Deswegen meine Frage )
Wollte nur wissen , wenn ich in den Wiederspruch reinschreibe das die Leuchten erst drangekommen sind usw-usw. Ob es funktionieren würde.
Aber Probieren geht über Studieren, oder so.
Werde es mal darauf ankommen lassen.
Sonst gibts doch auch nur den Mängelbescheid und Gut is. Oder täusche ich mich??
das mit der erst kürzlichen montage wirst wohl vergessen können,dann hättest die strahler auch kürzlichst montieren müssen ?!
zumal die pistole denen auch bekannt vorkommen dürfte,hab ich so ähnlich nämlich auch schonmal gebracht 😁
mich wundert nur,dass du die verwarnung schon im ruhenden verkehr bekommen hast 😕
Ist da nicht rein zufällig in der Nähe irgendwo ein Privatgelände?
Denn da dürfen Sie dir das nicht aufpappen, ist kein öffentlicher Straßenverkehr. :-)
auch wenn sie kürzlich drangekommen sind, hätten gleich Reflektoren mit drangebaut werden müssen (gehört zum Anbau dazu), die wenigsten schwarzen Rückleuchten haben einen roten Reflektor
1. zu dunkel
2. würde die dunkle Optik leiden.
schlechter wärs sie mit verbogenem heck 🙄
Ganz ehrlich hättest du Dir die frage sparen können. Die ABE ist nur gültig sofern die Strahler angebracht sind sind sie das nicht ist die ABE ungültig und wenn die ungültig ist sind die Rückleuchten nicht legal was zum erlöschen der Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs mit sich bringt.
Die hätten auch ganz böse sein können und warten bis du färst und dir richtig eins reinwürgen können folgen wären z.B. Fahrverbot(in Probezeit sogar Nachschulung) +Punkte+richtig dickes Bußgeld ca. 400.-€ < .
Sei so froh wie es ist zahle die 15.-€ und gut ist.
Beim falsch parken mag das noch entschuldbar sein aber bei sowas lassen sie nicht mit sich handeln den sie gehen auch immer vom Ist zustand aus unmd das war ohne die Strahler.
Zitat:
Ganz ehrlich hättest du Dir die frage sparen können. Die ABE ist nur gültig sofern die Strahler angebracht sind sind sie das nicht ist die ABE ungültig und wenn die ungültig ist sind die Rückleuchten nicht legal was zum erlöschen der Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs mit sich bringt.
Die hätten auch ganz böse sein können und warten bis du färst und dir richtig eins reinwürgen können folgen wären z.B. Fahrverbot(in Probezeit sogar Nachschulung) +Punkte+richtig dickes Bußgeld ca. 400.-€ < .
Sei so froh wie es ist zahle die 15.-€ und gut ist.
Beim falsch parken mag das noch entschuldbar sein aber bei sowas lassen sie nicht mit sich handeln den sie gehen auch immer vom Ist zustand aus unmd das war ohne die Strahler.
Also jetzt würde ich gerne die Quelle sehn,mit der du diese Aussagen belegen kannst...
400 euro das will ich auch sehen bitte!
Zitat:
Original geschrieben von BlueDragoon
Ganz ehrlich hättest du Dir die frage sparen können. Die ABE ist nur gültig sofern die Strahler angebracht sind sind sie das nicht ist die ABE ungültig und wenn die ungültig ist sind die Rückleuchten nicht legal was zum erlöschen der Betriebserlaubnis deines Fahrzeugs mit sich bringt.
Die hätten auch ganz böse sein können und warten bis du färst und dir richtig eins reinwürgen können folgen wären z.B. Fahrverbot(in Probezeit sogar Nachschulung) +Punkte+richtig dickes Bußgeld ca. 400.-€ < .
Sei so froh wie es ist zahle die 15.-€ und gut ist.
Beim falsch parken mag das noch entschuldbar sein aber bei sowas lassen sie nicht mit sich handeln den sie gehen auch immer vom Ist zustand aus unmd das war ohne die Strahler.
Allein die Aussage,dass dadurch der Tatbestand einer erloschenen BE enstehen würde ist unfug.
15€ Verwarngeld ist schon viel.
10€ wären angebracht. Allerdings kann das Strafmaß auch auf 25€ festgelegt werden.
1998 kams noch ca.150DM+verwaltung & 3punkte & evtl. noch aufbauseminar !
wenn das fahrzeug noch verkehrssicher war,durfte man sogar noch damit auf direkten weg nach hause fahren !
dafür brauchst aber schon nen bisschen mehr als vergessene katzenaugen 😉
Zitat:
1998 kams noch ca.150DM+verwaltung & 3punkte & evtl. noch aufbauseminar !
Was musste man dafür denn bitte anstellen??
trabbifahrer sind die härtesten 😁
ansonsten kanns schon relativ fix gehen,wenn de mit eigenbau- oder importteilen unterwegs bist,wos wenn überhaupt nur dubiose unterlagen dazu gibt !
klassiker waren auch mal & sind bestimmt noch diverse ersatzrohre oder eigenbau-auspuffanlagen,räder & reifen,offene luftfilter,rumpelfahrwerke,auch beleuchtung etc.!
natürlich auch schrott auf (abgefahrenen) rädern
aber wenn de zu sauberen teilen mit abe`s,e-nummern oder ähnlichen,wo nur ne "kleine" auflage nicht erfüllt is,muss dich der brandmeister schon nicht leiden können,eh er dir die plakette abkratzt !
würde es an deiner stelle aber auch schon im eigeninteresse beheben,mir hat vorgestern erst einer die hintere chromleiste an der stossstange meines 90ers verbogen & da is alles mehr oder weniger original 🙁